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Selbständigkeit ein paar Fragen

enirak1 / 8 Antworten / Baumansicht Nickles

Tach,


Ich spiele mit dem Gedanken mich in absehbarer Zeit Selbständig
zu machen und haben hier noch ein paar Fragen.


1. Wie schaut es bei den Preisen aus sind diese Preislisten wie z.B.
bei alternate oder KM für Händler oder für die Endkunden?


2. Wie läuft die Bestellung ab gibt's da ein Midestbestellwert?


3. Garantie die meisten vergeben ja ne 24 monatige Garantie, diese Gewährleistung beinhaltet doch den Umtausch sowie Rücknahme


z.B. wenn ich die Teile weiterverkaufe an nen Kunden und dieser das Teil beanstandet wie es sei Defekt und er möchte es Umtauschen


 

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Sunrider enirak1 „Selbständigkeit ein paar Fragen“
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1. Die listen in den Zeitschriften und online sind die Endkundenpreise. Manche Firmen, wie etwa Mindfactory, haben aber auch spezielle Accounts mit Preislisten für Gewerbetreibende.

2. Hängt wohl von Händler ab.

3. DU wärst in so einem Fall der Vertragspartner Deines Kunden, und er kann und muß es auch bei Dir umtauschen. Das Du das Teil dann wiederum beim Großhändler umtauscht, ist dann Deine Sache und braucht ihn nicht weiter interessieren.

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gelöscht_35042 enirak1 „Selbständigkeit ein paar Fragen“
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Da musst du dich persönlich mit den Händlern auseinander setzen! Nach deinem Gewerbeschein bekommst du deinen Händlerzugang und musst auch gleich bei Bestellungen bezahlen. Auf Kredit gibt's nix. Mindestabnahme gibt es bei verschiedenen. Für die Arbeit bei Garantieleistungen gibt es auch nix.

Dann kommt dass Finanzamt und stellt Fragen. Ich bin gleich zum Steuerberater!!

Naja, viel Spass und viel Glück :))

Übrigends, gewerbliche Insertion (Reklame) in Zeitungen ist doppelt so teuer, wie privat. Will heissen, du brauchst schon etwas Kapital!

luttyy

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matse26 enirak1 „Selbständigkeit ein paar Fragen“
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Hallo!

1. Erwarte mal bei den Preisen keine Wunder! z.B. bei Avitos oder Mindfactory bekommt man als Händler erstmal gar kein Rabatt! Da mußt Du schon mind. 20000€ im Jahr umsetzen. Und selbst dann ist es nicht so viel! Bei alternate weißt ich das jetzt nicht, da ich da nicht bestelle!

2. Manche Firmen haben einen Mindestbestellwert, nicht alle!

3. Richtig!


Bei Fragen: hinterlaß hier mal ne mailadresse, dann schreib ich Dir mal!

Ich bin selber selbstständig, daher kenne ich mich da recht gut aus!

Gruß, Matse26

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enirak1 Nachtrag zu: „Selbständigkeit ein paar Fragen“
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kannst mir unter dieser Email erreichen First_Ensign@yahoo.de ist meine meist besuchte.

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xafford enirak1 „Selbständigkeit ein paar Fragen“
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1. wenn nicht anders angegeben handelt es sich IMMER um endkundenpreise, da händler dazu verpflichtet sind, die preise inklusive aller steuern anzugeben, ansonsten müssen sie dies explizit und deuttlich kennzeichnen. ich frage mich aber, warum du bei endkundenhändlern kaufen willst wie alternate und co...es bringt nix sich als weiterer zwischenhändler in die zwischenhändlerkette zu hängen, wenn man handel treiben will, dann such dir einen großen distributor, der speziell für händler anbietet, oder wende dich direkt an hersteller, die einen händlervertrieb besitzen.
2. mindestbestellwert hast du meistens, da der verwaltungsaufwand nicht gering ist, bestellen kann man meist aber auch unter dem wert, zahlt dann aber einen deftigen mindermengenaufschlag. mittlerweile ist das mit dem bezahlen auch nicht mehr so kulant, waren früher oft 4 wochen zahlungsziel so wird man mittlerweile schon bei überschreiten der 14 kalendertage angemahnt. übrigens haben auch hersteller und distributoren fast immer staffelpreise, bei denen sich dein rabatt nach bestellvolumen und umsätzen richtet, du mußt dich also mit deinen einkaufspreisen nach unten arbeiten. bei den herstellern und distributoren werden preise übrigens üblicherweise immer netto angegeben.
3. da sprichst du einen heiklen punkt an. der private endkunde kauft bei dir nach den rechten des bgb ein, er hat also widerrufsrecht, rückgaberecht, umtauschrecht usw...wird er z.b. über diese rechte nicht aufgeklärt, so hat er diese rechte auch noch erweitert auf ein jahr, du bist da also in der pflicht. geschäfte zwischen händler und händler laufen allerdings nicht nach dem bgb ab und du kannst auch nicht darauf pochen, hier greifen andere gesetze und regelungen und du bekommst teilweise vom hersteller nur 6 monate garantie, der rest ist dein persönliches risiko, da du immer vertragspartner des kunden bist, nicht der hersteller oder dein großhändler. brisant ist es auch bei fehlbestellungen oder wenn jemand was bestellt, es nur ausprobiert, es ihm nicht gefällt und er widerruft oder nutzt die rückgabe, gegenüber deinem großhändler hast du diese rückgaberechte nur, wenn er es großzügigerweise einräumt, was nicht alle machen, und du hast zusätzlich dazu oft noch eine sogenannte wiedereinstellungspauschale zu zahlen für eine rückgabe, was im endeffekt bedeutet, daß du sehr wahrscheinlich bei jedem geschäft bei dem soetwas vorkommt drauf legst, was du in deiner kalkulation berücksichtigen mußt.
noch ein punkt sind versandkosten bei umtausch, widerruf, rückgabe, defekten. widerruft ein kunde einen kauf, so dürfen ihm nach gesetz dadurch keine kosten entstehen (wenn der kaufbetrag über 40 € lag), du mußt also seinen versand der ware zu dir (falls versand) und dein versand zum großhändler/hersteller) alleine tragen, bei defekter ware und austausch eventuell auch noch die rücksendekosten.
wenn du jetzt berücksichtigst, daß die marge bei hardware oftmals nur zwischen 2-3% (prozessoren, speicher) und 5-10% liegt, dann solltest du noch einmal überlegen, ob du irklich in den handel willst.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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enirak1 Nachtrag zu: „Selbständigkeit ein paar Fragen“
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wie gesagt es wird wahrscheinlich erst nächstes Jahr dazu kommen

ich bedanke mich erstmal für Erklärungen falls mir noch'n paar Fragen einfallen werd ich mich melden

@matse26 kannst dich mal melden wenste Lust hast

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Sunrider enirak1 „Selbständigkeit ein paar Fragen“
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@ xafford: Einige Punkte bei Deinem 3. dürften aber wegfallen, wenn er die Sachen lokal verkauft und dann nicht unters Fernabsatzgesetz fällt. So muss er doch wohl keinen Umtausch bei Nichtgefallen gewähren, oder?

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xafford Sunrider „@ xafford: Einige Punkte bei Deinem 3. dürften aber wegfallen, wenn er die...“
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kann ich dir leider so direkt nicht beantworten, mit ladengeschäften kenne ich mich nicht so aus, kann mich da aber mal schlau machen. hatte nru bisher noch keine veranlassung dazu. allerdings ist das fernabsatzgesetz im BGB aufgegangen und da könnte es sein, daß einige regelungen für beides gelten, ein rückgaberecht gibt es auf jeden fall auch im ladenhandel.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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