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Wann darf ich einen Rechner UMTAUSCHEN???

Troop2001 / 9 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo
Ich wollte wissen, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit man einen Rechner komplett reklamieren kann. Den genauen Fall habe ich unten geschildert, aber für allgemeine Erläuterungen zu dem Thema wäre ich auch dankbar.

Ich will mal anfangen die gesammte leidensgeschichte meines kleinen Freundes (Rechners) zu erzählen.
Es handelt sich um einen unter Beratung eines Verkäufers selbst zusammengestellten Rechner: Gigabyte Board, AMD-TB-700 und Elsa Erazor X usw...

Gekauft bei BEMI Kassel

Anfangs viel uns (meinem Bruder und mir) auf, das der Rechner beim Booten, während des ladens von Windows, häufig abstürtzte (mit vielen kleinen grünen Streifen am oberen Bildrand). Wir haben Den Rechner zu Bemi gebracht, die konnten aber nichts finden... Nach einiger Zeit war die Grafikkarte KAPUTT, also man konnte sie nurnoch mit den Windowsstandarttreibern nutzten, ohne Hardwarebeschleunigung. Wir haben die Karte abgeliefert, und nach 2 Wochen zurück bekommen (das geht ja noch). Um Weihnachten herrum ist die Grafikkarte, (eine neue, da Elsa festgestellt hatte, dass die karte komplett hin war,) wieder kapput gegangen. Wir haben sie allerdings bis heute nicht zurückbekommen (Heute:= 01.03.01) Ausserdem Weist das DVD-Laufwerk von Samsung auch einige Leseschwierigkeiten beim Lesen von Normalen CDs auf (z.B. Encarta 2000 ORIGINAL,[also nicht irgendwie gebrannt oder sowas]).
Die Garantie läuft in 5 Monaten ab (12 Monate insgesammt) und ich wollte mal wissen, wie es denn nun rechtlich oder wie auch immer aussieht, da es mir nicht reicht, wenn ich dann einen rechner habe, von dem ich behaupten kann, das man sich 12 monate um ihn bemüht hat, mehr aber auch nicht.

Danke

Andreas

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(Anonym) Troop2001 „Wann darf ich einen Rechner UMTAUSCHEN???“
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Für eine Komplett-Umtausch sehe ich eigentlich keine Chance, da der Rest ja funktioniert.

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(Anonym) Troop2001 „Wann darf ich einen Rechner UMTAUSCHEN???“
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bist echt blöd

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Golem Troop2001 „Wann darf ich einen Rechner UMTAUSCHEN???“
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Quatsch,bring den Müll zurück.
Blöd ist der Dir das Ding verkauft hat und das vorige Posting verfasst hat!

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tejay (Anonym) Troop2001 „Wann darf ich einen Rechner UMTAUSCHEN???“
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Moin Moin,
ist schon großer Mist, was mit den AMD-Boards so alles passiert. Du bist nicht der einzige, von dem ich solche Probleme gehört habe.

Meine Frage ist, wurde der Rechner denn auch von BEMI zusammengebaut?
Denn dann gibt es einiges zu reklamieren, dann hat nämlich der Berater/Verkäufer keinen blassen Schimmer von Rechnersystemen.

Wenn das System von vornherein nicht funktioniert, sofort zu BEMI zurück und "Ausbesserung" verlangen. Wenn der sich sperrt, Vorgesetzten holen und mit dem schnacken!!! Denn Du wolltest ein ganzes System und keine Einzelteile und wenn doch, dann sollte man Dich so weit beraten, daß man Dir "empfiehlt" dieses oder jenes nicht mit einbauen zu lassen.

Da die Zeit aber schon recht langer verstrichen ist, ist eine Rückgabe kaum möglich, evtl auf Kulanz, aber sehr unwahrscheinlich.

Die haben Dir sicherlich auch eine Servicepauschale fürs zusammenbauen abgeknüpft!

Also hin zu BEMI, vorerst freundlich mit denen reden und dann Ausbesserung verlangen

Viel Glück
tejay

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Bisch Troop2001 „Wann darf ich einen Rechner UMTAUSCHEN???“
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Die Zeit spielt keine Rolle - du hast dich ja immer sofort an die Leutchen gewandt. Außerdem heißt das ganze Nachbesserung und ist ein Recht des VERkäufers. Der wird aber irgendwann keine Lust mehr haben... und Wandeln

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SmallAl Troop2001 „Wann darf ich einen Rechner UMTAUSCHEN???“
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Wie hier bereits erwähnt hast Du so noch kein Recht etwas umzutauschen, jedoch wohl auf Funktionalität - also wenn's knallt (bzw. nicht) muß der Laden daß Ding so oft nachbessern bis die Kiste bestimmungsgemäß läuft.
Auf Kulanz (falls Du redegewandt bist) bekommst Du deine Kiste eventuell umgetauscht - aber da kannst Du eben leider nicht mit irgendwelchen "Rechten" auftischen, aber Nett sein und es vielleicht dem Laden "schmackhast" machen, so nach dem Motto ich lege noch etwas drauf und hätte dann gern ... / oder dann würde ich ja auch noch ... kaufen ;-)

remember: Today is the first day of the rest of your life !
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(Anonym) Troop2001 „Wann darf ich einen Rechner UMTAUSCHEN???“
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...es gibt bei der nachbesserung grenzen. mehr als 3x sieht die rechtsprechung als "unzumutbar" an. ist die kiste jetzt arbeitsunfähig, setze dem händler eine letzte frist zur nachbesserung. bekommt er die angelegenheit innerhalb der frist in die reihe ist alles ok. wenn nicht - geh zu deinem anwalt. der kaufvertrag sollte denn "gewandelt" werden - d.h. rückabwicklung.
kiste zurück - geld zurück. viel glück!
GarfTermy

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Troop2001 Nachtrag zu: „Wann darf ich einen Rechner UMTAUSCHEN???“
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Danke für eure Tipps, ich werds mal mit dem "wandeln" Versuchen. Dazu haben mir nun schon mehrere Leute geraten, und 3 Ausbesserungen sind es nun auch schon, ich werds versuchen.

Danke

Andreas

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BaDBoY30 Troop2001 „Wann darf ich einen Rechner UMTAUSCHEN???“
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Gigabyte und Elsa vertragen sich in der Regel nicht und de9in DVD Laufwerk hat eine schlechte Fehlerkorrektur, Händler ansprechen auf rasche behebung der Schäden ansonsten auf wandlung des Kaufvertrages pochen in verbindung mit deinem Anwalt (klappt immer kostet ca 200,-DM)die der Händler auch bezahlen muss da er in diesem fall da selbstbau der hersteller ist nicht elsa,gigabyte usw. sondern er und er muss dir die maschiene wieder richten.

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