Entscheidend dürfte die Frage sein, ob man Dir grobe Fahrlässigkeit anlasten kann. Das wäre z.B. bei Gewitter der Fall, wenn Blitzschlag Deine Geräte zerstört. Wenn so etwas in der Luft liegt, muß man eben möglichst alle Elektro-Geräte - ausstöpseln. Hier aber scheinen die Dinge anders zu liegen: Den Austausch eines Netzsteckers halte ich für nicht gerade fahrlässig - das sollte jedem Versicherungsnehmer gestattet sein, ohne daß er seinen Versicherungsschutz verliert.
Die Frage ist eher, ob hier nicht die Haftpflicht-Versicherung des Herstellers Deines Netzteils bzw. Netzkabels einspringen müßte. Oder hatten Netzkabel oder Netzteil schon vorher einen Defekt, den Du verschuldet hast bzw. hättest bemerken müssen?
CU
Olaf