Hallo!
ich meine ich hätte hier bei den Nickles News vor ein paar Wochen gelesen, dass es richterlich entschieden wurde, dass zukünftig nicht mehr erfasst/gespeichert werden darf, was für ein Datenaufkommen ein Kunde bei einer DSL-Flatrate produziert. Nun habe ich aber vor drei Tagen meine Rechnng bekommen, auf der aber alle Verbindungen mit übertragener Datenmenge verzeichnet waren. Gabs schon wieder eine Änderung oder ist das jetzt doch noch nicht durch?
(Übrigens nicht das mich das stört, möchte nur wissen, was fakt ist)
Gruß Sven
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Hi!
In der Tat gab's ein Urteil gegen T-Onlien wegen IP-Speicherung und Volumenspeicherung bei Flatrateusern.
Aber so ganz "ohne" hat das Gericht dann doch nicht reagiert: natürlich dürften die Daten zur Rechnungstellung gepsiechert werden (wie sollte ein Provider auch sonst kontrollieren, ob ein user seine Volumenflat ausnutzt oder nicht und das Zusatzvolumen berechnen). Ditto für T-Online-DSL-user die von der Möglichkeit gebrauch machen sich von einema nderen Anschluss aus per analog oder ISDN einzuwählen.
Umgesetzt werden muss da übrigends nicht inbedingt etwas, ein Urteil ist ja kein neues Gesetz. Wenn jemand aber gegen das Urteil handelt, dann kannst du dir sehr gute Chancen ausrechnen dagegen zu klagen, würde ich meinen.
Aber bevor du jetzt die Rechtsanwaltskeule auspackst: es laufen gerade Gesetzesbeschliessungsdinge ab, die gegen GEGEN das Urteil laufen. Der Gesetztgeber ist dabei die Verbindungsdatenspeicherung gesetzlich festzuschreiben!
Falls da also mit der Gründung eines entsüprechendes Vereienes oder als Internet-Provider noch etwas Geld durch Abmahnungen verdeinen willst, solltest du dich ran halten. ;-)
Zum Schluss noch ein ernstgemeinter sehr informativer Link (wie ich finde): Heise.de_Newsbeitrag
Bis dann
Andreas
es wäre aber noch hinzuzufügen, dass das Urteil der Datenspeicherung im falle einer unbeschränkten Flatrate für rechtswidrig erklärt - da bei einer unbeschränkten flatrate die Datenmenge/Verbindungszeiten für die Rechnungsstellung nicht notwendig sind.
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Hi!
Genau das ist leider(?) nicht der Fall, da hier ein Sondefall bei T-Online greift: auch der "Besitzer" einer komplett Flat können sich analog oder per ISDN über ihre "Flat-Kennung" einwählen. Das Gericht hat T-Online daher zugestanden, dass deshalb die Zugangsdaten gespeichert werden dürfen (steht im heise.de-Artikel, irgendwo in der Mitte - das eigentlich Urteil kenne ich nicht).
Ich zitiere mal heise.de:
"Allerdings darf das Unternehmen zu Rechnungszwecken die Daten über Beginn und Ende der Verbindung bis zu acht Wochen aufbewahren. Das rühre daher, erklärte die Vorsitzende Richterin Petra Schichor, dass die Flatrate "nicht völlig flat" sei. Denn laut den Vertragsbedingungen von T-Online werden dann Kosten fällig, wenn sich der Kunde statt über DSL über die im Vertrag ebenfalls vorgesehenen Möglichkeiten Analog-Modem, ISDN-Anschluss oder Mobiltelefon einwähle. Dann werde ein zeitabhängiges Entgelt berechnet.
Voss hatte demgegenüber argumentiert, dass trotzdem die bei der DSL-Einwahl anfallenden Daten nicht gespeichert werden müssten. In diesem Punkt gab die Kammer aber doch dem Unternehmen Recht."
Aber wie gesagt: der Gesetzgeber ist ja dabei dass alles auf den Kopf zu stellen...
Update: merkwürdig - in der Printausgabe der c't steht es so wie Jan_B es beschrieben hat, also keine Verbindungspeicherung bei kompletter Flat...
Bis dann
Andreas
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