Liebe Kollegen,
gerade auf der IWB gelesen - http://www.internetworld.de/Nachrichten/E-Commerce/Handel/EU-kippt-40-Euro-Klausel-fuer-Retouren-Deutsche-Verbraucher-tragen-Ruecksendekosten-kuenftig-selbst-57779.html - ich zitiere mal die m.M.n. 2 interessantesten Punkte:
Die 40-Euro-Klausel für Rücksendungen, die besagt, dass Kunden Waren über einen Bestellwert von 40 Euro kostenlos zurücksenden dürfen, wird gestrichen. Stattdessen können Webhändler die Rücksendekosten bei vorheriger Information dem Verbraucher vertraglich auferlegen.
und weiter:
Darüber hinaus tritt die umstrittene Buttonlösung europaweit in Kraft. Sie besagt, dass Verbraucher nur dann an Online-Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen gebunden sind, wenn sie eindeutig bestätigen, dass sie eine kostenpflichtige Leistung erwerben.
Man darf gespannt sein - zum einen, wie robust die Geschäftsmodelle mancher Anbieter dann sein werden, zum anderen, ob echte Abzocker von Ihrem Treiben abgehalten werden können.
BG,
Bergi2002
Allgemeines 22.005 Themen, 148.987 Beiträge
Ich fand die Regelung den Händlern gegenüber schon immer unfair.
Was kann der Händler dafür, wenn sich der Kunde was falsches bestellt?
Ist in meinen Augen nur gerecht, dass der Kunde für den Rücktransport zu sorgen hat,
wenn er vom Widerrufsrecht gebrauch machen will.
wenn sie eindeutig bestätigen, dass sie eine kostenpflichtige Leistung erwerben
Das ist wieder Definitionssache was eindeutig ist. Bisher musste man bei den diversen Abofallen,
ja auch meist die AGB bestätigen. Die hat sich halt kaum jemand durchgelesen.
Hoffe abe auch das die Abo Abzocker dadurch weniger werden.
cu swiftgoon
Kann sein, nur dann wählt der Kunde eben andere Händler aus................
Und genau dieser Händler muss die zu erwartenden Retourekosten schon im Vorfeld auf seine Preise aufschlagen.
Wenn er es nicht tut, ist es ein schlechter Kaufmann, und ist ruckzuck weg von der Bildfläche.
Gerade die Hardwarebranche muss mit so kleinen Margen auskommen, dass diese Kosten
auf jeden Fall in die Kalkulation mit einfliessen.
cu swiftgoon
Welche denn? Die gesetzliche Regelung ist doch für alle die gleiche, oder meinst du jetzt, dass die Leute dann bei Händlern aus Übersee bestellen - sofern die eine vergleichbare Regelung haben?
CU
Olaf
Hallo,
das ist eine 2 schneidige Sache. Öfter schon erlebt das es nicht die speziell geforderte und bestellte Ware war die ankam. Soll der Kunde für Rücksendungen da noch bezahlen? Da droht sich erneut ein bürokratischer Aufwand zu entwickeln (Nachweis mit Bild so sah der bestellte Artikel aus , das wurde so geliefert usw.)
Ich glaube nicht das ich den Händler wählen würde der Rücksendung bezahlen läßt wo ich schon für den Erhalt das Porto trage. Paßt nicht bei Größen, einmal ist L= 50/52 passend, dann wieder zu groß und es würde ne M reichen.
Das Feld ist sehr groß bei wahren Gründen für Rücksendungen.
Gruß
Manfred
Das ist ein klarer Mangel. Natürlich muss der Händler die Rücksendung zahlen, bzw. die Ware eigentlich
sogar abholen lassen.
Bei Klamotten und Schuhen seh ich das ganze ja auch ein. Viele Händler werben ja auch explizit
mit kostenfreier Rücksendung.
Aber gerade bei Hardware oft läuft es doch so, dass z.b. ne Grafikkarte bestellt wird, bis zum geht nicht mehr übertaktet wird,
und wenn man mit den OC Ergebnissen nicht zufrieden ist, geht sie zurück an den Händler.
cu swiftgoon
Oder die ganz dreiste Tour...wenn man sich nicht entscheiden kann, welche Festplatte/Grafikkarte/whatever man haben will, dann bestellt man sich einfach alle in Frage kommende Modelle, testet zu Hause in aller Ruhe, wählt ein Modell aus und schickt den Rest zurück. Kostet ja nix.
Kenne ich einige Leute, die so ihre Hardware kaufen.
Genau das ist doch auch der Sinn. Im Laden könntest du dir beide Dinger vorführen lassen und dich dann entscheiden. Online kannst du das nicht.
Bei Kleidung und ähnlichen Sachen, die unterschiedlich ausfallen können, seh ich das auch so. Aber bei Computerhardware ist da doch irgendwie was schief geraten (und im Laden kann man sich z.B. eine Festplatte im allgemeinen ja auch nicht vorführen lassen).
Festplatten vlt nicht aber Grafikkarten schon. Klar ist es Missbrauch wenn einer 10 Platten bestellt und 9 davon wieder zurückschickt. Aber gerade bei elektronischen Teilen, bei denen man nicht weis ob sie so funktionieren oder passen wie man sich das vorstellt halte ich es durchaus für legitim 2 verschiedene Produkte ausprobieren zu können.
Ich kenne genug Ladengeschäfte, in denen man nicht bereit wäre, 10 Verpackungen aufzureißen und sich dann auch noch die Zeit zu nehmen, mir die alle nacheinander vorzuführen - halte ich auch bei einem Ladengeschäft ehrlich gesagt für eine ziemliche Zumutung. Man kann sich schließlich vorher informieren, was zueinander kompatibel ist und was nicht oder noch einfacher - den Händler ganz gezielt fragen, bei dem man nachher kauft.
CU
Olaf
Ja natürlich ist das in der Praxis manchmal nicht gegeben. Aber die Gesetzesgrundlage wird damit begründet, dass dies bei einem Ladenkauf theoretisch möglich wäre, bei einem online-Kauf hingegen nicht.
Das stimmt, der Gesetzgeber begründet es so. Aber über eben diese Begründung schmunzele ich auch schon seit Jahren ;-)
Im Laden ist es doch eher so: Ich nehme eine Verpackung aus dem Regal, lese ein bisschen drauf herum und stelle sie wieder weg. Das mache ich ein paarmal, und am Ende kaufe ich vielleicht etwas von dem ganzen Zeugs. Nicht auszudenken, wenn ich das jedesmal alles aufreißen und ausprobieren wollte :-o
Genaugenommen wäre eine echte Vergleichbarkeit nur gegeben, wenn man bei einer Online-Retour das originalverschweißte Paket so wie es ist wieder zurückschicken müsste. Aber wer lässt sich schon was per Post schicken, wenn er nur den Aufdruck auf dem Karton lesen und die Bilder gucken möchte!
CU
Olaf
Da kenne ich sogar jemanden hier im Forum, der das so macht ;-)
Einmal habe ich ihn gefragt, ob er vor lauter Eintüten, zur Post laufen und wieder zurückschicken überhaupt noch dazu kommt, irgendein Gerät in Ruhe auszuprobieren *g*...
CU
Olaf
Zu gross ? / Zu klein ?
...im Laden wär das nicht passiert ...
Aber nicht jeder hat die Zeit oder die Möglichkeit in den Laden zu gehen.
Es soll aber auch Produkte geben, die man im nahen Umkreis des Wohnortes nicht bekommt...
redred2x
Nun gehören Schuhe und Kleidungsstücke aber nicht zu den Sachen des täglichen Bedarfs. Die kauft man ein paarmal im Jahr wenn es hochkommt. Da finde ich nicht, dass es eine so große Zumutung ist, in die nächste Stadt zu fahren.
Kleidungsstücke im Versandhandel zu kaufen wäre für mich ein No-Go. Wenn ich die Sachen schon nicht anprobiere, möchte ich sie mir wenigstens anhalten und den Stoff fühlen können.
CU
Olaf
Für viele Menschen mit Handycap leider ein "Must-Have", weil's kaum anders geht.
redred2x
Hi Olaf,
Kleidungsstücke im Versandhandel zu kaufen wäre für mich ein No-Go.
Natürlich kaufen wir (meine damit meine Frau und mich;-)) auch lieber im Laden und probieren es da an (unterschiedliche Größenanfertigung - einmal ist die L genug und einmal zu groß, da paßt dann schon mal die M, oder bei meiner Frau mal 42 zu groß und paßt sie gerade so:-)).
Doch es ist eben (leider) oftmals so das der "Blickfang", den man sich da auserkoren hat, eben nur in Katalogen zu finden ist und in keinem Laden (jedenfalls keinen den wir da besucht haben und nach dem Artikel abgesucht haben). Bei Hosen ist das relativ unproblematisch, doch bei Jacken und Pullover trifft es öfter zu (bei Mützen extrem).
Bei technischen Artikeln ist das fast üblich das auch Einzelhändler meist bis 1 Jahr hinterher hinken bei den Artikeln die neu und mit entsprechenden Kriterien ausgestattet sind wie Spar bei Energie, Wasser usw.
Die versuchen die "Ladenhüter" an den Mann zu bringen.
Gruß
Manfred
Bei den heutigen, häufigen Öffnungszeiten von 10 - 22 Uhr = 12 Std. + 8 Std. Arbeit = 20 Std besteht doch für jeden die Möglichkeit, ein Geschäft aufzusuchen, es sei denn, man wohnt auf eigenen Wunsch jwd.
Im übrigen war meine Aussage nur auf Kleidung bzw. Schuhe bezogen.
Und wer bedient dich im Geschäft? Genau die, die ihre Arbeitszeit dann haben, wen deren KollegInnen in den anderen Geschäften ebenfalls arbeiten. Eben von 10 -22 Uhr inkl. Pausen. Wo sollen die dann einkaufen???
Und wie weiter oben beschrieben gibt es noch jene mit Handycap, die sich einfach nicht trauen oder denen es unmöglich ist ein Geschäft aufzusuchen. Wofür brauchen wir dann noch den Versandhandel, wenn dort keiner einkaufen soll?
redred2x
In ihrer Freizeit, so wie andere Menschen auch!
Die arbeiten doch nicht von 10-22 durch und dann auch noch täglich. Das wäre arbeitsrechtlich überhaupt nicht zulässig, auch nicht mit Pausen.
Verkaufspersonal hat 40-Stunden-Wochen wie andere auch, da bleiben immer noch 128 Stunden in der Woche, in denen nicht gearbeitet wird.
CU
Olaf
Olaf, ich lebe nicht in einer Großstadt sondern in einem kleinen Kaff. Dort lebe ich glücklich und zufrieden. Man bekommt hier auch fast alles, aber eben nur FAST.
Und da ist der Knackpunkt. Wenn auch ich in Hammburg wohnen würde, könnte ich natürlich in die vielen Läden, dort einkaufen und auch das bekommen, was ich wollte. Sollen nun alle Nicht-Hamburger, die diese Vielfalt nicht haben, sich in ihrer Freizeit in die Hamburger Läden begeben. Du wirst einer der ersten sein, die wegen dieses ökologische Schwachsinns aufschreien. Sorry möchte dir damit nicht zu Nahe treten, kann mich aber gerne täuschen.
Mein ...von 10 -22 Uhr inkl. Pausen. Wo sollen die dann einkaufen??? war absichtlich sehr überspitzt formuliert, da die Aussage von mthr1 Öffnungszeiten von 10 - 22 Uhr = 12 Std. + 8 Std. Arbeit = 20 Std irgendwie gar nicht passt. Kennt er nur Nachts-Schaffende mit 4 Std. Schlaf???
Frage mal eine im Einzelhandel arbeitende Person, ob diese wirklich gerne einkauft. Das tun die wenigsten in der Branche. Sie haben einfach die Schnauze voll, eben weil sie die andere Seite kennen.
Und dann gibt es noch die Menschen unter uns, die mindestens ein Handycap (z. B. Behinderung) haben (ich schrieb es schon), denen es unmöglich ist einen Laden zu betreten bzw. die Distanz dort hin zu bewältigen.
Aber wir sind hier wieder einmal recht Off-Topic.
Habe ich eigentlich schon kundgetan, wie ich über die Abschaffung der 40-Euro-Regel denke?
Nein?!!
Dem Kunden wird damit wieder einmal etwas Rechtssicherheit genommen. Gefällt mir etwas nicht, weil es z. B. unzutreffend beschrieben war, so möchte ich das ohne großes Gezeter zurück senden können. Den eigentlichen Mangel (Beschreibung) vor einem Gericht zu beweisen ist ein ungleich schwieriger und finaziell größerer Aufwand. Soll jetzt nur mal einfach als Beispiel dienen.
Es soll aber vor dieser Regelung schon Versand-Geschäfte gegeben haben, die eine noch viel kullantere Regelung hatten und auch noch haben.
Und zum Thema Rückführkosten, die auf die Preise schon zuvor aufgeschlagen werden: Diese Kosten sind u. U. erheblich günstiger als die Fahrkosten in die nächste Großstadt, da zumindest die großen Versender spezielle Preise bei den Paketdiensten bzw. Speditionen haben.
Und noch was: Nicht alles was man im Versandhandel bestellen kann, gibt es auch im Laden. Dazu fallen mir gerade einige Werbespots ein, die genau das behaupten.
redred2x
Die vielen Läden in Hamburg nützen mir gar nichts, weil die alle zumachen, kurz nachdem ich Feierabend gemacht habe. Zum Glück haben wir Gleitzeit, ich kann also an einzelnen Tagen früher gehen - da mein Arbeitgeber aber ein wenig außerhalb sitzt, habe ich gar nicht mehr so viel Lust, nach Feierabend noch in die Stadt reinzufahren.
Muss ich mir das Leben auf dem Lande denn so vorstellen, dass die Dorfbewohner alles, aber auch wirklich alles, was sie brauchen in der unmittelbaren Nachbarschaft einkaufen? Das wäre in der Tat ein Problem.
Ich kenne es von den Leuten, die auf dem Dorf wohnen, eigentlich so, dass sie von Zeit zu Zeit in die Großstadt fahren und dort alles einkaufen, was sie auf dem Lande nicht bekommen, also praktisch "gebündelt", in einer Einkaufstour.
Nicht alles was man im Versandhandel bestellen kann, gibt es auch im Laden.
Das ist definitiv richtig. Deswegen bin ich ja auch regelmäßiger ebay und Amazon-Kunde ;-) Übrigens, die meisten meiner Käufer bei ebay kommen aus Berlin, München und anderen Großstädten... also von dort, wo es vermeintlich "alles" gibt.
CU
Olaf
Finde ich prima. Dann ist endlich einmal Schluss mit dieser schamlosen Ausnutzerei der 14-Tage-Regelung im Fernabsatzrecht.
Davon ab, dass diese sinnlose Hin- und Herschickerei ökologisch nicht wünschenswert ist, bürden solche in meinen Augen unverschämten Kunden den Händlern damit zusätzliche Kosten auf, die über die Gesamtkalkulation wieder eingetrieben werden müssen. Das zahlen dann wir alle.
Buttonlösung [...] besagt, dass Verbraucher nur dann an Online-Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen gebunden sind, wenn sie eindeutig bestätigen, dass sie eine kostenpflichtige Leistung erwerben.
Da sehe ich die Neuerung irgendwie nicht. Das war doch schon immer so? Deswegen ist das "Aussitzen" von Abofallen ja auch so erfolgreich...
CU
Olaf
Das betrifft m.M.n. eher den E-Commerce Part - sämtliche Shops werden zusätzlich Infoseiten einbauen müssen, wo dem User noch einmal ganz explizit gesagt wird, das er jetzt etwas Kostenpflichtiges tut (das geht über die normale Amazon-Bestell-Abfolge hinaus - das grenzt lt. Verbraucherministerium an Warnhinweis) - das muss a) der Nutzer gesondert bestätigen (dass er sich des Vorgangs als solchem bewusst ist) und b) der Shop muss dies rechtssicher dokumentieren und archivieren.
Ob es das wirklich bringt - ich denke, außer schlechteren Conversions führt das zu nüscht....
BG,
Bergi2002
PS Echte Schwarze Schafe halten sich eh an keine Regelungen - die ehrlichen Shops / Anbieter sind aber die Dummen...
Okay, an Amazon dachte ich jetzt auch weniger... ich hatte eher die Betreiber von Abofallen im Kopf, die ja nach heutiger Rechtslage bereits verpflichtet gewesen wären, ihre Preise offenzulegen bzw. dass man überhaupt etwas Kostenpflichtiges bestellt. Da findet ja regelmäßig eine ziemliche Verschleierungstaktik statt: Ja, es steht alles da, aber die Aufmerksamkeit des Kunden wird gezielt davon abgelenkt, dann oft noch zu kleine Schriften in Dunkelgrau auf Hellgrau oder in Hellgrau auf Weiß... davon ist Amazon nun wahrlich Lichtjahre entfernt ;-)
CU
Olaf
Genau für die ist diese Buttonlösung der Jackpot. Die behaupten in Zukunft einfach sie hätten den Button eingeblendet - und erhalten damit Rechtssicherheit. Und der Kunde muss im Zweifelsfall beweisen dass da kein Button war, was ihm nie gelingen dürfte.
Nur warum sollte die Beweislast ausgerechnet beim schwächeren Vertragspartner, dem Kunden liegen?
Eine vernünftige Rechtsprechung sähe für mich so aus, dass man in solchem Fall sagt, Aussage steht gegen Aussage - dann könnte man den Kunden nicht zur Zahlung verdonnern.
CU
Olaf
Stichwort Abmahnungen durch Handlanger der Medienindustrie. Da wird auch einfach behauptet man habe die IP geloggt und fertig. Ob das dabei genutzte Verfahren schlüssig und zuverlässig ist, wurde nie wirklich unabhängig überprüft. Aber die Gerichte neigen trotzdem dazu es zu glauben und schon steht man vor dem Problem seine Unschuld beweisen zu müssen - was man i.d.R. nicht kann.
In der ct' wurde mal berichtet, dass ein Beklagter anhand der Log-Datei seines Routers beweisen konnte, dass er die IP gar nicht hatte. Verurteilt wurde er trotzdem, mit dem Argument die Log-Datei könnte ja manipuliert sein.
Hallo,
geht das an?. Verurteilt wurde er trotzdem, mit dem Argument die Log-Datei könnte ja manipuliert sein.
Dann würde jeder, aber wirklich jeder Besitzer eines PC hilflos einem Unrechturteil ausgeliefert sein.
Da würde nur helfen es trifft mal einen Minister oder Richter um da eine wirklich gerechte Urteilsfindung mittels wahrer Überprüfbarkeit gegen Abmahnwelle zu schaffen.
Früher hieß es mal "Unrecht Gut gedeiht nicht gut" doch das ist wohl Geschichte.
Gruß
Manfred
Hier ist der ganze Artikel dazu:
http://www.heise.de/ct/artikel/Schwierige-Gegenwehr-1069835.html
Ich frage mich, braucht ein seriöser Nutzer Tauschbörsen ?
hallo,
kann ich nix zu sagen:-(, nutze keine und habe daher "0" Ahnung wie die funktionieren. Lade auch nie was herunter über Internet außer über Chip bei entsprechender Software. (Manchmal auch über Link von Nickles :-)).
Gruß
Manfred
Falls Du Dich mit Deiner Frage auf den ct'-Artikel beziehst: Darum geht es gar nicht. Es geht darum dass einfach irgendjemand behaupten kann Du hast Dieses und Jenes ausgefressen - und Du dich schlicht und ergreifend nicht dagegen wehren kannst. Egal ob Du es warst oder nicht...
Falls die Frage allgemeiner Natur war: In Tauschbörsen findet sich durchaus auch legales Material, auch Hersteller von Free- und Shareware verlagern den Download ihrer Produkte in Filesharingnetze, um Traffic zu sparen.
Ich glaube, Otto Normalnutzer ist wahrscheinlich nicht in der Lage einzuschätzen, ob ein Download legal ist oder nicht.
Deshalb sind Tauschbörsen für mich kein Thema.
Es kommt sehr auf die Inhalte an.
Wenn jemand einen Film anbietet und von sich behauptet, er sei der Rechteinhaber und der Film sei freigegeben, dann ist das natürlich mit Vorsicht zu genießen.
Bei Linux-Distributionen über Tauschbörsen hätte ich dagegen keine Bedenken.
CU
Olaf
Das ist schon eine verrückte Welt! Ja klar, Otto Heimnetzwerker hat an seinem Router herummanipuliert, aber die Klägerseite ist natürlich unfehlbar...
Danke, dass du den Link zu Heise gepostet hast. Den Artikel werde ich mir sofort bookmarken.
THX
Olaf