Hallo!
Mir wurde Ende August ein Gigabyte-LX-Board verkauft. Ich wollte eigentlich ein BX-Board kaufen, aber da dieses ausverkauft war, empfahl mir der Verkaeufer das LX-Board, da dieses problemlos bis 633 MHz aufruestbar sei.
Jetzt habe ich natuerlich das Problem, dass das Board nur PII-CPUs bis maximal 333 MHz (wg. Bustakt von 66 MHz) unterstuetzt. Der Verkaeufer (und im Handubch steht es sogar schwarz auf weiss) hat mir dieses Ding aber so verkauft, dass ich es bei Bedarf eben entsprechend aufruesten kann, obwohl schon Ende August bekannt war, dass Intel die zukuenftigen PII nur noch mit einem Bustakt von 100 MHz ausstatten wird bzw. schon PII-CPUs mit 350 und 400 MHz auf dem Markt waren!
Weiss einer von Euch, wie die Rechtslage ist?
Besten Dank und viele Gruesse, FB (fb)
Antwort:
tja, klarer fall von falscher beratung... wenn der verkäufer dir das board verkauft mit der zusicherung einer eigenschaft, die dann nicht vorhanden ist, kannst du das teil zurückgeben, und er muß das geld zurückzahlen.
aber: recht haben und recht bekommen, das weißt du ja... hast du zeugen für diese aussage, oder hast du es schriftlich? nein? dann wird es schwierig... mit rechtsschutzversicherung kannst du es ja mal versuchen, aber ohne lieber nicht...
wie wärs denn mit einem schönen celeron? kaum langsamer als pII, aber mit 66mhz bustakt und damit geeignet für lx!
(Popeye )
Antwort:
633 hört sich nicht nach FSB 100 an. Und wenn es mit einem Multiplikator von 9,5 ausgestattet wäre, hätte der Verkäufer auch nicht gelogen. Wenn ich das richtig verstanden habe, war nur von der CoreFrequenz und nicht vom FSB die Rede. Dürfte zumindest zweischneidig sein.
Nichtsdestotrotz ist es eine Sauerei, ein Board bis irgendwann in der Zukunft aufrüstfähig zu bezeichnen, da ein Verkäufer im PC Bereich genau wissen müsste, daß solche Angaben in der Vergangenheit nie und in Zukunft wohl kaum zu halten sind.
Einen Rechtsanspruch daraus abzuleiten wird trotzdem schwierig sein, sofern das Board 633 kann mit 66 FSB.
(Wicky)
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tja, klarer fall von falscher beratung... wenn der verkäufer dir das board verkauft mit der zusicherung einer eigenschaft, die dann nicht vorhanden ist, kannst du das teil zurückgeben, und er muß das geld zurückzahlen.
aber: recht haben und recht bekommen, das weißt du ja... hast du zeugen für diese aussage, oder hast du es schriftlich? nein? dann wird es schwierig... mit rechtsschutzversicherung kannst du es ja mal versuchen, aber ohne lieber nicht...
wie wärs denn mit einem schönen celeron? kaum langsamer als pII, aber mit 66mhz bustakt und damit geeignet für lx!
(Popeye )
633 hört sich nicht nach FSB 100 an. Und wenn es mit einem Multiplikator von 9,5 ausgestattet wäre, hätte der Verkäufer auch nicht gelogen. Wenn ich das richtig verstanden habe, war nur von der CoreFrequenz und nicht vom FSB die Rede. Dürfte zumindest zweischneidig sein.
Nichtsdestotrotz ist es eine Sauerei, ein Board bis irgendwann in der Zukunft aufrüstfähig zu bezeichnen, da ein Verkäufer im PC Bereich genau wissen müsste, daß solche Angaben in der Vergangenheit nie und in Zukunft wohl kaum zu halten sind.
Einen Rechtsanspruch daraus abzuleiten wird trotzdem schwierig sein, sofern das Board 633 kann mit 66 FSB.
(Wicky)