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Den Abmahnanwälten das Handwerk gelegt?

fröschl / 59 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo ,

ein Bekannter war Internet-Händler und wurde vom Landgericht
mit einer Einstweiligen Verfügung beauflagt, bei Angeboten im
Internet in den Artikelbeschreibungen darauf hinzuweisen, dass
er ein gewerblicher Händler ist. Dies beinhaltet dann natürlich,
auch alle Vorgaben für Internet-Händler zu erfüllen.

Jetzt hat mein Bekannter sein Händler-Gewerbe abgemeldet.

Seine Frage, wurde mit der Gewerbeabmeldung der Einstweiligen
Verfügung (Dauer 30 Jahre) die Grundlage entzogen und kann ich
nun ohne Auflagen privat im Internet verkaufen?


Mit freundlichen Grüßen


fröschl

Es wäre gut, wenn die Elementare Logik der Aussagen bekannter wäre (fröschl).
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Andreas42 fröschl „Den Abmahnanwälten das Handwerk gelegt?“
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Hi!

Da die Rechtssituation in Deutschland ein hochgefährliches Mienenfeld ist, was das Internet betrifft, würde ich deinen Bekannten nur raten, sich nicht auf Asusagen zu verlassen, die er irgendwo im Internet bekommt. Zwinkernd

Die Frage ist eindeutig ein Fall für einen Fachanwalt, der sich seinen Fall ansehen muss.

Auf die Meinung und Aussagen von Laien (dazu gehöre ich hier auch!) würde ich mich hier auf keinen Fall verlassen. Es sei denn, sie raten dazu einen Fachanwalt aufzusuchen...

Dein Bekannter hat vermutlich nicht nur eine einstweilige Verfügung kassiert, sondern ist vorher (vermutlich) auch noch abgemahnt worden. Was da dann bereits unterschrieben wurde, muss man sicherlich auch berücksichtigen.
Und dann ist sicherlich wichtig, was und wieviel er da privat verkaufen will. Der Gedanke, dass es um die Reste des Lagerbestandes des aufgegebenen Geschäfts geht, ist ja naheliegend. Und was sich daraus ergibt, kann sicherlich nur ein Spezialist sagen.

Bis dann
Andreas

Hier steht was ueber mein altes Hard- und Softwaregedoens.
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mawe2 Andreas42 „Hi!Da die Rechtssituation in Deutschland ein...“
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Ich kann mich Deinen Ratschlägen nur anschließen!

Wenn man aber den Fall mal ganz logisch betrachtet:

Es kann eigentlich auch nicht sein, dass jemand als gewerblicher Anbieter handelt, dafür Abmahnungen oder gerichtliche Auflagen erhält und dass derjenige dann das Gewerbe abmeldet und dann als Privatmann genau das macht, was ihm als Unternehmer verboten wurde.

Wenn das möglich wäre, würden ab sofort alle Unternehmen dicht machen und nur noch als Privatpersonen handeln, dann braucht sich niemand mehr an Gesetze oder gerichtliche Entscheidungen halten. So einfach kann es eigentlich nicht sein.

Aber wie gesagt: Das muss ein Fachanwalt beantworten.

Gruß, mawe2

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fröschl Andreas42 „Hi!Da die Rechtssituation in Deutschland ein...“
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Hallo ,

eine brilliante Einschätzung der Rechtslage zum Thema:
Internethandel in Deutschland.

Meinem Bekannten wurde damals geraten, Härte zu zeigen
und die strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht zu
unterschreiben.

In einem kurzen Brief teilte er dem Abmahnanwalt mit,
dass er aufgrund seines Angebotes nicht in direkter
Konkurrenz zur Mandantin steht und diese daher nicht
das Recht des Abmahnens besitzt. Ferner erklärte er,
dass er nicht daran denkt, die Kosten des Verfahrens
zu begleichen.

Drei Wochen später erhielt er die Einstweilige Verfügung
vom Landgericht. Der Richter des LG fällte dieses Urteil
auf der Grundlage einer 10 seitigen Antragsschrift des
Abmahnanwaltes und dem 1 seitigen Ablehnungsschreiben
meines Bekannten.

Justitias Waage war wohl verklemmt?


Mit freundlichen Grüßen


fröschl

Es wäre gut, wenn die Elementare Logik der Aussagen bekannter wäre (fröschl).
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Andreas42 fröschl „Hallo , eine brilliante Einschätzung der Rechtslage zum...“
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Hi!

Justitias Waage war wohl verklemmt?
Ganz ehrliche Antwort: keine Ahnung

Ich versteh davon zu wenig um das auch nur halbwegs beurteilen zu können. Ich wüsste jetzt noch nichteinmal wann und wie man eine strafbewerte Unterlassungserklärung erwirkt und was diese in der Praxis bedeutet.

Bis dann
Andreas
Hier steht was ueber mein altes Hard- und Softwaregedoens.
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fröschl Andreas42 „Hi! Ganz ehrliche Antwort: keine Ahnung Ich versteh davon zu...“
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Hallo ,

meinem Lob kann ich nur hinzufügen, mit Deiner Einstellung
bist Du an jedem Stammtisch gern gesehen.


Mit freundlichen Grüßen


fröschl

PS: Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wird mit der
    Abmahnung verschickt.

Es wäre gut, wenn die Elementare Logik der Aussagen bekannter wäre (fröschl).
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Andreas42 fröschl „Hallo , meinem Lob kann ich nur hinzufügen, mit Deiner...“
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Hi!

Und da bin ich mir jetzt selbst über die Füße gestolpert: statt "Unterlassungserklärung" habe ich die "einstweilige Verfügung" gemeint.

Das die Unterlassungserklärung einer Abmahnung beiliegt und oft nicht so unterschrieben werden soll, wie sie reinkommt, weil sie den Abgemahnten über den Tisch zieht (zu weit gefasst ist), liest man ja häufig.

Zum Thema einstweilige Verfügung weiß ich halt nur, dass es sie gibt und kenne weder die genaue genaue Bedeutung, noch weiß ich wie man sie erwirkt.

Es bleibt aber dabei: das ist keine Sache, beid er man sich auf Ratschläge aus dem Netz verlassen sollte. Hier brauch mal einen echten Fachmann (Anwalt).

Bis dann
Andreas

Hier steht was ueber mein altes Hard- und Softwaregedoens.
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fröschl Andreas42 „Hi! Und da bin ich mir jetzt selbst über die Füße...“
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Dieser Beitrag ist gelöscht!
Dieser Beitrag wurde gelöscht, weil ein anderer User einen berechtigten Einwand dagegen hatte. Die Begründung befindet sich hier.
Fetzen fröschl „Dieser Beitrag ist gelöscht.“
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mit Deiner Einstellung bist Du an jedem Stammtisch gern gesehen.

Was willst du jetzt von ihm?! Eine Rechtsverbindliche Einschätzung des kompletten Verfahrens, inkl. Aufhebung des Urteils und das aufgrund von 3 Sätzen?! Stänkern?

Weil wir gerade beim Stammtisch sind, dein Verhalten lässt nur einen Schluss zu, nämlich dass du deine Meinung bestätigt haben willst und auf alles andere beleidigt reagieren wirst. Andreas hat gesagt, dass er keine Ahnung hat (ich auch nicht), also was soll das penetrante Insistieren?
Das wahre Leben ist nicht der Kampf zwischen Gut und Böse, sondern zwischen Böse und noch Schlimmeren!(Joseph Brodsky)
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fröschl Fetzen „Was willst du jetzt von ihm?! Eine Rechtsverbindliche...“
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Hallo ,

dieses Posting kann nur durch ein Mißverständnis
entstanden sein.


Mit freundlichen Grüßen


fröschl

Es wäre gut, wenn die Elementare Logik der Aussagen bekannter wäre (fröschl).
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Max Payne fröschl „Hallo , eine brilliante Einschätzung der Rechtslage zum...“
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Meinem Bekannten wurde damals geraten, Härte zu zeigen und die strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben.
Von wem wurde das geraten? Hat derjenige auch zugesagt, die Kosten des Verfahrens zu übernehmen?

nicht in direkter Konkurrenz zur Mandantin steht und diese daher nicht das Recht des Abmahnens besitzt.
Das ist ziemlich dreist. Das UWG soll nicht nur die Konkurrenz schützen, sondern - siehe § 1 UWG:

Dieses Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.

Man lese auch die Legaldefinitionen des § 2 UWG. Kein Wunder, dass das LG die EV erlassen hat.

Der Richter des LG fällte dieses Urteil auf der Grundlage einer 10 seitigen Antragsschrift des Abmahnanwaltes und dem 1 seitigen Ablehnungsschreiben meines Bekannten. Justitias Waage war wohl verklemmt?

Nein. Eine Anhörung des Betroffenen ist bei der EV nicht vorgesehen. Ist die einstweilige Verfügung erlassen worden, kann der Antragsgegner mittels Widerspruchs erreichen, dass das Gericht über die einstweilige Maßnahme mündlich verhandelt und durch Urteil entscheidet.
Übrigens: Erweist sich eine einstweilige Verfügung als ungerechtfertigt, so kann der Gegner gegen den Antragsteller einen Schadensersatzanspruch geltend machen.
The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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fröschl Max Payne „Von wem wurde das geraten? Hat derjenige auch zugesagt, die...“
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Hallo ,

den Rat Härte zu zeigen, bekam mein Bekannter von seinem Sohn.

Das Ablehnungsschreiben an den Abmahnanwalt wurde von einem
Rechtsanwalt der nicht greifenden Rechtsschutzversicherung
unverbindlich skizziert.

Mein Härte zeigender Bekannter beauftragte einen jungen
Rechtsanwalt zu recherchieren, ob es einen Präzedenzfall
gibt? Damals, Juni 2009, war kein ähnliches Urteil zu
finden, woraufhin mein Bekannter verzichtete, in das
Hauptsacheverfahren einzusteigen.


Mit freundlichen Grüßen


fröschl

Es wäre gut, wenn die Elementare Logik der Aussagen bekannter wäre (fröschl).
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Max Payne fröschl „Hallo , den Rat Härte zu zeigen, bekam mein Bekannter von...“
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den Rat Härte zu zeigen, bekam mein Bekannter von seinem Sohn.

Wenn Dein Bekannter keine Lust hat, in Kürze die zufälligerweise auch als EV abgekürzte eidesstattliche Versicherung abzugeben, sollte er sich ab sofort dringend an die gesetzlichen Regelungen des gewerblichen Rechtsschutzes (hier v.a. UWG) sowie die Bedingungen der EV halten.

Dass für die Beurteilung ob jemand gewerblich handelt, oft genug der Anschein ausreichend ist, hilft es ihm beim "weitermachen wie bisher" nichts, dass er sein Gewerbe mittlerweile abgemeldet hat:

Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt. (§ 2 UStG)
The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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fröschl Max Payne „Wenn Dein Bekannter keine Lust hat, in Kürze die...“
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Hallo ,

hier ist es ja neblig (Eidesstattliche Erklärung) wie in
der Fankurve im Olympiastadion.
 

Mit freundlichen Grüßen


fröschl

Es wäre gut, wenn die Elementare Logik der Aussagen bekannter wäre (fröschl).
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neanderix fröschl „Hallo , eine brilliante Einschätzung der Rechtslage zum...“
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Drei Wochen später erhielt er die Einstweilige Verfügung
vom Landgericht. Der Richter des LG fällte dieses Urteil
auf der Grundlage einer 10 seitigen Antragsschrift des
Abmahnanwaltes und dem 1 seitigen Ablehnungsschreiben
meines Bekannten.

Eine "Eisntweilige Verfügung" ist KEIN URRTEIL! sie ist lediglich eine vorläufige Anordnung - bis im Hauptsacheverfahren endgültig entschieden wurde. Gab es jemals ein Hauptsacheverfahren?

Volker

Computers are like airconditioners - they stop working properly when you open Windows Ich bin unschuldig, ich habe sie nicht gewählt!
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xafford fröschl „Den Abmahnanwälten das Handwerk gelegt?“
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Seine Frage, wurde mit der Gewerbeabmeldung der Einstweiligen Verfügung (Dauer 30 Jahre) die Grundlage entzogen und kann ich nun ohne Auflagen privat im Internet verkaufen?

Hat dein Bekannter eine GmbH oder AG gehabt? Lautete die EV auf diese GmbH oder AG? Wenn nein, dann nein, denn die EV wird wohl gegen ihn als natürliche Person erlassen worden sein. Ganz nebenbei ist man durchaus auch als Person ohne angemeldetes Gewerbe gewerblich handelnd wenn man Dinge regelmäßig verkauft. Das interessiert dann nicht nur eventuell den Abmahner, sondern auch das Finanzamt.

PS: Wenn deinem Bekannten die Auflage seinen Status als gewerblicher Anbieter kenntlich zu machen dazu verleitet sein Gewerbe abzumelden dann sollte er vielleicht besser nicht auf Kunden losgelassen werden.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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fröschl xafford „Hat dein Bekannter eine GmbH oder AG gehabt? Lautete die EV...“
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Hallo ,

im Beschluß der Einstweiligen Verfügung steht als
Antragsgegner mein Bekannter mit Namen und Adresse.

Ihm wurde bei Strafe untersagt

a) im Rahmen von Angeboten über Tonträger auf der
Internetplattform eBay Deutschland zu erklären,
bei seinen Angeboten handele es sich um die eines
privaten Verkäufers;

b) im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern im Rahmen
von Fernabsatzgeschäften Tonträger anzubieten,
ohne dabei eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende
Widerrufs- oder Rückgabebelehrung zu veröffentlichen.


Mit freundlichen Grüßen


fröschl

PS: Die Einstweilige Verfügung bekam mein Bekannter
       im Mai 2009, sein Gewerbe hat er im Juli 2012
       abgemeldet.

Es wäre gut, wenn die Elementare Logik der Aussagen bekannter wäre (fröschl).
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xafford fröschl „Hallo , im Beschluß der Einstweiligen Verfügung steht als...“
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Naja, das ist alles im rechtlich üblichen Rahmen und korrekt unerheblich ob er ein Gewerbe angemeldet hat oder nicht.

PS: Bei der wettbewerbsrechtlichen Abmahnfähigkeit geht es nicht darum, dass der Abmahnende die gleichen Artikel verkauft oder auch nur ähnliche, es geht um Wettbewerbsverstöße und dadurch erlangte Vorteile des Abgemahnten oder Nachteile beim Abmahnenden. Da reicht es je nach Auslegung schon dass beide etwas verkaufen. Und ganz privat gesagt finde ich dass, was dein Bekannter da abgezogen hatte (als Privatverkäufer auftreten und sich um Rücktrittsrecht und Gewährleistung drücken) mehr als bescheiden.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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fröschl xafford „Naja, das ist alles im rechtlich üblichen Rahmen und korrekt...“
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Hallo ,

mein Bekannter hat sich nichts vorzuwerfen.
Der Prozentsatz seiner positiven Bewertungen
betrug 100% bei 300 Verkäufen.

Offen ist immer noch die im Thread gestellte Frage.
 

Mit freundlichen Grüßen


fröschl

Es wäre gut, wenn die Elementare Logik der Aussagen bekannter wäre (fröschl).
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xafford fröschl „Hallo , mein Bekannter hat sich nichts vorzuwerfen. Der...“
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Offen ist immer noch die im Thread gestellte Frage.

Nö, die EV lautet auf ihn als natürliche Person, nicht auf ein Unternehmen als juristische Person, deswegen ist die Frage alles andere als offen. ABer wenn Du anderer Meinung bist kannst Du ihn ja dahingehend rechtlich beraten und er kann es darauf ankommen lassen.

mein Bekannter hat sich nichts vorzuwerfen.

Das werden andere (ehrliche) Händler anders sehen und meiner Meinung nach zu Recht. Gesetzliche Vorgaben für Händler sind keine "ist-nett-zu-haben" Regelung, sondern eine "muss-man-befolgen" Regelung.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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Borlander xafford „Nö, die EV lautet auf ihn als natürliche Person, nicht auf...“
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Das werden andere (ehrliche) Händler anders sehen und meiner Meinung nach zu Recht.

Ich denke in dieser Hinsicht sind sich Händler und Kunden einig...

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fröschl xafford „Nö, die EV lautet auf ihn als natürliche Person, nicht auf...“
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Hallo ,

eine Einstweilige Verfügung ist immer eine spontane
richterliche Entscheidung, die im Hauptsacheverfahren
niedergemacht werden kann.

Als Konstrukteur habe ich prinzipiell etwas gegen die
Elementare Logik der Prädikate, weil die erst die Welt
der Winkeladvokaten ala` Petrocelli geschaffen hat.
 

Mit freundlichen Grüßen


fröschl

Es wäre gut, wenn die Elementare Logik der Aussagen bekannter wäre (fröschl).
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xafford fröschl „Hallo , eine Einstweilige Verfügung ist immer eine spontane...“
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eine Einstweilige Verfügung ist immer eine spontane richterliche Entscheidung, die im Hauptsacheverfahren niedergemacht werden kann.

Na dann kann er es ja auf ein Hauptsacheverfahren ankommen lassen (ja, ich weiß was eine EV ist, ich hatte genügend Verlesungen in Vertrags-, Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht)... was erwartest Du hier eigentlich zu hören? Dass sich die Richter des BGH einfinden und deinem Bekannten die Absolution erteilen dass er gerne seine Geschäfte als Privatperson weiter führen kann, vorbei um Wettbewerbsrecht, dem Fernabsatzgesetz, dem Finanzamt und kaufmännischem Anstand?

Wenn Du überzeugt bist dass er im Recht ist und nichts zu befürchten hat, dann sag ihm das so und wenn er deiner Expertise glaubt soll er weiter machen, oder willst Du einen Rat dann nimm ihn an und winde Dich nicht darum einzusehen dass er gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen hat und früher oder später noch eins auf den Deckel bekommt wenn er versucht unter falscher Flagge als Privatverkäufer weiter zu segeln. Spätestens wenn das Finanzamt bei ihm anklopft.

Ich denke von meiner Seite gibt´s da nichts mehr zu sagen... außer... wenn ihr beide juristisch so souverän seid, warum hat er nicht gleich nach der Abmahnung eine Schutzschrift gegen eine mögliche EV bei den beiden zuständigen Gerichten hinterlegt?

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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fröschl xafford „Na dann kann er es ja auf ein Hauptsacheverfahren ankommen...“
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Hallo ,

mit der Aufgabe des Gewerbes stimmt die Basis der Einstweiligen Verfügung nicht mehr.

Eine Konjunktion ist eine aus zwei Aussagen zusammengesetzte Aussage,
die die Wahrheit all ihrer Teilaussagen behauptet.

http://de.wikipedia.org/wiki/Aussagenlogik#Und-verkn.C3.BCpfte_Aussagen_.E2.80.93_Konjunktion
 

Mit freundlichen Grüßen


fröschl

Es wäre gut, wenn die Elementare Logik der Aussagen bekannter wäre (fröschl).
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Borlander fröschl „Hallo , mit der Aufgabe des Gewerbes stimmt die Basis der...“
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Hast Du ein ernsthaftes Interesse an der Beantwortung Deiner Frage oder willst Du nur dass man Dir hier zustimmt?

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celsius fröschl „Hallo , mit der Aufgabe des Gewerbes stimmt die Basis der...“
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Eine Konjunktion ist eine aus zwei Aussagen zusammengesetzte Aussage, die die Wahrheit all ihrer Teilaussagen behauptet.

Das Problem ist nur, dass sich Justiz und Logik oft ausschließen.
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fröschl celsius „Das Problem ist nur, dass sich Justiz und Logik oft...“
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Hallo ,

verbindlichen Dank für den Balsam meiner Seele.
 

Mit freundlichen Grüßen


fröschl

Es wäre gut, wenn die Elementare Logik der Aussagen bekannter wäre (fröschl).
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neanderix fröschl „Hallo , mit der Aufgabe des Gewerbes stimmt die Basis der...“
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>mit der Aufgabe des Gewerbes stimmt die Basis der Einstweiligen Verfügung nicht mehr.


So, meinst du?
Das sieht spätestens das nächste Gericht dann doch etwas anders, wenn dein Bekannter weitermacht.
Die einstweilige Verfügung wurde *gegen deinen Bekannten* ausgesprochen - namentlich, mit Anschrift. diese gilt daher weiter, egal ob er ein Gewerbe betreibt oder nicht.

Im übrigen ist es, wie gesagt unerheblich für "gewerbliches Handeln" ob man tatsächlich ein Gewerbe betreibt oder nicht - es reicht der anschein, entsprechende § wurde hier bereits zitiert.

Volker

Computers are like airconditioners - they stop working properly when you open Windows Ich bin unschuldig, ich habe sie nicht gewählt!
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fröschl neanderix „>mit der Aufgabe des Gewerbes stimmt die Basis der...“
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Hallo ,

trotzdem dieser Thread als "Beantwortet" markiert ist,
hier noch eine Info. Mein Bekannter will jetzt mit seinem
Steuerberater den Status seiner Restware klären.


Mit freundlichen Grüßen


fröschl

PS: Vielleicht kann ein VIP dem störrischen Editor beibringen,
    dass die Thread-Frage als "Beantwortet" markiert wurde.

Es wäre gut, wenn die Elementare Logik der Aussagen bekannter wäre (fröschl).
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Ralf103 fröschl „Den Abmahnanwälten das Handwerk gelegt?“
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selbstverständlich nicht, wenn dein "Bekannter" nach wie vor gewerbsmäßigen Handel betreibt, wird das auch so bewertet, jetzt kommt allerdings hinzu, dass er dies auch noch verschleiert, je nach Umsatz wird da vermutlich schnell das Finanzamt ein Auge drauf haben, dein "Bekannter" bewegt sich da auf dünnem Eis

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fröschl Ralf103 „selbstverständlich nicht, wenn dein "Bekannter" nach wie vor...“
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Hallo ,

ich kann mit Deinen Argumenten nichts anfangen.

Weiter oben sagt Andreas42 richtig, was mein Bekannter vorhat.

http://www.nickles.de/thread_cache/538934222.html#_pc
 

Mit freundlichen Grüßen


fröschl

Es wäre gut, wenn die Elementare Logik der Aussagen bekannter wäre (fröschl).
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Ralf103 fröschl „Hallo , ich kann mit Deinen Argumenten nichts anfangen....“
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wenn dein "Bekannter" wegen gewerbsmäßigem Handels z. B. bei Ebay auffliegt oder aber vom Finanzamt vor den Kadi gezerrt wird, dann dürfte in beiden Fällen das Handeln auch als gewerblich bewertet werden, ob er sich nun privater Verkäufer nennt oder nicht...

gewerbliches Handeln ist es immer dann, wenn man Ware zum Zweck des Wiederverkaufs einkauft, privat nur, wenn du im normalem Umfang deinen alten, gebrauchten Kram vertickst, ansonsten bist du Händler und musst dich auch den gesetzlichen Regelungen und Pflichten für gewerbsmäßige Händler unterwerfen...

ansonsten fliegst du bei Ebay raus und das Finanzamt kriegt dich wegen Steuerhinterziehung dran

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dirkj fröschl „Den Abmahnanwälten das Handwerk gelegt?“
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Soll er doch seine restlichen Lagerbestände über einen Strohmann (z.B. seine Frau) verramschen und Ruhe ist's.

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fröschl dirkj „Soll er doch seine restlichen Lagerbestände über einen...“
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Hallo ,

es ist erfrischend zu erleben, dass es neben Andreas42 noch jemand gibt,
der meinen Bekannten nicht verteufelt.

Ich werde meinem Bekannten empfehlen, seine restlichen Lagerbestände, auf
Trödelmärkten zu verramschen.
 

Mit freundlichen Grüßen


fröschl

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Ralf103 fröschl „Hallo , es ist erfrischend zu erleben, dass es neben...“
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das ist auch gewerbsmäßiger Handel ...

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mawe2 fröschl „Den Abmahnanwälten das Handwerk gelegt?“
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Seine Frage, wurde mit der Gewerbeabmeldung der Einstweiligen Verfügung (Dauer 30 Jahre) die Grundlage entzogen und kann ich nun ohne Auflagen privat im Internet verkaufen?

Wie soll man diesen Satz verstehen?

"Seine Frage" deutet auf Deinen Bekannten hin.
"kann ich nun..." deutet auf Dich hin.

Bist Du evtl. selbst der "Bekannte"???

Ansonsten muss man den Satz so beantworten: Der einstweiligen Verfügung wurde die Grundlage nicht entzogen, trotzdem darfst Du private Verkäufe im Internet machen.

Gruß, mawe2
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fröschl mawe2 „Wie soll man diesen Satz verstehen? "Seine Frage" deutet auf...“
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Hallo ,

richtig, der Satz ist nicht eindeutig, es fehlt ein Komma.

Seine Frage, wurde mit der Gewerbeabmeldung der Einstweiligen Verfügung (Dauer 30 Jahre) die Grundlage entzogen und kann ich nun ohne Auflagen privat im Internet verkaufen?

Hier die Edition (Komma hinter Gewerbeabmeldung).

Seine Frage, wurde mit der Gewerbeabmeldung, der Einstweiligen Verfügung (Dauer 30 Jahre) die Grundlage entzogen und kann ich nun ohne Auflagen privat im Internet verkaufen?

Es ist also allein die Frage meines Bekannten.
 

Mit freundlichen Grüßen


fröschl

PS: Als Verschwörungstheoretiker akzeptiere ich nur Erich von Däniken

Es wäre gut, wenn die Elementare Logik der Aussagen bekannter wäre (fröschl).
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mawe2 fröschl „Hallo , richtig, der Satz ist nicht eindeutig, es fehlt ein...“
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Deine grammatikalische Korrektur geht noch immer nicht auf den Unterschied zwischen Dir und Deinem Bekannten ein.

Korrekt müsste der Satz wohl lauten:

Seine Frage, wurde mit der Gewerbeabmeldung, der Einstweiligen Verfügung (Dauer 30 Jahre) die Grundlage entzogen und kann er nun ohne Auflagen privat im Internet verkaufen?

Zunächst mag mein Einwand spitzfindig wirken. Aber oft sind es solche kleinen Lapsüs in der Formulierung, die eine gewisse Konstellation verraten. Du wärst nicht der Erste, der einen ominösen Bekannten vorschiebt, um ein eigenes Problem zu besprechen.

Daher meine Nachfrage, die ja nun geklärt ist.

Gruß, mawe2

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fröschl mawe2 „Deine grammatikalische Korrektur geht noch immer nicht auf...“
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Hallo ,

1. Den angeblich korrekt lautenden Satz kann ich nicht akzeptieren.
2. Dein Einwand ist spitzfindig.
3. Erich von Däniken, ist als Verschwörungstheoretiker nicht zu toppen.
 

Mit freundlichen Grüßen


fröschl

Es wäre gut, wenn die Elementare Logik der Aussagen bekannter wäre (fröschl).
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celsius fröschl „Hallo , 1. Den angeblich korrekt lautenden Satz kann ich...“
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Den angeblich korrekt lautenden Satz kann ich nicht akzeptieren.

Man kann natürlich auch den Konjunktiv I verwenden:

Seine Frage war, ob mit der Gewerbeabmeldung der Einstweiligen Verfügung (Dauer 30 Jahre) die Grundlage entzogen sei und er nun ohne Auflagen privat im Internet verkaufen könne.

Dieser Satz ist grammatikalisch nicht zu beanstanden.
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fröschl celsius „Man kann natürlich auch den Konjunktiv I verwenden: Seine...“
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Hallo ,

meine Note im Fach Deutsch Grammatik war nur 2 von 5.
Trotzdem würde ich hinter Gewerbeabmeldung wieder ein
Komma setzen.


Mit freundlichen Grüßen


fröschl

Es wäre gut, wenn die Elementare Logik der Aussagen bekannter wäre (fröschl).
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celsius fröschl „Hallo , meine Note im Fach Deutsch Grammatik war nur 2 von 5....“
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Trotzdem würde ich hinter Gewerbeabmeldung wieder ein Komma setzen.
Etwa so?

Seine Frage war, ob mit der Gewerbeabmeldung, der Einstweiligen Verfügung (Dauer 30 Jahre) die Grundlage entzogen sei und er nun ohne Auflagen privat im Internet verkaufen könne.

Würde ich nicht machen. Man setzt Kommas da ein, wo Haupt- und Nebensatz getrennt werden - nicht da, wo man beim Sprechen eine Pause macht.

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fröschl celsius „Etwa so?Seine Frage war, ob mit der Gewerbeabmeldung, der...“
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Hallo ,

dieser Beitrag ist unter Optionen als beantwortet
markiert worden.


Mit freundlichen Grüßen


fröschl

Es wäre gut, wenn die Elementare Logik der Aussagen bekannter wäre (fröschl).
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gold96 fröschl „Den Abmahnanwälten das Handwerk gelegt?“
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Antwort -  unter Beachtung von Zitat:

..."Hallo ,

im Beschluß der Einstweiligen Verfügung steht als
Antragsgegner mein Bekannter mit Namen und Adresse.

Ihm wurde bei Strafe untersagt

a) im Rahmen von Angeboten über Tonträger auf der
Internetplattform eBay Deutschland zu erklären,
bei seinen Angeboten handele es sich um die eines
privaten Verkäufers;

b) im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern im Rahmen
von Fernabsatzgeschäften Tonträger anzubieten,
ohne dabei eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende
Widerrufs- oder Rückgabebelehrung zu veröffentlichen.


Mit freundlichen Grüßen


fröschl

PS: Die Einstweilige Verfügung bekam mein Bekannter
       im Mai 2009, sein Gewerbe hat er im Juli 2012
       abgemeldet."...

lautet nein.

Der Einstweiligen Verfügung wurde durch die Gewerbeabmeldung die Grundlage nicht entzogen, sie ist zeitlich unbefristet wirksam, soweit gegen die Verfügung kein Rechtsmittel eingelegt wurde.
Verkauft er auf dem der Verfügung zu Grunde gelegten Verkaufsweg erneut die streitgegenständlichen Artikel, verstößt er gegen die Verfügung, egal ob er privat verkauft oder gewerblich.
Handelt er nun ohne Gewerbeanmeldung liegt evtl. auch ein Verstoß gegen die AO vor.

hth
cu
gold
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fröschl gold96 „Antwort - unter Beachtung von Zitat: ..."Hallo , im Beschluß...“
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Hallo ,

verbindlichen Dank für die klärende Stellungnahme.
 

Mit freundlichen Grüßen


fröschl

Es wäre gut, wenn die Elementare Logik der Aussagen bekannter wäre (fröschl).
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Markus Klümper fröschl „Hallo , verbindlichen Dank für die klärende Stellungnahme....“
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Ich bin eben über diesen Thread gestolpert und verstehe die moralische Auffassung der Situation nicht. Wer hier vorgibt, bei 300 Verkäufen 100% positive Bewertungen zu haben, zeigt "nur" daß hier offenbar die Kunden mit Ware und Zuverlässigkeit zufrieden waren. Das ändert aber nichts an der Tatsache, daß Verbraucher durch die Deklaration als Privatangebot wissentlich getäuscht wurden. Ihnen wurden Rechte vorenthalten, auf denen jeder Online-Käufer besteht. Sollten die Einnahmen ordnungsgemß verbucht werden mag sich der Schaden in Grenzen halten, zumal es sich offenbar um Tonträger handelt, die ja erfahrungsgemäß wenig Ärger durch Reklamation und Umtausch machen. Dennoch ist eine Abmahnung des Verhaltens meiner moralischen Meinung nach völlig richtig - ganz im Gegensatz zu dem Abmahnunfug der ständig so kursiert. Etwas mehr Einsicht scheint mir also angebracht.

Im übrigen wird auch der Wortlaut der Verfügung merkwürdig interpretiert. Niemandem wird verboten, weiter im Internet zu handeln, nur eben unter den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Auch wird das private Handeln nicht verboten. Sicher darf der "Bekannte" sein altes Schlauchboot oder seine Ü-Eier-Figuren als privat anbieten, also alles was offensichtlich wirklich privates Eigentum ist. Nur seine Restbestände besser nicht, ich glaube das geht nach hinten los. Wenn er weiter privat mit den selben Gegenständen handelt, wegen denen er sich die Verfügung eingehandelt hat, ist ihm nicht zu helfen. Ich glaube bei Zuwiderhandlungen stehen Strafen im Raum, gegen die alles was bisher lief ein lauer Kindergeburtstag war. Das Finanzamt interessiert sich nicht dafür ob auch Ware kurz nach Geschäftsaufgabe verscheuert wird, solange dies ordnungsgemäß verbucht wird und die Einnahmen versteuert werden. Zumal die Chancen, als Kleinunternehmer erwischt zu werden, nicht allzu groß sein dürften. In diesem Kontext sollte man sich aber gut überlegen, auf welchem Wege man die Restposten an den Mann bringt! Klare Empfehlung: Fachanwalt!

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fröschl Markus Klümper „Ich bin eben über diesen Thread gestolpert und verstehe die...“
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Hallo ,

verbindlichen Dank für die klare Empfehlung, einen Fachanwalt
einzuschalten. Über die moralische Entrüstung eines Vorganges,
der drei Jahre zurückliegt, kann ich dagegen als Berater meines
gebeutelten Bekannten, nur mit dem Kopf schütteln.


Mit freundlichen Grüßen


fröschl

PS: Vielleicht kann ein R dem störrischen Editor beibringen,
    dass die Thread-Frage als "Beantwortet" markiert wurde.

Es wäre gut, wenn die Elementare Logik der Aussagen bekannter wäre (fröschl).
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groggyman fröschl „Hallo , verbindlichen Dank für die klare Empfehlung, einen...“
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Hallo

PS: Vielleicht kann ein R dem störrischen Editor beibringen,     dass die Thread-Frage als "Beantwortet" markiert wurde.
Der Editor hat es zur Kenntnis genommen, nur wird es weitere Antworten geben wenn sie eintrudeln.
Als --beantwortet markiert-- heißt nicht --Diskussion geschlossen--


-groggyman-








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fröschl groggyman „Hallo Der Editor hat es zur Kenntnis genommen, nur wird es...“
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Hallo ,

danke dem VIP für das Posting.


Mit freundlichen Grüßen


fröschl

Es wäre gut, wenn die Elementare Logik der Aussagen bekannter wäre (fröschl).
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Karlheinz5 fröschl „Hallo , verbindlichen Dank für die klare Empfehlung, einen...“
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kann ich dagegen als Berater meines gebeutelten Bekannten, nur mit dem Kopf schütteln.

Wieso dann noch einen Fachanwalt? Wenn er dich als Berater hat kann doch gar nichts mehr schief gehen.
Denk ich an Gömnitz in der Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht.
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fröschl Karlheinz5 „Wieso dann noch einen Fachanwalt? Wenn er dich als Berater...“
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Hallo ,

meinem Bekannten ist bei Strafe untersagt, zu erklären,
bei seinen Angeboten handele es sich um die eines privaten
Verkäufers.

Hier noch einmal der letzte Versuch einer Klärung.

Warum darf mein Bekannter, der sein Gewerbe abgemeldet hat,
nicht erklären, dass er ein privater Verkäufer ist?


Mit freundlichen Grüßen


fröschl

Es wäre gut, wenn die Elementare Logik der Aussagen bekannter wäre (fröschl).
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Karlheinz5 fröschl „Hallo , meinem Bekannten ist bei Strafe untersagt, zu...“
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Du bist doch hier sein Berater und nicht wir

Denk ich an Gömnitz in der Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht.
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fröschl Karlheinz5 „Du bist doch hier sein Berater und nicht wir“
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Hallo ,

danke dem Sprecher des "Rat der Weisen".


Mit freundlichen Grüßen


fröschl

Es wäre gut, wenn die Elementare Logik der Aussagen bekannter wäre (fröschl).
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gelöscht_305164 fröschl „Hallo , meinem Bekannten ist bei Strafe untersagt, zu...“
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Warum darf mein Bekannter, der sein Gewerbe abgemeldet hat, nicht erklären, dass er ein privater Verkäufer ist?
Genau aus diesem Grund ist von verschiedenen Foristen ein Anwalt empfohlen worden.
Solche Kapriolen klärt man nicht über ein Forum.
Zumal kein Schwein weiß, was da wirklich abgelaufen ist.
Die Diskussion ist komplett wertlos.
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fröschl gelöscht_305164 „Genau aus diesem Grund ist von verschiedenen Foristen ein...“
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Hallo ,

der Thread wurde als "Beantwortet" markiert. Warum es
weitergeht, wird hier erklärt.

http://www.nickles.de/thread_cache/538936091.html#_pc


Mit freundlichen Grüßen


fröschl

PS: Ein Schwein wird gemästet.

Es wäre gut, wenn die Elementare Logik der Aussagen bekannter wäre (fröschl).
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Markus Klümper fröschl „Hallo , verbindlichen Dank für die klare Empfehlung, einen...“
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Jetzt mal Klartext:

1. Ich antworte wann ich will.
2. Dein "Bekannter" hat sich keine Abmahnung eingefangen weil er irgendeinen kleinen Formfehler in seiner Widerrufsbelehrung hatte oder sonst irgendwas was der Welt am Arsch vorbeigeht. Er wurde abgemahnt weil er lt. Vorwurf in größerem Stil als Privatmann deklariert auf Ebay Neuware verkauft hat. Wenn das so stimmt hat, hat er seine Kunden vorsätzlich um ihre Rechte gebracht.
3. Dein Bekannter ist gebeutelt? Vielleicht nur durch falsche Berater! Ich weiß nur wie ich in so einer Situation handele. Wenn ich einen Rechtsstreit offensichtlich verliere, versuche ich mich gütlich zu einigen und die Forderung etwas herunterzuhandeln. Wenn man es aber darauf anlegt, einen auf den Sack zu bekommen darf man sich über das Ergebnis nicht wundern.
4. Da die Sache vor dem Landgericht gelaufen ist, dürfte es nicht um unerhebliche Summen gegangen sein, denn normale Zivilsachen werden in erster Instanz nur ab einen Streitwert von mind. 5000 € vor dem LG gelandet. Ob es da Ausnahmen gibt oder es sich bei solchen Themen anders verhält ist mir nicht bekannt. Ach ja: Zivilsachen vor dem LG = Anwaltszwang! Die Vorsitzenden haben nämlich keinen Bock sich mit Idioten herumzuschlagen und versuchen das zu vermeiden wo es geht!
5. Wann ein Thread geschlossen wird entscheidest auf jeden Fall nicht Du! Soviel Freiheit muss sein in diesem Land. Im übrigen ist die Angelegenheit ziemlich zeitlos und auch die Zahlreichen Antworten zeigen, daß an der Sache durchaus noch reges Interesse herrscht.
6. Ich frage mich (trotz meinem Interesse an dem Vorgang) was sowas in einem Computerforum zu suchen hat. Es gibt zwar hier das Forum "Contra Nepp", aber da wärst Du der erste Halbseidene der selber einen Thread aufgemacht hätte. Für gewöhnlich haben die Themen einen gewissen Bezug zur Computer- oder Medienwelt oder zumindest geht es um Online-Käufe aus Kundensich. Mir ist also schleiherhaft was Du hier erwartet hast!

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fröschl Markus Klümper „Jetzt mal Klartext: 1. Ich antworte wann ich will. 2. Dein...“
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Dieser Beitrag ist gelöscht!
In den Nickles.de-Foren wird Wert auf einen anständigen Umgangston gelegt. Beiträge die andere beleidigen oder denunzieren werden deshalb entfernt. Wir bitten um Verständnis, dass die Beurteilung von Umgangston in manchen Fällen schwierig ist, da bei Texten Gestik und Mimik fehlen. Es kann daher leicht zu Missverständnissen kommen. Mehr Information warum das Posting gelöscht wurde, gibt es hier.
fröschl Markus Klümper „Jetzt mal Klartext: 1. Ich antworte wann ich will. 2. Dein...“
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Hallo ,

mein Beitrag vom 18.8.2012 14:56 wurde wegen Beleidigung
oder Denunziation gelöscht.

Hier nun mein editierter Beitrag:

Diese verbalen Angriffe im Posting, kann ich nicht
akzeptieren.

Zitat 1 und 2
Ach ja: Zivilsachen vor dem LG = Anwaltszwang! Die Vorsitzenden haben nämlich keinen Bock sich mit Idioten herumzuschlagen und versuchen das zu vermeiden wo es geht!

Ich frage mich (trotz meinem Interesse an dem Vorgang) was sowas in einem Computerforum zu suchen hat. Es gibt zwar hier das Forum "Contra Nepp", aber da wärst Du der erste Halbseidene der selber einen Thread aufgemacht hätte.
Zitat 1 und 2 Ende

Die Bewertung dieser Zitate überlasse ich dem geschätzten Leser.

 

Mit freundlichen Grüßen


fröschl

Es wäre gut, wenn die Elementare Logik der Aussagen bekannter wäre (fröschl).
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Markus Klümper fröschl „Hallo , mein Beitrag vom 18.8.2012 14:56 wurde wegen...“
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Zu 1:

Wer sich einen Schuh anzieht darf sich nicht beschweren, wenn er passt!

Zu 2:

Möchtest Du jemanden, der Kunden vorsätzlich in 300 Fällen um ihr Recht bringt -unter Vortäuschung falscher Tatsachen - als seriös bezeichnen? Ich denke "halbseiden" ist dafür noch eine vorsichtige Betitelung!

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Markus Klümper gold96 „Antwort - unter Beachtung von Zitat: ..."Hallo , im Beschluß...“
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Ob wirklich auch echte private Verkäufe damit gemeint waren, kann man nur mutmaßen. Ich glaube eher dass sich der Richter in der Situation keine Gedanken gemacht hat, ob der Verurteilte nicht irgendwann mal privates Eigentum verscheuert, welches mit seinem Business nix zu tun hat. Ein gescheiterter Gebrauchtwagenhändler wird ja sein eigenes Auto auch irgendwann mal verkaufen dürfen. Im Normalfall würde ich ja sagen "Arschlecken", doch wenn man so unter Beobachtung steht muss man die Füße stillhalten.
Was ich aber nicht verstehe: Warum wird hier gleich das Gewerbe abgemeldet? Man hätte doch nahtlos weitermachen können, nur eben als Händler mit den entsprechenden Kennzeichnungspflichten. Gerade in einem Bereich wo es eh keinen Ärger mit Reklamationen gibt. Ob man von 300 verkauften Tonträgern leben kann ist eine andere Frage...

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