Die Begriffe Website und Forum sind einem britischen Richter unbekannt. Er leitet ein Verfahren gegen islamische Terroristen, die im Internet Terror-Propaganda verbreitet und andere angestiftet haben sollen. Während der Verhandlung meinte der 59-jährige Richter: "Ich verstehe wirklich nicht, was eine Website ist." Und nachdem es ihm der Ankläger erklärt hatte: "Ich habe die Konzepte immer noch nicht ganz verstanden".
Quelle: Computerworld
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Hi,
Um dieses Verfahren einleiten zu können, bedarf es nicht der Kenntnis, zu wissen, was eine Webseite ist oder nicht. Es geht doch nur darum, daß Terrorpropaganda verbreitet wurde oder nicht. Und das ist halt strafbar.
mfg
Landoran
Naja, aber er soll über einen bestimmten Sachverhalt richten, den er gar nicht so richtig im vollen Maße durchschaut.
Ist fast so als wenn kurz nach der Erfindung des Buchdrucks ein Richter Jemanden verurteilen müsste, weil er eine Schmähschrift gegen den Landesfürsten oder die damals herrschende Kirche veröffentlicht hat (soll ja vorgekommen sein) und keine Ahnung hat, wie so ein bedruckter Zettel aussieht, wie er entsteht und welche Möglichkeiten seiner Vervielfältigung und damit einer möglichen Verbreitung, sowie seiner Gestaltung bestehen !
Was ändert das an den von Landoran geschilderten Tatsachen?
Nun ja, einerseits hast Du ja Recht, aber ob es wirklich "nur" darum geht...? Wer "im Namen des Volkes" Recht spricht, sollte mit seiner eigenen Weltoffenheit und Allgemeinbildung nicht grottentief unter Volkes Niveau liegen. Das Richteramt ist ein öffentliches und erfordert ein gewisses persönliches Format. Ich jedenfalls würde mich - ganz egal ob als Kläger, Beklagter oder Angeklagter (ich hoffe, jeder kennt den Unterschied...) - bei einem derart "beschränkten" Richter nicht gut aufgehoben fühlen.
Eine ganz andere Frage ist freilich, ob so eine Provinzposse überhaupt eine Meldung bei Nickles wert ist...
Gruß, Manfred
>>Beklagter oder Angeklagter (ich hoffe, jeder kennt den Unterschied...)
Nein den Unterschied zwischen Beklagter und Angeklagter kenne ich nicht ;-)
Angeklagter heißt es Strafrecht (gegnerische und initiierende Partei ist dann vorzugsweise der Staat, vertreten durch den Staatsanwalt, es kann aber auch "Nebenkläger" geben, die eigentlich besser "Nebenankläger heißen sollten).
Naja, wenn ich keine Kenntniss von einer Web- Seite habe, kann ich z.B. nicht beurteilen, welche Verbreitung die Terrorprppaganda damit erreicht und welche Gruppe von Menschen damit "beglückt" werden können (nämlich Alle, die ggf. eine Suchmaschine bedienen können) und dies ist z.B., für die Findung des Strafmaßes schon von Bedeutung.
Sich im engsten "muslimischen" Freundeskreis über die Verfahrensweise mit "Ungläubigen" zu unterhalten ist etwas anderes, als die restliche Welt daran teilhaben zu lassen !
Ein Richter kann nicht von allem Ahnung haben, das kann niemand. Daher gibt es für solche Fälle Sachverständige. Egal, ob für Massenspektrometrie, Daktyloskopie, HPLC oder Filesharing - jeder Mensch hat nur ein begrenztes Wissen und ein Richter hat zuallererst mal Ahnung vom Gesetz und lässt sich dann von einem Sachkundigen den Sachverhalt erklären und entscheidet dann, ob es sich um eine legale oder illegale Aktion handelt.
Meiner Meinung nach wurde hier einiges aus dem Konzept gerissen. Erstens setzt man heute wohl kaum einen unerfahrenen Richter bei sogenannten Prozesse gegen islamische Terroristen ein!
"Ich verstehe wirklich nicht, was eine Website ist." Und nachdem es ihm der Ankläger erklärt hatte: "Ich habe die Konzepte immer noch nicht ganz verstanden", würde Ich eher als Fangfrage verstehen als Unkenntnis des Richters.