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OLG Hamm: Widerruf auch bei geöffneter CD

peterson / 14 Antworten / Baumansicht Nickles

Gemäß einer Entscheidung des OLG Hamm, darf der Kauf einer CD auch dann widerrufen werden, wenn die Hülle geöffnet wurde. Alle Infos dazu in der Quelle.

Quelle:
http://wortfilter.de/News/news3589.html

(@Peterson: Ich habe den von Dir aus der Quelle 1:1 kopierten Text entfernt um Dich vor einer Klage wegen Urheberrechtsverletzung zu schützen. Das 1:1 Kopieren von Text ist - auch bei Angabe der Quelle - nicht zulässig!
Bitte um Verständnis und künftige Unterlassung von Copy/Paste. Thx, Michael Nickles)

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Aragorn75 peterson „OLG Hamm: Widerruf auch bei geöffneter CD“
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Glaube damit der Meinung wird das OLG Hamm relativ alleine sein.

Allers andere würde sehr oft dazu führen, das man sich eine CD/DVD bestellt, sie öffnet, rippt und dann wieder zurück schickt.
Denke nicht, dass damit jemand auf dauer durchkommt.

Wobei ich mir schon die ein oder ander Forumsdiskussion dazu vorstellen kann:
"Hilfe, Amazon will mich nicht mehr mit CD/DVD beliefern" ;-)

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peterson Aragorn75 „Glaube damit der Meinung wird das OLG Hamm relativ alleine sein. Allers andere...“
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OLG ist OLG und nicht das Amtsgericht in Hamburg.

Das kann nur ein höheres Gericht wieder verwerfen.

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gelöscht_238890 Aragorn75 „Glaube damit der Meinung wird das OLG Hamm relativ alleine sein. Allers andere...“
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Da dieser Schrieb weder Datum, noch Aktenzeichen oder Hinweis auf Rechtskraft hat, halte ich den für einen Aprilscherz.

Gruß
hatterchen45

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peterson gelöscht_238890 „Da dieser Schrieb weder Datum, noch Aktenzeichen oder Hinweis auf Rechtskraft...“
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Übrigens: Dies ist kein Aprilscherz! Der 4. Zivilsenat des OLG Hamm hat am 30.3.2010 tatsächlich so entschieden.

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Aragorn75 gelöscht_238890 „Da dieser Schrieb weder Datum, noch Aktenzeichen oder Hinweis auf Rechtskraft...“
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Jetzt wo ich den weiterführenden Link gelesen habe, könnte es sich wirklich um einen Aprilscherz handeln.
Auch die weiterführenden Links kommen zu Seiten, die auf den 01.04.2010 datiert sind.

Also sagen wir mal: April, April... ;-)

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peterson Aragorn75 „Jetzt wo ich den weiterführenden Link gelesen habe, könnte es sich wirklich um...“
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Ich denke nicht, daß ein Dr. Rechtsanwalt in seinem Blog sich selbst mit Aprilscherzen abschießt.
Der lebt nämlich davon.


http://www.google.de/search?hl=de&client=firefox-a&hs=LjS&rls=org.mozilla%3Ade%3Aofficial&q=olg+hamm+entscheidungen+CD&btnG=Suche&meta=&aq=f&aqi=&aql=&oq=&gs_rfai=


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Aragorn75 peterson „OLG Hamm, Urteil vom 30.03.2010, Az. 4 U 212/09“
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Jaja, geb dir recht. ;-)

Hab jetzt mal etwas mehr Zeit in die Recherche gesteckt und würde nun sagen, das es kein Aprilscherz ist.

Naja, warten wir mal ab, wie es sich weiter entwickelt.

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gelöscht_238890 Aragorn75 „Jaja, geb dir recht. - Hab jetzt mal etwas mehr Zeit in die Recherche gesteckt...“
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Nun ja, das Aktenzeichen deutet aber auf 2009 hin: Az.4 U 212/09

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Max Payne gelöscht_238890 „Nun ja, das Aktenzeichen deutet aber auf 2009 hin: Az.“
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as Aktenzeichen deutet aber auf 2009 hin

Das Aktenzeichen trägt das Datum des Jahres, in dem die Akte eröffnet wurde. Da vor dem Kammertermine oft sehr viel Zeit ins Land geht, wirst du aktuell nur wenige Urteile mit einem 2010er Aktenzeichen finden. Und wenn schon die Sache schon durch mehrere Instanzen gegangen ist erst recht nicht.
The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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gelöscht_238890 Max Payne „ Das Aktenzeichen trägt das Datum des Jahres, in dem die Akte eröffnet wurde....“
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OK, fiel mir halt nur so auf.

Unabhängig davon ist ein Urteil des OLG Hamm sicher nicht für die ganze Nation bindend.
Niemand sollte sich da zu früh freuen.

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neanderix Aragorn75 „Glaube damit der Meinung wird das OLG Hamm relativ alleine sein. Allers andere...“
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Allers andere würde sehr oft dazu führen, das man sich eine CD/DVD bestellt, sie öffnet, rippt und dann wieder zurück schickt.
Denke nicht, dass damit jemand auf dauer durchkommt.


Andererseits: stell dir vor du bestellst eine CD, schickst sie zurück mit dem Hinweis "nicht abspielbar" und der Versender verweigert die Rücknahme mit eben dem Hinweis auf die bisherige Rechtsprechung - egal ob nun die Nichtabspielbarkeit durch einen Defekt der CD oder durch einen Kapierschutzhervorgerufen wird, der deinen Player durcheinander bringt.

Fändest du das prall?

Volker
Computers are like airconditioners - they stop working properly when you open Windows Ich bin unschuldig, ich habe sie nicht gewählt!
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Aragorn75 neanderix „ Andererseits: stell dir vor du bestellst eine CD, schickst sie zurück mit dem...“
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Unter diesem Aspekt hast du natürlich recht!

Dann wäre der Widerruf sinnvoll. Wobei ich bisher (toi toi toi) noch keine solcher Probleme hatte.

Warten wir es mal ab, wie die Geschichte weiter geht...

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Max Payne Aragorn75 „Unter diesem Aspekt hast du natürlich recht! Dann wäre der Widerruf sinnvoll....“
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Wobei das in dem Fall, den neanderix ansprach, kein Widerruf, sondern eine Reklamation ist. Und Reklamationen waren von dieser Regelung sowieso noch nie betroffen.

The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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peterson Nachtrag zu: „OLG Hamm: Widerruf auch bei geöffneter CD“
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Du kannst ja nicht wissen, dass Axel Gronen und ich, sagen wir mal, ein wenig bekannt sind.

Im übrigen kann man Teile sehr wohl kopieren, nur noch das komplette.

Ganze Diplomarbeiten sind voll davon.

;o))

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