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Gültigkeit Lizenzen ?

E.W. (Anonym) / 3 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo allerseits,
wie ist das so mit den Lizenzen ? Wenn ich mir ne neue Software kaufe, darf ich die dann auch an mehreren Rechnern installieren und nutzen, oder gilt das nur für einen Rechner. Was ist wenn der (die) rechner von mehreren Personen genutzt wird? Hängt die Lizenz also am Rechner oder an der Person.
Anders; ich arbeite in Job mit verschiedensten Programmen (z.B Office 2000, oder auch Jobspezifische), die alle auf mich lizenziert sind. Kann ich diese Programme auch auf meinem Privat Pc nutzen? auch Familienmitglieder ?
Es ist mir klar, daß eine Kontrolle unwahrscheinlich ist, aber wie ist der legale Weg ?
E.W.

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FreddyK. E.W. (Anonym) „Gültigkeit Lizenzen ?“
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Das kommt auf die jeweiligen speziellen Lizenzbedingungen an. Die
stehen entweder auf der Verpackung, oder sind beigelegt, oder bei
der Installation zulesen, und sind zusätzlich bei den meisten
Programmen unter dem Menüpunkt "Hilfe" abzurufen.
Eine Pauschalaussage ist nicht möglich.

Gruß FreddyK.

Dieser Beitrag wurde unter Debian GNU/Linux 7.1 Wheezy verbrochen. https://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung
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Herman Munster FreddyK. „Das kommt auf die jeweiligen speziellen Lizenzbedingungen an. Die stehen...“
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Verzeihung, aber Pauschalaussagen sind in dem Sinne möglich, als daß die Lizenzbedingungen, die erst nach Aufruf des
Setup-Programmes zum ersten Male (!!) auftauchen, also auch nicht draußen auf der Packung stehen o dgl., nach
deutschem Recht als NICHT vorhanden zu betrachten sind! Derartige Dinge müssen VOR dem Kauf dem Käufer zur
Kenntnis gegeben werden, damit er sich die Sache entsprechend überlegen kann. Erfährt er erst NACH dem Kauf
von Lizenz-bedingten Einschränkungen, hat der Hersteller Pech gehabt.

Das heißt natürlich NICHT, daß man z.B. ungestraft vervielfältigen kann, das Copyright gilt immer, "nur" die Verbote,
die in den Lizenzbedingungen stehen, sind praktisch alle für´n Ar...mlehnstuhl und nur, wenn der Kauf nach bzw.
unter deutschem Recht zustande gekommen ist. Entscheidend ist das Recht des Landes, in dem die Firma sitzt,
von oder bei der man bestellt, bezogen und bezahlt hat. Hat man z.B. bei einer in London ansässigen Firma bestellt,
gilt englisches Recht (die sind in schöner Regelmäßigkeit für den Käufer - Inländer wie Ausländer - nicht so günstig
wie es das deutsche BGB vorsieht).

Soweit ich die "Recht-Seiten" diverser Publikationen recht verfolge, ist aber stets die zeitlich gleichzeitige Installation
eines Programmes vom selben Massenspeicher auf mehreren Rechnern nie erlaubt, auch dann nicht, wenn der "andere"
Rechner zig Kilometer entfernt ist und an den niemand sonst als der rechtmäßige Eigentümer des Massenspeichers
herankommt. Also müßte man streng genommen die Textverarbeitung von Laptop heruntermeißeln, wenn man mit
demselben Programm auf dem heimischen oder Firmen-Desktop und umgekehrt arbeiten will, sofern beide Installationen von
derselben CD stammen. Bei allen diesen Dingen greift nämlich eher das Copyright als Lizenzbedingungen.

Und, wenn wir gerade mal dabei sind, wie man in der aktuellen CHIP ziemlich weit hinten (Seite 1xy, rechte Seite oben) lesen
kann (mit Aktenzeichen, wer sowas benötigt!), ist es nach deutschem Recht auch untersagt, z.B. eine Routine einzubauen,
die nach n-mal Starts des Programmes und immer noch nicht beim Hersteller registriert das Programm einfach wieder
beendet, wie es z.B. bei etlichen Omnipage-Versionen der Fall ist. Darin sieht das Gericht einen Mangel, der zum
Umtausch bzw. Rückgängigmachung des Kaufvertrages seitens des Käufers berechtigt.

M$ versucht ja seit Jahr und Tag mit immer wieder neuen Fallen etwas ähnliches zu erreichen, muß aber, solange das
deutsche Copyright-Recht noch gilt, immer aufs Maul fallen, weil dieses genau das ausdrücklich erlaubt, was M$
unmöglich machen will, nämlich z.B. ein Programm von derselben CD auf mehreren Rechnern NACHEINANDER
aufspielen zu können, z.B. bei Neukauf eines Motherboards, sofern es vom alten Rechner restlos entfernt wurde
oder die HD im neuen mit neuem MoBo z.B. weiter benutzt wird usw.

Überhaupt ist es ja, wie ein kürzlich durchgeführter Vergleichstest von Händler AGBs zeigte, mit deren Gesetzeskonformität
nicht so dolle (der ABGs), mit sich meinen sie es immer gut, der Käufer soll´s Pech gepachtet haben. Für eine
Computer(teile)käufer ist es schon immer von großem Vorteil gewesen, sich mit dem dt. Kaufrecht auszukennen.

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HADU Herman Munster „Verzeihung, aber Pauschalaussagen sind in dem Sinne möglich, als daß die...“
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Hallo,
klar sagen deutsche Gerichte, daß man ein Betriebssystem nicht verdongeln darf, aber jetzt versuche doch mal ein Notebook (Sony oder so) zu kaufen, auf dem das Betriebssystem nicht nur auf einer Recovery CD ist -> Fehlanzeige!

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