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Gewerbe anmelden. Wer weiß darüber Bescheid ?

Alibaba / 5 Antworten / Baumansicht Nickles

Ich baue ab und zu PC\'s für Freunde und habe bisher immer die Teile bei einem Grossisten holen können, für den ich noch von einem früheren Arbeitgeber (pleitegegangen) die "Händlereintragung" hatte. Nun ist man mir scheinbar "auf die Schliche gekommen" - Ende. Wer kann mir kurz erklären/raten, ob-wie-wo ich selbst ein Gewerbe anmelden kann (müßte aber EDV-Wiederverkäufer oder ähnlich sein) und vor Allem, worauf es da ankommt (Bedingungen, Steuer, Kosten, etc.). Bin arbeitsloser Kaufmann und leben könnte ich davon nicht. Wichtig auch Arbeitsamt/Geld ?
Vielen Dank
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Mrs. Software Alibaba „Gewerbe anmelden. Wer weiß darüber Bescheid ?“
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Die größte Hürde wird die IHK sein, denn du hast keinerlei Ausbildung im PC-Sektor und wirst deswegen nur ein Geschäft mit reinem Verkauf führen dürfen, also nichts mit zusammenbauen und reparieren oder jedenfalls nur untergeordnet. Arbeitslosengeld ist dann natürlich weg; und das Finanzamt steigt dir auf die Bude, wenn du nicht gewisse Mindestumsätze und Gewinne machst (ist einem Bekannten passiert, der muss jetzt reichlich Steuern nachzahlen, weil das Finanzamt meint, er betreibe sein Geschäft nur als Hobby). Ansonsten geh mal zu deinem Rathaus, da wird dir weitergeholfen

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christian29 Alibaba „Gewerbe anmelden. Wer weiß darüber Bescheid ?“
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Hi,

also, was die fehlende Ausbildung, die Mrs. Software anmeckert, anbelangt, brauchst Du Dir keine Gedanken machen. Die brauchst Du nämlich definitiv nicht. Als erstes gehst Du ins Rathaus und meldest ein Gewerbe an (Verkauf, Reparatur, Wartung und Beratung für PC Systeme). Nach ein paar Wochen bekommst Du vom Finanzamt ein Pamphlet, in dem Du da Angaben über Deinen voraussichtlichen Umsatz und Gewinn machen musst. Dies dient dann als Grundlage für Deine Vorauszahlungen. Am besten gibst Du an, dass Du keinen Gewinn machen wirst, denn Du kannst es ja gar nicht wissen, wie hoch dieser sein wird. Im zweiten Jahr richten sich dann die Einkommenssteuervorausauszahlungen nach Deinem Gewinn des Vorjahres, der ja dann aus Deiner Steuererklärung des ersten Jahres ersichtlich ist. In bezug auf die Kosten hast Du eigentlich keine ausser die ca. 25 EUR der Gewerbeanmeldung. Dein Arbeitslosengeld ist natürlich weg, allerdings kannst Du beim Arbeitsamt sog. "Übergangsgeld" beantragen, dass Arbeitslosen, die in die Selbständigkeit wechseln, meist ohne große Probleme gewährt wird (meist für sechs Monate). Am besten, Du unterhälst Dich mal mit Deinem Berater beim Arbeitsamt! Im ersten Jahr musst Du 1/4-jährlich Deine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben (spätestens bis zum 10. des Folgemonats; d.h. Anmeldung für Jan-März bis spätestens 10. April). Ich empfehle Dir, das wirklich püunktlich zu machen, denn das kostet dann immer gleich "Strafgeld". Beim ersten verspäteten Abgeben drückt das Finanzamt meist noch ein Auge zu, beim zweitenmal allerdings wirst Du dann zur Kasse gebeten! Darin musst Du angeben, wieviel Umsatzsteuer Du eingenommen hast und wieviel selbst ausgegeben (in jeder Rechnung, die Du ausstellst, MUSST Du die Umsatzsteuer ausweisen; von jeder Rechnung, die Du selbst bekommst (Teilerechnung, Telefon, etc.)kannst Du dann die Umsatzsteuer von der erhaltenen abziehen.
Wenn Deine Umsatzsteuereinnahmen im ersten Jahr EUR 6.136 übersteigen, musst Du dann Deine Umsatzsteuervoranmeldung in den folgenden Jahren monatlich abgeben. Was die Umsatzsteuer betrifft, empfehle ich Dir dringend, alles ABSOLUT korrekt zu machen, denn wenn Du da bescheissen solltest und das Finanzamt kriegt das 'raus, ist der Teufel los.

Was die Mindestumsätze bzw. -gewinne anbetrifft, brauchst Du Dir keine allzugroßen Sorgen zu machen. Erst wenn Du zwei bis drei Jahre lang Steuererklärungen abgibst, in denen keine Umsätze und Gewinne gemacht wurden, wirst Du vom Finanzamt einen netten Brief bekommen, in dem Du aufgefordert wirst, endlich mal Gewinne zu erwirtschaften oder aber Dein Gewerbe abzumelden. Das ist u. a. darauf begründet, dass Du Deine Umsatzsteuer, die Du selbst ausgibst, auch geltend machen kannst, wenn Du selbst keine eingenommen hast. D. h., Du nimmst beispielsweise in einem Monat keine Umsatzsteuer ein, weil Du Urlaub gemacht hast, aber Deine laufenden Ausgaben, die Du ja trotzdem hast, beinhalten z. B. EUR 200 Umsatzsteuer. Diese EUR 200 erstattet Dir dann das Finanzamt!!

Ich hoffe, dass war jetzt nicht ganz so verwirrend für Dich. ;-))

Gruss

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Kolti Alibaba „Gewerbe anmelden. Wer weiß darüber Bescheid ?“
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Was die beiden schreiben ist alles richtig, nur mit dem Zusammenbau gibt es Probleme.
Wenn Du das machst, dann suche Dir einen Großhändler aus, der Dir die Teile schon fertig zusammenbaut. (wegen CE-Zeichen und son Zeug).
Du lieferst dann nur aus und verdienst Dein Geld mit "Einrichten und Service".
OK?

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Dr. Hook Alibaba „Gewerbe anmelden. Wer weiß darüber Bescheid ?“
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Hi,
jetzt muß ich doch meinen Senf auch noch dazu geben. Ich kann da aus Erfahrung sprechen, da ich genau das mache, was 'Alibaba' vorhat.
Deshalb erzähl ich am Besten, wie ich da vorgegangen bin, und was so alles in die Quere kommen kann.

Zuerst habe ich einen Gewerbeschein beim Ordnungsamt beantragt. Hat damals DM 30.- gekostet. Drauf stand: "EDV-Beratung und Einzelhandel mit Computern". Geld verdienen hatte ich nicht damit vor. Ich wollte den Schein lediglich um Händlerpreislisten zu bekommen und einen Metro-Ausweis. Irgendwann kommt dann die IHK und will einen Mitgliedsbeitrag. Das sind in meinem Fall etwa DM 160.- pro Jahr. Gleichzeitig wollen die einen Anteil der geleisteten Gewerbesteuer. Ich konnte bislang immer wahrheitsgemäß versichern, daß DM 0,00.- Gewinn erzielt wurden. - Dann kommt irgendwann auch die Stadt und will zusätzliche Müllgebühren. Denen konnte ich glaubhaft (schriftlich) versichern, daß kein zusätzlicher Müll anfällt und daß eventueller Verpackungsmüll, etc. beim Kunden belassen und ggfs. von diesem entsorgt werden. - Finanzamt macht mir keine Probleme. Da gehst Du am besten so vor, wie es bereits beschrieben wurde. Da scheint 'Christian29' Experte zu sein. - Nun kommt der heikelste Punkt! Arbeitsamt! Die sind schlimmer als die japanische Maffia (Yakuzza). Und gegen die ist die italienische Maffia ein Kindergarten! Der KGB ist ein Dreck dagegen! Zunächst mal darfst Du DM 30.- pro Woche dazuverdienen, ohne daß jemand was von Dir will. Das sind 120.- DM im Monat. Die Zahlen können sich im laufe der Zeit verändert haben. Deshalb Nachfragen. Von Deinem Gewinn werden dann diese 120.- abgezogen. Von dem was übrigbleibt, wird Dir die Hälfte auf das Arbeitslosengeld/hilfe angerechnet und die andere Hälfte darfst Du behalten. Welche Teilbeträge jetzt wieder zusammengezählt und versteuert werden müssen, weiß ich nicht so genau. Ich denke aber, es werden wohl die eine Hälfte + die 120.- sein. Wichtig ist vor allem, das Arbeitsamt über alles genauestens zu informieren. Die
Brüder warten wie die Aasgeier, um einem eins reinzuwürgen.

cu

Dr. Hook

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Alibaba Nachtrag zu: „Gewerbe anmelden. Wer weiß darüber Bescheid ?“
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Ihr seid ALLE ganz toll. Ich danke Euch vielmals, denn genau die Infos in dieser Form nützen mir JETZT am Meisten. Blöd bin ich auch nicht; aus all dem oben Geschriebenen kann ich mein weiteres Vorgehen wirklich gut überdenken.
Also, nochmals herzlichen Dank und frohes Werkeln an Euch alle.
Alibaba/Rainer aus Marburg

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