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Neuer EU-Schildbürgerstreich gegen Kleinunternehmer

Systemcrasher / 3 Antworten / Baumansicht Nickles

Bezugnehmend auf jenen Artikel

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Viele-Shopbetreiber-und-Dienstleister-betroffen-Neue-Umsatzsteuerregeln-ab-2015-2423593.html

könnte man erst mal denken, ok, dann ist die Steuerflicht der "Großen" Geschichte.

Leider betrifft es mal wieder - wie eigentlich immer - die Kleinen.

Hier ein ganz aktuelles Beispiel:

http://www.ukulelenclub.de/Forum/UseBB/topic.php?id=18435&usebb_sid=78vgc5eve6plrh8fcba370pm33

Für Nichteingeweihte: Jener Shop-Betreiber hat ein arbeitsintensives, nicht desto trotz spannendes Hobby: Gemeinfreie (also alte) musikalische Werke auf sein Lieblinsinstrument (Ukulele) umzuschreiben.

Das jeweilige Ergebnis vertreibt er über einen kleinen Kostenbeitrag, mit dem er wiederum seine Homepage finanziert, wo auch eine ganze Reihe kostenloser Dinge zu haben sind.

Reich wird er davon jedenfalls nicht, was jeder bestätigen kann, der mal versucht hat, ein musikalisches Werk auf ein anderes Instrument "umzuschreiben". Und zwar so, daß es 1. spielbar und 2. gut anzuhören ist.

Solche Klein- und Kleinstverleger können nun einpacken.

Und dann wundern sich die Leute, daß Parteien wie der AfD immer wieder 2-stellige Zahlen bei Wahlen erreichen.....

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mawe2 Systemcrasher „Neuer EU-Schildbürgerstreich gegen Kleinunternehmer“
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Mir stellt sich ganz allgemein erstmal die Frage, woher der Shopbetreiber wissen soll, aus welchem Land der EU (Oder vielleicht auch außerhalb der EU? Wie wäre dann zu verfahren?) der Käufer stammen soll?

Bin ich als Shop-Betreiber verpflichtet, kriminialistische Untersuchungen anzustellen, welchen Pass (oder welchen Mietvertrag) mein Online-Kunde besitzt?

Wenn ein Käufer eines Downloads, z.B. mittels Banküberweisung bezahlt und ich ihm dann den Download bereitstelle, weiß ich doch gar nicht, woher der kommt.

Beim Verkauf materieller Waren wäre das über die Postanschrift allenfalls noch zu erahnen.

Wenn ich allerdings z.B. als Deutscher Urlaub in Griechenland mache und dort in einem Hotel wohne, das einem Engländer gehört und ich mir dorthin eine bestellte Ware liefern lasse, die ich per Banküberweisung bezahlt habe: In welchem Land soll der Shop-Betreiber nun die Umsatzsteuer abführen? Deutschland? Griechenland? England?

OK: Für materielle Waren gilt die Regelung nicht. Aber einen Download kann ich in dem englisch-griechischen Hotel natürlich erst recht machen. Vielleicht sogar über einen amerikanischen Proxy?

Gerade kam die Meldung, dass die Arbeitsgruppe unter Edmund Stoiber für einen gewissen Bürokratieabbau in der EU gesorgt hat. Leider hat sie das Thema der Umsatzsteuer scheinbar nicht bearbeitet...

Gruß, mawe2

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Systemcrasher mawe2 „Mir stellt sich ganz allgemein erstmal die Frage, woher der ...“
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Gerade kam die Meldung, dass die Arbeitsgruppe unter Edmund Stoiber für einen gewissen Bürokratieabbau in der EU gesorgt hat. Leider hat sie das Thema der Umsatzsteuer scheinbar nicht bearbeitet...

Aus dem Hause Stoiber kommt das gleiche wie aus dem Haus der VonnderLügen:

Nichts als heiße Luft - ist vielleicht auch besser so.....

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Systemcrasher mawe2 „Mir stellt sich ganz allgemein erstmal die Frage, woher der ...“
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Mir stellt sich ganz allgemein erstmal die Frage, woher der Shopbetreiber wissen soll, aus welchem Land der EU (Oder vielleicht auch außerhalb der EU? Wie wäre dann zu verfahren?) der Käufer stammen soll?

Im Zweifel muß er wohl einen Hellseher einstellen ....

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