Hallo,
für meine neue Domain wollte ich die Endung ........aus-bayern.de verwenden. Habe jetzt aber Bedenken ob bayern.de nicht doch eine Markename ist und ich damt gegen Markenrecht verstoße? Recherchen im Internet haben mich nicht weitergebracht. Wäre toll wenn mir jemand darauf eine Antwort geben kann.
Vielen Dank im Voraus für Eure Infos
LG Marinos
Allgemeines 22.005 Themen, 148.983 Beiträge
Markenname auf keinen Fall - wenn, dann ein Eigenname, und der steht ja nicht unter Markenschutz.
Nicht erlaubt wäre die Verwendung von Domainnamen, die *nur* aus einem Städte- oder Ländernamen bestehen, also z.B. muenchen.de oder bayern.de - aber die sind ja sowieso schon fast alle weg, nämlich in staatlicher Hand.
Wenn es nicht um "ganze Städte", sondern nur um Stadtteile geht, scheint die Lage schon wieder entspannter zu sein. Die gleichlautende Domain des Hamburger Stadtteils Klein-Borstel z.B. ist in privater Hand: http://www.klein-borstel.de/index.php?page=1120385843&f=1&i=1120385843
Ein Fall noch, der die Gerichte beschäftigt hat: Eine Familie Suhl hat sich die Domain suhl.de reserviert, die gleichnamige Stadt in Thüringen forderte per Klage die Herausgabe der Domain - und die Familie bekam Recht! So musste die Stadt Suhl auf einen "weniger schönen" Domainnamen ausweichen: http://www.suhltrifft.de
Bei "marinos-in-bayern.de" (o.ä.) sehe ich überhaupt keine Probleme.
CU
Olaf
Hallo Olaf,
vielen Dank für Deine ausfürliche Info. Sie hat mir sehr weiter geholfen und ich werde jetzt meine Domain anmelden.
LG Marinos
Hallo Marinos Am,
da bayern ab 2010 als Toplevel Domain beantragt wurde, wäre ich da eher vorsichtig. Sonst könnte da eine bis 5Jahressitzung dabei rauskommen.
mfg
@v96: Was ist das denn für eine Aussage?!?
Marinos möchte eine Seite mit http://www.marinos-aus-bayern.de (.de = TLD) und nicht http://www.marinos-aus.bayern (.bayern = TLD) einrichten. Letzteres wäre aber auch möglich, sofern er eine DENIC-Freigabe erhält.
Ich sehe also für beide Beispiele kein Problem.
redred2x
Sehe ich ganz genau so!
Wenn es problematisch wäre, Buchstabenfolgen im Domainnamen zu haben, die zufällig auch als Top-Level-Domain existieren, könnte man ja bald gar keine Domain mehr reservieren.
CU
Olaf
Genau so ist das, basta!
Full ack.
SoulMaster
Dann liesst mal dieses durch.
http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Augsburg-Stadt/Lokalnews/Artikel,-abmahnung-augsburg-blogger-reaktionen-251109-_arid,2004622_regid,2_puid,2_pageid,4490.html
Gruss
Sascha