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Rechtliche Frage zu der AGB von Strato

GTFreak / 2 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo Leute,
wie ihr vielleicht wisst, betreibe ich zwei recht erfolgreiche Webseiten (siehe Signatur). Da mir bei Codec-Download der Traffic jeden Monat knapp wird, versuche ich natürlich Files auszulagern.
Nun habe ich bei Trato ein nettes Paket gefunden, Traffic unlimited. In der AGB steht nichts von einem Verbot der Downloads oder ist diese Passage der Ausschluss?

4.2 Der Kunde gewährleistet, dass die Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Darüber hinaus ist das Hinterlegen von erotischen, pornographischen, extremistischen...
...nicht gestattet. Dies gilt auch, wenn solche Inhalte durch Hyperlinks oder sonstige interaktive Verbindungen, die der Kunde auf Seiten Dritter setzt, zugänglich gemacht werden. ...
...das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.


Kann mir da jemand Tipps geben??

Vielen Dank,

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J-G-W GTFreak „Rechtliche Frage zu der AGB von Strato“
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Wenn Du Erotik, Porno oder Nazischeiße direkt anbietest oder glaubst, besonderst klever zu sein und diese Inhalte nicht selber anbietest sondern nur den Link setzt oder noch besser im Frame den fremden Inhalt einklinkst, dann ist das bei denen nicht erlaubt.

Du bietest dergleichen aber nicht an, daher trift das auf Dich nicht zu.
Aber meistens haben die ein anderes "Universaltotschlagsargument" drinnen, das immer so ähnlich lautet wie "...den Server in seiner ordnungsgemäßen Funktion beeinträchtigen kann..."
Selbst zuviel Downloads kann man darunter verstehen, wenn man will.
Aber auf einen Versuch würde ich es ankommen lassen!

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The Wasp GTFreak „Rechtliche Frage zu der AGB von Strato“
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Guten Tag!

Sie haben den Auszug leider verkürzt. Es wird mir nicht recht klar daraus, ob es ausschliesslich um den Inhalt dieser Dateien geht, oder ob der Anbieter unangehm hohe Download-Mengen ausschliesen will. Darüber hinaus wäre das etwas für einen Juristen.
Ich würde mich an Ihrer Stelle direkt an den Anbieter wenden und klar offen legen, was Sie beabsichtigen und dies vertraglich festlegen zu lassen. Dann gibt es keine unangenehmen Überraschungen. Sie rechnen ja offensichtlich mit höherem Traffic.
Auf gut Glück oder wage Rechtsempfehlungen dritter würde ich keine AGB akzeptieren, auch wenn Sie später Recht bekommen.

Viel Glück

Ende
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