Sehr geehrter Herr Nickles,
als meine Freundin und ich aus dem Urlaub gekommen sind, haben wir beide jeweils eine uns unbekannte vereinbarte Ratenzahlung erhalten. Wir beide leben in einem Haushalt, sind aber nicht verheiratet.
Wir beide haben jeweils eine offene Belastung i.H.v. € - 395,56 und sollen nun monatlich 50,- € abstottern.
Diese angebliche Ratenzahlung wurde NIEMALS mit uns vereinbart und weshalb sollen wir beide jeweils einzeln zahlen, obwohl wir gemeinsam in einer Wohnung leben?
Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus.
Gruß SHAGGY.
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Hallo,
wenn Du nix mit den "Beitragsservice" Vereinbart hast, dann lege Widerspruch ein. Das ist das einzige Mittel was man anwenden kann.Vergiss nicht das als Einscheiben zu versenden.
Die Tanzen Dir sowie so noch auf der Nase rum.Soll heisen der nächste Brief kommt bestimmt.
Gruß
Hi,
ja, daran haben wir auch schon gedacht...anyway Danke.
Die nerven einfach nur; nicht nur das ich meine wertvolle Freitzeit für den Widerspruch opfern muss, nein, auch noch für das Einschreiben bezahlen muss.
Ciao
Na das mit den Kosten für das Einschreiben kann man Möglicherweise über die Steuer absetzten oder den Beitragsservice in Rechnung stellen. Das wäre mal eine Maßnahme.
Da wäre ich gespannt wie die darauf reagieren. Mir ist nicht bekannt, dass der Beitragsservice mal auf einen Widerspruch entsprechend Antwortet.
Das kann man hier bei Nickles.de alles nachlesen.
Gruß
Ich würde das anders angehen.
1. Von dem Schreiben eine Kopie anfertigen und aufheben.
2. Eine Chronologie anlegen, was alles passiert ist und was alles gemacht wurde.
3. Dann würde ich versuchen, mich mit denen per email in Verbindung setzen und auf einen offensichtlichen Fehler hinweisen. (Hat vielleicht keine Resonanz).
4. Einspruch wofür? Ist doch keine Rechtsmittelbelehrung dabei.
5. Einen Brief aufsetzen, auf den Fehler hinweisen und deren Schreiben mit dem Text "zu meiner Entlastung" wieder zurückschicken.
Momentan ist weder Gefahr in Verzug noch eine Sondermaßnahme zu ergreifen. Es ist ein ganz normaler Geschäftsvorgang.
Alle Schreiben sollten chronologisch abgeheftet und aufbewahrt werden.
Dann würde ich versuchen, mich mit denen per email in Verbindung setzen und auf einen offensichtlichen Fehler hinweisen.
Generell ist jeder Versuch einer Kommunikation mit dem Service Zeitverschwendung. Hier handelt es sich aber um einen Ausnahmefall! Und zwar, dass wohl für eine "Wohngemeinschaft"/"Lebensgemeinschaft" doppelt kassiert werden soll.
Bei Doppelzahlungen gilt: wer bereits (!) versehentlich schon doppelt gezahlt hat, muss das spätestens bis Jahresende melden und kriegt dann vielleicht sein Geld zurük. Alle Details dazu stehen in diesem Beitrag der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: Alles klar beim Rundfunkbeitrag? - Schluss für Übergangsregelungen
Im hier geschilderten Fall sind aber bislang wohl noch keine Zahlungen erfolgt, es kann also keine Frist für "Geld-Zurückverlangen" verfallen. Also gilt die Regel Nummer 1: den Dreck einfach ignorieren! Reagiert werden muss bei Schreiben des Service nur dann, wenn ein Schreiben ausdrücklich eine Frist mit Rechtbehelfsbelehrung enthält.
Mir ist nicht bekannt, dass der Beitragsservice mal auf einen Widerspruch entsprechend Antwortet.
Richtig. Das vermeiden sie wie die Pest. Denn: eine gülitge Widerspruchs-Alehnung muss soweit mir bekannt individuell behandelt werden (keine Abfertigung mit Textbausteinen) und es sind auch zwei händische Unterschriften von zwei Verantwortlichen erforderlich. Eventuell finden sich keine Verantwortliche, die sich damit offiziell die Finger dreckig machen wollen, oder der Aufwand wäre einfach zu groß, die vielen Widersprüche gesetzesgemäß abzulehnen.
Grüße,
Mike
Ja, das ist eine neue Masche, wegen der sich bereits andere Betroffene bei mir gemeldet haben. Der "Service" unterstellt einfach aus dem Blauen heraus, dass eine Ratenzahlung vereinbart (!) wurde. Im mir bislang bekannten Fall war der Hinweis "Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart" ganz einfach gelogen.
Es ist schon Wahnsinn, was für Nötigungen sich dieser Laden erlaubt. So wie das Schreiben im Bild aussieht, gibt es aber keinerlei Fristsetzung und es ist auch kein Bescheid, sondern halt eine neue Bettelbrief-Verarschungvariante - also abheften, vergessen, fertig.
Grüße,
Mike
also abheften, vergessen, fertig.
Das wird aber keine Zufriedenheit herstellen.
Es bleibt immer ein Unruhegefühl.
Hinter den 0185er-Nummern in deinem Brief verbergen sich folgende normalen Nummern:
Tel. 0221-50612530
Fax. 0221-50612507
Denen würde ich nachts das Papierfach oder den Toner leerfaxen.
Die brauchen Schmierpapier.
Denen würde ich nachts das Papierfach oder den Toner leerfaxen.
Wird nicht funktionieren. Spamschutz ist dort inklusive.
Bei mir kommen Faxe auf dem Rechner an (habe da noch ein Faxmodem mit Speicher dran hängen). Da kannst du Faxe verschicken, soviel du willst: Da wird weder Toner noch Tinte noch sonstwas verbraucht.....
Gruß
Heinz
Hinter den 0185er-Nummern in deinem Brief verbergen sich folgende normalen Nummern:
Jepp - dahinter verbirgt sich logischerweise immer eine "reale", also Festnetznummer. Siehe auch hier, da steht noch mehr: http://www.0180.info/suche.html?s=GEZ&start0180=40 - und nicht nur von der GEZ resp. Beitragsservice.
CU
Olaf
Ich wundere mich aber sowas von.
Ihr lebt in einem Haushalt und somit ist nur eine Partei theoretisch zahlpflichtig.
Wenn also beide "veranlagt" werden, handelt es sich gewissermasen um Betrug!
Falls du also per Einschreiben (+ Rückschein) dort aufprallst, würde ich das so auch reinschreiben. Falls dennoch Forderungen an euch beide herangetragen werden, könnte das in einem späteren Rechtsstreit schlecht ausgelegt werden, wenn bekannt wird, das ihr beide zusammen wohnt und bei beiden eingetrieben werden soll.
Der Ratenzahlung würde ich ebenfalls wiedersprechen, wenn sie von euch nicht so angenommen wurde. Auch hier würde ich die GEZ auffordern, aufzuklären, woher so eine Zustimmung herkommen soll?
Ich würde für die Antwort eine Frist (2 Wochen) setzen und mitteilen, das man dies dann dem Anwalt übergibt und sich vorbehält, Strafanzeige wegen Betruges und Urkundenfälschung zu erstatten.
Ob du nun wirklich das durchziehst, ist natürlich eine andere Sache, aber androhen kannst du es mal.
Hi Ede,
Jede unnötige Kommunikation mit dem "Service" ist Zeit- und Geldverschwendung. Reagiert werden muss nur auf Schreiben mit Fristsetzung und Rechtsbehelfsbelehrung. Drohungen gehen denen restlos am Arsch vorbei.
Das sehe ich anders.
Es gibt die Möglichkeit, sich zurück zu lehnen und nur auf das nötigste zu reagieren. Das macht Sinn bei Leuten, die Grundsätzlich die GEZ boykottieren, jedoch nach aktueller Lage eine Forderung "rechtmäsig" ist.
Im anderen Fall, wenn etwas zu unrecht ablauft zu meinem Nachteil und sich eine Lücke ergibt, gehe ich in den Angriffsmode.
Also hätte ich nochwas mit der GEZ zu tun und die wäre so hinter mir her wie beim Threadstarter, hätte ich kein Problem, denen mit einer Strafanzeige (vorher mit nem befreundeten Anwalt abgeklärt) eine reinzuwürgen. Anschliesend Akteneinsicht (Strafanzeigen erzeugt immer Akten).
Spätestens dann, wenn eine Anfrage kommen sollte von der STA oder Anwalt, gibts eventuell Bewegung.
Bei einer Strafanzeige hat man erstmal nichts zu befürchten, sofern der Vorwurf stimmt. Im schlechteren Fall wird sie eingestellt, ist jedoch Aktenkundig.
Nebenbei, wie ich bereits an anderer Stelle mitgeteilt hatte, hatte ich auch doppelt bezahlt. Im Februar glaube ich wars, hatte ich per E+R den Sachverhalt mitgeteilt und die Einzugsermächtigung wiederrufen und die Löschung meiner Daten verlangt.Etwa 3 Wochen später bekam ich Post mit der Auflösung des GEZ Kontos und Rückerstattung meiner Beiträge rückwirkend zu Anfang 2013. Vielleicht war nur meine Wortwahl richtig, damit das so schnell geklappt hat?
Übrigens, eine weitere Idee wäre, wenn man auf Krawall gebürstet ist, wenn man es weiter treibt und der Betrugsversuch der GEZ tatsächlich festgestellt wird, eventuell zu prüfen, ob nicht eine Art Gebührenverschwendung stattgefunden hat?
Nur mal so als Idee :D
Es ist hier absolut müßig, diesen Fall auf Rechtmäßigkeit zu prüfen und zu diskutieren,
Das Schreiben ist allgemein gehalten: "Sehr geehrte Damen und Herren".
Ja, es gibt eine Beitragsnummer, aber das ist egal.
Wo soll also der Strafbestand "Betrug" herkommen? Also keine Anzeige möglich!
Wenn Du von jemanden Geld haben willst, dann ist so ein Schreiben anders aufzusetzen.
Mike hat schon Recht:
GGG
Gelesen, Gelacht, Geheftet.
Wenn also beide "veranlagt" werden, handelt es sich gewissermasen um Betrug!
Betrug ist ein Vorsatzdelikt. Woher soll der Service denn wissen, dass da zwei im selben Haushalt wohnen, wenn man ihm das nicht mitgeteilt hat?
Das mit der angeblich vereinbarten Ratenzahlung ist zwar merkwürdig, aber unter Urkundenfälschung verstehe ich was anderes.
deshalb schrieb ich ja auch "gewissermasen".
Wenn er den Sachverhalt mitteilt und DANACH weiter beide angegangen werden, dann unterstelle ich Vorsatz.
Du verstehst die Feinheit?
Unter Urkundenfälschung würde ich auch verstehen, wenn z.B. eine Zwangsanmeldung stattfindet oder eine Ratenzahlung unter deren Name ohne deren Wissen eingetragen wird.
Das ist aber nur eine Meinung. Wie es Rechtlich zu bewerten ist, ist da eine andere Sache.
Nachtrag:
Ansich ist das oben geschriebene nur Sinnvoll, wenn man aktiv der GEZ eines reinwürgen will und den Nerv dazu hat. So möchte ich das verstanden wissen ;)
Das ist aber nur eine Meinung. Wie es Rechtlich zu bewerten ist, ist da eine andere Sache.
Das Problem dürfte das Analogieverbot des Strafrechts sein. Wenn der Sachverhalt den gesetzlichen Tatbestand nicht exakt trifft, ist der Paragraph nicht anwendbar.
Nix für ungut. ;-)
Manchmal wünschte ich mir, ich hätte kein Kupferleitungsbieger und Elektronenschubser gelernt, sondern Paragraphenreiter oder Robenträger :D.
Echt wahr ;)
Betrug ist ein Vorsatzdelikt. Woher soll der Service denn wissen, dass da zwei im selben Haushalt wohnen, wenn man ihm das nicht mitgeteilt hat?
Genau das ging mir auch durch den Kopf. Ich gehe mal davon aus, dass sie ihre Informationen vom den Meldeämtern erhalten. Daraus geht aber afaik nicht hervor, wer und wo in einem Mehrfamilienhaus eine Wohnung bewohnt.
Gruß
Maybe
ich meinte den Betrugsvorwurf, nachdem per Es der GEZ mitgeteilt wurde, das es sich um ein und den selben Haushalt handelt, nicht vorher.
Jede weitere Forderung für beide Parteien würde ich als Vorsatz annehmen.
Allerdings tut sich dann die nächste Frage auf. Wer soll veranlagt werden?
Das dürfte eine interessante Situation werden.
Jede weitere Forderung für beide Parteien würde ich als Vorsatz annehmen.
So lange keiner zahlt dürften beide voll zahlungspflichtig sein. Die Zahlungspflicht erlischt doch erst mit Nachweis, dass bereits eine andere Person im Haushalt zahlt.
Würde mich nun höchstens mal interessieren was die "GEZ" macht wenn beide nun jeweils die Kundennummer des jweils anderen als Zahlenden angeben würden ;-)
So lange keiner zahlt dürften beide voll zahlungspflichtig sein. Die Zahlungspflicht erlischt doch erst mit Nachweis, dass bereits eine andere Person im Haushalt zahlt.
ja ok, so könnte man das auch sehen. Aber irgendwie hab ich da wieder ein Gschmäckle im Mund. Warum soll ICH den Nachweis erbringen, das ICH nicht zahlen muss?
Eigentlich müsste die GEZ die Zahlungspflicht beweisen.
Mal so ganz naiv in den Raum geworfen (und jetzt bitte nicht ganz so eng sehen).
Eigentlich müsste die GEZ die Zahlungspflicht beweisen.
Dafür haben sie Dir doch das ganze Papierzeugs zugeschickt ;-)
Wenn Du nun in Genuss der "großzügigen Rabattregelung für Mehrpersonenhaushalte" kommen willst musst Du halt aktiv werden.
Gruß
bor
Würde mich nun höchstens mal interessieren was die "GEZ" macht wenn beide nun jeweils die Kundennummer des jweils anderen als Zahlenden angeben würden ;-)
*schenkelklopf* ...wär natürlich der Oberhammer, wenn damit der Fall erledigt wäre :-D
Jetzt mal etwas ganz anderes. Weiß jemand, wie sich der in meinen Augen etwas abstruse Betrag von 395,56 EUR errechnet?
Teilt man diesen Betrag durch den üblichen Vierteljahressatz von 53,94 EUR, so ergibt sich ein Zeitraum von 7,333... Quartalen - also 22 Monate. Das kommt auch hin, denn seit 1.1.2013 besteht ja diese "neuartige Rundfunksteuer".
Nur warum fangen die jetzt auch noch an, die Quartale aufzusplitten? Da kann ich grad überhaupt keinen Sinn drin sehen.
Dann die Geschichte mit der Ratenzahlung. Da würde ich den Beitrugsservice glatt einmal fragen, wer denn wann und wo eine entsprechende Willenserklärung abgegeben hätte. Und dann machen die aber dicke Backen... ach nee, die ignorieren ja alles.
CU
Olaf
...denn seit 1.1.2013 besteht ja diese "neuartige Rundfunksteuer".
Hallo,
und genau hier ist der Knackpunkt: Eine Steuer kann nur vom Bund erhoben werden und nicht von den Ländern, die den Beitragsservice im Grunde "steuern".
Dies wurde auch in einer Studie vom entsprechenden Ministerium bestätigt!
Daher hat der Beitragsservice keine Rechtsgrundlage irgendwelche Bescheide zu versenden.
Vor allem, wenn man bedenkt, dass die Daten von Dritten ohne unser Wissen und unsere Zustimmung abgefragt und "eingesammelt" wurden. Damit wird auch noch unser Recht auf freie Entscheidung der Information beschnitten und untergraben und daher rechtswidrig.
Grüße
https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkstaatsvertrag
+
https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
ist rechtlich absolut OK und das wurde auch schon mehrfach höchstrichterlich so gesehen!
Deine Meinung ist nur ne Meinung und sonst absolut nix!
die Studie des Ministerium ist von Ende 2014, seitdem sind keine bekannten Rechtsurteile unter Berücksichtigung dieser höchstenministerialen Studie, die eindeutig besagt, dass die Gebühren eine Steuer sind und daher nicht vom Beitragsservice "eingezogen werden können".
Steuererhebungen ist eine Bundessache und keine Ländersache!
das ist Fakt und keine daher gesagte Meinung!
Das ändert die Sichtweise von z.B. dem Bundesverfassungsgericht nicht die Bohne, glaubs oder halt nicht...
Und Ich sage das zum xten Mal, das ist sowas von defintiv ne poltische und keine rechtliche Frage!
Daraus geht aber afaik nicht hervor, wer und wo in einem Mehrfamilienhaus eine Wohnung bewohnt.
... noch dazu, wenn beide zwar unter derselben Anschrift gemeldet sind, aber unterschiedliche Namen haben.
Da es nur EINE Kundennummer gibt, kannst du dir die Gedanken wieder aus dem Kopf schlagen.
Da es nur EINE Kundennummer gibt, kannst du dir die Gedanken wieder aus dem Kopf schlagen.
Hab ich da jetzt was überlesen?
Wir beide haben jeweils eine offene Belastung i.H.v. € - 395,56 und sollen nun monatlich 50,- € abstottern.
Er hat aber nur ein Dokument hochgeladen, daher gehe ich von 2 Kundennummern aus.
Gruß
Maybe
Ne, ich habe es falsch gelesen.
Er sprach von zwei Briefen.
Alles zurück. ;O))
Ich habe das nahezu gleiche Propblem: Bewohne mit meiner Frau ein gemeinsames Haus.
Sie zahlt die Beiträge per Lastschrift seit 20 Jahren von Ihrem Konto. Nun Post der Schutzgeldfirma: Man könne nach Meldedatenabgleich zu meinem Namen kein Konto finden ( Meine Frau hat einen anderen Nachnamen).
Auskunft vom Gemeindebüro nach 34 BDSG geholt Alle Daten stimmen ! Gemeinde hat keinen Fehler im Datensatz.
Anforderung bei "der Firma", nach Auskunft gem. 34 BDSG - seit vier Wochen keine Reaktion - Info an den Datenschutzbeautragten des NDR, Mail an den Datenschutzbeauftragten des Landes Niedersachsen über Untätigkeit "der Firma"
Vor einigen Tagen nun die Zwangsanmeldung. Ein halbe Nacht investiert um mich einzulesen. Ein letztes Schreiben an "die Firma" : Nochmaliger Hinweis, dass die Beiträge vom Konto meiner Frau bezahlt werden, mit der Bitte um Gebührenbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung.
Vorbereiten einer Strafanzeige an StA Köln gegen "die Firma" wegen Nötigung, Betruges, Gebührenüberhebeung und mittelbarer Falschbeurkudung. Beim nächsten Wisch aus dem Saustall geht das Ding per Einschreiben auf den Weg.
Wir werden sehen.....
Es ist doch völlig egal, ob ihr verheiratet seid. Wenn ihr in einem Haushalt lebt, braucht ihr nur einmal zahlen. Voraussetzung: Der andere Bewohner hat sich bei der GEZ abgemeldet.
http://gez-gebuehren.de/in-einem-haushalt-oder-wg-2013
moin,
abmelden muß gar nich....
wir wohnen zu zweit und spielen mittlerweile das spiel ich bezahl nich der andere soll zahlen :-)
nich daß ich glaube daß das auf dauer funktioniert und ich um die zahlungen herumkomme, aber zumindest bringt es zeit.....
nachdem meine freundin als erste dann nen vollstreckungsbescheid bekommen hat, iss sie zur stadtverwaltung ins büro des gerichtsvollziehers, und hat dort kund getan daß sie nich zahlen will und vor allem nicht muß, die zwangsenteigner sollen sich doch bitte an mich halten da sie nur zur untermiete dort wohnt...
seltsamerweise bekam sie daraufhin etwas später einen brief von den zwangsenteignern daß sie aus dem spiel raus sei, ohne jeglichen weiteren kommentar dazu, und das ohne daß die stadtverwaltung nach eigener aussage sich mit den zwangsenteignern in verbindung gesetzt hätte, was ja irgendwie gar nich sein kann, aber auch egal....
wenn jetze bei mir wieder die elende post eintrudelt, mach ich das gleiche, geh zur stadtverwaltung und sage sie muß zahlen :-)
mal schauen wie oft das hin und her geht.....
alles in allem habe ich mich wohl damit abgefunden daß ich den rotz irgendwann bezahlen muß, aber je mehr zeit ich bis dahin schinden kann um so besser, denn die hoffnung stirbt zuletzt, ich glaub zwar nich mehr dran aber vielleicht wird diese riesensauerei ja doch noch irgendwann gekippt.....
Ist lediglich der Versuch die Menschen reinzulegen.
Reagieren muß man erst wenn der Festsetzungbescheid/ Beitragsbescheid kommt.
Alles davor ist Infopost( Werbung)
Der Link führt zu Menschen die helfen.
Der Link führt zu Menschen die helfen.
Leider vorher erst einmal zu einer Anmeldung bei Facebook, jedenfalls bei mir:-(
So wird das wohl nix werden.
Das ist eine Facebookgruppe.Davon gibt es einige.Die empfolene hat eine Menge an input.
Hier wird immer wieder auf die Rechtmäßigkeit der Forderung abgestellt.
Viel wichtiger und überwiegend angreifbar ist die Rechtmäßigkeit der Vorgehensweise in Bezug auf Rubrum und Inhalt eines Schreibens.
Da empfiehlt es sich nicht, "Widerspruch" einzulegen (und damit den "Inhalt" als relevant anzuerkennen), sondern eher, dem Absender mitzuteilen, dass man sein Schreiben wegen rechtlicher Fehler bei der Vorgehensweise als "irrelevant" betrachtet.
Man muss die "Fehler" nicht benennen, aber zumindest per Einschreiben antworten.
Dadurch hält man sich alle Türen offen.
Wurde schon mit durchschlagendem Erfolg praktiziert.
Doch einen Einzelfall hier zu berichten, lohnt sich nicht.
Jeder Fall ist trotz möglicher übereinstimmender Merkmale anders.
Zu groß ist die Gefahr, falsche Fährten zu legen.
schuerhaken,
erkläre doch einmal einem "Dummen" was Rubrum ist!
Danke im voraus.
Bitte-bitte:
http://de.wikipedia.org/wiki/Rubrum - Hättest Du auch selbst wissen müssen, wie man sich Erläuterungen besorgt.