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Computer Service

Philipp15 / 20 Antworten / Baumansicht Nickles

Hi,


ich wollte mit zwei Freunden (zwei sind 17, einer 18) eine Art Computer Service aufmachen. Also PC Verkauf, Wartung, Netzwerk und Webdesign.
Allerdings weiss ich nicht, wie sowas rechtlich aussieht. Müsste man sowas eigentlich anmelden, um Firmen auch richtige Rechnugen schreiben zu können? Oder gitb es so etwas, dass man bis zu einem bestimmten Gewinn/Umsatz keine oder weniger Steuern zahlen muss?


Philipp

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Olaf19 Philipp15 „Computer Service“
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Hi Philipp!

Anmelden müßt Ihr eine gewerbliche Tätigkeit in jedem Fall - wie viel Umsatz und wie viel Gewinn dabei herausspringt, wird sich später zeigen.
Wenn die Kosten den Umsatz auffressen, werdet Ihr auch keine Steuern zahlen müssen...

Aber mal eine andere Frage: Wenn ich das richtig sehe, ist nur einer von Euch volljährig. Sofern ich die Zahl in Deinem Nickname als Altersangabe deuten darf, oder ist das nur eine Glückszahl o.ä. (so wie bei mir ;-) ? Könnte insofern ein Problem werden, weil Ihr dann nur einen Teilhaber hättet, der voll geschäftsfähig ist - bei allen anderen müßten sonst die Erziehungsberechtigten (normalerweise Eltern) alle Verträge unterzeichnen.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Kolti Philipp15 „Computer Service“
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Meisterbrief????????

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basil Kolti „Meisterbrief????????“
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Ein Meisterbrief ist nicht zwingend nötig. Es gibt zwar eine "relativ" neue Verordnung, die einen Elektromeister vorschreibt, wenn Computersysteme zusammengebaut werden, aber das lässt sich relativ leicht umschiffen durch kreative Rechnungsstellung.

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Kolti basil „Ein Meisterbrief ist nicht zwingend nötig. Es gibt zwar eine relativ neue...“
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und in das der IHK.

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basil Kolti „Dein Wort in Gottes Ohr...“
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Der IHK gefällt dies bestimmt nicht, sie hat aber auch nicht die Mittel jeden selbständigen Hardwarehändler abzuklappern. Das Problem lässt sich aber schon von vornherein unterbinden mit der IHK, indem man bei der Anmeldung des Gewerbes eine Branche wählt, die die IHK nicht abdeckt. Einige Bekannte von mir sind selbständig im IT-Bereich und viele haben es hinbekommen mittels Anmeldung als "Hardwarehandel und Support" nicht ins Blickfeld der IHK zu kommen. Du wirst ja wohl auch nicht davon ausgehen, daß jeder kleine Hardwareschrauber einen Elektrikermeister (hier einmal der korrekte Titel für die supergenauen VIPs unter uns) beschäftigt um ein Computersystem zu assemblieren. Im Normalfall steht dann auf der Rechnung nicht ein verkauftes Komplettsystem, sondern jeweils die Einzelkomponenten aufgeführt und eventuell noch eine Dienstleitstung dazu. Prinzipiell darf der Händler sogar das System zusammenbauen, nur nicht das Netzteil verkabeln dank Lobbyarbeit der IHK.
Kannst Du mir eigentlich die Pointe des Witzes von Indro-dingsbums erklären? *g*

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Indronil Ghosh basil „Ein Meisterbrief ist nicht zwingend nötig. Es gibt zwar eine relativ neue...“
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elektromeister, hast du noch was von den drogen, will auch was abhaben:-)

http://de.betterplace.org/projects/5500-lebensmittel-fur-kambodschanische-kinder
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Kolti Indronil Ghosh „elektromeister, hast du noch was von den drogen, will auch was abhaben:- “
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Das war nicht nett.

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Pumbo Philipp15 „Computer Service“
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"Elektromeister vorschreibt"
Muhaha!!!!

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basil Pumbo „ Elektromeister vorschreibt Muhaha!!!!“
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Für die Superschlauen unter uns, die nicht wissen, daß Elektromeister eine übliche alternative Bezeichnung für Elektrikermeister ist:
Elektromeister.net
Elektrohandwerk
IHK-Frankfurt
Ich erspare uns Beiden jetzt über Dich zu lachen.

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Olaf19 Philipp15 „Computer Service“
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Zum Thema Elektromeister: Wenn Du einen Handwerksbetrieb gründen wolltest, der sich mit Elektro-Installationen beschäftigt, müßtest Du Elektromeister sein - oder wenigstens einen solchen beschäftigen. Die Computer-"Schrauberei" gilt aber nicht als handwerkliches, sondern als technisches Gewerbe. Deswegen müßt Ihr keinen "Computermeister" anstellen.

Egal was in diesem Thread noch rauskommt - in jedem Fall solltet Ihr noch eine professionelle Beratung in Anspruch nehmen, z.B. bei der Handelskammer.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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basil Olaf19 „Computer Service“
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Entschuldige, aber so ganz stimmt das nicht. Es gibt seit ca. 2001 eine neue Regelung, daß zum Anschließen eines Netzteiles in PCs ein Elektriker nötig wäre. PC-Händler, deren Geschäft vor 2001 angemeldet wurden sind davon allerdings verschont. Der IHK war wohl ein Dorn im Auge, daß sie in der PC-Branche außen vor war und hat diese hirnrissige Regelung durchgedrückt.

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Olaf19 basil „Computer Service“
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Das wäre allerdings ein Schildbürgerstreich, mit dem Netzteil. Durch solche Schuriegeleien werden junge Unternehmer in ihrer Kreativität gebremst - das kostet im Endeffekt mehr Arbeitsplätze als daß es der Elektriker-Innung helfen würde.

Umschiffen könnte ein PC-Händler diese Klippe allenfalls dadurch, daß er nur Gehäuse anbietet, die bereits mit Netzteil geliefert werden. Aber was für eine unnötige Einschränkung! Für mich gehört das ganze in die Schublade "Besitzstandswahrung": engstirnig, unmodern und wenig flexibel. Hoffentlich wird diese Regelung bald wieder abgeschafft :-/

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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basil Olaf19 „Computer Service“
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Ja, es ist mehr als ein Schildbürgersteich, es ist Schwachsinn. Jeder Heimanwender darf das ohne Einschränkung. Zu den Möglichkeiten dies zu umgehen hab ich unten schon etwas dazu geschrieben. Aber traurig, daß man so vorgehen muß und peinlich, daß man es kann.

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Olaf19 basil „Computer Service“
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> Jeder Heimanwender darf das ohne Einschränkung

Nun gut, das gilt aber auch für alle tatsächlich handwerklichen Tätigkeiten: Elektro-Installationen im eigenen Haus oder KfZ-Reparaturen am eigenen Auto sind uneingeschränkt erlaubt. Ich meine, man darf sogar für Nachbarn / Freunde / Bekannte etc, tätig werden - solange man kein Geld dafür nimmt. Sonst gerät man in die Mühlen der Bürokratie...

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Dr. Hook Olaf19 „Computer Service“
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Hi,

in einem Punkt, seit ihr da beide auf der falschen Schiene.
Was Elektroinstallationen und andere Elektroarbeiten betrifft, so gelten grundsätzlich die VDE-Vorschriften. Einzige Ausnahme ist, wenn man nur selbst, und das wortwörtlich genommen, mit Nicht-VDE-gerechten Geräten oder Installationen in Berührung kommen kann. Die Ausnahme gilt dann nur für diese eine Person. Nämlich für einen selbst. Auch Familienangehörige oder gar Nachbarn gehören nicht dazu!

Ob Geld oder nicht Geld, das interessiert höchstens das Finanzamt. Passiert aber ein Unfall, so schaltet sich (zu Recht) die Justiz ein.

mfg

Dr. Hook (einer von den supergenauen VIPs)

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Olaf19 Dr. Hook „@Basil + @Olaf19“
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Hallo Dr. Hook!

Jetzt wollte ich auch ich es supergenau wissen. Auf der Webseite der Uni Saarland: http://www.uni-saarland.de/verwalt/gshb99/m/m11.htm heißt es zu diesem Thema, Diese Regelwerke tragen dazu bei, daß technische Einrichtungen ein ausreichendes Maß an Schutz für den Benutzer und Sicherheit für den Betrieb gewährleisten.

Wie ich's mir gedacht habe: Es geht hierbei um reine Sicherheits-Vorschriften. Das war aber nicht Thema dieses Threads; hier ging es um die rein kaufmännische Seite. Das heißt: Selbst wenn ich alle VDE-Sicherheitsvorschriften peinlichst genau beachte, darf ich trotzdem nicht freiberuflich als Elektriker tätig werden, wenn ich nicht selbst Elektromeister bin oder aber einen solchen einstelle.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Fockel007 Olaf19 „VDE-Vorschriften“
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... oder die elektroinstallation von enem solchen überprüfen lasse, eine Festeinstellung ist nicht notwendig, es reicht völlig aus sich einen "Meister" für die Abnahme zu "mieten" (Zeitarbeitsfirmen), So macht das unser kleiner Elektro- Krauter bei uns und fährt scheinbar auch ganz gut damit

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Olaf19 Fockel007 „VDE-Vorschriften“
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Diese Möglichkeit hatte ich nicht bedacht. Das ist natürlich bedeutend preiswerter als eine Festeinstellung. Andererseits: Würde man diese imho unsinnige Vorschrift fallen lassen, würden viele kleine PC-Händler/-Bauer viel Geld sparen.

Nichts gegen das Elektriker-Handwerk, im Gegenteil, aber diese Form der Arbeitsbeschaffungsmaßname ist schon eine Zumutung für die, die sie bezahlen sollen.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Anne Radtke Philipp15 „Computer Service“
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Interessanter wäre die versicherungstechnische Seite.. angenommem ihr schrottet einem sein nagelneues 10.000 € - Notebook total.... oder ruiniert einem Architekten seine gesamten Baupläne oder den gesamten Datenbestand!

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Amenophis IV Anne Radtke „Interessanter wäre die versicherungstechnische Seite.. angenommem ihr schrottet...“
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Untergrabe doch nicht den Elan hoffnungsvollen Unternehmer-Nachwuchses.

Gruß
A4.
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