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Mp3s von analogen Quellen runterladen ... Legal?

Anonym / 5 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo,

mich als Liebhaber elektronischer Musik (Drum&Bass, House, ...) würde es interessieren, ob es legal ist, wenn man sich z.B. mit eMule Mp3s herunterladen würde, welche jedoch von einer analogen Quelle aufgenommen wurden.

Viele Leute oder Dj's digitalisieren ihre Plattensammlung und sharen die Musikstücke. Diese sind nun keine bitgenaue Kopie des Originals. Evtl. wäre dies mit einer Aufnahme auf Kassette vergleichbar.

Immerhin ist es ja auch legal wenn ich mit Streamripper Lieder aus dem Internet-Radio aufnehme.

Wäre der Download solcher Stücke legal?

Gruß
Andreas

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Crusty_der_Clown Anonym „Mp3s von analogen Quellen runterladen ... Legal?“
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Moin,

ich bin ja (glücklicherweise) kein Rechtsanwalt und kann und darf hier natürlich keine Rechtsberatung geben, da dies aufgrund eines noch immer geltenden Gesetzes aus der Nazi-Zeit verboten ist, aber meiner MEINUNG nach ist dies auf folgenden Gründen NICHT gestattet.

a) werden für tatsächliche Radiosendungen etc., die legal mitgeschnitten werden dürfen - von den Betreibern GEMA-Gebühren bezahlt (bzw. im Ausland natürlich entsprechende Gebühren, Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel). Diese werden sicher so kalkuliert sein, daß in einem gewissen Rahmen Mitschnitte von der Musikindustrie toleriert werden (müssen).

b) dürfen Kopien legal - ohne einen Kopierschutz umgangen zu haben - an einem nahestehende Personen (Freunde, Verwandte, Arbeitskollegen etc.)KOSTENLOS bis zu einer bestimmten Maximalmenge (wenn ich mich recht erinnere, haben Gerichte diese Grenze bei 7 Stück gesetzt) weitergegeben werden.

Da eMule & Co. weder GEMA-Gebühren abführen noch - wenn du ganz ehrlich zu dir selbst bist - die Anbieter zu deinem realen Freundeskreis gehören und auch eine Verteilung an mehr als (7?) Personen nicht unterbunden werden kann, kann ich die Frage aus meiner Sicht eindeutig nur mit NEIN beantworten.

Gruß
Jürgen

"Man kann Nudeln machen warm, man kann Nudeln machen kalt." Ode an die Nudel von Peter Ludolf, dem Erfinder des Lagerhaltungssystems "Haufenprinzip"
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Anonym Crusty_der_Clown „Moin, ich bin ja glücklicherweise kein Rechtsanwalt und kann und darf hier...“
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Stimmt, das mit den GEMA Gebühren hatte ich gar nicht in Betracht gezogen ...

Danke für die ausführliche Antwort!


Gruß
Andreas

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Crusty_der_Clown Anonym „Stimmt, das mit den GEMA Gebühren hatte ich gar nicht in Betracht gezogen ......“
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Gern geschehen.

Gruß
Jürgen

"Man kann Nudeln machen warm, man kann Nudeln machen kalt." Ode an die Nudel von Peter Ludolf, dem Erfinder des Lagerhaltungssystems "Haufenprinzip"
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rill Anonym „Mp3s von analogen Quellen runterladen ... Legal?“
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Das Urheberrecht läuft 70 Jahre nach Tod des Komponisten/Texters und 50 Jahre für die Aufnahme (Orchester, Dirigent, Interpreten). Elektronische Musik dürfte also auf absehbare Zeit nicht Public Domain sein.

Wer sich für Klassik interessiert, für den hat bereits eine interessante P2P-Zeit begonnen, da viele interessante Klassikaufnahmen vor 1956 entstanden sind. Sofern der Komponist länger als 70 Jahre tot ist, kann man diese Aufnahmen beliebig p2p-tauschen.

Das Stereoaufnahmezeitalter begann 1954 und gerade in der Stereopionierzeit entstanden unzählige (teilweise bis heute unerreichte) Referenzaufnahmen und der "frei verfügbare" Fundus vergrößert sich Jahr für Jahr!

Diese alten Aufnahmen werden auch bei P2P angeboten ... für die berühmte Altistin Kathleen Ferrier findet man auf Anhieb alle wichtigen Aufnahmen (sie ist 1953 auf dem Höhepunkt ihrer Karriere im Alter von 41 Jahren leider verstorben).

Der genannte Sachverhalt gefällt den Plattenfirmen mit Sicherhei nicht, obwohl er völlig legal ist - sie wollen weiterhin ihre Aufnahmen auf CDs verkaufen ...


rill

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Olaf19 Anonym „Mp3s von analogen Quellen runterladen ... Legal?“
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Hi Andreas 'ndmixery', schön dich mal wieder zu lesen.

Den Begründungen von Rill und Crusty kann ich mich nur anschließen. Für die Urheberrechtslage macht es keinen Unterschied, ob die Stücke in 1a-Qualität ("bitgenau") oder über den Umweg einer analogen Kopie überspielt wurden. Der Vergleich mit dem Streamripper ist zwar naheliegend, unterscheidet sich aber in 2 Punkten vom Filesharing:

- bei Radiosendungen oder Audiostreams kannst du dir Titel nicht "gezielt" besorgen sondern nur "zufällig", da du vorher nie genau weißt, wann was gespielt wird
- beim Filesharing stellst du die Audiofiles einer weltweiten Community an Filesharern zur Verfügung, d.h. du machst dir nur 1 Kopie, ermöglichst aber Millionen weitere

Deswegen ist die Ausgangssituation nicht 100% vergleichbar, siehe auch Crusty.

BTW... wenn du Drum'n'Bass magst, kennst du sicher auch das Metalheadz-Label. Die bringen jedes Jahr 1 Sampler (MDZ05, MDZ04 etc.) heraus, jeweils Doppel-CDs, auf der 2. CD sind immer Remixe. Kürzlich ist - nach dem regulären MDZ05 - noch ein weiterer Sampler erschienen: "The Winter of Content", eine hammergeile Sammlung, m.E. der beste Metalheadz-Sampler seit Jahren! Kann ich wärmstens empfehlen.

Eher Geheimtipp-Status (kennst du vielleicht aber trotzdem) hat außerdem das Label "Hospital Records". Auch hier gibt es div. Sampler mit Querschnitten von Künstlern des Labels, "Hospital Mix Vol. 1, 2, 3 etc., jeweils Einzel-CDs. Die ersten 3 Teile habe ich - ist ebenfalls sehr empfehlenswert, besonders die Nummer 3. Der Stil ist etwas anders als bei Metalheadz, nicht ganz so hart, dafür jazziger und housiger.

Das nur am Rande :-)

CU
Olaf

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