Lest selber: Klick
Ich sage lieber nicht, was ich davon halte...
Gruß
K.-H.
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und wieso markenrecht?
Weil es Copyright ist. Wenn Menschen meinen. Das man alles illegal saugen muss. Dann armer. Wenn man das Geld nicht hat. Dann soll er was anderes nutzen.
Ich will jetzt nicht das geschwaetz hoeren. Von reiche Menschen. Sicherlich. Das VOLK leidet. NUR und ich betone das, NUR.
Hat die gleichen gaben, was aus sich zu machen. Sonst nichts. Weil wenn die Traeume schneller ans Ziel wollen.
DANN SOLL ER SPAREN
Sascha
und was genau soll DAS nuin wieder sein? Gyps in D nämlich nicht.
Im übrigen kannst du nicht lesen: der BGH spricht ausdrücklich vom MARKENrecht.
Volker
Tja, ich auch nicht.
Ich würde nur zugern wissen, wieso das nacvh meinung der Richter gegen das markenrecht verstossen soll - leider sind Urteilsbegründungen für Nichtjuristen meist völlig unverständlich
Und mir deucht langsam, das ist auch so gewollt ...
Volker
Gruss
Sascha
Und was genau hat der Produkltcode der OS-CD mit einer "Marke" zu tun? richtig: exakt N I C H T S
vielleicht melden sie ja für jede Lizenznummer, eine Marke an :)
Weiß jemand, wer "die Beklagte" ist?
Zuerst dachte ich, hier wird das von mir gern genutzte Konzept von (z.B.) softwarebilliger.de berührt.
(siehe z.B. hier: http://www.softwarebilliger.de/betriebssysteme/windows-xp-professional-sp3-deutsch/)
Aber dies ist wohl nicht der Fall.
Ich lese aus der Pressemitteilung nur heraus, dass es untersagt ist, die Datenträger zusammen mit einem Echtheitszertifikat eines anderen OEM-Paketes zu verkaufen.
Und das ist schließlich logisch!
Wie soll denn z.B. ein Aufkleber von DELL die Echtheit der HP-Lizenz dokumentieren?
Es war immer schon so, dass das Echtheitszertifikat UND der Datenträger zusammengehören (müssen) damit die Lizenz vollständig ist.
Gruß, mawe2
Wie und wo hast du das denn aus dieser Mitteilung herausgelesen?
Gruß
K.-H.
So habe ich das auch verstanden.
Wie und wo hast du das denn aus dieser Mitteilung herausgelesen?
Ganz unten in dem Beitrag:
[...]insbesondere wenn der Zustand der Waren nach ihrem Inverkehrbringen verändert oder verschlechtert ist. [...]
Die "Veränderung" liegt scheinbar darin, daß das OEM Echtheitszertifikat von Hersteller A mit der Recovery CD von Hersteller B kombiniert wird.
Auf der verlinkten Seite
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2011&Sort=3&nr=57791&pos=0&anz=157
steht unter anderem diese Information
"Dabei wurden Datenträger veräußert, die mit Echtheitszertifikaten versehen waren, die ursprünglich nicht aus demselben Paket (Computer mit Sicherungs-CD) stammten."
Und das sieht das Gericht als Verletzung des Markenrechts an.
Gruß, mawe2
Na, auf die Idee muss man auch erst einmal kommen...
Wenn ich in eine leere Coca-Cola-Flasche ein Putzmittel einfülle, Coca-Cola davon zufällig Wind bekommt und mich wegen einer Markenrechtsverletzung verklagt, dann könnte ich das ansatzweise noch eher verstehen als das hier.
Schon merkwürdig, dass private Unternehmen sich erdreisten, den Käufern ihrer Produkte vorzuschreiben, was sie damit anzustellen haben und was nicht - und damit auch noch vor Gericht durchkommen...
CU
Olaf
Du "kaufst" eben kein Produkt sondern Du erwirbst eine Nutzungslizenz. Das ist eben etwas anderes als die üblichen Güter, die man sonst kauft.
Lizenzen unterliegen anderen Grundlagen.
Mit einem Straßenbahnfahrschein erwerbe ich auch das Recht, mit der Bahn einmal zu fahren. Ich kann aber nicht einfach ein Kleinteil abschrauben und sagen: "Das habe ich mit der Bezahlung des Fahrscheins gekauft, das gehört jetzt mir."
Ich gebe zu, dass auch mir diese Denkweise schwerfällt und ich auch noch das traditionelle Prinzip "Kaufen - Besitzen - Weiterverkaufen" auf Lizenzen anwenden möchte. Aber das geht eben nicht (jedenfalls kann man das meist nicht 1:1 umsetzen).
Diese Thematik wird aber bald jedem geläufig sein. Nämlich dann, wenn man gar keine Software(-Pakete) mehr kauft sondern wenn man nur noch Online-Anwendungen in der Cloud nutzt.
Dann wird man hübsch brav seine regelmäßigen Gebühren abdrücken, um die Software nutzen zu können und wenn man nicht mehr zahlt kann man sie auch nicht mehr nutzen. (So, wie beim Straßenbahnfahren.)
Klar: Schwarzfahrer wird es dann auch noch geben :-)
Gruß, mawe2
Sorry, aber langsam kann ich's nicht mehr hören. Das ist heiße Luft und wird durch ewige Wiederholung nicht stichhaltiger.
Klar erwerbe ich kein Urheberrecht an irgendeiner Software, aber das habe ich auch gar nicht vor - ich will sie ja nur nutzen. Wenn ich einen Kühlschrank kaufe, ist das auch nicht anders. Da kann ich meine Lebensmittel reinstellen, eine Lizenz zum Nachbau des Gerätes erwerbe ich auch nicht.
Das Lustige ist nur: beim Kühlschrank weist auch niemand darauf hin.
Mit einem Straßenbahnfahrschein erwerbe ich auch das Recht, mit der Bahn einmal zu fahren. Ich kann aber nicht einfach ein Kleinteil abschrauben und sagen: "Das habe ich mit der Bezahlung des Fahrscheins gekauft, das gehört jetzt mir."
Ganz schwache Argumentation. Dann kannst du auch gleich sagen, jedem, der eine Windowslizenz erwirbt, gehört deswegen noch kein Ziegelstein vom Microsoft-FIrmensitz in Redmond.
Auch hier wieder: hat kein Mensch gefordert, hat kein Mensch verlangt. Das ist also eine Überlegung zu ungelegten Eiern.
Der Fahrschein ist sehr wohl mein Eigentum und ich kann damit machen was ich will. Und wenn jemand anders damit fährt, kann der nicht wegen Schwarzfahrens belangt werden (ich meine jetzt den nicht-personalisierten Einzelfahrschein aus dem Automaten).
das traditionelle Prinzip "Kaufen - Besitzen - Weiterverkaufen" auf Lizenzen anwenden möchte. Aber das geht eben nicht (jedenfalls kann man das meist nicht 1:1 umsetzen).
Das geht wunderbar, ich habe selber schon Software gebraucht gekauft und wieder verkauft.
Solange ich nicht die Software heimlich weiterbenutze, sehe ich darin auch nicht das allergeringste Problem. Aber das war ja auch nicht das Thema.
CU
Olaf
Von "Nachbau" (also "Nachprogrammieren") war ja auch nicht die Rede.
Und wenn jemand anders damit fährt, kann der nicht wegen Schwarzfahrens belangt werden (ich meine jetzt den nicht-personalisierten Einzelfahrschein aus dem Automaten).
Aber mit der letzten Einschränkung gibst Du ja zu, dass es selbst bei Fahrscheinen schon dieses Problem der personenbezogenen Lizenz gibt. Wenngleich (noch) nicht alle Fahrscheine so funktionieren.
Solange ich nicht die Software heimlich weiterbenutze, sehe ich darin auch nicht das allergeringste Problem.
Solange Microsoft (oder andere) mit Lizenzverstößen und Raubkopien zu tun haben, werden sie versuchen, das weitestgehend zu unterbinden. Ob die Wege immer kundenfreundlich sind, sei mal dahingestellt.
Jedenfalls wird Windows meist als OEM-Lizenz verkauft und da will Microsoft eben sicherstellen, dass beim Weiterverkauf kein Schindluder getrieben wird. Und wenn die OEM-Lizenz über HP vertrieben wird, kann DELL dazu nicht das Echtheitszertifikat liefern - das ist doch ganz simpel und ich verstehe auch nicht, wie die Beklagte annehmen kann, dass solche Mischungen funktionieren.
Wenn ich einen VW kaufe, kann dort auch nicht die Genehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes für einen Ford greifen!
Wobei sich die Kopplung Datenträger+Echtheitszertifikat (Product Key) sowieso bald erledigt haben dürfte. Denn aktuell kriegt man ja kaum noch zu einem PC eine Windows-DVD dazu!
Ich habe bei den letzten Windows-7-Modellen nur noch den Aufkleber auf dem Gehäuse als Lizenznachweis bekommen. Den allein müsste man ja dann auch weiter verkaufen können und dann spielt die Frage, welche DVD mitverkauft wird, auch keine Rolle mehr.
Oder sehe ich das falsch?
Gruß, mawe2
Schon recht, ich wollte damit nur verdeutlichen, dass auch Haushaltsgeräte auf schützenswerten geistigen Leistungen von Menschen beruhen, die genau so dem Urheberrecht unterliegen. Nur mit dem feinen Unterschied, dass da beim Kauf nicht so ein Boohey drum gemacht wird.
Aber mit der letzten Einschränkung gibst Du ja zu, dass es selbst bei Fahrscheinen schon dieses Problem der personenbezogenen Lizenz gibt. Wenngleich (noch) nicht alle Fahrscheine so funktionieren.
Das hat nichts zu tun mit einer "personenbezogenen Lizenz", sondern vielmehr damit, dass natürlich jeder, der eine Dienstleistung für sich in Anspruch nimmt, dafür auch zahlen muss. Alles andere wäre ja auch absurd. Dann könnte ich auch einen Maler meine Wohnung weiß streichen lassen, und alle meine Nachbarn bekommen die gleiche Leistung umsonst - reicht ja, wenn einer bezahlt hat *g*.
Wenn ich einen VW kaufe, kann dort auch nicht die Genehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes für einen Ford greifen!
Um die Genehmigungen muss sich aber der Hersteller kümmern, sonst dürfte er die Fahrzeuge gar nicht erst in Verkehr bringen.
Mensch das hätte doch was... Apple, Microsoft & Co. müssen sich jedes Software-Release erst vom BSI genehmigen lassen :-)
CU
Olaf
Dann kommen die Upgrades im Zehn-Jahres-Rhythmus. (Was die Übersichtlichkeit wahrscheinlich erhöhen würde.)
Es geht doch überhaupt nicht um das Urheberrecht, das du hier schon mehrfach ins Spiel gebracht hast. Sowohl bei normalen Gütern, wie auch bei Lizenzware hat das überhaupt nichts mit dem Urheberrecht zu tun.
Die Unterscheidung liegt doch nur darin, ob man ein Produkt erwirbt oder ob man nur eine Lizenz zur Benutzung des Produkts erwirbt.
Der Vergleich mit Haushaltsgeräten ist dabei denkbar schlecht, da dort eine Nutzung über Lizenzen nur schwer vorstellbar ist. (Stichwort: Abnutzung, Wertverlust etc.)
Man erwirbt immer und in jedem Fall *nur* eine Lizenz zur Benutzung.
Der Vergleich mit Haushaltsgeräten wäre noch nicht einmal nötig gewesen - viel banalere Dinge hätten es auch getan.
Wenn ich eine Flasche Coca-Cola kaufe, erwerbe ich auch nicht das Geheimrezept zum Brauen von Coca-Cola. Der Unterschied zu Software besteht lediglich darin, dass ich bei Coca-Cola nie auf diesen Umstand hingewiesen werde - weil das einfach selbstverständlich ist.
Allerdings kommt die Firma Coca-Cola auch nicht auf die Idee, dem Konsumenten vorzuschreiben, wie er mit dem Produkt zu verfahren hat. Von wegen, es ist verboten, jemand anders einen Schluck abzugeben - der soll sich gefälligst seine eigene Cola kaufen, damit wir den doppelten Reibach machen...
Diese Arroganz der Softwarehersteller kotzt mich einfach nur an.
Raubkopien sind per Urheberrecht verboten, dafür bedarf es keiner gesonderten "Lizenzverträge". Solange ich keine Kopien anfertige und verteile oder nach dem Verkauf meiner Lizenz eine für mich zurückbehalte, ist alles in Ordnung.
Wenn ich die Lizenz nicht mehr benötige, will ich verdammt nochmal das Recht haben, sie gebraucht zu verticken. Das geht den Hersteller schlicht einen Scheißdreck an.
Ich weiß, letzteres war jetzt nicht das Thema des Eröffnungspostings, geht letztlich aber in die gleiche Richtung.
CU
Olaf
Das sehe ich überhaupt nicht so. Wenn ich eine Flasche Cola kaufe, erwerbe ich ja sowieso nicht die Coca-Cola Formel, da das gar nicht der Kaufgegenstand ist, sondern die fertige Flasche zum Gebrauch. Bei Software erwerbe ich doch genausowenig den Sourcecode des Programmes, völlig unabhängig davon ob es nun eine Lizenzware ist oder nicht.
Ich denke, ein wichtiger Unterschied ist auch dieser:
Die Cola verbraucht sich und ist hinterher weg. Will ich wieder eine trinken (oder will ich jemandem eine spendieren), muss ich noch eine kaufen.
Software verbraucht sich nicht. Sie altert nicht. Sie ist immer da und kann ohne die geringste Schramme weiterverkauft werden. Sie kann (u.a.) eben auch problemlos kopiert werden, was mit einer Cola nicht möglich ist - selbst wenn ich die Rezeptur kenne. Ich müsste ja trotzdem mindestens die Rohstoffe einkaufen.
Von daher ist eigentlich schon klar, dass hier andere Regeln gelten als bei Produkten, die verschleißen oder verschwinden, wenn man sie benutzt.
Sag ich doch :-)
Auf den Vergleich Sourcecode Geheimrezept bin ich auch nur deswegen gekommen, weil im Zusammenhang mit dem Versuch, Gebrauchtverkauf von Software einzuschränken, immer mit dem "Urheberrecht" herumgewedelt wird. Ich wollte im Grunde nur zum Ausdruck bringen, wie sinnlos das ist.
erwerbe ich ja sowieso nicht die Coca-Cola Formel, da das gar nicht der Kaufgegenstand ist, sondern die fertige Flasche zum Gebrauch.
Genau. Und niemand könnte mich daran hindern, diese Flasche gegen Entgelt an jemand anders weiterzugeben. Warum glauben Softwarehersteller immer, dass sie eine Extra-Wurst gebraten bekommen müssen?
CU
Olaf
Sowas ähnliches leistete sich vor jahren Mercedes-Benz /Daimler-Benz, als sie einen Hobby-Bastler verklagten:
der hatte alte (=Oldies) heruntergekommene Fahrzeuge restauriert - mit Originalteilen.
Und hin und wieder auch mal eins verkauft.
Daimler-Benz verklagte ihn, weil er jedem der Fahrzeuge auch jeweils einen neuen Stern und natürlich auch einen neuen Schriftzug (alles ebenfalls Originalteile) verpasst hatte.
Genau das - das mit Schriftzug und Stern - passte Daimler-Benz nicht. Die Fahrzeuge seien zwar mit Originalteilen wieder hergerichtet aber eben keine Originalen "Mercedes" mehr, trotz der Verwendung von Originalteilen.
Originale Mercedes seien nur Fahrzeuge, die im Werk gebaut oder hergerichtet worden seien. Und nur Originale dürften Schriftzug und Stern tragen.
Daimler Benz bekam Recht ... *kopfschüttel*
Volker
Mitschüttel... vor allem, da es sich hier anscheinend eben nicht um einen autorisierten Mercedes-Vertragshändler handelte - da hätte ich noch eher Verständnis für diese Haltung aufbringen können - sondern um einen Privatmann, für den das eine reine Liebhaberei bedeutet.
Für das Image des "Sterns" wäre es entschieden besser gewesen, hier beide Augen zuzudrücken, anstatt die Rechthaber-Keule auszufahren.
CU
Olaf
Darüber wird ja schon seit Jahren, immer wieder gestritten! An was bitte ist welche Lizenz gebunden, pro User, pro Zugriff, oder pro Rechner?
http://www.base4u.de/board55-technik/board4-betriebssysteme/board91-windows-betriebssysteme/1331-windows-lizenzmodelle/
Gruß
Maybe
Die normale Windows-OEM-Lizenz ist ganz sicher an den Rechner gebunden. Sonst müsste man ja für jeden User (Mutter, Vater, Kind) eine eigene Lizenz kaufen - davon habe ich noch nie gehört.
Außerdem wird ja schon durch das Anbringen des Aufklebers am Gehäuse des Rechners dokumentiert, dass diese Lizenz zum Rechner gehört.
Sonst müsste man den Aufkleber ja an jeden einzelnen User kleben ;-) Im installierten System gibt es aber gar keine Möglichkeit, unterschiedliche Product Key je User einzugeben...
Und wenn ich den Rechner samt Windows weiter verkaufe, ist es ja auch völlig unstrittig, dass der neue Besitzer einen Rechner mit Windows-Lizenz besitzt.
Kritisch wird es erst, wenn Rechner und Lizenz getrennt werden. Und das ist ja inzwischen ein übliches Geschäftsmodell der Refurbisher. Dass das gesetztlich gedeckt ist, ist doch aber seit Jahren bekannt.
Gruß, mawe2
Es wird nur über die CD geurteilt.
Den KEy kann man weiterverkaufen und mittels eines Betriebssystemdownloads von Microsoft verwenden
Die Iso kannst du z.b. hier http://easytopia.de/windows-7-home-premium-und-professional-direkt-download-links/ runterladen
also keine Panik.
Den KEy kann man weiterverkaufen
Das Urteil sagt exakt das Gegenteil. Gegen den Weiterverkauf der CD ist an und für sich nichts einzuwenden, nur in Verbindung mit Weiterverkauf des Echtheitszertifikats.
Ist dieser Zertifikatsaufkleber eigentlich identisch mit dem Product Key-Aufkleber?
CU
Olaf
Ja.
Schade :-) Andernfalls wäre es nämlich für einen Weiterverkauf relativ Banane gewesen.
Was passiert eigentlich, wenn einer den Key vom Aufkleber abschreibt und auf einem Zettel mitliefert? Laut diesem Urteil wäre das anscheinend kein Problem :-D
CU
Olaf
Na, das wirst Du doch auch selber wissen, oder?
Das ist natürlich nicht rechtens. Dann hat man ja gar keinen Echtheitsnachweis. Dann könnte ich auch mit Zettel und Bleistift durch die Media-Saturns laufen und alle Product Keys von den Gehäusen abschreiben und anschließend verhökern - das kann es ja nun auch nicht sein...
Wie ist das eigentlich beim MAC-OS? Gibt es da auch sowas wie einen Product Key, der für eine Installation benötigt wird? Und gibt es da auch sowas wie eine Aktivierung? Oder ist Apple das alles egal?
Gruß, mawe2
Dann bleibt eigentlich nur eine Möglichkeit: Wenn man die beim Computerkauf mitgelieferte CD verkaufen will, dann muss man dem Käufer zumindest das Leergehäuse des alten Rechners, auf welchem sich der Aufkleber befindet, mitliefern. Denn so wie ich das in dem von mir verlinkten Bericht verstanden habe, ist es nicht erlaubt, den Aufkleber abzulösen/kratzen und den dann der CD beizulegen.
Da muss halt der Käufer der CD in Kauf nehmen, dass er zu seiner CD gratis noch ein altes Gehäuse bekommt und dieses ja nicht wegwerfen darf, denn sonst ist seine CD "ungültig".
Das ist der Grund, warum ich das Urteil "merkwürdig" finde.
Gruß
K.-H.
So habe ich das nicht verstanden.
In der Pressemitteilung heißt es:
"Die Beklagte handelt mit Softwareprodukten. Sie erwarb von Unternehmen, die mit gebrauchten Computern handeln, Recovery-CDs mit der Software "Windows 2000" sowie Echtheitszertifikate, die von den Computern abgelöst worden waren. Die Beklagte brachte diese Echtheitszertifikate an den Recovery-CDs an und verkaufte diese weiter. Dabei wurden Datenträger veräußert, die mit Echtheitszertifikaten versehen waren, die ursprünglich nicht aus demselben Paket (Computer mit Sicherungs-CD) stammten. Die Klägerin sieht darin eine Verletzung ihrer Markenrechte."
1. Ist es Unsinn, die Echheitszertifikate an der CD anzubringen. Die Lizenz ist schließlich an einen Rechner gebunden, nicht an eine CD. Außerdem wird die CD nicht mehr funktionieren, wenn man dort den verschrumpelten COA-Aufkleber draufpappt.
2. Wurden Echtheitszertifikate mit Datenträgern aus anderen Paketen gekoppelt. Das ist ebenfalls nicht zulässig.
Dort steht jedoch nirgendwo, dass das Ablösen der COA-Aufkleber verboten wäre. Und auch nicht, dass der Weiterverkauf verboten wäre. Lediglich die Kopplung von Bestandteilen unterschiedlicher Pakete betrachtet Microsoft als Verstoß gegen die Markenrechte. Und das Gericht hat diese Auffassung bestätigt.
Also ich sehe kein großes Problem: CD/DVD gemeinsam mit dem COA, der auch ursprünglich mitgeliefert wurde, können weiterhin gemeinsam verkauft und genutzt werden.
Oder sehen die anwesenden Juristen das anders?
Gruß, mawe2
Demnach wäre es dann ja auch im Sinne dieses Urteils "verboten", sich (für den Fall, dass man seine eigene CD/DVD verloren oder geschrottet hat) mal eben eine CD von einem Bekannten auszuleihen (oder für den Fall, dass der Bekannte die CD wegen Umstieges auf ein neueres System gar nicht mehr braucht, ihm diese CD einfach abzukaufen) und damit das System bei sich zu Hause auf einem anderen PC zu installieren und mit dem Key freizuschalten, welchen man selber noch (den von der geschrotteten CD) in seinem Besitz hat.
Irgendwie drehen wir uns hier im Kreis....
Na ja, gut, das ich mit so einem Mist (dank Linux) nichts zu tun habe! :-))
Gruß
K.-H.
Genau. Das Urteil bezieht sich auf einen gewerblichen Händler, der das beschriebene Geschäftsmodell (CD aus dem einen OEM-Paket mit COA aus einem anderen Paket koppeln und verkaufen) betrieben hat.
Selbstverständlich kannst Du Dir eine CD ausleihen oder kaufen und Dein ordnungsgemäß lizenziertes Windows neu installieren. Es steht doch in dem Urteil nirgendwo, dass das verboten sein soll.
Ein Gerichtsurteil ist kein Gesetz! Das Urteil bezieht sich auf einen konkreten Einzelfall - mehr nicht. Ein Gesetz gilt allgemein.
Na ja, gut, das ich mit so einem Mist (dank Linux) nichts zu tun habe! :-))
Dann ist doch alles OK.
Außer, Du benutzt / kopierst unter Umgehung der Lizenzbestimmungen und unter Missachtung des Markenrechts irgendwelche Linux-Software und verkaufst die dann gewerbsmäßig. Dann wirst Du mit den Rechteinhabern sicherlich ähnlichen Ärger kriegen wie in diesem beschriebenen Beispiel.
Gruß, mawe2
Wobei ich mich da gerade frage, wer in aller Welt das kaufen sollte...
Klar, Bezahlsoftware gibt es auch unter Linux und für die gelten dann natürlich die gleichen rechtlichen Bestimmungen wie für alle anderen OSse auch.
Aber so etwa 99% dessen, was Linuxer im Allgemeinen so benutzen, ist freie Software - auch im Sinne von legaler Download ohne Lizenzgebühren. Wer so etwas kauft - ohne weiteren Mehrwert, z.B. Handbuch o.ä. - wirft sein Geld zum Fenster raus.
CU
Olaf
Das wollte ich damit sagen. LINUX heißt nicht automatisch, dass es immer nur um freie Software geht und dass man hier beliebig kopieren und weiterverkaufen kann.
Wenn ich z.B. eine SUSE-DVD kopiere und dann statt für (offizielle) 50 EUR für 20 EUR bei ebay verticke, wird die SUSE-GmbH mir auch auf die Finger klopfen.
Wer so etwas kauft - ohne weiteren Mehrwert, z.B. Handbuch o.ä. - wirft sein Geld zum Fenster raus.
Es scheint Leute zu geben, die eine SUSE für 50 EUR kaufen:
http://www.amazon.de/gp/product/B003VI1GR4/ref=s9_simh_gw_p65_d0_g65_i1?pf_rd_m=A3JWKAKR8XB7XF&pf_rd_s=center-2&pf_rd_r=0B8FK63CPYMB7HK5NXY2&pf_rd_t=101&pf_rd_p=463375173&pf_rd_i=301128
Gruß, mawe2
Ich frage ich dann nur, was in dem fetten Pappkarton eigentlich drin sein soll. Laut Produktbeschreibung nur umhüllte Luft :-)
Ernsthaft, 50% der Artikelbeschreibung(!) drehen sich um eine Internet-Community, die alle möglichen Vorteile bietet - also nicht um den zum Verkauf angebotenen Karton samt Inhalt.
CU
Olaf
die leute kriegen dann aber auch ein handbuch und telefonischen support.
ich würd für ne linux distri kein geld ausgeben, man kann sie sich doch auch runterladen (lassen, wenn keine dicke leitung vorhanden ist)
handbuch wird überbewertet und der telefonsupport... es gibt ja nickels :D
Absolut! :-)
handbuch wird überbewertet und der telefonsupport... es gibt ja nickles :D
Sehe ich genau so. Inzwischen werden so viele Software-Produkte ohne gedrucktes Handbuch ausgeliefert, entweder liegt eine CD mit einer PDF-Datei dabei, oder es wird gleich auf einen Download verwiesen, wobei letzterer gegenüber der CD noch den Vorteil hat, dass man sich dann wenigstens immer die aktuellste Version herunterlädt. Alles, was gedruckt oder auf optischen Medien verewigt wird, veraltet vom Zeitpunkt der Auslieferung an vor sich hin.
CU
Olaf
Ich kenne diesen aktuellen Karton nicht.
Früher waren in diesen dicken Kartons aber diverse (z.T. sehr dicke) Handbücher drin, weswegen ich den Preis eigentlich OK fand. Die Software hätte man auch damals schon überwiegend frei im Web bekommen aber das war auch noch die Zeit, in der man noch langsame Modem-/ISDN-Verbindungen hatte und da hat man den Inhalt mehrerer CDs dann doch gern auch schon im Paket gekauft.
Gruß, mawe2
Das könnte man etwas überspitzt durchaus so sehen.
Weder bei Tiger, Lepard, Snow Leopard noch bei den alten Mac OSsen aus den 90ern habe ich jemals eine Seriennummer zu Gesicht bekommen, geschweige denn, dass ich irgendetwas hätte eintippen müssen.
CU
Olaf
Interessant. Dann kann also der eine MAC-User dem anderen die aktuelle OS-DVD ausleihen und man hat Geld gespart. :-) Dann ist die Software für Apple wahrscheinlich nur Mittel zum Zweck und das eigentliche Geld wird mit der Hardware verdient?
Ich denke schon, dass die Hardware-Verkäufe die Entwicklung von Mac OS X quasi "sponsern".
Bis einschließlich 10.5 Leopard kostete eine Vollversion von Mac OS X im Laden rund 129 EUR - seit 10.6 Snow Leopard sind es nur noch 29 €.
Und "Snow" ist nicht etwa nur eine "Update"-CD, man kann damit sehr wohl das System von Grund auf neu installieren.
CU
Olaf
Danke für die Infos.
Mac OS basiert doch auf Unix. Kann man eigentlich "gewöhnliche" Unix-Software dort installieren oder muss das immer Mac-OS-Software sein?
Gruß, mawe2
Kann man so sagen. Der genaue technische "Unterbau" mit BSD und Darwin wird im Wiki-Artikel erklärt, einmal oben rechts in der Box und wesentlich ausführlicher weiter unten im Artikel: http://de.wikipedia.org/wiki/Mac_OS_X
Kann man eigentlich "gewöhnliche" Unix-Software dort installieren oder muss das immer Mac-OS-Software sein?
Zum ersten Teil der Frage: weiß ich nicht, wäre eine Frage des Ausprobierens, ob es läuft. Zum zweiten Teil: definitiv nein - ich hatte auf meinen Macs auch schon Linux-Partitionen, sowohl auf dem G5 (IBM-PPC-Prozessor) als auch jetzt auf dem Mac Pro (mit Intel-Prozessor). Das läuft definitiv, allerdings muss man sich dann schon die spezielle Mac-Version herunterladen.
CU
Olaf
BLOEDSINN bilibi.
Weil wenn jamnd ein Schluessel verliert. Wird auch geklaut. Ach noe. bitte dich. Solche Argumente. Sind belanglos.
Ich entschuldige mich. Wenn ich dein Respeckt. Falsch verstanden habe.
Sascha
Wieso BLÖDSINN?
Du als Otto Normalverbraucher kannst gerne weiter bei E... deinen Code kaufen und verwenden. Wärst du nun Händler und willst den Code auf deinen z.b. bei E... zu verkaufenden Computern mit verkaufen, mußt du Lizenz bezahlen.
Hier der Text leicht und verständlich aus den Aachener Nachrichten vom 07.10.11.
Karlsruhe. Der Softwarehersteller Microsoft hat sich vor dem Bundesgerichtshof gegen einen Zwischenhändler durchgesetzt, der mit gebrauchten Computern handelt.
Er muss künftig Lizenzgebühren zahlen, wenn er gebrauchte Microsoft-Programme auf Computer aufspielt. Die obersten Richter bestätigten damit am Donnerstag in Karlsruhe die Entscheidung der Vorinstanzen (Az.: I ZR 6/10 ).
Der Computerhändler hatte von Firmen sowohl alte Computer aufgekauft als auch die Sicherungs-CDs mit Programmen von Microsoft. Diese Recovery-CDs sind an einen Computer gebunden, auf dem auch das Echtheitszertifikat angebracht ist. Der Händler löste die Zertifikate ab und kombinierte die Software mit anderer Rechnern, die er dann verkaufte. Damit verletzte er laut Urteil die Markenrechte von Microsoft. Mit der Übertragung des Zertifikats habe er vorgetäuscht, dass Microsoft die Verbindung zwischen Rechner und Software genehmigt habe und dafür die Gewähr übernehme. Dies sei jedoch nicht der Fall.
Und hier noch der Link zur Meldung
http://www.an-online.de/news/computer-detail-an/1834351/Microsoft-setzt-Zwischenhaendler-Grenzen
Auf den ersten Blick klingt das sogar halbwegs überzeugend, aber wenn man darüber nachdenkt...
Ich meine, die sollen doch nicht so tun, als würden sie für jeden Hersteller ein eigenes Windows entwickeln, gerade so wie Apple sein Mac OS X nur für Macs entwickelt.
Insofern finde ich diese Begründung ziemlich weit hergeholt.
CU
Olaf
Auch auf den zweiten Blick ist das überzegend:
Microsoft erteilt DELL die OEM-Lizenz, die DELL an seine Endkunden überträgt. Damit hat DELL aber den Support zu erbringen (und nicht Microsoft).
Wenn nun eine DELL-OEM-Lizenz mit einem HP-Rechner verkauft wird (und dabei eine HP-DVD mit einem DELL-COA kombiniert wird), wer erbringt jetzt den Support? DELL? HP? MIcrosoft? Es mag akademisch klingen aber ein Hersteller wie Microsoft muss sich über diese Fragen absichern. Sollte mit dem (falsch - also gar nicht) lizensierten Produkt irgendwo ein größerer Schaden verursacht worden sein, wird es um Haftungsfragen gehen usw.
Daher also die (aus Sicht des mündigen Endkunden) eher rigiden Lizenzbestimmungen.
Wer das alles nicht möchte, kann sich auch ganz normal eine reguläre Lizenz bei Microsoft kaufen (ohne Einschaltung eines OEM) und kann die später auch ganz normal weiter verkaufen.
Gruß, mawe2
Ehrlich gesagt: ja :-) Klar, wenn ich einen neuen Dell- oder HP-Rechner kaufe, mit einer Microsoft-OEM-Lizenz für den jeweiligen Hersteller, ist es klar, dass derjenige den Support zu erbringen hat.
Aber wenn ich als Endverbraucher ein gebrauchtes Produkt erwerbe, dann erwarte ich doch zuerst einmal genau gar keinen Support von wem auch immer. Wenn ich das unbedingt will, darf ich eben nichts Gebrauchtes kaufen.
CU
Olaf
Ich verstehe bei der ganzen Aktion so einiges nicht. Warum mischt ein Händler Lizenz-Sticker und CDs verschiedener Hersteller? Und warum nur glaubt Microsoft, dadurch Schaden zu nehmen? Mir geht das auch drastisch zu weit. Sollen die doch froh sein um jeden, der wenigstens gebraucht noch was freiwillig bezahlt. Auch die ganze Kalkulation passt hinten und vorne nicht mehr. Da kostet ein Produkt in einfacher Version 100 Euro oder als Verkaufspackung 300. Schlimm ist ja: Bei Saturn und Co sind die Regale voll damit, anscheinend kauft das wirklich jemand. Und was bekommt er? Er darf Microsoft 2 Fragen stellen (zumindest früher war das mal, bin da aktuell nicht im Thema). Das steht doch in keinem Verhältnis. Wenn in der Retail-Version wenigstens ein anständiges Buch dabei wäre (produziert MS ja immerhin auch), aber nix gibs... Ich frage mich echt wo in allem die Logik steckte...
Das Benz-Urteil verstehe ich allerdings auch nicht. Wer alte Autos liebevoll restauriert wird doch im Normalfall eh nix machen was die Karre verschandelt. Ergo verstehe ich da auch nicht das Problem vom Daimler. Und auch nicht das Urteil. Das wäre ja so als wenn Coca-Cola einen Kiosk-Besitzer wegen Markenverstoß anklagt weil er seine Pullen aus einem alten Kühlregal mit dem Logo von vor fünf Jahren verkauft.
Bei Spielzeugautos hatte es mal richtig Knatsch gegeben. Und da hätte ich die Autohersteller fast noch verstehen können, aber Opel hat einen Prozess mal komplett verloren...
Es gab auch schon Fälle, wo Privatleute gebrauchte Markenklamotten bei ebay verkauft haben und der Inhaber der Marke die Leute dann abgemahnt hat. Wohlgemerkt: Das waren keine billigen Kopien, das waren echte aber gebrauchte Sachen. (Ob es da schon eine gerichtliche Klärung gibt, weiß ich nicht.)
Dennoch ist auch das ein krasses Beispiel, wie Markeninhaber den Second-Hand-Markt mit ihren Waren verhindern wollen. Software-Lizenzen sind also nicht das einzige Beispiel.
Mit Musik-Downloads (und ganz sicher auch mit Software-Downloads) ist es schließlich auch so: Die sind einfach unverkäuflich. Einen (legalen) Second-Hand-Markt dafür gibt es nicht. Da haben die Hersteller also schon das erreicht, was Microsoft noch erreichen will.
Das habe ich höchstselbst erlebt, und zwar mit einer gebrauchten CD der Gruppe Kraftwerk, eine Art Best-Of mit ihren Erfolgstiteln in der englischsprachigen Version.
Die war von einer kalifornischen Firma namens "Cleopatra Records" für den amerikanischen Markt produziert und dort vertrieben worden.
Die Kraftwerker hatten nun höchst persönlich etwas dagegen, dass dieses Machwerk in Europa vertrieben wird - auch gebraucht, auch von privat.
Eine Abmahnung gab es zwar nicht - wäre auch noch schöner gewesen - dafür aber einen "Strafpunkt" von ebay wegen "Verstoßes gegen die Grundsätze".
Ich höre jetzt lieber auf, bevor ich noch ausfallend werde. Nur so viel... ich habe mich die Platze geärgert, sowohl über diese arroganten Weltstars von Kraftwerk als auch über ebay.
CU
Olaf
War aber eine offiziell im Handel erhältliche Scheibe? Kein Bootleg?
diese arroganten Weltstars von Kraftwerk
Haben die da persönlich interveniert? Oder eher deren Verlag, deren Plattenfirma o.ä.
Gruß, mawe2
Definitiv ja - und definitiv nein. Auf der Rückseite des Inlays steht sogar der Name der kalifornischen Plattenfirma "Cleopatra Records" inkl. vollständiger ladungsfähiger Anschrift in Los Angeles. Gekauft wurde die CD in einem stinknormalen Plattenladen in Hamburg, afair sogar Filiale einer damals größeren Kette in den Neunzigern. Also so etwas in der Art wie Membran oder Soundwind (sind ja leider beide eingegangen).
Haben die da persönlich interveniert? Oder eher deren Verlag, deren Plattenfirma o.ä.
Die haben tatsächlich persönlich interveniert. In der Benachrichtigung von ebay war auch eine Kontaktadresse angegeben, die ich - im Abstand von ca. 2 Wochen - zweimal angeschrieben habe. Mir ging es um eine Klärung des Sachverhalts. Aber für eine Antwort waren die sich bis heute zu schade.
Ich habe meine Konsequenzen gezogen und meine sämtlichen Kraftwerk-CDs bei ebay eingestellt und erfolgreich verkauft. Sollen die sich doch gehackt legen, es gibt genug andere gute Musik.
CU
Olaf
100% ACK, auch zu deinen weiteren Aussagen, die Vollversionen betreffend.
Zu deiner Frage am Anfang des Absatzes: Ich verstehe das so, dass der Händler die gebrauchten Rechner nach Kundenwunsch entweder mit oder ohne Windows-Lizenz verkauft. Wenn der Kunde sagt, ich will ohne Windows weil ich entweder Linux benutze oder meine eigene Windows-Lizenz, dann entfernt der Händler eben den Aufkleber und behält auch die CD zurück.
Das wiederum kombiniert er dann mit einem anderen Rechner, bei dem die Lizenz fehlt, und der kommt dann zufällig von einem anderen Hersteller.
Ich meine auch, dass Microsoft davon keinen Nachteil hat.
Er darf Microsoft 2 Fragen stellen (zumindest früher war das mal, bin da aktuell nicht im Thema). Das steht doch in keinem Verhältnis. Wenn in der Retail-Version wenigstens ein anständiges Buch dabei wäre
Anruf beim Support von Microsoft:
"Guten Tag, ich habe eine Vollversion von Windows XP. Es ist doch richtig, dass ich jetzt zwei Fragen an Microsoft gut habe?"
"Ja, das ist richtig. Und was war Ihre zweite Frage?"
:-D
CU
Olaf
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil !
Auf jeder Recovery-Disc von MS steht
(sinngemäß) geschrieben: Der Weiter-
verkauf (an einen Dritten, Anm. d. Uz.)
ist nicht gestattet (oder so ähnlich).
Damit tut MS kund, daß eine Recovery-
Disc nicht Gegenstand eines Kaufver-
trags sein kann. (quasi AGB-Regelung).
Diese Regelung ist jedoch nur dekla-
ratorisch. Konstitutiv hingegen ist das
im jeweiligen Vertriebsland von MS
geltende Urheberrecht. Da (nicht nur)
in Deutschland geistige Werke ge-
schützt sind (vgl. zB Filme, Buchin-
halte, Gemälde, Erfindungsprodukte,
technisches know-how etc.) ist die
Verletzung eines Urheberrechts ein
absolut geschütztes Recht (i.S. von
§ 823 I BGB) und verpflichtet im Ver-
letzungsfall zu Schadensersatz.
(sinngemäß) geschrieben: Der Weiter-
verkauf (an einen Dritten, Anm. d. Uz.)
ist nicht gestattet (oder so ähnlich).
Was nach EU oder DE Recht nciht zulässig ist.
Damit tut MS kund, daß eine Recovery-
Disc nicht Gegenstand eines Kaufver-
trags sein kann. (quasi AGB-Regelung).
Die Disk vllt nicht, aber die Lizenz kann veräussert werden. Ich selbst nutze auch eine Fujitsu Lizenz auf einem Selbstbau PC und hatte nie Probleme bei der Aktivierung. Support von MS erwarte ich garnicht, da habe ich andere und wesendlich besser Infoquellen
Konstitutiv hingegen ist das
im jeweiligen Vertriebsland von MS
geltende Urheberrecht.
Da steht die Frage im Raum, wann das Urheberrecht gestört wird. Sicher nicht beim Weiterverkauf einer Software, die ich nicht benötige. Wenn dem so wäre, dürfte ich ein Auto, welches ich nicht mehr will, auch nciht verkaufen, da ich dann gegen das Urheberrecht verstoßen würde.
Ein verstoß gegen das Urheberrecht, bedeutet afaik immernoch eine unerlaubte Kopie eines Gegenstandes, Kunstwerkes oder Datenträgers. Dies ist beim Veräusserns eines original Datenträgers inklusive Lizenz(COA) nicht der Fall.
Hi olli, nach deutschem Recht ist diese "Knebelei" nicht zulässig. Da gab es vor Jahren einmal ein Gerichtsurteil. Die EU hat damit nichts zu tun, soweit ich weiß.
Umso unverständlicher erscheint mir diese Geschichte hier...
CU
Olaf
Danke Olaf,
ich war mir nicht mehr sicher obs ein deutsches Gericht oder der EGH war. Aber wie bereits erwähnt, dürfte man bei dem Wunsch seitens Microsofts (und anderer Softwaredistributoren) ausweiten und nichtmals gebrauchte Fahrzeuge verkaufen, da man ja da auch nur das Nutzungsrecht erwirbt und beim Verkauf gegen das Urheberrecht verstoßen würde. ;o)
Diesen Wunschtraum, könnte man noch auf viele Dinge des Alltags ausweiten ;o)
Endlich einer, der's kapier hat :-) Denn: auch hinter einem Fahrzeug steckt ein gerüttelt Maß an Ingenieurskunst und somit schützenswertes geistiges Eigentum.
Trotzdem hat kein Hersteller das Recht dir vorzuschreiben, dass du mit der Karre nur max. Tempo 100 fahren darfst, und wenn du schneller sein willst, musst du für 3.500 EUR ein Upgrade auf 130 erwerben.
Diesen Wunschtraum, könnte man noch auf viele Dinge des Alltags ausweiten ;o)
Oh ja. Ich habe ja nicht einmal vor Coca-Cola zurückgeschreckt!
Und wer jetzt schmunzeln muss, Coca-Cola im Kontext mit Computerfachthemen, der sollte sich eins vergegenwärtigen: die Rezeptur für die braune Brühe gehört zu den bestgehüteten Geheimnissen der Welt.
CU
Olaf
Endlich einer, der's kapier hat :-) Denn: auch hinter einem Fahrzeug steckt ein gerüttelt Maß an Ingenieurskunst und somit schützenswertes geistiges Eigentum
Dafür muss man das nicht verstehen, eine gesunde Portion Menschenverstand genügt schon. Die Lizenz, ist wie ein Fahrzeug, ein Gebrauchsgut. Wieso sollte man dieses, wenn man es nicht mehr benötigt, veräussern dürfen? Wenn man danach gehen würde, müsste ich z.B. eine große Halle mieten, in der alle meine alten Autos stehen, da ich sie nicht verkaufen dürfte. Ebenso ist es bei den Lizenzen, die würden bei mir rumliegen ohne genutzt zu werden. Wo wir schon dabei sind, dürften wir unsere alten Computer, TV Geräte, Bücher, CD´s, Klamotten, Telefone nicht verkaufen, da die Hersteller ein Urheberrecht darauf haben. Meinem Verständnis nach, soll das Urheberrecht vor unerlaubten Kopien schützen, was aber niemanden dazu zwingt, die Artikel bin in aller Ewigkeit zu behalten.
Ich habe den von dem Anwaltskol-
legen veröffentlichten Leitsatz des
BGH mir (nochmal) in Ruhe durchge-
lesen.
Der Sachverhalt war danach der ge-
werbsmäßige Weiterverkauf von Recovery-CD's, denen das vordem
am PC angebrachte Piktogramm von
MS (Beispiel: Windows Vista) von
dort (anscheinend abgelöst) und der
jeweiligen Recovery-CD durch den
Händler beigefügt worden war.
Hier muß man jedoch auch zur Kenntnis nehmen, daß (auch) das Piktogramm die zwei kleinen Buchstaben "TM" (für Trademark)
aufweist.
Nach § 2 Absatz 1, Ziffer 1 des
Gesetzes über das Urheberrecht
und verwandte Schutzrechte ist
(u.a.) auch ein Computerprogramm urheberrecht-
lich geschützt.
Auf meiner Recovery-Disc steht
ausdrücklich:
"Die Software auf dieser DVD ist
nur für die Wiederherstellung des
e r w o r b e n e n Computersystems bestimmt."
Zusätzlich steht auf der DVD auch
noch:
"Vertrieb nur mit einem neuen
Medion PC".
Damit übt MS sein ihm in Deutsch-
land zustehendes Verbreitungs-
recht gem. § 17 UrheberG aus.
Hallo notar, du kannst aber mit solchen Aufdrucken nicht einfach geltendes Recht - sei es in Gesetzform oder als Richterspruch - außer Kraft setzen.
Schon auf den guten alten Schallplatten stand immer der schöne Satz: Zur Vermeidung unerlaubter Vervielfältigungen ist der Verleih dieses Tonträgers untersagt, ebenso wie Mitschnitte von Rundfunksendungen unserer Tonträger.
Darum hat sich kein Mensch je gekümmert, und womit? Mit Recht! Selbstverständlich darf man die Sachen aus dem Radio aufnehmen - schon deswegen, weil man diesen Text bei der Gelegenheit gar nicht zur Kenntnis bekommt - und selbstverständlich darf man eine Schallplatte oder CD verleihen.
Was da aufgedruckt steht, ist doch nur "Wünsch dir was" seitens des Herstellers, man könnte auch sagen: ein ganz plumper Versuch der Einschüchterung.
CU
Olaf
P.S. Sag wa-
rum du
schrei-
ben immer
noch so
ko-
misch?
;-)))
sagt mall bei soviel "kauderwelch" Hätte ich aber auch eine frage????.
vor jahren hatte ich bei alternate mir Vista ulti 32 bit gekauft und diesen zum damaligen hardware die ich selber zusammen gestelt hatte auch installiert.wenn ich mich jetzt erinere waren ja zu der software auch dieser aufkleber bei gelegt, ich hatte diesen aber nie an den pc angebracht. mitlerweile habe ich mir dazu noch win7 ultimate 64 bit auch schon besorgt, auch diesen aufkleber hatte ich nie an das geheuse drangemacht. diese liegen immer noch der original software bei.
mitlerweile hatte ich aber meine kommplette hardware ausgetauscht!! und meine ganze software XP-PRO 32 bit, Vista ulti 32 bit, win 7 64 bit an diese neue kompenenten installiert.
da ich ja damals der aufforderung nicht nach gekommen bin den aufkleber an das damals aktuelle hardware drauf zu kleben, könnten diese mir ans bein pinkeln????.
was für ein "kauderwelch" wäre das den, schlieslich wurden diese software ja seperat ohne zugehörige hardware erworben.
ooohmannn hier habe ich mich eben erwicht ein neues umwort des jahres anzupreisen ,. LOL
schade das mann den beitrag nicht noch mall bearbeiten kann, da einem noch etwas eingefallen ist.
wie verhält sich eigentlich noch mit der alten software, Bsp. word 2000, Office xp, office 2003, office 2007, office 2010, und sonstigen diese wurden zum teil mit den damaligen hardware gekauft/bezahlt an office 2003 bis 2010 seperat, das heist ohne hardware erworben diese office XP, word 2000 haben aber diesen code auf der hülle Bzw. buch von der CD aufgeklebt gehabt. wie verhält sich den damit.
wen ich jetzt weiter grabe habe ich noch alte dos disketten, lotus disketten das heist diese ganze scheise von win 95 und davor bis 3.0 (naja etwas alte hardware von der zeit habe ich noch, konnte mich von diesem noch nicht lösen obwohl ich diesen nicht mehr nutze!!!.noch von der zeit wo die harddisk noch 60 Mb. hatte und mann mit dblspace experimentiert hat..
Das kann man durchaus, sofern a) noch niemand geantwortet hat - was hier der Fall war, und b) solange noch keine 25 Minuten verstrichen sind, was ebenfalls erfüllt war.
Was hast du denn beim Versuch zu editieren für eine Fehlermeldung erhalten?
Deine Frage in der Sache verstehe ich leider nicht:
an office 2003 bis 2010 seperat, das heist ohne hardware erworben diese office XP, word 2000 haben aber diesen code auf der hülle Bzw. buch von der CD aufgeklebt gehabt. wie verhält sich den damit.
Was soll damit sein? Wenn du diese Programme separat erworben hast, also ohne Hardware-Bundelung, dann fallen sie doch auch nicht in den Geltungsbereich dieses Gerichtsurteils, oder habe ich jetzt etwas falsch verstanden?
CU
Olaf
Dann brauchst du dir um das komplette Thema dieses Threads keine Gedanken zu machen. Wenn du eine Vollversion oder einen OEM-Systembuilder erwirbst - und so etwas muss es deiner Schilderung nach gewesen sein - gibt es keine Hardware-Bindung der Software.
Gilt übrigens für Windows gleichermaßen wie für Office-Pakete und alles andere.
CU
Olaf
auser halt word 2000 und office xp was ich allerdingsv seit7 jahren auch nicht mehr eingesetzt habe.
diese wurden ja damals als komplettes paket erworben.
wie wüede sich das auswirken, diese hardware ist zwar überhaupt nicht mehr existent, aber wie erwähnt waren ja die aufkleber damals auf der verpackung aufgeklebt, und nicht am PC.