Vor einiger Zeit beschwerte sich ein Nickles.de-User, dass er keinen
telefonischen Kontakt zu AMAZON fand, um einen Garantiefall zu melden.
In einem anderen Thema zu "Gettyimages" stellte sich (für mich!) heraus,
dass der Anbieter allem Anschein nach kein vom TMG vorgeschriebenes
Impressum auf seiner Webseite (erst recht nicht in der vorgeschriebenen
Form) anbot.
Was bei vielen Anbietern auch auffällt:
Sie bieten keine Email-Adresse an, damit man sie kontaktieren kann,
sondern nur ein "Kontakt-Formular".
Das ist rechtswidrig!
Bei GOLEM stieß ich auf eine Meldung, die das sehr eindeutig belegt.
Wer auf seiner Internetseite Waren oder Dienstleistungen anbiete, so
berichtet GOLEM, müsse eine E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme
angeben. Es reiche nicht, heißt es, nur ein Kontaktformular bereitzustellen,
weil der Nutzer die Aussendung nicht wirklich kontrollieren könne.
Das Kammergericht Berlin habe so entschieden (Aktenzeichen: 5 U 32/13).
Das habe die Nachrichtenagentur dpa berichtet. Das Urteil sei schon am
7. Mai 2013 gefällt worden, wurde aber erst jetzt bekannt.
Vor über einem Jahr also erfolgte dieser Richterspruch. Er scheint aber
nicht sehr viel bewirkt zu haben. Denn das Versteckspiel vieler Anbieter,
um sich "lästige" Nutzernachfragen vom Halse zu halten, geht lustig weiter.
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Weiterführend HIER und HIER (Urteil).