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Fernabsatzbgesetz: 1 Monat oder 14 Tage

ugudala / 3 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo,
ein bekannter von mir meinte, er habe 1 Monat zeit, seine Festplatte zurückzusenden, der Shop sei Trusted Zertifizier u. hat 1 Monat angegeben in den Widerrufserkläreungen - war eine Online Bestellung.

Ich dachte immer das ist 14 Tage. Stimmt das oder hat er sich verlesen.

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out-freyn ugudala „Fernabsatzbgesetz: 1 Monat oder 14 Tage“
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Die 14 Tage sind die gesetzliche Frist ( wobei diese nur dann gilt, wenn der Käufer spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses darauf hingewiesen wurde, ansonsten verlängert sich die Frist, wobei der Zeitpunkt von Bedeutung ist, wann der Käufer von seinem Widerrufsrecht in Kenntnis gesetzt wurde).
Ein Abweichen davon ist immer möglich, sofern der Käufer dadurch besser gestellt wird. Abweichungen zu Ungunsten des Käufers sind dagegen nicht zulässig; entsprechende AGB-Klauseln unwirksam.

Das gilt übrigens bei allen gesetzlichen Regelungen aus dem Privatrecht: Die Gesetze definieren den Mindeststandard, der immer dann gilt, wenn im Einzelfall nichts konkretes vertraglich vereinbart wurde. Eine vertragliche Vereinbarung, die über die gesetzliche Regelung hinaus geht, ist problemlos möglich.

Anderes Beispiel: Gewährleistung. Gesetzlich gilt nach 6 Monaten die Beweislastumkehr, das heißt, der Käufer muss nachweisen, dass die Ware schon zum Zeitpunkt der Übergabe fehlerhaft war. Einige Unternehmen weichen im Interesse ihrer Kunden davon ab und verzichten innerhalb der gesamten 24 Monate auf die Beweislastumkehr.

The conspiracy theory of society [...] comes from abandoning God and then asking: »Who is in his place?« (Sir Karl Popper, Conjectures and Refutations, 1963)
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xafford ugudala „Fernabsatzbgesetz: 1 Monat oder 14 Tage“
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Die Frist von einem Monat gilt dann, wenn die Widerrufsbelehrung erst nach Zustandekommen des Kaufvertrages oder erst mit diesem dem Kunden zugesandt wird. Da dies bei Auktionen idR der Fall ist gilt oftmals die 1-Monats-Frist. Generell liegt sie bei Fernabsatzverträgen bei den von Dir bekannten 14 Tagen

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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ganzgenau ugudala „Fernabsatzbgesetz: 1 Monat oder 14 Tage“
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