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Urheberrechtsverletzung bei Bildern

Dieter66 / 24 Antworten / Baumansicht Nickles

Es geht um Urheberrechtsverletzung bei Bildern.
Wie kann ich feststellen, ob auf einem Bild ein Urheberrecht besteht. Ist das Bild unsichtbar markiert oder gibt es über die Eigenschaften einen Hinweis, oder ist es irgendwo registriert?
Wie beweist der Copyrightinhaber vor Gericht, dass es sich tatsächlich um eine Urheberrechts Verletzung handelt.
Und wie beweise ich, dass ein bestimmtes Bild von mir aufgenommen wurde.
Es ist doch ohne weiteres möglich, dass der selbe Gegenstand von zwei verschiedenen Fotografen abgelichtet wurde.

Dazu gibt es sicherlich eindeutige Hinweise und Antworten um die ich hiermit herzlichst bitte.

LG Dieter

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neanderix Dieter66 „Urheberrechtsverletzung bei Bildern“
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Es geht um Urheberrechtsverletzung bei Bildern.
Wie kann ich feststellen, ob auf einem Bild ein Urheberrecht besteht.


Nunja, streng genommen ist auf *jedem* bild ein urheberrecht. Und das liegt bei demjenigen, der das Bild, egal auf welche Weise, ursprünglich erstellt hat.
Und dazu muss nirgends ein Hinweis stehen oder gar das Bild markiert sein.

Mal so als Beispiel: wenn du spazieren gehst, dabei mit einer Digitalknipse ein paar Bilder schiesst und die dann ins Netz stellst -- liegt das Urheberrecht immer bei dir, auch ohne dass du darauf explizit hinweist oder auf/in dem Bild einen Vermerk anbringst.
Wenn du also z.B. eines der Bilder in ein Forum hochlädst und wochen später findest du dieses Bild bei jemand anderes auf der Website -- dann kannst du den durchaus auf Unterlassung verklagen, denn es ist ja immernoch DEIN Bild

Wie beweist der Copyrightinhaber vor Gericht, dass es sich tatsächlich um eine Urheberrechts Verletzung handelt.

Vorsicht! Copyright ist nicht dasselbe wie Urheberrecht. Copyright ist eine Spezialität des US Rechts, die das deutsche Recht gar nicht kennt.

Und wie beweise ich, dass ein bestimmtes Bild von mir aufgenommen wurde.

Das idürfte das größte Problem an der Sache sein. Ob deine Einlassungen für das Gericht glaubhaft und schlüssüg genug waren, sagt dir in jedem Einzelfall der Richter :(

Es ist doch ohne weiteres möglich, dass der selbe Gegenstand von zwei verschiedenen Fotografen abgelichtet wurde.

Und trotzdem wird es nicht exakt gleich aussehen.

Dazu gibt es sicherlich eindeutige Hinweise und Antworten

leider nicht :(

Volker
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Borlander neanderix „ Nunja, streng genommen ist auf jedem bild ein urheberrecht. Und das liegt bei...“
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Also bei Digitalphotos kann man durchaus nachvollziehen mit welcher Kamera genau ein Bild aufgenommen wurde...

Gruß
Borlander

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neanderix Borlander „Also bei Digitalphotos kann man durchaus nachvollziehen mit welcher Kamera genau...“
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Also bei Digitalphotos kann man durchaus nachvollziehen mit welcher Kamera genau ein Bild aufgenommen wurde..

das bestreite ich.

Wenn du die EXIF oder IPTC Daten meinst: die sind lösch- und veränderbar.
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Borlander neanderix „ das bestreite ich. Wenn du die EXIF oder IPTC Daten meinst: die sind lösch-...“
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Nein, die Metadaten lassen sich beliebig manipulieren.

Nicht aber der "Fingerabdruck" des CCD/CMOS-Chips.
Siehe dazu z.B. Fingerabdruck von Digitalkameras

Gruß
Borlander

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Olaf19 Borlander „Nein, die Metadaten lassen sich beliebig manipulieren. Nicht aber der...“
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Zitat aus dem Netzreport-Artikel:

Wer sich nun fragt, wie man diese Fingerabdrücke entfernen kann, der muß leider enttäuscht werden. Bislang scheinen nämlich keine Programme erhältlich zu sein, die so etwas bewerkstelligen könnten.

Und nur wenige Absätze weiter oben heißt es:

Kennt man den Fingerabdruck einer Digitalkamera, dann sei es sogar möglich festzustellen, ob Bereiche eines Fotos nachträglich bearbeitet wurden. Während in den unbearbeiteten Bereichen des Bildes das Rauschmuster erhalten bleibe, sei es in den bearbeiteten Bereichen gar nicht mehr oder nur noch in veränderter Form enthalten.

Also gibt es doch Programme, mit denen man "so etwas bewerkstelligen kann" - anscheinend mit jedem ordinären Bildbearbeitungsprogramm. Einfach das ganze Bild nachbearbeiten, und schon ist der Fingerabdruck unkenntlich oder ganz weg.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Borlander Olaf19 „Fingerabdrücke von Digitalkameras entfernen“
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Als Urheber bist Du normalerweise allerdings auch im Besitz einer unbearbeiteten Fassung und der Kamera mit der die Aufnahme erstellt wurde ;-)

Gruß
bor

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Olaf19 Borlander „Als Urheber bist Du normalerweise allerdings auch im Besitz einer unbearbeiteten...“
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Okay - wenn ich als Urheber meine Bilder schützen bzw. mir die Möglichkeit erhalten will, sie später eindeutig zu identifizieren, dann ist das natürlich richtig.

Der Artikel erweckte nur den Eindruck, dass es keine Möglichkeit gebe, den Fingerabdruck zu entfernen - etwa, wenn der Urheber selbst gern verschleiern möchte, dass die Bilder aus seiner Kamera stammen. Wofür ich mir in manchen Fällen auch gute Gründe denken kann, auch wenn das ursprünglich nicht Thema dieses Threads war.

CU
Olaf

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neanderix Borlander „Nein, die Metadaten lassen sich beliebig manipulieren. Nicht aber der...“
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Sorry, aber das hier:

Unglücklicherweise waren im Foto IPTC-Metadaten gespeichert, die die Stadt und den Bundesstaat verrieten, in dem das Foto gemacht worden war.

halte ich für ein Gerücht, denn die Kamera kann gar nicht wissen, wo das Bild entstand, es sei denn, die hat erstens einen GSP-Empfänger und und verfügt zweitens über eine interne Software, die aus den GPS-Daten den Standord im Klartext ermittelt.

Nicht aber der "Fingerabdruck" des CCD/CMOS-Chips.

Ja und? Es ist wohl kaum anzunehmen, dass ein x-beliebiger Surfer auf diesem Planeten, und sei er auch noch so fit am PC, erstens diesen "Fingerabrdruck" überhaupt aus einem Foto extrahieren kann, geschweige denn, dass er ihn dir oder mir zuordnen kann ... denn dazu benötigte er Bilder von denen er definitiv weiss, dass sie zu unseren Kameras gehören.

Und selbst dann ist das nicht sicher: Kameras kann man auch verkaufen ;)

Volker

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Borlander neanderix „Sorry, aber das hier: halte ich für ein Gerücht, denn die Kamera kann gar...“
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Mein Hinweis auf diese Möglichkeit war in Richtung Nachweis der eigenen Urheberschaft gedacht. Und das sollte auf diesem Wege möglich sein ;-)

Was den Standort angeht: Das läuft doch immer über GPS. Bei einer Umwandlung in Klartext würde die Genauigkeit erheblich leiden...


Gruß
bor

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peterson neanderix „ das bestreite ich. Wenn du die EXIF oder IPTC Daten meinst: die sind lösch-...“
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Wenn ich mit meiner Kamera ein Bild aufnehme, dann stehen die Kamera-Daten da drin.

Allerdings, wenn ich das Format von .jpg auf .gif ändere, dann fliegen die Daten raus.

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neanderix peterson „Wenn ich mit meiner Kamera ein Bild aufnehme, dann stehen die Kamera-Daten da...“
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Wenn ich mit meiner Kamera ein Bild aufnehme, dann stehen die Kamera-Daten da drin.

Da steht dann drin mit welcher Kamera und mit welchen Einstellungen der kamera das Bild aufgenommen wurde.

NA UND?

Volker
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Dieter66 Nachtrag zu: „Urheberrechtsverletzung bei Bildern“
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Hi Volker,
Das mit dem Copyright wußte ich nicht, aber du weißt ja, was ich meine.
Eine verzwickte Sache mit dem Urheberrecht.
Ich hab da letztens einen Bericht gesehen über die Macher von "Marios Kochbuch". Die scheinen es ja regelrecht darauf anzulegen, anderen ihre Bilder schmackhaft zu machen um dann abzukassieren.

Also immer schön selber knipsen und das lächeln nicht vergessen.

LG Dieter

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TAsitO Dieter66 „Urheberrechtsverletzung bei Bildern“
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Hallo.
Man könnte zumindest in den Exif-Daten des Bildes schauen;
die aber änderbar sind.
Vielleicht setzt die Regierung ja mal gesetzlich ein; dass Bilder nicht nur vom Ort her gekennzeichnet sein müssen, sondern auch genauere Daten.
Gruss.

http://www.talk-about.org/leben-ist-mehr/default.asp
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Dieter66 Nachtrag zu: „Urheberrechtsverletzung bei Bildern“
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Noch eine Zusatzfrage:
Wenn man ein fremdes Bild geringfügig verändert und es dann veröffentlicht, ist es dann auch eine Urheberrechtsverletzung oder ist es eine Eigenkreation?

Dieter

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Olaf19 Dieter66 „Noch eine Zusatzfrage: Wenn man ein fremdes Bild geringfügig verändert und es...“
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Hi Dieter, das ist ebenfalls eine Urheberrechtsverletzung.

Natürlich sind die Grenzen zur Eigenkreation fließend - je stärker du das Bild veränderst, desto größer sind die Chancen, dass niemand merkt, dass es sich um "fremdes Eigentum" handelt, bzw. falls doch und die Sache geht vor Gericht, stehen die Chancen gut, dass der Richter den Fremdanteil als "Zitat im erlaubten Rahmen" durchgehen lässt und deinen Eigenanteil anerkennt.

Letztlich würde ich es auf all das nicht ankommen lassen - entweder eigene Bilder benutzen oder solche, die vom Urheber ausdrücklich freigegeben sind, sei es speziell für dich oder für die ganze Allgemeinheit, das ist das einzig sichere.

CU
Olaf

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Dieter66 Olaf19 „Hi Dieter, das ist ebenfalls eine Urheberrechtsverletzung. Natürlich sind die...“
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Danke Olaf,
ich denke, daß das Thema jetzt für mich von euch allen erschöpfend beantwortet wurde.

LG Dieter

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Hardy© Dieter66 „Danke Olaf, ich denke, daß das Thema jetzt für mich von euch allen...“
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mich würde noch ein anderer Aspekt interessieren:
Angenommen ich mache ein Foto einer bekannten Persönlichkeit in der Öffentlichkeit. Als Beispiel ein berühmter Tennisspieler bei einem Match. Das Urheberrecht liegt eindeutig bei mir. Kann ich das Foto ungefragt verwenden oder muß ich die Person um Erlaubnis fragen? Gilt die Pressefreiheit auf meiner privaten oder geschäftlichen Homepage? Angenommen ich bin Hersteller von Tennisschlägern, könnte ich das selbst aufgenommene Bild von "Boris B." auf meiner Seite verwenden?

Gruß Hardy©
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Olaf19 Hardy© „mich würde noch ein anderer Aspekt interessieren: Angenommen ich mache ein Foto...“
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Kann ich das Foto ungefragt verwenden oder muß ich die Person um Erlaubnis fragen?

Definitiv letzteres! Jeder Mensch hat ein Recht am eigenen Bild.

Bei Personen des öffentlichen Interesses - das kann ein "Prominenter" sein oder auch ein Feuerwehrmann im Großeinsatz beim Großbrand von gestern Abend - ist dieses Recht *etwas* eingeschränkt, d.h. wenn ein Journalist über ein Ereignis berichtet, dann muss er nicht jeden um Erlaubnis fragen, der auf einem Foto zu erkennen ist.

Das heißt aber nicht, dass ein Hersteller von Tennisschlägern einfach ungefragt mit Boris Becker werben darf!

CU
Olaf
Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Hardy© Olaf19 „Recht am eigenen Bild“
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Jeder Mensch hat ein Recht am eigenen Bild

schon klar, andereseits kann man doch wohl eine Gruppe von Menschen (Zuschauer im Stadion) auch ungefragt abbilden.

Und letztendlich ist ein Promi ein Promi, eben weil es ein öffentliches Interesse gibt. Solange man Boris B. also in der Öffentlichkeit abbildet, kann er sich wohl nicht degegen wehren. Anders wäre es, wenn man ihn zuhause in seinem Garten fotografiert.

Gruß Hardy©
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Crazy Eye Hardy© „ schon klar, andereseits kann man doch wohl eine Gruppe von Menschen Zuschauer...“
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Solange man Boris B. also in der Öffentlichkeit abbildet, kann er sich wohl nicht degegen wehren

Wenn du die photos zu werbezwecken verwendest, ist aber das öffentliche Intresse nicht mehr gegeben und es weicht einen privaten.
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Dieter66 Hardy© „ schon klar, andereseits kann man doch wohl eine Gruppe von Menschen Zuschauer...“
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Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich von einem abgebildeten und wahrscheinlich urheberrechtlich geschützten Gegenstand ein Foto/Bildschirmfoto mache. Bin ich dann der neue Rechteinhaber?

LG Dieter

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Crazy Eye Dieter66 „Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich von einem abgebildeten und wahrscheinlich...“
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wenn es wirklich ein Foto ist und du noch genügend von deinen Schreibtisch mit drauf hast, könntest du damit durchkommen :) Stell noch deine Lächelnde Frau davor und pak sie in Focus und du bist auf der sicheren Seite.

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Olaf19 Dieter66 „Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich von einem abgebildeten und wahrscheinlich...“
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Wenn du eine Coca-Cola-Flasche fotografierst, hast du zwar das Urheberrecht an diesem Bild, allerdings darfst du es nicht ohne ausdrückliche Genehmigung von Cocal-Cola veröffentlichen, da du sonst deren Markenschutzrechte verletzt.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Hardy© Dieter66 „Urheberrechtsverletzung bei Bildern“
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also wo endet das öffentliche Interesse?
Print-Medien dürfen Promis ungefragt abbilden, obwohl da ja auch nicht nur das Interesse dahintersteckt, die Öffentlichkeit zu informieren sondern auch ein kommerzielles Interesse. Die wollen Ihre Magazine verkaufen.

Was ist mit Online-Portalen, z.B. T-Online, GMX, web.de?
Die bringen ja auch sogenannte News und online Ticker? Sind aber definitiv keine Print-Medien. Und das eigentliche Gewerbe ist ja nicht das Presse-Geschäft.

Was ist mit Grafik-Hostern wie z.B. deviantART. Dort gibt es 120 Seiten mit Fotos von Boris B.

Was wäre wenn unser Tennisschläger-Produzent wie andere Portale auch, einen News Bereich auf seiner Seite hat? Dann dürfte er den Boris abbilden?

Wie immer geht es doch letztlich um Suchmaschinen-Optimierung. Jemand such was zum Thema Boris B. oder Anna K. und wird auf Deine Seite geführt, auch wenn Du als Tennisschläger-Hersteller zu dem Thema evtl. nicht mehr beiträgts, als die Bildunterschrift.

Schon ein verwicktes Thema....

Gruß Hardy©
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