Allgemeines 22.004 Themen, 148.973 Beiträge

Gewährleistungsanspruch Festplatte

kdiether / 6 Antworten / Baumansicht Nickles

Am 13.04.00 habe ich bei der FATEC GmbH in 12435 Berlin eine Festplatte gekauft. Leider ist bei der Endmontage ein PIN des Stromversorgungsteiles abgebrochen.
Die Festplatte übergab ich am 17.04.00 den v.g. Händler mit der Bitte um Umtausch - der wurde abgelehnt. Die Platte wird zum Hersteller zwecks Reparatur geschickt.
Zwischenzeitlich immer wieder Nachfragen wie es denn weiter geht, eine Information der Firma gab es dazu nicht. Selbst die Nachfrage wohin denn die Platte geschickt wurde - keine Anwort.
Also mußte ich schriftlich reagieren. Meine E-Mail an den GF des Unternehmens beantwortet der Vertriebsleiter am 30.05.00 so:"Die von Ihnen gekaufte ........ Festplatte war bei Reklamationseingang mechanisch beschädigt, was einen Garantieverlust zur Folge hat". Weiter heißt es dann, dass Sie über Kulanz mit dem Hersteller helfen wollen.
Viel schöner ist der letzte Satz:" Dieser Vorgang hat nichts mit unserem normalen Verhalten bei Reklamationen zu tun. bei dem wir Komponenten die innerhalb sokurzer Zeit ausfallen, sofort tauschen".
Bis heute (09.07.00) keine Reaktion!
Ich kann vor derartigen Unternehmen nur warnen.
Meiner Meinung nach umfaßt der Gewährleistungsanspruch die gesamte Festplatte und nicht nur Teile daraus. Ein mechanischer Eingriff würde dann vorliegen, wenn ich das Gehäuse geöffnet hätte oder andere eigene Reparaturversuche unternommen hätte.

Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht ?
Wer möchte rechtlich Helfen?


bei Antwort benachrichtigen
Frank (Anonym) kdiether „Gewährleistungsanspruch Festplatte“
Optionen

man muss leider zuerst mal vor leuten wie dir warnen!
DU hast die platte beim zusammenbau beschädigt, also ist das KEINE garantie oder gewährleistung. alles was du HOFFEN kannst, ist ein wenig KULANZ seitens hersteller oder händler, aber ein RECHT darauf hast du NICHT!
dass das nun schon so lange dauert ist sicher nicht schön, aber ich als händler wäre sehr geneigt gewesen, in der hinsicht überhaupt nichts zu unternehmen, vor allem wenn mir einer so kommt wie du deinem händler...

bei Antwort benachrichtigen
(Anonym) kdiether „Gewährleistungsanspruch Festplatte“
Optionen

wie zum henker hast du´s geschafft, einen stromversorgungs-pin abzubrechen?

bei Antwort benachrichtigen
Indronil Ghosh kdiether „Gewährleistungsanspruch Festplatte“
Optionen

Ich schließe mich der Meinung von Frank an.
Desweiteren mache ich Dich darauf aufmerksam das Du dich mit diesem Posting strafbar machst (Geschäftsschädigung),es kann doch nicht sein das Geschäfte an den Pranger gestellt werden, die aus Kulanz helfen ollen, noch so niedergemacht werden.

Ich meine as bildest Du Dir eigentlich ein,durch Deine dummheit, machst Du der Firma arbeit die Du ja auch nicht bezahlen mußt.Aber kennst Du den aufwand den die Firma hat, eine Garantie abwickung durchzuführen??
Indronil Ghosh

http://de.betterplace.org/projects/5500-lebensmittel-fur-kambodschanische-kinder
bei Antwort benachrichtigen
KilleKille (Anonym) kdiether „Gewährleistungsanspruch Festplatte“
Optionen

das problem ist, wie ist der pin abgebrochen? das kann durchaus ein materialfehler sein! mir sind die dinger schon mehr als einmal verbogen, aber nie abgebrochen.
KilleKille

bei Antwort benachrichtigen
Kromm (Anonym) kdiether „Gewährleistungsanspruch Festplatte“
Optionen

Habe schon zig Festplatten eingesetzt, auch schon mal einen Pin richtig plattgedrückt, aber abgebrochen ist der nicht. Hier sollte kann man nicht einfach ausser Acht lasssen, das es sich um einen Materialfehler handelt! ...und wohin soll man der Meinung der Erhabenen, hier schreibenden, dann als normaler Verbraucher hingehen?
(Jetzt möchte ich nicht Support des Herstellers hören...welchen Einfluss hat den schon xyz....gerade bei Rückfragen)
Wenn es sich um eine neue Platte handelt, hat der Händler meines Erachtens die Aufgabe und die Pflicht, sich um die Belange des
Kunden zu kümmern (d.h. hier im Interesse des Kunden einen Materialfehler nicht auszuschliessen). Und, wenn der Händler, die Platte (sicher unter den vorgenannten Bedingungen) annimmt, hat er absolut die Pflicht sich um die Abwicklung (kostenpflichtig oder nicht) zu kümmern. Inzwischen sind fast 3 Monate ins Land gegangen,
der Händler rührt sich nicht....Herr Gosh, das ist kein Service, so oder so!

bei Antwort benachrichtigen
Indronil Ghosh Kromm (Anonym) „Habe schon zig Festplatten eingesetzt, auch schon mal einen Pin richtig...“
Optionen

erstens werde ich mit GHOSH geschrieben, sicher ist das kein Service, nur mir würde auch die Lust vergehen wenn ich so einen Kunden haben würde.
Materialfehler.....ist das nicht die Standrdaussage von Kunden, die Service kostenlos haben wollen??

Indronil Ghosh

http://de.betterplace.org/projects/5500-lebensmittel-fur-kambodschanische-kinder
bei Antwort benachrichtigen