Muß ich jetzt jeden Tag mit einem Gerichtsvollzieher rechnen? Ich sehe nämlich nicht ein an diese Betr*ger von Surf1 Geld zu zahlen.
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Früher hat man Konkursverfahren dazu gesagt. Deine Rechnung ist also etwa richtig. Das Insolvenzrecht hat sich allerdings in den letzten Jahren deutlich geändert und begünstigt jetzt das 'weiterleben' des Schuldners.
-a.
Grob gesagt:
Du sagst dem Gerichtsvollzieher Deines Vertrauens, was Du hast, und er sagt Dir, ob und wieviel Du zahlen musst.
Insolvenz ist also, zu bekennen, dass man nicht zahlen kann, es aber irgendwann möchte. Es schützt, den Gläubiger, der ja nix davon hat, wenn der Schuldner in den Bau geht. Der soll lieber für seine Schulden arbeiten.
Um das ganze mal etwas ausfühlicher abzuhandeln, hier mal ein paar Infos zum Insolvenzverfahren und wie der Weg dorthin ist.
Lange vor dem Insolvenzverfahren kommt die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners durch den Gerichtsvollzieher.
Wenn der gute Mann/oder Frau nichts pfändbares bei Dir findet, vermerkt er das auf dem Vollstreckungsbescheid, den Du im Vorwege erhalten hast. Auf diese erfolglose Pfändung hin kann der Gläubiger eine eidesstattliche Versicherung von Dir verlangen, in der Du Deine gesamten Vermögensverhältnisse offenlegen musst (Arbeitseinkommen, Auto, Wertgegenstände, vorhandene kapitalbildende Versicherungen, Bankguthaben, etc.). Das ist dann der sogen. Offenbarungseid.
Der nächste Schritt, den die Gläubiger dann meist gehen, ist die Gehaltspfändung, da Du ja Deinen Arbeitgeber in der eidesstattlichen Versicherung angeben musstest. (Vorsicht !!!! Falschangaben sind strafbar !!!!)
Wenn solche Vorfälle sich häufen, ist es sehr ratsam, den Weg zu einer Schuldnerberatung machen, da dann wohl ein Fall von Überschuldung vorliegt. Der weiter Ablauf im Groben:
- Erstellung eines Schuldenbereingungsplanes
- Versuch, sich mit den Gläubigern zu einigen
Sollten aller Versuche, sich mit den Gläubigern auf gütliche Weise zu einigen, scheitern, gibt es den Weg ins Verbraucherinsolvenzverfahren.
Dieser Weg ist allerdings sehr langwierig, aber lohnenswert, wenn die Höher der Schulden den Betrag übersteigt, den Du in 5-7 Jahren aus eigener Kraft tilgen könntest. Denn: nach einer Frist von 7 Jahren tritt der Restschuldenerlass in Kraft, d.h. selbst wenn in den 7 Jahren nur ein Bruchteil Deiner Schulden abgezahlt ist, bist Du trotzdem hinterher schuldenfrei.
Wenn Du weitere Infos brauchst, suchst Du am besten mal unter
www.schuldnerberatung.de
Greetz
DeadBrain
Das Posting liest sich so, als ob da jemand bei Surf1 Kunde war und wohl von denen noch eine Rechnung hat.
Die Frage mit dem Insolvenzverfahren bezieht sich eher auf Surf1 und ob jetzt noch offene Rechnungen an wen und wie bezahlt werden sollen/müssen/können...
Alter Spruch, nicht von mir: Im Vorteil ist, wer lesen kann...
nein, er wird einer der ehem. Surf1-Kunden sein, welche den Zugang nachweislich mehrfach genutzt haben und an die jetzt ausgehend vom Insolvenzverwalter Hr. Wunderlich, rangegangen wird um die Kohle einzutreiben, damit die restlichen wirklich geschädigten Kunden prozentual nach Tabelle ausgezahlt werden können!
weder noch.Die hatten mich damals über den tisch gezogen.schaut mal
auf der homepage von www.flatrate.de vorbei.
Falsche Surf1-Rechnungen - Die Schwierigkeiten des Rechtsanwalts Jörg A. Wunderlich
Hast du nun bezahlt damals und kannst das anhand von Kontoauszügen belegen oder nicht?
Bzw. hast du wenn du Prepaidkunde warst mal den zweiten B-Kanal benutzt und damals dafür keine Rechnung bekommen, weil die nur
an die Monatszahlern verschickt wurde?
