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gewährleistung ausschließen bei ebay

flipside / 14 Antworten / Baumansicht Nickles

nabend


hab kürzlich was gelesen das nach eu-recht auch privatleute gewährleistung auf gebrauchte geräte geben müssen


kann man auch ausschliessen, muss dann aber ausdrücklich drinne stehen


wisst ihr wie man so etwas am besten schreibt?


gibt es da ne ganz bestimmte formulierung oder geht das ganz formlos


so in der art wie "gewährleistung geb ich nich"


danke schonmal

daflip
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basil flipside „gewährleistung ausschließen bei ebay“
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Bei Rechtsgeschäften in Deutschland gilt kein EU Recht. Gewährleitung bei Sachmängeln lässt sich nicht ausschließen, diese ist gesetzlich verankert. Die einzigen Unterschiede zwischen Privatkauf und gewerblichen Verkäufen sind das Rücktrittsrecht, die Impressumspflicht, die Belehrungspflicht und die AGB-Pflicht.
Wenn Du genaueres wissen willst, dann schau hier nach.

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flipside basil „Bei Rechtsgeschäften in Deutschland gilt kein EU Recht. Gewährleitung bei...“
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Sachmängelhaftung (Gewährleistung) ist grundzätzlich, wenn nicht anders vereinbart auf die Dauer von 24 Monaten bestimmt. Private Verkäufer können die Gewährleistung beschränken und sogar ganz ausschließen. Der Haftungsausschluss muß schriftlich formuliert in der Angebotsbeschreibung enthalten sein.

hab ich mal rauskopiert, danke fürn link, das war genau was ich meinte
also eine bestimmte formulierung is da nich vorgeschriben?
nich das irgendson rechtsverdreher daherkommt und einen dann dohc auf gewährleistung festnageln will

daflip
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13.Fiasko basil „Bei Rechtsgeschäften in Deutschland gilt kein EU Recht. Gewährleitung bei...“
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@Basil: Stimmt nicht! Gewährleistung kann man als Privatperson ausschließen, als Händler muss man allerdings min. 1 Jahr Gewährleistung geben.

@flipside: Vergiß diese Disclaimer, die die Leute bei ebay von anderen Auktionen herauskopieren und dann unter ihre Artikelbeschreibung setzen! Die meisten verstehen keine drei Worte aus diesem Text. Es reicht ausdrückliches Ausschließen ohne große Umschweife wie etwa: "Ich verkaufe hier als Privatperson und schließe die Gewährleistung für diesen Artikel aus!"
Viele Bieter könnten aber vor einer so knappen Formulierung zurückschrecken, weil sie glauben, der Artikel sei nicht in Ordnung. Denn Gewährleistung betrifft ja zukünftige Mängel und nicht bestehende, was die meisten jedoch nicht wissen. Also solltest du noch im Anschluss an den obigen Satz schreiben: "Die Ware ist aber in Ordnung!"

13.fiasko

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flipside 13.Fiasko „@Basil: Stimmt nicht! Gewährleistung kann man als Privatperson ausschließen,...“
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>>>"Ich verkaufe hier als Privatperson und schließe die Gewährleistung für diesen Artikel aus!"
Viele Bieter könnten aber vor einer so knappen Formulierung zurückschrecken, weil sie glauben, der Artikel sei nicht in Ordnung
ja genau das befürchte ich auch
aber damit muss man sich wohl abfinden
kann man nur beteuern das die ware zur zeit vom verkauf ok ist

danke für eure antworten

daflip
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basil 13.Fiasko „@Basil: Stimmt nicht! Gewährleistung kann man als Privatperson ausschließen,...“
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Folge dem Link und lies die genannten Paragraphen des BGB. Gewährleitung bei Sachmangel kann man bei keinem Warengeschäft ausschließen. Falls Du anderer Meinung bist, dann gib mal bitte einen Verweis zu den betreffenden Gesetzestexten oder Musterprozessen.

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13.Fiasko basil „Folge dem Link und lies die genannten Paragraphen des BGB. Gewährleitung bei...“
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Und ob ich anderer Meinung bin! Wo steht bitte "Gewährleitung bei Sachmangel kann man bei keinem Warengeschäft ausschließen"?

Meinst du § 434 Abs.1 Satz 1 und 2 BGB? Oder wie es in der Zusammenfassung "deiner" gefundenen Seite steht: "Sachmängelfreiheit kann grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden."
Sachmängelfreiheit ist nicht Gewährleistung.

13.fiasko

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basil 13.Fiasko „Und ob ich anderer Meinung bin! Wo steht bitte Gewährleitung bei Sachmangel...“
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Nein, ich meine $437 und $444BGB. Aber es wäre möglich, daß wir hier gerade aneinander vorbei diskutieren, da ich Sachmängelfreiheit und Sachmängelhaftung durcheinandergewirbelt habe.
Sachmängelfreiheit kann man nicht ausschließen, also verschwiegene oder verdeckte Mängel zum Zeitpunkt des Kaufes als Rückgabegrund ausnehmen.
Sachmängelhaftung ist im übrigen Gewährleistung und diese kann man als Privatverkäufer teilweise ausschließen, also die zugesicherte Mängelfreiheit im Folgezeitraum.

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13.Fiasko basil „Nein, ich meine 437 und 444BGB. Aber es wäre möglich, daß wir hier gerade...“
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Ja genau das sage ich doch! Steht nicht in §§ 437 und 444 sondern in 434 Abs.1 BGB.
Ist ja nicht schlimm, da du das richtige meintest.
Also ich habe Recht *scherz* und halte jetzt die Klappe.

13.fiasko

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flipside 13.Fiasko „Ja genau das sage ich doch! Steht nicht in 437 und 444 sondern in 434 Abs.1 BGB....“
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nö schon ok war doch ganz interessant *g*

das son teil in ordnung sein muss steht ja auch ausser frage
nur was später damit passiert dafür will ich als verkäufer nich grade stehen müssen
is aber blöd wenn man das extra ausschliessen muss, sieht dann aus als wollte man was vertuschen :-(

daflip
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emmi2 flipside „gewährleistung ausschließen bei ebay“
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@ basil, das zählt aber nur bei neuwaren. du kaufst bei mir bei ebay ein ausdrücklich defektes gebrauchtes gerät und willst dann von mir ein neues weil es einen mangel hat und ich nix ausschließen kann, na danke..........

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basil emmi2 „@ basil, das zählt aber nur bei neuwaren. du kaufst bei mir bei ebay ein...“
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Zur Erklärung: Eine Mängelhaftung tritt dann ein, wenn eine Ware Mängel hat, von denen der Käufer nichts wissen konnte. Verkaufst Du die Ware als defekt, oder gebraucht und beschreibst die Gebrauchsspuren, so tritt keine Mängelhaftung ein, so lange die Ware keine NICHT GENANNTEN Mängel hat.
Steht aber alles ziemlich eindeutig in der Abhandlung, welche ich verlinkt hatte. Es ist eben ein Irrglaube zu denken, daß Privatverkäufe keine Rechtsgeschäfte auf Basis des BGB wären und man grundlegende Rechte per Klauseln ausschließen könnte, dem ist aber nicht so, selbst Klauseln in AGBs sind ungültig, wenn sie geltendem Recht widersprechen, selbst wenn der Kunde ihnen zugestimmt hat. Ebenso gibt es parallelen zwischen Privatkauf und Händlerkauf.

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Kolti flipside „gewährleistung ausschließen bei ebay“
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flipside Nachtrag zu: „gewährleistung ausschließen bei ebay“
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irgendwie läuft die diskussion jetzt inne falsche richtung
es geht ja nicht darum käufern defektes zeuch unterzujubeln
sondern darum dass man als privatmann nicht garantieren kann das die heile ware auch heil bleibt
aber diese blöde ausschlussklausel wirkt abschreckend auf interesenten

daflip
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Olaf19 flipside „gewährleistung ausschließen bei ebay“
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Ich verstehe schon Deinen Ärger über diese gesetzliche Regelung. Nach außen hin wirkt es immer ein wenig unseriös, wenn man als Verkäufer eine über die Mängelfreiheit hinausgehende Gewährleistung auschließt. Das klingt so, als wolle man einen Mangel vertuschen, auch wenn's gar nicht an dem ist...

Aber sieh es doch einmal so: Du bist ja nicht der einzige, der das ausschließen muss. Schau Dich mal bei ebay um - eine entsprechende Klausel steht inzwischen in ganz vielen Auktionen, und sie laufen trotzdem nicht schlecht. Der Hinweis darauf, dass eine händlermäßige Gewährleistung ausgeschlossen ist, wird schon bald ein eben so vertrauter und abgedroschener Bestandteil von ebay-Auktionen sein wie "Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker" bei Arzneimittelwerbung oder das legendäre "Diese Angaben sind (wie immer) ohne Gewähr" bei den Lottozahlen...

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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