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Kein Betreff angegeben

Aragorn75 / 6 Antworten / Baumansicht Nickles

Hab das auch schonmal unter "Of Topic" veröffentlicht da ich mir nicht sicher bin wo es hin gehört, sorry...
Ich weiß auch das das hier kein Steuerforum ist, aber hier doch ne ganze Menge gebildeter Leute vertretten sind.

Mein Problem:
Habe mir 1999 eine neuen Rechner gekauft und diesen auch in meiner Lohnsteuer ansetzen können. Allerdings auf 5 Jahre verteilt (war ja früher so üblich) also bis einschließlich 2003.
Nun macht das Ding langsam die Flatter und kommt nicht mehr mit allen Programmen mit die ich so verwende und deshalb würde ich mir gerne einen neuen kaufen und diesen wieder ansetzen.
Nur wie mach ich das???

Der alte ist ja noch bis 2003 in der Lohnsteuerrechnung drin. Kann mir jemand mal einen Tip geben???

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Kolti Aragorn75 „Kein Betreff angegeben“
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Einen Rechner schreibt man über einige Jahre ab. Wenn jetzt der Rechner verschrottet wird, dann wird ein nicht ganz abgeschriebener Rechner verschrottet.
Dann beginnt mit einem neuen Rechner ein neuer Abschreibungszeitraum. Die Frage ist nur, ob man das geschäftlich macht und für den alten Rechner was bekommt. Das sind dann entsprechende Einnahmen.

PS.: Ich bin Steuerlaie. Ich leiste mir einen Steuerberater, aber so ähnlich würde ich die Sache logisch einschätzen.

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Dr. Hook Aragorn75 „Kein Betreff angegeben“
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Hi,
ich schließe mich meinem Vorredner an. Bin zwar ebenfalls Steuerlaie, aber ich meine mal gehört zu haben, daß die Abschreibungszeit verkürzt wurde. 5 Jahre sei früher mal gewesen, - wurde mir gesagt. So Anfang bis Mitte 1995 etwa. Das Finanzamt habe eingesehen, daß bei dem rasanten Fortschritt der Technik ein PC schon eher als nach 5 Jahren keinen Marktwert mehr hat, - selbst wenn er noch funktioniert.
Ich meine, es wäre von 3 Jahren die Rede gewesen.....(?)

Wir haben bei Nickles.de auch Experten im Steuerrecht vorzuweisen. Vielleicht meldet sich noch einer zu Wort der das 100%ig weiß.

mfg

Dr. Hook

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0007 Aragorn75 „Kein Betreff angegeben“
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ansonsten mal bei www.recht.de nachfragen

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Weeper_1 Aragorn75 „Kein Betreff angegeben“
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Ich denke auch, dass der alte PC aus Deinem "Vermögen" verschwindet und Du den Neuen einbringst. Wenn Du ihn allerdings verkaufst, hast Du Veräusserungsgewinne welche Du wieder ansetzen musst. WENN die Verkaufserlöse den Restbuchwert überschreiten. WENN NICHT hast Du Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen...

Vielleicht kannst Du auch einen Schadensfall daraus machen und eine aussergewöhnlich Abschreibung erwirken :-)

Aber bei einem PC wäre das wohl etwas übertrieben, wobei... warum dem Staat Geld in den A++++ stecken ;-)

Dies gilt aber bei Unternehmen. Bei Privatpersonen wird es keine Verluste bzw. Gewinne geben. Einfach den alten durch den neuen PC ersetzen.

Fragen sie den Finanzbeamten ihres Vertrauens :-)

MfG

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Tilo Nachdenklich Aragorn75 „Kein Betreff angegeben“
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Ich habe als Schüler mal in einer Fabrik gejobt - ewig her - da standen eine Menge Nähmaschinen im Keller, nicht ganz neu aber tip top. Die nahmen den Näherinnnen ein Schweinegeld für nagelneue Maschinen ab, wenn die Zuhause arbeiteten. Warum sie die Maschinen nicht den Näherinnen abgeben? - Die müssen noch abgeschrieben werden. Ob das heute noch so ist?
Es ist auch technisch vernünftig einen Rechner einzulagern, Du solltest ihn noch mal einigermaßen flott machen. Dann kommt man besser an ältere Daten und hat noch ein Backup.
Du brauchst eben mehr als einen Rechner und schreibst eben auch den neuen ab.

Bin aber auch kein Steuerexperte.

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Aragorn75 Nachtrag zu: „Kein Betreff angegeben“
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Wenn ich ihn gewerblich Nutzen würde, wäre das ganze wahrscheinlich einfacher. Aber ich nutze ihn Privat und verkaufen,verschrotten will ich ihn auf gar keine Fall, er leistet ja weiterhin mir treue Dienste.

Ich will ja nur einen neuen zum ZOCKEN... Mittlerweile schreibt man die Dinger auch über 3 Jahre ab, nur damals waren das bei unserem Finanzamt noch 5!!!

Aber danke für die Ratschläge...

Muss mir wohl dann doch einen neuen Steuerberater suchen, der alte bringst nämlich auch nicht mehr ;-)

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