ist es wirklich eine straftat, wenn man sich einen film oder eine sendung in einem online portal o.ä ansieht ?
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Das ist wohl eher eine Frage, die Du in einem Jura-Forum stellen solltest. Ein vollumfassende Rechtsberatung wirst Du aber wahrscheinlich weder hier noch dort bekommen.
Ich persönlich bin der Meinung, dass die Nutzung legaler Online-Portale wohl keine Straftat darstellen kann. Wenn Du also die Mediatheken der ö.r. Fernsehsender nutzt (die Du ja mit Deinem Rundfunkbeitrag sogar selbst finanzierst), kann das wohl kaum strafbar sein.
Wenn es sich um illegale Movie-Portale handelt, sieht das sicher anders aus...
Gruß, mawe2
Ich denke auch, anschauen muss man heutzutage sogar vieles. Es geht doch im Öffentlich-Rechtlichen los mit Schweinereien, Lob alles Kriminellen und endet nicht bei RTL-II oder im Internet. Jeder kiffende, hurende, falsch gepolte Adlige, Schauspieler, Politiker, Banker usw. wird wichtiger gemacht, als der Fleißige mit Gemeinsinn.
Alles ist aber ein Ausdruck unserer verfallenden Gesellschaft - jeder legt Grenzen für sich fest und pfeift auf die Allgemeinheit. Und je nach Geldbeutel und Anwalt kann er diese Grenzen auch verteidigen.
Nicht gern gesehen ist, und wird auch oft verfolgt, wenn du fremde Produkte wie Videos, Audios, Fotos klaust und dann anderen, womöglich noch gegen Gebühr, anbietest. Und an Kinderpornografie solltest du überhaupt nicht denken.
Für den konkreten Einzelfall solltest du immer einen "Rechtsberater" befragen, da meine Angaben "ohne Gewähr" sind.
Jeder kiffende, hurende, falsch gepolte Adlige, Schauspieler, Politiker, Banker usw. wird wichtiger gemacht, als der Fleißige mit Gemeinsinn.
Einrahmen und an die Wand hängen... wahre Worte, wie man sie in dieser Anschaulichkeit viel zu selten liest.
@Pipus, schreib doch einmal genauer, was für Online-Portale das sind, die dir vorschweben. Bitte erst einmal nicht verlinken, wenn du dir bezüglich Legalität nicht sicher bist. Wie mawe schon schrieb, z.B. die Portale der deutschen Fernsehsender sind natürlich unkritisch.
Generell, wenn es sich um Anbieter handelt, die "mit offenem Visier" antreten, insbesondere ein Impressum haben - was ja nicht in allen Ländern der Welt vorgeschrieben ist! - so dass man nachvollziehen kann, "mit wem man es zu tun hat", dann sollte die Nutzung des Angebots normalerweise legal sein.
CU
Olaf
Bei einem Film der erst seit kurzen im Kino läuft, sollte sich jeder im Klaren sein, daß ist nicht Legal.
Bei einem Film der erst seit kurzen im Kino läuft, sollte sich jeder im Klaren sein, daß ist nicht Legal.
Ich denke, das allein ist kein hinreichendes Kriterium für eine Straftat.
Außerdem kann der Einzelne nicht in jedem Fall wissen, wann der offizielle Erstveröffentlichungstermin eines Films war und wie lang "seit kurzem" ist! :-)
Aber selbstverständlich ist sich der Einzelne über die Aktualität des Films bewusst. Solch eine Naivität voraussetzen, so blöd ist kein Richter.
Aber selbstverständlich ist sich der Einzelne über die Aktualität des Films bewusst.
Ich wüsste solche Details nicht.
Klar, bei vielen Filmen weiß ich, dass sie alt sind. Aber entlastet mich das?
Und bei noch viel mehr Filmen weiß ich gar nicht, ob die 2 Wochen, 2 Monate oder 2 Jahre alt sind.
Aber nur, weil ein Film neu ist, ist noch nicht sicher, dass seine Verbreitung über's internet illegal wäre!
ch wüsste solche Details nicht.
Dann lädst du auch keine Filme runter. Derjenige, der das macht, weiß ganz genau, was er macht.
Irgendwie ist jetzt die Quintessenz unserer Diskussion verloren gegangen. Im Grunde waren wir doch einer Meinung. Oder irre ich mich?
Im Grunde waren wir doch einer Meinung.
Ja, sind wir doch auch.
Ich meinte ja nur, dass es gelegentlich auch ganz neue Filme kostenlos (und trotzdem legal) im Internet geben kann, wenn die Rechteinhaber das wollen. Also allein an der Aktualität würde ich nicht erkennen, was legal und was illegal ist.
Du hast aber auch Recht mit
Dann lädst du auch keine Filme runter.
Das mache ich wirklich nicht. Ich habe genug "Stoff", um die nächsten Jahre auch bei Ende der TV-Versorgung zu überstehen...
Gruß, mawe2
Ich habe genug "Stoff", um die nächsten Jahre auch bei Ende der TV-Versorgung zu überstehen...
...ob wir dann trotzdem immer noch Rundfunkbeiträge zahlen müssen...? *g*
Greetz
Olaf
ob wir dann trotzdem immer noch Rundfunkbeiträge zahlen müssen
Selbstverständlich! :-)
Selbstverständlich! :-)
Stimmt. Wir zahlen ja auch immer noch Rentenbeiträge *duckundwech*...
CU
Olaf
...ob wir dann trotzdem immer noch Rundfunkbeiträge zahlen müssen...? *g*Nu aber...
Schließlich finanzieren wir auch seit 1902 mit der Sektsteuer die Finanzierung der kaiserlichen Kriegsflotte vom Kaiser Wilhelm und seit 1939 in Form eines Kriegszuschlages, besonders zur Entwicklung der U-Boot-Flotte der Nazis!
Jürgen
Auch das ist ein sehr treffendes Beispiel, Jürgen, aber meins mit den Rentenbeiträgen ist noch bösartiger... immer schön einzahlen, ein langes Berufsleben lang, aber wenn es eines Tages ans Auszahlen gehen müsste, dann zeigt der nackte Mann seine nicht vorhandene Hosentasche.
Steuern sind ja - im Gegensatz zu "Gebühren" (unmittelbare Gegenleistung) - nicht zweckgebunden zu verstehen. Ob mit der Sektsteuer nun unser Gott-hab-ihn-selig-Kaiser Wilhelm ihm sein Militär oder die Verteidigung unserer Freiheit am Hindukusch finanziert wird, spielt formalrechtlich keine Rolle.
Ärgerlich ist es allerdings allemal.
CU
Olaf
...immer schön einzahlen, ein langes Berufsleben langSeit 1958.
Und nun sagen mir junge Leute, das sie mich durchfüttern müssen, ich auf ihre Kosten lebe.
aber meins mit den Rentenbeiträgen ist noch bösartigerKorrekt.
Jürgen
Und nun sagen mir junge Leute, das sie mich durchfüttern müssen, ich auf ihre Kosten lebe.
Wenn man das als Momentaufnahme betrachtet, wäre es sogar korrekt - genau das ist aber der falsche Ansatz. Du selbst hast jahrzehntelang andere durchgefüttert, die noch älter waren als du, jetzt bekommst du diese "Vorauszahlung" auf den eigenen Ruhestand zurück. So wird der berühmte Schuh draus.
Ich selbst habe auch kein Problem damit, dass von den aktuell von meinem Gehalt abgezweigten Rentenbeiträgen die jetzige Generation der Rentner finanziert wird, aber die Vorstellung, dass eines Tages nichts mehr da ist, wenn ich selber so weit bin, finde ich einigermaßen zum Kotzen...
CU
Olaf
Das sollte als Beispiel dienen, hinzu käme unter anderem auch von welcher Quelle das Material vorliegt.
Aber der User kann sich natürlich "doof" stellen u. es einem Richter überlassen was Legal ist.
Geiz ist leider immer noch geil, blöd nur wenn man mal selbst beklaut wird. Nichts anderes ist es wenn anderer geistiges Eigentum (hier ein Film) unberechtigt angeschaut (heruntergeladen) wird.
Macht keiner, aber die Seitenbetreiber verdienen Millionen, und sind in der Regel immer in den Top 5 zu finden.
Vom Prinzip desselbe wie Facebook, keiner ist da, aber knappe 1mrd. Accounts ;)
http://www.netzkino.de/
Hier z.B. lassen sich Filme legal und ohne jedes Risiko anschauen.
Alle Filme wurden freigegeben.
Filme online anschauen ist nicht illegal.
Musik online hören genauso wenig.
Allerdings das Runterladen ist dann schon ein anderes Thema.
Das ist von der Seite convert2mp3.net Sie geben den Nutzern sogar Hinweise zum Nachlesen.:
Zitat:
### Das Recht auf eine Privatkopie besteht auch bei "virtuellen" digitalen Recordern.
Sie dürfen daher für den eigenen Gebrauch und für den Gebrauch im Familien- und im Freundeskreis und als natürliche Person legale Online-Angebote wie YouTube, Dailymotion & Co. mithilfe von convert2mp3.net mitschneiden.
Sie als Privatkopierer können sich bei den offiziellen Anbietern wie zum Beispiel Youtube.com darauf verlassen, dass diese keine rechtswidrigen Angebote im Internet zur Verfügung stellen.
Bedient sich der Endnutzer selbst der Softwaretools, um Lieder aus dem Internet aus legalen Quellen zu kopieren oder Sendungen mitzuschneiden und auf seiner eigenen Festplatte zu speichern, kann er sich als Werknutzer auf das Privileg der Privatkopie berufen, wenn er die Kopien nur für den privaten Gebrauch erstellt.###
Weitere Infos finden sie unter anderem unter den unten stehenden Links.
Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung.
Quellen
http://www.it-recht-kanzlei.de/privatkopie-virtuelle-recorder.htm
http://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie
Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung.
Ich warte noch auf den Tag, an dem Einbrecher beim Ausüben ihrer Tätigkeit ein Schild um den Bauch tragen: "Dies ist kein Einbruch"...
:o))
Cheers
Olaf
Man kann auch bei YouTube schon ganze Filme anschauen. Ein Problem ist das bestenfalls für den Uploader, aber nicht für Dich solange Du den Film nicht herunterlädst.
PS: Eine Straftat ist nur ein "gewerbsmäßiger" Verstoß gegen das Urheberrecht, also wenn Du irgendwas Anderen - auch unentgeltlich - zu Verfügung stellst. Alles andere ist bestenfalls eine Ordnungswidrigkeit.
Ein Problem ist das bestenfalls für den Uploader, aber nicht für Dich solange Du den Film nicht herunterlädst.
Wenn ich mit einem normalen Client-Rechner Inhalte nutze, die ich von einem Server hole, ist das immer mit einem Herunterladen verbunden. Sonst würde ich die Inhalte gar nicht zu Gesicht bekommen.
Ob einen Richter, der später über die Strafwürdigkeit des Vorgangs zu befinden hat, das kleine Detail, dass ich eine Datei bewusst auf meine Festplatte gepackt habe oder dass ich nur einen Stream geschaut habe, tatsächlich interessiert, wage ich zu bezweifeln.
Vollkommen richtig. Genau dieser Sachverhalt ist, m.M. nach, gesetzlich nicht eindeutig geklärt.
Ob einen Richter, der später über die Strafwürdigkeit des Vorgangs zu befinden hat, das kleine Detail, dass ich eine Datei bewusst auf meine Festplatte gepackt habe oder dass ich nur einen Stream geschaut habe, tatsächlich interessiert, wage ich zu bezweifeln.Jo, Richter haben nicht gerade den besten Ruf was den gesunden Menschenverstand ihrer Entscheidungen angeht.
Allerdings verwechselst Du etwas: Straf- und Zivilrecht sind unterschiedliche Dinge - und der Threadstarter hat explizit nach einer Straftat gefragt.
Allerdings verwechselst Du etwas: Straf- und Zivilrecht sind unterschiedliche Dinge - und der Threadstarter hat explizit nach einer Straftat gefragt.
Und ich habe explizit dazu geantwortet:
Richter, der später über die Strafwürdigkeit des Vorgangs zu befinden hat
Insofern ging es auch mir nur um Strafverfahren und nie ums Zivilrecht. Ich habe da nichts verwechselt.
Um einen Download handelt es sich jedoch sowieso immer. Egal, ob der nun zivil- oder strafrechtlich zu bewerten ist!
Gruß, mawe2