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fyi: probleme mit der formulierung in postings

thomas woelfer / 13 Antworten / Baumansicht Nickles

mir ist ein letzter zeit aufgefallen, das es haeufiger mal postings gab, in denen irgend welche firmen als "abzocker" oder "verbrecher" etc. etc. tituliert wurden: so einen fall hatten wir auch heute wieder. und solche postings werden relativ schnell geloescht. in erster linie aber deshalb, um den poster vor sich selbst zu schützen.

mir ist es prinzipiell egal, wenn irgendwer irgend jemand anders fuer einen betrueger haelt - und im kern habe ich auch nichts dagegen, das dies hier gepostet wird, zumindest wenn die behauptung irgendwie untermauert wird. nur sieht die rechtslage halt anders aus: wer sowas postet _ohne_ das die behauptung untermauert werden kann, kann dafuer belangt werden.

man darf nunmal nicht einfach sagen, "xyz ist ein betrueger" - zumindest nicht, wenn derjenige nicht als solcher gerichtlich verurteilt wurde. und das wird bei den allermeisten "xyz ist ein betrueger" postings nicht der fall sein.

daher bleibt in solchen faellen nichts anderes uebrig als das posting so schnell wie moeglich zu entfernen, denn ansonsten wird sich xyz ueber kurz oder lang beim poster per anwalt melden.

es ware also nicht schlecht, wenn man sich in zukunft genauer ueberlegt, was man ueber andere postet... :-)

WM_FYI

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Olaf19 thomas woelfer „fyi: probleme mit der formulierung in postings“
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> denn ansonsten wird sich xyz ueber kurz oder lang beim poster per anwalt melden.

Wie kommt der Anwalt eigentlich an die Anschrift des Posters? Dessen Internetprovider ist doch der einzige, der anhand der IP-Adresse zur fraglichen Zeit mit Hilfe seiner Logfiles feststellen könnte, zu welchem Kunden diese IP-Adresse gehört hat. Aber der wird sie doch nur auf Verlangen des Staatsanwalts herausgeben(?).

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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d-oli Olaf19 „Was ich schon immer wissen wollte:“
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Na ja, wer bei Nickles mitmachen will muss doch auch eine Email-Adresse angeben(?). Ich nehme an, Nickles würde die auch nur auf Verlangen des Staatsanwalts herausgeben(?).
;-)

Gruss, d-oli

Konstruktive Kritik zeichnet sich dadurch aus, dass sie höflich, nützlich und sachlich ist.
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Olaf19 d-oli „Na ja, wer bei Nickles mitmachen will muss doch auch eine Email-Adresse angeben...“
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Nickles dürfte die E-Mail-Adresse m.E. auch nicht ohne weiteres herausgeben - abgesehen davon, eine E-Mail-Adresse nützt dem Anwalt gar nichts, die ist auch anonym.

CU
Olaf

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d-oli Olaf19 „Eben!“
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Morgen Olaf

Ich denke auch, dass es nicht einfach sein wird den Poster ausfindig zu machen. Aber als unmöglich erachte ich es nicht.
Mein Internetprovider kennt meine Anschrift und natürlich auch meine Email-Adresse. Natürlich verwede ich für Foren eine andere (z.B. bei Hotmail), aber auch da dürfte es möglich sein dem Poster irgendwann auf die Schliche zu kommen. Die Frage ist nur, ob sich der Aufwand lohnt ... ? ;-)

Gruss, d-oli

Konstruktive Kritik zeichnet sich dadurch aus, dass sie höflich, nützlich und sachlich ist.
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Olaf19 d-oli „Morgen Olaf Ich denke auch, dass es nicht einfach sein wird den Poster ausfindig...“
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Moin d-oli,

Ja - möglich ist es auf jeden Fall, nur müsste dann der Staats- und nicht der Rechtsanwalt tätig werden. Eine andere Überlegung wäre noch, dass Nickles als Seitenbetreiber in gewissem Umfang mitverantwortlich ist für das was hier gepostet wird. Ich weiß nicht genau wie lange ein Webmaster Zeit hat, illegalte Inhalte zu löschen (ist wohl auch Ermessenssache), aber wenn er sie stehen lässt, macht er sich mitschuldig. Der Hinweis von TW ist in jedem Fall angebracht.

CU
Olaf

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Emily22 Olaf19 „Eben!“
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Eine e-mailadresse nutzt da meistens nichts.
Bei Spam-Gourmet gibt es ja e-mailadressen im Pack, die nach 5 Tagen z.B. verfallen.
Bei web.de war es mal ganz gut geregelt (weiss aber nicht ob die es immer noch so machen), die Anmeldedaten wurden per Post an die jeweilige Adresse geschickt.

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Mario32 Olaf19 „Was ich schon immer wissen wollte:“
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@olaf

Wie kommt der Anwalt eigentlich an die Anschrift des Posters?


Also mal der Prinzipielle Ablauf:

Angenommen ich würde auf Contra Nepp ein Posting absetzen weil ich mit Indro Geschäfte gemacht hätte und nicht zufrieden bin und würde "Betrug" oder ähnliche strafrechtlich definierte Begriffe benutzen.

Der Indronil erstattet wenn er das mitkriegt eine Strafanzeige wegen Verleumdung, Übler Nachrede oder Beleidigung
unter Hinweis wo die Straftat begangen wurde. Der ermittelnde Staatsanwalt wendet sich an den Verantwortlichen der Seite und wird Anfragen stellen bezüglich der Daten zur Identität/identifizierbarkeit des "Störers".
Die Nickels GmbH wird um nicht der "Mitstörerhaftung" strafrechtlich zum Opfer zu fallen die Daten "freiwillig" herausgeben die sie hat. (IP Adresse des Posters sofern logs geführt werden?! und natürlich die ganz sicher verhandenen Daten bezüglich der Teilnehmeranmeldung!)

Wenn die nickles GmbH natürlich keine Serverlogs mit IP adressen der Postings anlegt sieht es dann für die Staatsanwaltschaft bei anonymen Emailanbietern die ebenfalls keine IP gespeichert hat beim Anmelden der Mailadresse schlecht aus.

Ansonsten passiert eben genau das was TW geschrieben hat.
Die STA hat dann ggfs. die IP und dann ein Fax an die "Abuse&law"-abteilung des ISP später die Kundendaten wem die IP zugeordnet war. Und das die IPs auch bei Flatrates Monatelang "zu abrechnungszwecken" speichern (hinter vorgehaltener Hand natürlich auch zu Strafrechtsverfolgungszwecken!) ist ja schon aktenkundig geworden.

Und die liebe EU möchte ja noch viel weitergehende Speicherung: Deshalb bitte:




Im Übrigen: Wegen der "Mitstörerhaftung" der Nickles GmbH würde der Zivil-Anwalt des Indro Ihnen "was nettes" schreiben bezüglich Schadensersatz sofern solche Postings mit entsprechendem rechtswidrigem Inhalt nicht unmittelbar nach Mitteilung an die GmbH gelöscht würden. Also durchaus auch Selbstschutz das Löschen und nicht nur "väterliche Besorgnis um das Wohl des Posters" bei MN, TW und Co. ;-)

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Olaf19 Mario32 „@olaf Wie kommt der Anwalt eigentlich an die Anschrift des Posters? Also mal der...“
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> Wegen der "Mitstörerhaftung" der Nickles GmbH würde der Zivil-Anwalt Ihnen "was nettes" schreiben bezüglich Schadensersatz,
> sofern solche Postings mit entsprechendem rechtswidrigem Inhalt nicht unmittelbar nach Mitteilung an die GmbH gelöscht würden.

...das ist des Pudels Kern - nur der Staatsanwalt kann sich vom Provider die Kundendaten direkt besorgen, der Rechtsanwalt könnte nur ein wenig drohen, was dann aber nur für Nickles unangenehm wäre und für den Poster zunächst einigermaßen folgenlos bliebe.

CU
Olaf

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thomas woelfer Olaf19 „Danke - das wollte ich wissen...“
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da gehts eigentlich nicht um "ein wenig drohen". nach der anzeige einer solchen sache beim betreiber ( anzeige := uns wird der sachverhalt bekannt gemacht ) ohne reaktion des betreibers, wird der betreiber zum verantwortlichen.

wir koennen dann verschiedene dinge tun:
- der aufforderung die daten rauszurücken nachkommen
- der aufforderung das posting zu loeschen nachkommen
- oder uns mit den leuten vor gericht auseinandersetzen

und ganz ehrlich: es gibt _kein_ posting auf nickles.de, der es m.a.n. wert ist, darum vor gericht zu ziehen.

das einfachste und fuer alle unproblematischste ist es also, den kram einfach zu entfernen :-)

WM_FYI

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Tilo Nachdenklich thomas woelfer „fyi: probleme mit der formulierung in postings“
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So ein "Emotionsdämpfer" gehört in die "Regeln zum Mitmachen". Ich würde es deutlich als "EMOTIONSDÄMPFER" hervorheben, leider fällt mir noch keine Zeichnung oder Symbol ein.

Das Symbol könnte man dann auch in der Löschliste verwenden.

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TAsitO thomas woelfer „fyi: probleme mit der formulierung in postings“
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Hallo :-).
Da wäre doch die Frage ;
ob ich so etwas schreiben könnte ohne das es gelöscht wird .
Ein Satz mit dem Zusatz ; meine Meinung , oder, ich meine... .
HM !
Man kann sogar selbst einen Koll..pardon; Polizisten :-));
...
.
Oder man kann diesen auch als Wegelagerer bezeichnen.
Oder;
?
Grinsegruss.

http://www.talk-about.org/leben-ist-mehr/default.asp
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Sesselpuppser TAsitO „Hallo :- . Da wäre doch die Frage ob ich so etwas schreiben könnte ohne das es...“
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Man darf zu einem Polizisten nicht sagen:"Sie sind ein Wegelagerer!" sondern "nur" "Das, was sie hier machen, ist Wegelagerei!".
So gelesen ist einem Urteil.

Zur Begründung:
Bei direkter Ansprache an den Polizisten (ich wollte eigentlich geschrieben haben "an den grün-weißen", aber dann hätte Olaf19 nicht gewusst, wen ich meinte! ;-) ist und bleibt es eine Beleidigung.

Und nur, weil du deine Meinung kund tust, heißt das nicht, das ein dritter daraus keinen Gewinn machen kann. Die recht auf freie Meinungsäußerung endet dort, wo du einen dritten beleidigst oder sonstwie schädigst, es sei denn, du hast beweise dafür (also zb. ein Urteil).

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Olaf19 Sesselpuppser „Man darf zu einem Polizisten nicht sagen: Sie sind ein Wegelagerer! sondern nur...“
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> ich wollte eigentlich geschrieben haben "an den grün-weißen", aber dann hätte Olaf19 nicht gewusst, wen ich meinte! ;-)

Sessi, das ist sehr aufmerksam von dir :-D
(ich hätte sonst nämlich erstmal auf Grün-Weiß Oberhausen getippt).

THX + Cheers
Olaf

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