@Conqueror, vielen Dank für Deine Reaktion, aber bitte nicht als Fachmann ausgeben, wenn Du die Rechtslage nicht kennst.
Es spielt absolut keine Rolle, wovon der MM ausgeht oder nicht. Es zählt nicht deren Meinung und Auffassung, sondern nur die Rechtslage! Ich z.B. bin der Meinung, viel zuviel Steuern für diesen Politikermist zu bezahlen, aber deshalb kann ich meine Steuer auch nicht kürzen!
Mit dem von asdf...angesprochenen Öffnen im Laden ist das zweischneidig. Macht er auf, zeigt Dir die ausgepackte Ware, dann kannst Du natürlich nicht nachher sagen, habe nicht hingeschaut und den 10cm Kratzer auf dem Schirm nicht gesehen. Dann hat man wenig Möglichkeiten, äußere Beeinträchtigungen zu reklamieren (Kratzer, abgebrochene Chip-Beine). Öffnet er die Ware nicht, ist das ein SCHEISS Service und ein schlechter Laden. Aber jetzt kann man erst mal behaupten und es gilt die Umkehrung der Beweispflicht. Viele Händler zeigen daher teure Ware vorher!
Sicherlich ist Recht haben und Recht bekommen nicht das Gleiche. Es gibt vermutlich nicht wenige, die das entweder nicht wissen oder sagen, leck mich doch am "Götz von Berlichingen", kannst mich ja verklagen! Trotzdem gibt´s in den ersten sechs Monaten eine Umkehrung der Beweislast, die ein HGBler gegenüber einem Normalo nicht einfach ausschließen kann (wäre mir zumindest das Allerneuste).
Ist aber alles ilusorich, da mcq zum Glück seine Ehrlichkeit bekundet hat.
Bleibt noch eines für ihn, eine E-Mail an Philips mit Geräteangabe, Problembeschreibung und Frage nach Lösungen wie, kann ich evtl. folgendes tun...