hallo allerseits,
ich muß mich jetzt einfach mal auskotzen. Ich habe mir einen Rechner aus verschiedenen Komponenten zusammengebaut und habe mich des öfteren über die Arroganz der Hersteller aufgeregt, die es nicht fertigbringen deutschsprachige Anleitungen dazuzulegen. Jeder popelige Fön hat inzwischen mehrseitige Anleitungen, nur ausgerechnet solche komplexen Geräte wie Hardwarekomponenten, wo soviel Scheiß passieren kann werden nur englischsprachig geliefert. Das funktioniert nur, weil wir Nutzer nicht mehr Druck auf die Hersteller bzw. die Händler ausüben. Geht es manchem von Euch eigentlich auch so oder bin ich der einzige der nicht so gut englisch kann, daß er alles ohne Probleme lesen kann. So das war\'s.
Gruß Christoph
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Hallo, chrikap;
mir geht es genauso. Momentan habe ich leider die aktuelle Recht-
sprechung zu diesem Problem nicht parat. Werde mich aber darum küm-
mern und das Ergebnis hier auf dem Brett posten. An Deiner Stelle
würde ich mich wegen der Komponenten, bei denen das der Fall ist, an
den jeweiligen Verkäufer wenden und ihm mitteilen, daß er den Kauf-
vertrag nicht zu 100 % erüllt hat (sog. Einrede des nicht erfüllten
Vertrags, vgl. § 320 BGB). Ich würde ihm (schriftlich oder unter Zeu-
gen eine angemessene Frist - 2-3 Wochen - setzen und ihn auffordern,
binnen dieser Frist eine deutsche Übersetzung zu liefern, ansonsten
würde ich ankündigen im Falle fruchtloser Fristverstreichung entweder
a) auf Herausgabe einer deutschen Übersetzung zu klagen oder
b) vom "Wandelungsrecht" (§§ 459, 462 ff. BGB) Gebrauch zu machen und
die Ware gegegen Kaufpreisersattung (nebst Zinsen) zurückzugeben.
Dies ist genau der Druck, den die Hersteller nebst Händler benötigen !
Gruß Liebling Kreuzberg
Liebling Kreuzberg:
Du hast Deine Grenze eben deutlich überschritten, mag sein das Du ein Paragraphen geiler Anwalt bist, aber von Sachen wo Du gar keine Ahnung von hst solltest Du die Finger lassen.
Was kann ein Händler dafür, wenn keine Anleitungen zur Verfügung stehen??
Der Hersteller ist der Ansprechpartner und nicht der Händler, der hat ein hartes Geschäft in einer fiese Branche, Spinner und Träumer wie Du tragen einen sehr großen teil dazu bei, daß es so ist!
Das einzige was in der Branche klasse geht, ist die verdrängung untereinader.
Wenn jemand zu nicht klarkommt, sollte er jemanden ansprechen der ihm weiterhelfen kann. den ersten Schritt hat er ja bereits getan.
Wenn er in einem Fachhandel gekauft hat, wird man ihm auch sehrgenau erklären was er wie zu tun hat, kommt immer drauf an wie man den Händler anspricht!
Du hast ja recht, nur wäre es endlich mal an den Händlern, den Herstellern in den Hintern zu treten, auch in ihrem eigenen Interesse. Denn das stinkt denen ja auch, wenn sie den Kunden genau das erklären müssen, was in einer halbwegs normalen Anleitung stehen sollte. In jeder anderen Branche ist das inzwischen eine Selbstverständlichkeit. Nur die Computerhersteller denken, sie könnten sich da ausklinken. Das Ergebnis davon ist, daß viele sich dann nicht getrauen, ihren PC mal selbst zusammenzubauen oder aufzurüsten und die entsprechenden Komponenten bei den Einzelhändlern zu kaufen, sondern lieber die "2200 DM Aldi-Komplettsysteme" kaufen.
Gruß Christoph
Warum sollte der z.B thaiwanesiche Hersteller, der für den großen international-englischsprachigen Raum herstellt, extra für den kleinen deutschen Absatzmarkt eine Anleitung machen?
Dein Händler um die Ecke und auch du, möchten es doch billig haben, also wird keine in Deutschland hergestellte EDV-Hardware gekauft, denn
diese hat in aller Regel schon eine deutschsprachige Anleitung dabei!
Du tust grade so, wie wenn einzig im Pc-Bereich ostasiatische Hersteller den ach so kleinen deutschen Markt beliefern. Wieso klappt das dann alles bei ostasiatischen Hifi-Anlagen, Fotoapparaten, Fernsehern und was weiß ich noch alles. Das sind in ihren Bereichen auch Billigprodukte, allerdings mit teilweise sehr guten, deutschsprachigen Anleitungen.
Ich sagte nicht das die den deutschen Markt beliefern, sondern das ich als Händler direkt beim ostasiatischen Hersteller in Übersee einkaufe und dort die Produkte die für den internationalen Markt bestimmt sind, weil das für mich als Händler günstiger ist und man die Preise an den Kunden weitergeben kann!
Ich sehen es doch jeden Monat bei der Buchhaltung, die Pioneer DVD Laufwerke welche ohne Karton, nur mit Handbuch(englisch, spanisch, japanisch) und Treiber-CD angeboten werden, verkaufen sich um den Faktor 5 besser gegenüber denen im Karton die extra für den europäischen Markt hergestellt werden. Letztere muß man teurer hier über Zwischenhändler eingekaufen.
Einer dieser Zwischenhändler ist z.B. die Koch AG aus Köln, welche groß in dem von dir beschriebenen HIFI Markt sind und Kaufhäuser wie Saturn, Brinkmann usw. beliefern, dann natürlich auch speziel für den europäischen Markt ausgrichteten Anleitungen!
Hallo, 62.226.215.105;
Der Hersteller muß ja keine deutsche Anleitung herstellen. Er hat aber
ein Interesse daran, harte DM zu verdienen. Immerhin umfaßt der
deutschsprachige Raum mehr als 100 Mio. Menschen (Schweiz, Österreich,
ehemalige Gastarbeiter in Jugoslawien, Italien, Türkei etc.)
Selbst beim amerikanischen Autohersteller Opel ist es üblich, für ein
Neu-Kfz eine umfangreiche, in Deutsch gedruckte Bedienungsanleitung
zu erhalten. Dies, obwohl jeder Autokäufer sicherlich auch einen Füh-
rerschein hat und nach Volkes Meinung auch ohne die BA Auto fahren
kann.
Es sind mal wieder die Ingenieure in den Vorstandsetagen der Einkaufs-
firmen, die sich nicht vorstellen können, daß es auch Leute (außer
Ihnen selbst) gibt, die eine schriftliche BA haben wollen. Merke:
Was Du schwarz auf weiß hast, kannst Du getrost nach Hause tragen ...
LK
Ave, scriptor;
non sum communis cum opinio teus, ut auctores de terris incognitae
habent obligatio, scriptae in lingua romana facere !
Utrunque est obligatio de civitate romanae visitare schola et
discipulare lingua incognita !
SPQR et Gaius Iulius Caesar !
Warum soll ich mich in Deutsch unterhalten ?!
Viel Spaß bei der Übersetzung wünscht
LK
Liebling Kreuzberg
Lieber Indronil,
das ist schon das zweite merkwürdige Posting, das ich heute von Dir lese.
Grundsätzlich ist jeder Hersteller verpflichtet, deutschsprachige Anleitungen seinem Produkt beizulegen. Wenn der arme Händler offenbar nur noch die Kohle seines Kunden im Auge hat, so ist das sein Problem. Der Händler ist schließlich derjenige, der einen verbindlichen Kaufvertrag mit dem End-Kunden eingeht. Somit sollte der Händler auch tunlichst seine Produktpalette auf gesetzkonforme Ausstattung überprüfen und nicht ahnungslos tun.
Was ist mit Dir los? Einen schlechten Tag gehabt?
Beste Grüße
Hallo, Indronil;
leider habe ich, um mit Goethe zu sprechen, "auch Juristerei
studieret". Kurzum: Der Käufer hat mit dem Verkäufer (egal, ob eine
große Firma oder der kleine PC-Laden um die Ecke) einen Kauf-
V e r t r a g . Mit dem Hersteller, dem Lieferanten, dem Zwischen-
händler und dem taiwanesischen Chipeinbauer sowie dem kalifornischen
Chiphersteller hat er k e i n e n V e r t r a g .
Im Zivilrecht gibt es den Grundsatz des "Vorrangs des Vertragsverhält-
nisses". Du kannst es ja mal gerne ausprobieren und Dich an den Her-
steller wenden. Der wird zwar Dein Schreiben entgegennehmen, aber er
ist rechtlich (leider !) nicht verpflichtet, darauf einzugehen.
Der Händler seinerseits muß sich an seinen Vertragspartner halten.
Genauso ist es, wenn bei Deinem PC ein Teil defekt ist. Du wendest
Dich sicher an Deinen Vertragspartner, den Verkäufer, und garantiert
nicht an den Hersteller (von Fällen der Garantie abgesehen; diese ha-
ben aber überhaupt nichts mit Gewährleistung zu tun !)
Jeder Käufer kann verlangen, daß ihm für 100 % Kaufpreis auch 100 %
Ware (incl. Bedienungsanleitung in Deutsch, nicht in Kisuaheli !)
geliefert wird. Alles andere sind gutgemeinte Behelfe. Der Käufer hat
jedoch einen (einklagbaren) Anspruch !
Mündeliche Auskünfte im Fachhandel in allen Ehren; aber was, wenn der
Kunde später einmal seinen PC weiterveräußern will. Dann weiß er ja
sicher nicht mehr alles aus dem Kopf. Was dann ?
Ich werde voraussichtlich demnächst in der Bibliothek herauskramen, ob
es ein BGH-Urteil dazu gibt oder nicht. Bis dahin müssen wir halt
warten.
Gruß Liebling Kreuzberg
Hallo Liebling,
ich war gestern wohl etwas zu hochgekocht.
Meines Wissens nach gibt es ein recht ein deutschsprachiges Handbuch zu erhalten, bei einem Kauf einem Produktes in Deutschland.
Nur sind meiner meinung nach diese urteile wirklichkeitsfremd, was
kann der Händler dafür, wenn es kein Handbuch gibt, weil Noname Produkte gekauft werden. Bei Markenware ist in 90% der Fälle ein Handbuch dabei, zumindest aber eine Kurzreferenz.
Was soll auch in dem handbuch drinstehen, wie er die Karte einbaut?
Jumper oder irgendwelche Konfigurationsmöglichkeiten gibts nicht bei auf den Karten.
Gruß Indronil
Du bist wohl zu dämlich um Mandanten zu bekommen das du soviel Zeit hast uns hier ständig mit deinen Jura-Geschwafele vollzumüllen!
Geh und besorgen dir erstmal einen Account, oder lade das hier runter:
http://www.nuhr.de/data/FRESSEHA.MP3
Nomen es omen;
ein glatter Verstoß gegen die Spielregeln. Auf Beleidigungen ( § 185
StGB ) brauche ich nicht einzugehen. Im übrigen gehe ich sowieso nicht
auf einen Text ein, der in zwei Sätzen 8 ( in Worten: acht ) Fehler
aufweist !
LK
Sag mal hast du ne Lücke in der BRAGO gefunden, das man die Zeit die man für solche Postings aufwendet, wie sie von dir kommen und den Fragern hier in keinster Weise weiterhelfen, den eigenen Mandanten anrechnen kann? Wenn ja, dann erzähl es mir, damit ich das auch machen kann! Ansonsten interessiert und nützt es keinem, wenn wir hier die aktuelle Rechtsprechung runterbeten!!!
Hallo, Adrian;
nein, eine Lücke in der BRAGO habe ich nicht gefunden. Aber auch keine
gesucht ! Wenn Deiner Ansicht nach meine gelegentlichen Stellungnah-
men den Fragern nicht weiterhelfen sollten, so bestreite ich dies und
bitte Dich höflichst, mir das Gegenteil zu beweisen.
Ich gehe davon aus, daß ein jurist. Tip einem User helfen kann, ob er
nach dem Kauf mit seinem Problem(chen) beim Verkäufer "klein beigibt",
sein Recht erst gar nicht geltend macht (das er ohnedies zumeist auch
nicht kennt !) oder ob er das Ganze sein läßt, obwohl objektiv das
Recht auf seiner Seite ist.
Ferner habe ich nirgends die "aktuelle Rechtsprechung heruntergebe-
tet"; aber ich muß mir diesen "Job" nicht auf Dauer aufhalsen. Viel-
leicht bis Du gerne dazu bereit, hier den Usern Hilfestellung zu
leisten. Toi, toi, toi wünscht
Liebling Kreuzberg
Sehr geehrter Herr Adrian Paul;
als Replik bitte ich höflichst darum, mal den Artikel 2 des Grund-
gesetzes der Bundesrepublik Deutschland zu lesen.
Einen schönen restlichen Sonntag wünscht Ihnen
Ihr LK
test
Hi, L.K. !
Vom Grundsatz her hast Du sicher recht, wenn mehr Menschen von ihrem Recht Gebrauch machen würden, wären sehr viele Hersteller und Händler sicherlich eher dazu bereit, auf die Wünsche des Kunden einzugehen.
Da ich aber selber auch im Handel (Bereich Elektrotechnik, sowohl PC-Hardware, als auch HiFi, Fernsehen, Haustechnik)tätig bin, kenne ich auch die Kehrseite der Medallie.
Der Verkäufer ist erst mal grundsätzlich der Angeschissene (bitte um Entschuldigung für den Ausdruck, aber si ist es nunmal). Der Käufer rückt ihm massiv mit seinen möglichen und unmöglichen Wünschen auf den Pelz. Gerade im Bereich PC ist es eine sehr defizile Angelegenheit, da kaum jemand die Funktionen der einzelnen Teile versteht, die er da kauft. Es wird vom Verkäufer als auch vom Hersteller beim Kunden die nötige Sachkenntnis vorrausgesetzt, das erworbene Teil, das als Teil des in seiner Gesamtheit zu sehenden Gerätes "Computer" zu betrachten ist. Der Bereich der Computertechnik ist zum Großteil vollgestopft mit englischsprachigen Fachbegriffen, eine Übersetzung würde also nur auf einen Teil des Vokabulars greifen. Eine komplette Übersetzung würde also auch die Übersetzung von Wörtern wir "Interrupt" oder "Northbridge" oder "VCore" oder "RAM" oder "ROM" oder "IDE" usw. usw. erfordern.
Es kommt z.B. auch niemand auf die Idee, seinem Auto eine neue Einprotzanlage zu verpassen, wenn er nichts von der Materie versteht, geschweige denn auf die Idee, eine Bedienungsanleitung derselben einzuklagen, wenn er mit dem Einbau nicht zurechtkommt. Und das, obwohl Einspritzanlagen genau wie Motherboards oder Grafikkarten frei im Handel über den Autoersatzteilhandel erhältlich sind.
Wer zwingt den unerfahrenen User, sich einen PC zusammenzubauen?
Wer zwingt den Laien, sich ein Haus zu bauen? Wer zwingt den Laien, sich ein Auto aus Teilen zusammenzubauen, oder einen Fernseher?
Das tun in der Regel nur die Leute, die etwas davon verstehen.
Die anderen versuchen es dann über den Rechtsweg.
Greetz
DeadBrain
Wer sich jetzt fragt, was eine Einprotzanlage ist: keine Ahnung !
Soll Einspritzanlage heissen. *gg*
man koennte aber auch einprotzen oder besser aufprotzen
aber wer davon nix versteht (von protzen) sollte auch mit deutschem handbuch die finger von lassen
:)lard
Hallo, DeadBrain;
aus diesem Blickwinkel habe ich die Angelegenheit noch nicht betrach-
tet. Ich kann mir schon vorstellen, daß man mit etlichen Nervtötern zu
tun hat, wenn man "hinter dem Tresen" (und damit meine ich nicht die
Kneipe !) steht und sich das Gelaber von geistigen Tieffliegern anhö-
ren muß.
Gleichwohl denke ich doch, noch in dieser Woche in die Gerichtsbiblio-
thek zu kommen, um dort die sicher vorhandene Entscheidung herauszu-
finden, damit ich die dann auf das Brett posten kann.
So long und toi, toi, toi
Gruß Liebling Kreuzberg
lies mal www.jura.uni-sb.de/jurpc/aufsatz/19980158.htm
Paragraphenreiterei ...
wenn (was ich bezweifle) du die Frimen verklagt bekommst haste mal so um die 30 Anwälte gegen dich (oder mehr)
wenn du es dann doch schaffst was glaubst du wie glücklich dein Leben dann noch verläuft ??
Noch was:
ich weiß ja net warum aber bei meiner Erazor X², der V3 3500, dem SB Live 1024, der 3Com Netzwerk,
dem Aldi Monitor, meiner HDD, dem KT7, dem K7M, dem DVD (NEC)
usw. hatte ich jedes mal deutsche Bedienungsanleitungen
Warum fragt ihr euch ??
naja, war halt alles Markenware (gut der Monitor, aber hey, siehe da: Aldi kümmert sich um seine Kunden)
Ansonsten ist das hier nur zum Info, gut hab vielleicht auch mehr als ihr bezahlt aber ich hab wenigstens deutsche
Handbücher
zum Schluß noch ein Tipp: "meistens" kann man die Handbücher bei den Herstellern als PDF-Datei runterladen
bei Abit ist das in Englisch Deutsch Japanisch Chinesisch und noch 15 andere Sprachen möglich (nur Überflogen)
Naja trotzdem einen schönen Sonntag
Paragraphenreiterei ist nun mal mein Leben.
Gruß LK
geh sterben!
@Indronil: Ich schließe mich den Sorgen caminos an, bist heute gar nicht wiederzuerkennen....
Liebe Leut, wenn ich ein Produkt kaufe, und ich auf der Verpackung
nur alle Sprachen lesen kann auser Deutsch, dann frage ich den Händler ob eine Deutsche Anleitung beiliegt. Und je nach Auskunft kaufe ich dann das Produkt oder nicht. Wo liegt das proplem?
Es gibt viele Produkte auf Deutsch, die werden dann gekauft.
Ich lade auch nur Deutschsprarige Download runter und habe seit
2 Jahren nie propleme.Ich werde wegen Internet und PC kein Englisch
lernen. Ich Wohne in Deutschland, das liegt im Deutschsprarigem Europa
und nicht in Amerika oder England.
Am deutschen Wesen, soll die Welt genesen!
Oder wie ist dein letzter Satz zu interpretieren?
Hallo, 62.156.15.28,
der Herr Kollege, auf den Sie sich beziehen, hat einen Sachverhalt
sachlich aus seiner Sicht dargestellt. Hingegen vermisse ich an Ihrer
geschätzten Darstellung den sachlichen Bezug. Was haben die Ausfüh-
rungen des Autors, auf den Sie sich beziehen, mit Herrn Adolf Schickel
-gruber (alias Hitler) zu tun ? Ich bitte hier um fundierte Stellung-
nahme ! Mit Allgemeinplätzen und Schlagworten ist niemandem gedient !
Howgh, ich habe gesprochen !
LK
test
warum kümmert sich der ominöse Liebling Kreuzberg nicht mal um die fragen, die sich wirklich an ihn richten?
seit tagen wartet auf dem internet-brett eine frage sehnsüchtig auf eine möglichst ausschweifende beantwortung. und diese frage ist extra und ausdrücklich an den godfather of jura gerichtet.
Mußt nur mal nachschauen, Liebling, oder ist das außerhalb deines kompetenzbereiches?
Fakt: Es waren nur 2 Tage !
Fakt: Ich muß eine an mich gerichtete Frage nicht beantworten !
Fakt: Einen "godfather of jura" gibt es nicht !
Fakt: Danke für den Hinweis, die Frage ist beantwortet !
Es ist immer wieder erstaunlich; entweder wird man auf diesem Brett
beleidigt, oder man erwartet fundierte Antworten auf juristisch
knifflige Fragen, die nicht länger als zwei kurze Sätze sein dürfen
oder man wird im Befehlston aufgefordert, etwas downzuloaden, was
sicher wieder eine Beleidigung ist. Vielleicht kümmert sich Herr
Nickles mal darum, daß diejenigen, die gegen die "Spielregeln" ver-
stoßen, hier erst einmal die gelbe und dann die rote Karte erhalten !
Ich denke, die PC-Welt ist genug mit Probs vollgestopft; wieso muß man
sich hier noch ständig gegenseitig in die Waden treten ?!
Dies ist sicherlich nachdenkenswert.
LK
ganz locker bleiben, Liebling, so ein paar störer halten dich doch von deiner mission nicht ernsthaft ab.
der unterhaltungswert von nickles.de ist allein durch deine anwesenheit enorm gestiegen, ja, man kann sagen, diese bretter wären niemals das, was sie sind, wenn deine kompetenz nicht allerorten zu spüren wäre.
deine fans lieben dich, gerade deshalb solltest du dich mal registrieren lassen.
ansonsten toi toi toi
Hallo, nimlot;
vielen Dank für Deine netten Zeilen; ich mußte am heutigen Sonntag
erst mal ins Bett, um mich auszuschlafen, nachdem ich heute morgen um
6 Uhr die Mühle ausgeschaltet habe.
Meine Stellungnahme: Zwar habe ich mit dem Gedanken auch schon ge-
spielt, mich registrieren zu lassen. Aber ich befürchte, daß durch die
dabei bekanntwerdende I-Adresse mein PC mit höchst qualifizierten
Beiträgen von Underdogs und PC-Kiddies sowie sonstigen geistigen Tief-
fliegern zugemüllt werden würde. Von der Fülle der juristischen Aus-
einandersetzungen, die dann entstehen, könnte ich zwar ganz gut leben,
aber mein Auftrag lautet: ab und an juristische Tips geben (auch wenn
sie manchmal textmäßig deshalb etwas länger geraten als ein üblicher
Beitrag, aber man kann eine jurist. Antwort nicht immer in einem Satz
geben (Sorry, aber ich habe die Jura nicht erfunden, es waren die an-
deren ! zB Bundesgerichtshof, Rudi Dutschke, der Generalbundesanwalt, die Baader-Meinhof-Bande, Manfred Krug, Kollege Perry Mason, das königlich Bayerische Amtsgericht, "Neues aus der Gerichtskantine" und
noch viele andere mehr !)
Ich hoffe, Du und die anderen haben Verständnis ? Oder wie denkst Du
darüber ?
Gruß LK
Zu doof sich ne anonyme Webmailaddi zur Registrierung zu besorgen was!
Zu doof, um dem Fragesteller eine juristisch einwandfreie Auskunft zu
geben, ob er einen einklagbaren Anspruch auf Aushändigung einer in
Deutsch gehaltenen Textausgabe der Bedienungsanleitung für seinen PC
hat oder nicht !
LK
Der Urposter hat in seinem Beitrag auch _nicht_ um deinen Rechtsbeistand ersucht, sondern nur seine allgemeine Unzufriedenheit dargelegt.
Zu doof, um zu begreifen, dass auch ein "anonymes" Postfach bei GMX oder sonstwo, genauso zugemüllt werden kann, was?
Hättest Du geschwiegen, wärst Du ein Weiser geblieben.
@camino: postfach hin oder her, durch die nickles-registrierung wird niemand zugemüllt, da niemand gezwungen ist, seine addy zu veröffentlichen.
@nimlot: Wie hast Du denn Dein Passwort von Nickles erhalten? Ich hab mein Passwort per eMail bekommen. Deshalb hab ich mir auch ein "anonymes" Postfach bei Hotmail zugelegt.
@camino: natürlich durch die angabe einer addy. und? werde ich zugemüllt? nein.
aber dem Liebling ging es ja mit seiner furcht vor der registrierung auch um was anderes als werbung.
@nimlot: Deshalb kann ich Dein vorheriges Posting nicht ganz nachvollziehen. Man braucht also doch eine eMail-Adresse ums sich registrieren zu lassen. Ich bin bis jetzt auch nicht zugemüllt worden. Das liegt aber vermutlich daran, dass ich hier eher passives als aktives Mitglied bin. Selbst wenn mich jemand zumüllen wollte; mit einem Mausklick ist mein Postfach bei Hotmail leer.
Dafür benutzt man doch diese Postfächer bei GMX und Co.!
Als Zumüllpostfächer die man dann bei Onlineregistrierungen und was weiß ich noch angeben kann, damit die echten POP3 Fächer sauber bleiben!
Genau meine Meinung.
>vielen Dank für Deine netten Zeilen...
Rest entsorgt!
Typisch Jurist, merkt es noch nicht einmal, wenn er verarscht wird!
Hallo, 62.158.141.180;
mein Vorschlag: Du erledigst ab sofort die Beantwortung derjenigen
Fragestellungen, die rein juristische Probleme beinhalten. Ich bin
gespannt auf die Ergebnisse!
LK
wenn hier im Board irgend jemand deine juristischen Problemlösungen sucht, wird er dich schon direkt fragen! Ansonsten ist hier niemand daran interessiert, aber das hast du anscheinend noch nicht ganz mitbekommen - geh spielen in Foren, die für deinen Beruf gedacht sind!
Hallo, 62.158.141.180,
da der Umgang hier auf dem Board wirklich so "nett" ist, werde ich
hier nicht mehr posten. Dafür übernehmen dann so nette Fachleute wie
zB 62.158.141.180, Arschhaar und Konsorten die juristische Betreuung.
Es scheint immer wieder Leute zu geben, die dann, wenn sie auf wirk-
liche Fachleute treffen, ihre Minderwertigkeitskomplexe ausspielen
müssen, weil sie es anscheinend nicht ertragen können, daß jemand auf
seinem Gebiet Fachmann ist.
Wenn man hier fundierte juristische Tips gibt, die dem Betreffenden
weiterhelfen, dann ist hier Neid und Mißgunst. Als Jurist habe ich
es nicht nötig, mir am Zeug flicken zu lassen.
Die vorbezeichneten Herrschaften übernehmen sicher gerne die Fortfüh-
rung der juristischen Auskünfte ! Tschüs an alle und toi, toi, toi
Liebling Kreuzberg
Es hat dich hier niemand jemals um deinen 'fundierten juristischen Tips" gebeten! Du kannst es nur nicht lassen, aus allen normalen Auskotzpostings hier, gleich eine Rechtsstreitsache zu machen!
Die Leute wollen sich nur mal Luft machen hier und ne Bestätigung von Anderen haben, das es denen genauso geht und nicht gleich mit jedem Kinkerlitzen vor den Kadi ziehen, so wie du es immer vorschlägst.
ach Liebling, langsam mache ich mir sorgen. von 44 beiträgen sind lediglich 16 von dir.
ist das nicht ein bißchen wenig?
darf ich dich, der du mit allen juristischen tricks und winkelzügen meisterhaft vertraut bist, fragen, was eine I-Adresse ist?
ist ja auch egal, hochqualifizierte spitzenkräfte müssen über diese kleinigkeiten sowieso nicht so genau bescheid wissen (aber du hast schon recht: lieber permanent unter der eigenen ip veröffentlichen als einen anonymen benutzernamen auswählen. aus strategisch-juristischer sicht ein brillianter schachzug, wie ich ihn von dir nicht anders erwartet hätte).
gefällt mir, wie du dein ding durchziehst. mach weiter so
und toi toi toi
Er möchte sich hier nur profilieren, was für ein toller Hecht er doch ist! Aber das dieses hier niemanden interessiert, dazu ist er zu blind!
Ich habe die letzten zwei Jahre, Software für den rechtsberatenden Berufstand entwickelt und hatte dabei viele Juristen als Fachberater täglich zur Seite, die hatten neben ihrer eigentlichen Tätigkeit auch noch ne Menge Ahnung von IT und haben nicht ständig ihr Jura-Krams raushängen lassen!
Hihi, dann kenne ich dich ja!
Wir haben uns das Büro erfolgreich geteilt, na klickerts!!
War ich als Fachberater denn wirklich so IT-lastig? :-)
Hallo, 62.226.215.80,
als stellv. Leiter der Rechtsabteilung einer Tochtergesellschaft der
Deutschen Bank AG mit langjähriger Anwaltserfahrung habe ich eine Profilierung auf diesem Brett nicht nötig. Mir ging es schlicht darum, auf dem Board "Contra Nepp" konkrete juristische Tips denjenigen zu geben, die nicht weiter wissen, um zu ihrem Recht zu kommen. Ob ich meinen "Jura-Krams" habe raushängen lassen, mag die User-Gemeinde entscheiden.
Daher werde ich ab jetzt nicht mehr posten und schlage vor, daß Fach-
leute wie Sie und auch andere, die meinen Hilfeversuchen jurist. Fra-
gestellern ablehnend gegenüberstehen, an meiner Stelle konkret weiter-
helfen.
Abschließend darf ich Sie noch auf d r e i Rechtschreibefehler Ihrer Muttersprache Deutsch hinweisen: Nach dem Wort profilieren erfolgt k e i n Komma !
Bei "Aber das dieses hier ..." wird das Wort "daß" mit "ß" geschrieben
und nicht mit "s". Nach "Ich habe die letzten zwei Jahre ..." darf
k e i n Komma gesetzt werden !
Wenn Ihre Softwareentwicklung genauso gut ist wie Ihre Orthographie, dann "Gute Nacht Marie" !
Auf Nimmerwiedersehen ! PS: "Contra" ist lateinisch und heißt "gegen"
Liebling Kreuzberg
Ohhh großer Meister und stellv. Leiter einer Rechtsabteilung, wir sind
ja alle sooooo unwürdig unter dir hier auf der Welt zu leben. Wenn du es sehen könntest, ich und alle Kumpels hier im Saal fallen auf die Knie vor dir!
>als stellv. Leiter der Rechtsabteilung einer Tochtergesellschaft
>der Deutschen Bank AG mit langjähriger Anwaltserfahrung ...
-- Rest entsorgt --
- soll man davon jetzt beeindruckt sein [J][N]
- hilft mir das jetzt in einer Weise [J][N]
- hilft das der Deutschen Bank AG [J][N]
- ist bald Ostern [J][N]
Du hast bei den Antwortvarianten das [weiß nicht] vergessen!
NOPE das war absichtlich, er ist doch NUR "stellv. Leiter einer Rechtsabteilung", da muß man Abstriche machen und es einfacher halten!
Amen
Hallo, Monsieur 62.226.215.105,
merci beaucoup pour votre commentaire ! J'ai aussi votre opinion, que
celui, qui se veut informer comme un appareil functione à l'obligation
d'apprendre la lange étrangère, parce que c'est tres simple, n'est ce
pas ? Ou est ce-que vous avez une autre opinion ? En ce cas - pardon !
Je vous souhaite bonne heures en traduisant ces mots. Bonne chance
vous souhaite
Liebling Kreuzberg
moi coutume lui seulement lire
Hallo, 62.226.215.105,
richtig heißt es: "taiwanesisch"; bitte mal der Korrektur halber im
"Duden" nachsehen, falls ich falsch liegen sollte.
Im übrigen müßte sich der ostasiatische Händler auch nicht mit den
wenigen PC-Interessenten aus dem deutschsprachigen Raum (BRD, Schweiz
Österreich und der Insel Helgoland nebst dem Kleinwalsertal - insge-
samt ca. 150 Mio. Bewohner) rumplagen, da dies ja nur lästig zu sein
scheint. Übrigens: Er könnte ja auch das Netzteil weglassen, dann
spart er auch schon mal ! Die Sache würde für ihn noch billiger !
Komisch nur, daß die Japaner beim Import ihrer Autos in die USA der
lokalen Vorschrift nachgekommen sind, daß auf den Rückspiegeln der
Satz aufgedruckt sein muß, daß Gegenstände, die im Spiegel abgebildet
sind, weiter entfernt scheinen als in Wirklichkeit !
Da staunt der Leser und der (PC-) Fachmann wundert sich.
Gruß LK
perlen vor die säue!
der gemeine pöbel weiß die antworten des meisters einfach nicht zu schätzen!
leider gehöre ich auch zu diesem niedrigen fußvolk.
*nimlot winkt nochmal wehmütig zu seinem Liebling hinüber*
Na dann: R.I.P. L.K.