Beim Ebay Account von Notebookbilliger.de gibt es so manches für 5,99€
Unter anderem wurden heut Nacht 4k Laptops, Galaxy Notes uvm für 5,99€ verschleudert.
FYI
Beim Ebay Account von Notebookbilliger.de gibt es so manches für 5,99€
Unter anderem wurden heut Nacht 4k Laptops, Galaxy Notes uvm für 5,99€ verschleudert.
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Offensichtlicher Preisfehler. Das gibt eh nur nen Storno. Spart euch die Mühe.
swift
Spart euch die Mühe.
Natürlich. Ich habe mir 3 Samsung EVO MicroSD 16GB Karten bestellt, also noch eher bescheiden. Dennoch erwarte nicht, dass die Karten zum Preis von ca 17€ geliefert werden, aber ein Versuch ist es wert.
Doch ich denke, da wird wieder einige "Hartrechtler" geben, die bis zum bitteren Ende klagen werden.
Sollte Notebooksbilliger tatsächlich (irgendwann) alles ausliefern müssen, können die Konkurs anmelden.
Aber noch keine Stellungnahme dazu, weder auf Notebooksbilliger.de, noch auf Facebook, oder per E-Mail eine Storno. Da werden heute wohl richtig die Fetzen fliegen.
oder per E-Mail eine Storno.
Solange kein Kaufvertrag zustandegekommen ist, muss auch nichts storniert werden.
Ab wann tritt der Kaufvertrag in Kraft?
Beim Klick auf "Jetzt kaufen" bei der Kaufabwicklung, oder doch erst beim Bezahlen?
Nochmals, ich erwarte gar nicht die gekauften Produkte zu bekommen, doch der Kaufvertrag kam zustande, und wurde durch die Bezahlung meinerseits erfüllt. Jetzt ist die Gegenstelle dran.
Solange kein Kaufvertrag zustandegekommen ist, muss auch nichts storniert werden.
Natürlich kam ein Kaufvertrag zustande.
Sorry, hab eben erst gesehen, dass es um eBay geht, nicht um den Online-Shop von NBB. Bei eBay ist das Angebot durch den Verkäufer tatsächlich die erste Willenserklärung.
Bei solch eklatanten Abweichungen von den marktüblichen Preisen sollte eine Anfechtung wegen Irrtums (§§ 119, 121 BGB) allerdings reine Formsache sein.
Bei solch eklatanten Abweichungen von den marktüblichen Preisen sollte eine Anfechtung wegen Irrtums (§§ 119, 121 BGB) allerdings reine Formsache sein.
Na da wird es aber dann böse Bewertungen geben. Ich sehe es schon kommen.........
Bei den Artikeln für 5,99 sind neben dem Kleinkram noch immer ein paar Laptops drin. Mal sehen wann die von NB endlich aufwachen...
Da ist die E-Mail ja. Nun bin ich mal gespannt wieviele Paragraphenterroristen klagen werden. Und besonders oft sollte ein Kommentar von Solmecke zitiert werden.
Armes Notebookbilliger.de Facebookteam
FYI
War abzusehen. Das ist das Problem mit den Portalen wie z.B. myDealz.de. Sobald ein richtiger Schnapper zu machen ist, oder mal irendwo ein Preisfehler auftaucht wird er sofort dort gepostet und einige Hirnis bestellen dann gleich Dutzendweise. Die Chance dass mal ne Bestellung "durchrutscht" ist verschwindend gering.
Gerade die, die jetzt am lautesten Schreien und mit Anwalt drohen machen gar nix. Diese Kiddies können sich gar keinen Anwalt leisten. Fehler können passieren. Abhaken und gut ist.Ihren ebay Account können sie aber wahrscheinlich dichtmachen. Die Bewertungen werden demnächst miserabel aussehen.
Sieh es sportlich. Irgend nen Gutschein hätten sie allerdings schon locker machen können.
swift
Am 09.12.14 um kurz nach 2 Uhr kaufte ich per Sofortkauf auf ebay.de zwei Notebooks des Verkäufers notebooksbilliger zum Preis von jeweils 5,99 €.
Am 09.12.14 gegen frühen Nachmittag verkaufte ich wiederum die beiden Notebooks für je 2000 € weiter und freute mich über dieses tolle Geschäft.
Na der hat aber auch einen Vogel. Hat nicht mal die Ware und schon am selben Tag weiterverkaufen. Ich bezweifle das mal sehr stark. Um was für Notebooks handelt es sich denn dann?
Ja, ja..........Just in time.
Hier gehe ich mit der Einschätzung des Kollegen nicht konform. Vor allem, weil dem von ihm zitierten BGH-Urteil (VIII ZR 42/14) ein völlig anderer Sachverhalt (Verkauf gegen Höchstgebot) zugrunde lag.
Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH sind Rechtsgeschäfte, bei denen ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht (§ 138 (1) BGB), dann nichtig, wenn weitere Umstände, wie etwa eine verwerfliche Gesinnung hinzutreten.
Bei einem Sofort-Kaufen-Preis von 5,99 € für ein neues Laptop (mit marktüblichen Wert von ca. 2000 €) handelt es sich imo um ein solch offensichtliches Versehen, dass sich jeder, der jetzt klagen will, den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs (§ 226 BGB) gefallen lassen muss.
Ich bin mal gespannt, wie's weitergeht...