Hi Leute!
Ich habe mal eine Frage: Muss ich bei eBay Steuern bezahlen? Ich möchte hiermit die Frage anhand eines Beispieles näher erläutern:
- Ich kaufe bei Intel 10000 Celeron Prozessoren für 1 Mio. Euro.
- Diese Prozessoren setzte ich zum Sofortkauf für 120 Euro das Stück bei eBay rein.
- Ich verkaufe alle für insgesamt 1,2 Mio Euro, mache also einen Gewinn von 200.000 Euro.
Jetzt nochmal die Frage: Muss ich Steuern bezahlen (ich habe keinen Gewerbeschein), wenn ja wieviel Prozent und auf was (auf den Gewinn von 200.000 Euro oder auf den Umsatz von 2,2 Mio Euro)? Gibt es irgendwelche Bestimmungen, dass ich bis zu einem bestimmten Betrag gar keine Steuern zahlen muss? Wisst ihr vieleicht irgend eine Website, auf der man sowas nachlesen kann?
Danke für alle Antworten!
PS: Für alle, die sich jetzt fragen, wo ich 1 Mio. Euro her habe: Das ist natürlich eine rein theoretische Frage!
Allgemeines 22.006 Themen, 148.988 Beiträge
Ohne Gewerbeanmeldung darfst Du in dieser Größenordnung normalerweise nicht handeln.
Ab einem bestimmten Umsatzvolumen - das hat jetzt nicht direkt mit eBay zu tun, sondern gilt ganz allgemein - benötigst Du nach dem HGB einen kaufmännisch eingerichten Geschäftsbetrieb und wirst zum "Musskaufmann" (Hab' jetzt leider gerade kein HGB zur Hand).
Das heißt, Du musst generell ein Gewerbe anmelden, bist dann beim Verkauf der Ware zum Ausweis der Umsatzsteuer verpflichtet, aber auch zum Vorsteuerabzug berechtigt. Zum jeweils 10. des Folgemonats ist dann die Zahllast (USt - VSt) ans Finanzamt zu entrichten.
Weitere Steuerpflichten ergeben sich dann aus der Steuererklärung ans Finanzamt. Diese Steuern betreffen aber ausschließlich einen eventuellen Gewinn. Da gibt's aber natürlich auch Freibeträge, bis zu denen der Gewinn nicht besteuert wird.
Sollte Dein Geschäft weiter wachsen, brauchst Du auch noch eine ordentliche Buchhaltung.
Link hab' ich jetzt keinen, aber mit Google sollte sich da schon was finden lassen.
naja, als Privatmann zahlt erschon die volle Umsatzsteuer und kann sie auch nicht absetzen aber bei der Summe wird wohl schon doch ein Gewerbe vermutet und damit ist wie Du schon sagtest..
aber mal zur Info, kann soll u. ist Kaufleute gibts seit dem 01.01.2000 nicht mehr!
MfG
Gurus
Stimmt, Du hast recht... mein HGB war noch auf dem Stand von 1998. Allerdings denke ich, dass er mit seinen 10000000 CPUs durchaus unter den Tatbestand des (neuen) § 1 HGB fällt :-)
intel wird dir wahrscheinlich keine cpu´s in dieser menge verkaufen.
an steuern sind zu zahlen:
* umsatzsteuer
* einkommenssteuer
;-)
* Gewerbesteuer
...und ob dann noch etwas übrig bleibt?
;-)
nicht zu vergessen...
der Preis der CPU's beinhaltet Vorsteuer - die kannst Du mit der Mehrwertsteuer verrechnen.
(natürlich nur, wenn der Handel auf gewerblcher Basis läuft)
MfG
Bei E-Bay zahlt man keine Steuern ... ist ja ein Auktionshaus !
Wenn Du in dieser Größenordnung Geld machen möchtest, würde ich Dir empfehlen mal mit einer Existenzgründerbratung zu sprechen.
Bei der Größenordung würde ich eh ein "Geschäft" eröffnen, da du hier viel besser Chancen hast Geld zu verdienen bzw. das Risiko zu minimieren (Bsp. GmbH oder GBR)
Steuern werden nur auf den Gewinn berechnet, ob du dann Vorsteuerabzugsberechtigt bist, erfährst du über deinen RA und dann kommt noch das "prob" mit der Steuererklärung !
Aber ich glaube, dass du mit 1 Mio. Euro mehr Geld machen kannst, als CPU's zu verhöckern ! Wie wäre es wenn du die 1 Mio. Euro in eine Beteiligung einer Firma steckst ;)
Vielleicht postest du auch lieber über eine "Kaufleute"-Site !!!
Ein paar Fragen zu Deinem Posting:
Bei E-Bay zahlt man keine Steuern ... ist ja ein Auktionshaus !
Als gewerblicher eBay-Händler bist Du verpflichtet, auf der Rechnung an den Käufer die USt. auszuweisen und diese dann - nach Abzug der Vorsteuer - ans Finanzamt abzuführen. Die USt. errechnet sich aus dem Verkaufserlös: (VK-Erlös / 116) * 16 = USt.
... bzw. das Risiko zu minimieren (Bsp. GmbH oder GBR)
Was bitte hat eine GbR mit Risikominimierung zu tun? Eine GbR ist eine Personengesellschaft (mit mehreren "Gesellschaftern"), wobei sämtliche Gesellschafter mit ihrem gesamten Vermögen haften.
...ob du dann Vorsteuerabzugsberechtigt bist, erfährst du über deinen RA.
Als Gewerbetreibender (nach Anmeldung) bist Du _immer_ zum Vorsteuerabzug berechtigt. Mit dem Gewinn etc. hat das überhaupt nichts zu tun.
Die Steuererklärung sollte man als Gewerbetreibender vielleicht lieber einem Profi (Steuerberater) überlassen.
Max_Payne:
Risko: Wenn man mehrere Gesellschafter hat, minimiert sich doch das Risiko für den einzelnen Gesellschafter!
Vorsteuerabzugsberechtigung: Ich bin mir nicht sicher, ob wirklich jeder Gewerbetreibende vorsteuerabzugsberechtigt ist ! hier ein Link, wo nochmal kurz beschrieben ist, wer vorsteuerabzugsberechtigt ist Link: http://www.help.gv.at/80/800231_f.html
Ich weiß ja nicht, wo Du herkommst, aber ich bin von deutschem Recht ausgegangen. Kann schon sein, dass das in Österreich anders geregelt ist.
Und wenn mit dem gesamten (!) Vermögen gehaftet werden muss, kann es einem im schlimmsten Fall egal sein, ob noch jemand an Bord ist...
Risikominimiert (d.h. auf seine Einlage beschränkt) lebt dagegen der Teilhafter einer KG...