Hi,
sind nach dem neuen Gestz noch CD- und DVD-Brenner erlaubt? Oder muss ich mir noch schnell ein solches Teil zulegen, bevor es nicht mehr erlaubt ist?
danke,
-Lu
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Hi!
Natürlich bleiben CD- und DVD-Brenner erlaubt.
Es kommt aber halt darauf an, was man mit den Geräten anstellt. Solange man nur seine Daten sichert und Sicherheitskopien nicht kopiergeschützter CDs anfertigt ist alles in Ordnung. Was nicht mehr erlaubt ist, ist das Umgehen von Kopierschutzmechanismen. Daher wird auch Software, die dieses ermöglicht, zu illegaler Software (z.B. CloneCD).
Hallo Guru,
was Du schreibst ist nach meinen Informationen nicht ganz korrekt.
CloneCD ist auch nach dem neuen Gesetz nicht verboten, da es den Kopierschutz nicht aushebelt sondern eine 1:1 Kopie erstellt (incl. Kopierschutz) was weiterhin erlaubt ist.
Gruss
good4u
Hi!
Das würde der ganzen Sache die richtige Konfusion geben. Aber um eine CD 1:1 zu KOPIEREN, muß man eigentlich den KOPIERschutz zuerst umgehen. Zumindest stell ich mir das mal so vor. :-)
Was Du Dir schleunigst zulegen solltest, ist ein "Stabilisator" fürs Kopieren von Macrovision-VHS-Kassetten auf DVD.
Z.B. Forrest Gump auf DVD: 22€, auf VHS: 2,50€. Die Alien-Trilogie auf DVD: 70€, auf VHS 15€. Die Episoden 4-6 von Star Wars auf DVD: jibbet nich!, auf VHS: keine Ahnung mehr, schon vor Jahren gekauft. Usw usw usw.
Alle sind Macrovision-kodiert und so ohne weiteres von Gerät zu Gerät nicht kopierbar.
Selbstverständlich werden solche Geräte bis ans Ende aller Tage erlaubt bleiben, egal wie weit zukünftige Verschärfungen des Urheberrechts immer gehen mögen. Schließlich ist ein CD- oder DVD-Brenner ja nicht explizit dafür gemacht worden, urheberrechtlich geschütztes Material rechtswidrig zu vervielfältigen - wie sollte ein Urheber, der selbst kreativ zu Werke geht (Software-Entwicklung, Musik-Produktion etc. pp.) sein Material sichern?
Wenn man derartige Technologien aus dem Verkehr zöge, träfe man die Urheber genau so an ihrer empfindlichsten Stelle wie die Raubkopierer.
CU
Olaf
Sorry Nr. 19, aber natürlich sind die Teile NUR dafür gemacht, urheberrechtlich geschütztes Material zu kopieren, und das hält die einschlägige Industrie noch immer für illegal.
Wäre das nicht so (urheb. gesch. kopieren), dann dürften die keine GEMA für die Teile kassieren. Eigentlich müßte mit der Änderung per 1.8. die Gema-Gebühr zumindest teilweise wegfallen...
Es gibt durchaus Player/Brenner, die kopiergeschützte "Scheiben" ohne zusätzliche SW wiedergeben und kopieren können. Theoretisch sind die nach dem Gesetz (scheinbar) verboten und strafbar, aber...
Ich halte das ganze Gesetz übrigens für verfassungswidrig, aber wer wird dagegen durch alle Instanzen klagen...
Hi JoJo!
Die GEMA-Gebühren auf die Brenner werden nicht deshalb kassiert, weil ausschließlich urheberrechtlich geschützte Werke damit gebrannt werden, sondern weil es sehr viele sind.
Die gelegentlich zu lesende Forderung, dass die GEMA-Gebühren für kopiergeschützte Tonträger wegfallen müssen, ist unlogisch. Auch eine kopiergeschützte CD lässt sich über den Line-In der Soundkarte aufnehmen - genau so, wie man Tonträger auf Cassetten überspielen kann. Und auch auf Leercassetten samt Recordern werden die GEMA-Gebühren erhoben.
CU
Olaf
es ist eigendlich nur eine Frage der Zeit wann die Abgabe auf den Geräten noch drastischer erhöht wird..
MfG
Gurus