Ich brauche von Euch mal einen juristischen Rat!
Habe im Januar 2000 mal einen PC mit 5-Jahresgarantie bei Atelco gekauft. Die 17 GB Festplatte ist nun nach fast 2 Jahren defekt. Gestern in der Filiale sagte man mir, die 17 GB Festplatte gibt es nicht mehr und deshalb müßte ICH (!) den Differenzbetrag von ca. DM 40,- bis 50,- für eine neue 20GB Festplatte zahlen. Ist das juristisch okay? Eigentlich will ich doch die 5-Jahresgarantie nutzen und eine neue 17 GB Festplatte haben. Es sollte doch nicht meine Problem sein, daß Atelco trotz ihrer Ewiggaranie keine alten 17 GB Festplatten mehr auf Lager hat, oder? Gleiches Problem hätte ich ja mit meinem 500er Prozessor wenn der defekt wäre. Ist denn meine Gedanke auch juristisch okay? Weiß evtl. jemand, einen Richterspruch oder so auf den ich mich beziehen kann?
Vielen DANK!
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geh am besten mal zum verbraucherschutz, die beraten kostenlos und kompetent. eventuell übernehmen sie sogar anwaltskosten, wenn der fall interessant und vielversprechend genug ist.
So einfach ist das nicht. Du musst fein unterscheiden zwischen der gesetzlichen Gewährleistung (nicht Garantie!; zur Zeit 6 Monate), in der du quasi alle Rechte hast. Bei einer längeren Gewährleistung tritt dann erst die sogenannte Garantie in Kraft. Dies ist eine FREIWILLIGE Leistung des Herstellers oder Händlers und daran kann er Bedingungen knüpfen, die bei der gesetzlichen Gewährleistung nicht möglich sind, wie zum Beispiel freies Einsenden der Ware zum Händler/Hersteller (bei der gesetzlichen Gewährleistung muss das kostenlos sein, also unfrei einschicken). Les mal in den Garantiebedingungen nach, dort sollte eigentlich alles genau stehen. Aber wie gesagt, das ist eine freiwillige Leistung!
Da würde mich aber mal interessieren, wie die das rechnen! Differenz zu einem Teil, das es gar nicht mehr gibt?
Festplatten sind eigentlich nicht billiger oder teurer geworden, nur größer bei gleichem Preis. Wenn du also damals eine Platte im Wert von 300.- bekommen hast und bekommst heute wieder eine für 300.-, dann ist die etwa doppelt so groß.
Ich würde mir das mal ganz genau vorrechnen lassen!
was steht denn in den agb´s?
im übrigen würde ich die hersteller-garantie in anspruch nehmen (falls vorhanden). seagate hat mir anfang dieses jahres ein alte 4.3 gb platte gegen eine 10gb hd umgetauscht - ohne berechnung.
mfg
