Hallo zusammen!
Ob es beim Thema Web-Sperren rechtsstaatlich und verfassungskonform zugeht, wird ja schon länger diskutiert. Jetzt meldet sich ein Verfassungsrechtler zu Wort, der nicht nur "Nein" meint, sondern auch noch eine Begründung liefert, die ich schon ziemlich originell finde:
http://www.heise.de/newsticker/Neue-Zweifel-an-Verfassungsmaessigkeit-gesetzlicher-Web-Sperren--/meldung/142897
Der Bund habe ein Gesetz erlassen, für das er gar keine Gesetzgebungskompetenz habe.
Es handele sich um Straftatverhütung und um Einwirkung auf die Inhalte von Medienangeboten.
Für beide Fragen seien die Länder zuständig.
So habe ich das zwar noch nicht gesehen, aber wie auch immer - alles was der Sache dient, nämlich gegen diesen Regulierungsirrsinn und staatliche Einmischung ins Internet, ist gut.
Sehr lesenswerter Artikel inkl. reichhaltiger Sammlung weiterführender Links.
CU
Olaf
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Das kann man ja nur unterstreichen.
Für beide Fragen seien die Länder zuständig.
Da frage ich mich aber wie das gehen soll, zumal sich ja der Bundesrat aus den Ländervertretungen zusammensetzt und doch dieses umstrittene Gesetz im Bundesrat abschliessend diskutiert und beschlossen haben. Oder liege ich da falsch??
Wie könnten ausserdem die Bundesländer auf jeweiliger Landesebene ein Gesetz beschliessen, das dann bundesweite Gültigkeit hat?
Gruss,
kds
Nein, das könnten die Länder natürlich nicht. Wenn das Bundesverfassungsgericht feststellt, sowas ist Ländersache, dann heißt das im Klartext: das ist dann von Land zu Land verschieden. An der liberalen Waterkant gibt es dann vielleicht gar keine Websperren und im schwarz-katholischen Bayern sind sie dafür am schärfsten. Vielleicht sogar genau umgekehrt :-o
Dass das Gesetz den Bundesrat passiert hat, besagt ja nichts weiter, als dass die Vertreter der Länderregierungen *mehrheitlich* zugestimmt haben. Das kann ja trotzdem bedeuten, dass sich einzelne Länder vehement dagegen gewehrt haben könnten bzw. auf Landesebene ein ganz anderes Gesetz beschließen würden.
Letztlich ist das alles aber ein wenig Spekulation, denn der Heise-Artikel greift ja nur Einzelmeinungen auf. Wenn auch von Leuten, deren Urteil durchaus ernst zu nehmen wäre.
CU
Olaf
ich zensiere auch. Meine Seiten sind von staatlichen Internetanschlüssen(IP-Filter) nicht mehr zugänglich. Besucht das BKA meine Site, bekommen die lediglich ein Stoppschild angezeigt, mit dem Hinweis dass diese Seite zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte für mitarbeiter Staatlicher behörden gesperrt wurden.
Genial :-)
Die Idee gefällt mir wirklich. Ein Traum, wenn man das auch noch technisch so umsetzen könnte...
CU
Olaf
das kann man technisch umsetzen. habe ich ja bereits gemacht. die Nötigen IP-Blöcke bekommst du von jeder besseren Antiinternetzensurseite. Sobald ich den Code auch Augenfreundlich gemacht habe werde ich das ganze releasen :-)
Dann würden beamten wieder arbeiten :)
Klasse Synthetic_codes, -- internetzensurZensur ;-)
Ja, das ist schon seit längerer Zeit in der Diskussion, nur interessiert hat es die Gesetzgeber herzlich wenig. Wie auch? Es ist ja Wahlkampf. Die haben ja sogar vergessen, das (korrekte Gesetz) nach Brüssel zu schicken, um es dort absegnen zu lassen! Da kann man mal sehen, wie stark der Druck ist, das Ding so schnell wie möglich durchzubringen.
Ein Problem sehe ich an der Stelle, wo es den Leuten nur um die formalen Fehler des Gesetzes selbst und/oder dessen Abstimmung geht. Die inhaltlichen Fehler halte ich für viel gravierender! Das geht alle etwas an. Wie das Gesetz zustande kam, ist ja letztlich egal - Gesetz ist Gesetz, auch wenn man dagegen klagen kann.
Aber auf der anderen Seite ist es natürlich gut, denn je mehr Fehler - ob inhaltlich oder formal - gegen das Gesetz sprechen, desto besser. Leider lassen sich die oberen Laien davon nicht aufhalten, denn sie haben ja noch die Verträge mit den Providern.
MfG Dalai
- ob inhaltlich oder formal - gegen das Gesetz sprechen, desto besser.
Genau das war auch meine Überlegung, als ich heute Morgen den Heise-Artikel las. Zum mehr als fragwürdigen Inhalt ist in den letzten Wochen und Monaten eigentlich alles gesagt worden, man ist dankbar für jeden neuen Aspekt.
@Syn'Codes: *thumbs up*... ich hatte deinen ersten Beitrag für Satire gehalten. Wenn das wirklich so funktioniert, ist es natürlich hammermäßig gut!!
CU
Olaf
http://www.youtube.com/watch?v=5Olo6-iDuMo
Zeitindex 1:29
Zitat: Es kann nicht ausgeweitet werden, denn das Gesetz ist klar! Es geht nur um Kinderpornographie
Kleines Zitat unserer Regimeministerin...
Wer die noch wählt hat echt nen schaden...
Es war von Anfang an klar dass es dabei um alles mögliche geht, nur eben nicht um Kinderpornographie. Das KiPo-Thema war nur der Schlüssel für die Einführung der Sperren, aber damit wird es lediglich unter den Teppich gekehrt.
Nun gehts schon fröhlich weiter:
http://www.heise.de/newsticker/Von-der-Leyen-will-gegen-rechte-Inhalte-im-Netz-vorgehen--/meldung/142937
Und ein ganzer Haufen Lobbyisten steht auch schon in den Startblöcken.
Und immer wieder ist im Zusammenhang mit dem Internet von einem "rechtsfreien Raum" die Rede, was ich schlicht und ergreifend für eine glatte Lüge halte. Rechtsverstöße im Internet werden von der Justiz genauso verfolgt wie alles Andere auch.
Man könnte sogar unterstellen, dass die verehrte Frau Ministerin einen "rechtsfreien Raum" schaffen will. Genau den wird es geben, wenn in Zukunft nur noch gesperrt und nicht mehr verfolgt wird.
stimmt doch, wo kann man den sonst sachen verbieten ohne einen Richter zu fragen.
Hehe, so herum hab ich das noch gar nicht gesehen... ;-)
Nein, die haben das ganze Vorhaben massiv forciert oder warum meinst du, sind die Laien so lern- und beratungsresistent (gegenüber den Kritikern, der Polizei und auch der Bürger)?
Und immer wieder ist im Zusammenhang mit dem Internet von einem "rechtsfreien Raum" die Rede, was ich schlicht und ergreifend für eine glatte Lüge halte. Rechtsverstöße im Internet werden von der Justiz genauso verfolgt wie alles Andere auch.
Richtig. In diesem Zusammenhang ein Link auf LawBlog:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/08/02/die-meinungsfreiheit-als-sondermull/
Man könnte sogar unterstellen, dass die verehrte Frau Ministerin einen "rechtsfreien Raum" schaffen will. Genau den wird es geben, wenn in Zukunft nur noch gesperrt und nicht mehr verfolgt wird.
Doch, es wird verfolgt werden. Nur nicht das, worauf das Gesetz eigentlich zielen soll.
MfG Dalai
Einen wirklich ernstzunehmenden Hinweis zum evtl. weiteren Absturz der BRD/ EU in einen zensurbestimmten Großkonzern-Faschismus erwarte ich eigentlich mit dem Urteil des BVerfG zur sogenannten "Vorratsdatenspeicherung".
Danach können wir (die Netzgemeinde oder wer?) uns ernsthaft um Verfassung und Rechtsstaat sorgen. Vielleicht sollten wir uns auch kümmern. Zuerst mal: Die von Lobbyisten gesteuerten Berliner Pfeifen kann doch wohl hier wohl niemand mehr ernsthaft wählen!?
Zusatz: Die Berliner Oppositionspartei FDP zeigt hier in NRW ihr wahres Gesicht: Alle "Zensurgesetze" werden freudig mit der CDU durchgesetzt.
Ich bitte um Entschuldigung: Meine nächsten posts werden wieder ruhig und gelassen sein.
Ahoi
Frank
http://blog.beck.de/2009/07/30/netzsperre-gegen-kinderpornografie-tritt-vorerst-nicht-in-kraft
"Prof. Dr. Thomas Hoeren
31.07.2009, 12:06 Uhr
Das Thema ist ein Stück aus dem Tollhaus. Heute morgen wurde in Brüssel der Eintrag beim TRIS-Rechner unter der Hand geändert. Unter der Rubrik "Entwurfsdokument" Deutsch taucht jetzt das Zugangserschwerungsgesetz auf. Die Word-Datei trägt aber den Datumszusatz: 31 Juli. Die anderen Dokumente zum Gesetz (etwa die englischen und französischen Übersetzungen sprechen noch von § 8a TMG). Hier hat also jemand im Ministerium gemerkt, dass man da die alte Fassung nach Brüssel geschickt hat und hat "im kleinen Dienstweg" den neuen Text nachgereicht. Das ist aber europarechtswidrig. Denn die Notifizierungsfristen müssen dann neu berechnet werden (zumal TMG und Zugangserschwerungsgesetz auch inhaltlich stark unterschiedlich sind).
http://ec.europa.eu/enterprise/tris/pisa/app/search/index.cfm?fuseaction=pisa_notif_overview&iYear=2009&iNum=371&lang=DE&sNLang=DE"
noch ne mögliche Erklärung, für diesen lapsus:
"aloa5
02.08.2009, 10:43 Uhr
Ich halte Wahltaktik für wahrscheinlicher.
Wenn ich es richtig überblicke ist schon das Zustandekommen des Gesetzes formal Grundgesetzwidrig gewesen. Der Inhalt ist ebenso formal (Zuständigkeit) Grundgesetzwidrig, da Sache der Länder.
Somit wird jede Klage nach Inkafttreten Erfolg haben - ungeachtet der weiteren Bedenken wegen der Meinungsfreiheit/Zensur o.ä..
Somit würde durch eine erfolgende Klage, das Inkrafttreten, der so oder so nachhaltige Dilettantismus mancher in der Regierung weiter zu Tage treten und diskutiert werden als z.B. durch Hoffmann-Riem schon geschehen. Sollte sich - und da sind sich die Bundesdilettanten vermutlich auch nicht mehr sicher - dazu (in der öffentl. Diskussion) noch zunehmend herausstellen (Meinungsbildung), das die Meinungsfreiheit unzulässig eingeschränkt wird, dann ist das im Wahlkampf sicher wenig förderlich für die Regierungsparteien. Taktisch gesehen ist also jede Verzögerung nahezu ein muss.
"