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Strafe beim Kauf e. evtl.Schwarzkopie?

hoffentlich nicht / 4 Antworten / Baumansicht Nickles

Habe eine DVD gekauft, habe jetzt den Verdacht, das es eine Schwarzkopie ist. Wußte ich aber nicht. Habe ich mich straffällig gemacht, falls es so wäre??

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Xdata hoffentlich nicht „Strafe beim Kauf e. evtl.Schwarzkopie?“
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Ich weiß nicht ob das ziemlich dümmliche Gesetz? - Unwissenheit schützt nicht vor Strafe allemeingültig ist.
Beim -- natürlich viel umfangreicheren Fall eines Autos welches jemand arglos gekauft hatte mußte der Betreffende es dem
echten Besitzer zurückgeben. Obwohl der Kauf scheinbar seriös war.

Die Firma Borland hat glaube ich mal Käufern die eine unseriöse Kopie erworben hatten, gegen geringes Geld eine Echte Lizenz zu erwerben.

Zulässig ist es wohl schon gebrannte DVDs oder CDs zu kaufen, wenn der Händler einen Originalnachweis hat.
-- aber Ohne Garantie, die genaue Rechtslage ist vielleich knifflger.

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Conqueror hoffentlich nicht „Strafe beim Kauf e. evtl.Schwarzkopie?“
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Wenn die DVD extrem billig war und Du hättest wissen müssen, das es nicht mit rechten Dingen zu geht, ja.
Du schreibst nicht welche Art von DVD. Aber wenn es z.B. der Brockhaus war für 10€, hätte es bei jedem vorher schon klingeln müssen.............

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siggi12 hoffentlich nicht „Strafe beim Kauf e. evtl.Schwarzkopie?“
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An "gestohlener" Ware kannst du kein Eigentum erlangen.

Wenn sie in deinen Besitz übergeht erfüllt das den Straftatbestand der Hehlerei.

http://de.wikipedia.org/wiki/Hehlerei

Allerdings ist das ein rechtlich ziemlich kompliziertes Gebiet und ein Richter wird immer den Einzelfall betrachten und danach Urteilen.

Gerade bei Schwarzkopien kommen noch besondere Bedingungen hinzu so das du dich bei Erweb evtl. gar nicht strafbar machst du aber keinen Eigentumsanspruch hast d.h. die Polizei könnte die Schwarzkopie beschlagnahmen und vernichten.

Beim Erweb einer einzelnen DVD dürfte das ganze eh unter Geringfügigkeit fallen max. wäre eine kleine Geldstrafe drinn.

Genaue Auskunft kann natürlich nur ein auf Urheberrecht spezialisierter Anwalt erteilen.



MfG


siggi

1. Ich bin nicht der liebe Gott sondern versuche nur zu helfen ! 2.Manchmal versteht man etwas geschriebenes falsch oder die Antworten sind etwas flapsig das ist aber keine böswilligkeit !
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Hausmeister Krause hoffentlich nicht „Strafe beim Kauf e. evtl.Schwarzkopie?“
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wie die andern schon sagen, brauchen wir mehr infos. poste doch mal ein bild von dem datenträger.

im zweifelsfall würde ich immer vom schlimmsten ausgehen und sagen: ja, du hast dich strafbar gemacht.
wenn du den verdacht hegst, so eine schwarzkopie gekauft zu haben, dann setze dich umgehend erstmal mit dem
verkäufer in verbindung.

Wenn Du Sorgen hast, dann erzähle sie nicht Deinen Freunden, sondern Deinen Feinden, denn die freuen sich darüber. - Harald Lesch
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