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USB-Festplatte defekt, Hersteller verweigert Ersatz

Markus Klümper / 28 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo!

Ich habe ein sehr ärgerliches Problem. Ich habe schon etliche USB-Festplatten in Gebrauch gehabt, quer durch alle Preislagen. Probleme gab es eigentlich nie, und nun verreckt mir ausgerechnet der Controller meiner Freecom-Platte. Die einzige die noch teurer war als meine Trekstor (die 100% läuft!!!).

Nun habe ich die SATA-Platte herausgebaut um an meine Daten zu kommen, was auch problemlos gelang. Dabei habe ich bewußt ein Garantiesiegel zerstört, da mir die Daten wesentlich wichtiger waren. Nun habe ich ja noch Gewährleistung auf das Teil, die mir natürlich verweigert wird. Ich habe allerdings argumentiert, daß ich selbst. Servicetechniker bin und eindeutig qualifiziert bin, zur Datenrettung ein solches Gehäuse zu zerlegen. Ist zwar meine eigene, aber es könnte ja auch die Platte eines Kunden sein, die ggf. nicht durch die Gegend geschickt werden soll. Ist ja nicht an den Haaren herbeigezogen.

Ergebnis: Arroganter und unfreundlicher Supporter erklärt mir, Ersatzteile gäbe es nicht, nachdem ich auch nachgefragt hab ob ich auch ohne Garantie die nötigen Teile bekommen könne.

Nun meine Frage: Wie sieht die aktuelle Rechtslage aus? Kann bei einer USB-Festplatte die Gewährleistung verweigert werden, wenn entsprechende Siegel zerbrochen sind? Afaik gab es doch immer mal wieder Gerichtsurteile, die dem Kunden rechtgaben, wenn sie ihr Gerät zwar geöffnet hatten, aber nichts beschädigt hatten, sowie andere Urteile, die solche Versiegelungen entkräftet hatten, wenn es sich um Geräte handelt, an denen der geschickte Kunde selbst was tauschen kann. Das trifft ja nun nicht nur bei kompletten PCs zu, sondern meiner Meinung nach auch auf USB-Gehäuse.

Wie sieht die Rechtslage aus? Kennt jemand da entsprechende Urteile? Gibts in diesen Punkten noch Unterschiede zwischen Gewährleistung und Garantie? Letztere darf der Hersteller ja nach Belieben selber bestimmen, aber Gewährleistung würde mir schon genügen. Dann muß eben der Großhändler dran glauben!

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peterson Markus Klümper „USB-Festplatte defekt, Hersteller verweigert Ersatz“
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Mal 'nen Anwalt fragen.

Markus Klümper peterson „Mal nen Anwalt fragen.“
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Danke für die Antwort, der Einsatz eines Anwaltes steht ja in keinem Verhältnis! Mir würden schon Beispiele genügen. Oft knicken ja Firmen ein, wenn man ihnen klar macht das MAN WEISS auf welch dünnem Eis sie sich bewegen!

gelöscht_35042 Markus Klümper „Danke für die Antwort, der Einsatz eines Anwaltes steht ja in keinem...“
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Immer wieder das gleiche mit dem Schrott!

Warum gehen Leute die Ahnung haben nicht hin, kaufen sich ein RaidSonic-Gehäuse und bauen sich ein S-ATA-Platte selbst ein?

Somit kann ich jeder Zeit die Platte oder Gehäuse reklamieren....

Als Servicetechniker solltest du das eigentlich wissen!

Wenn das Garantiesiegel zerstört ist, hast du wenig Chancen... (dafür klebt es eben einfach drauf)

Warum hast du nicht vorher angerufen?

Der Großhändler wird auch nicht dran glauben, denn der schickt es zum Hersteller!

gelöscht_23570 Markus Klümper „Danke für die Antwort, der Einsatz eines Anwaltes steht ja in keinem...“
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Auch wenn Du es nicht hören willst:

Daten auf einer USB-Platte alleine sind nie sicher. Hättest Du diese Daten zusätzlich noch an anderer Stelle gesichert, könntest Du einem Austausch bzw. einer Reparatur wesentlich gelassener "ins Auge schauen".

Genauso überzogen wie ein Anwalt: Ein Gutachten könnte den Zusammenhang zwischen Siegelbruch und tatsächlichem Fehler entkräften.

Meine Meinung: Kein Siegel kann mir das Öffnen meines Eigentums verbieten. Der Hersteller/Händler muß beweisen, daß der Schaden alleine durch das beschädigen des Siegels entstanden ist.


Gruß Alois

gelöscht_35042 gelöscht_23570 „Auch wenn Du es nicht hören willst: Daten auf einer USB-Platte alleine sind nie...“
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Stimmt nicht so ganz.

Wenn mir heute jemand ein Netzteil oder einen Brenner innerhalb der Garantie bringt und das Siegel ist durchtrennt, bekomme ich keinen Ersatz vom Distributor oder Hersteller.

Was anderes ist einem PC der versiegelt ist. Gilt nicht, da ich zu jeder Zeit ja etwas Nachrüsten könnte.

Aber, wenn jetzt die Festplatte defekt ist und auf dem Rechner ist noch Garantie, darf ich sie nicht ausbauen!

Gruß
luttyy

SoulMaster gelöscht_23570 „Auch wenn Du es nicht hören willst: Daten auf einer USB-Platte alleine sind nie...“
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Hallo Onkel Alois,

Daten auf einer USB-Platte alleine sind nie sicher

1. Daten auf keiner Platte sind sicher. Kopie ist gut aber eben auch NICHT
sicher.
2. Der Hersteller/Händler muß beweisen....

Nein das muss er nicht, sonst gäbe es keine Garantieansprüche. Siegel zerstört => Garnatie futsch! Allerdings da wollen wir Nutzer natürlich hin.

Mein Vorschlag, Mail:
An die Geschäftsleitung von Freecom.

Verteiler Service Team Freecom, an den unfreundlichen Supporter, namentlich.

Nun deine Situation und dein handeln in "geschmeidigen" Worten vortragen, Kulanz, Foren, etc...
So fahre ich i. A. sehr gut. Ich lasse mir da etwas mehr Zeit, überstürze nichts.

Biher hatte ich schon recht GUTE Erfolge.

Gruß
Soulmaster

neanderix SoulMaster „Hallo Onkel Alois, 1. Daten auf keiner Platte sind sicher. Kopie ist gut aber...“
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Nein das muss er nicht, sonst gäbe es keine Garantieansprüche. Siegel zerstört => Garnatie futsch!

Egal wie oft es noch wiederholt wird: dieser automatismus widerspricht der gängigen Rechtsprechung. Ein zerstörtes Siegel allein ist keine rechtssichere Grundlage für Garantie- oder Gewährleistungsverweigerung, Punkt.

Volker
peterson Markus Klümper „Danke für die Antwort, der Einsatz eines Anwaltes steht ja in keinem...“
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Du willst was wissen und die Antwort bekommst Du im Internet schon für 20 EUR.

Telefonieren beim Autofahren ist teurer.

Crusty_der_Clown Markus Klümper „USB-Festplatte defekt, Hersteller verweigert Ersatz“
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Moin,

wie alt ist das Teil denn? Älter als 6 Monate? Dann liegt im Streitfall - und der liegt hier wohl vor - die Beweislast bei dir, daß der Fehler von Anfang an vorhanden war. Den Nachweis wirst du in der Praxis nicht erbringen können, also schreib die Platte ab.

Jünger als 6 Monate? Prima, dann ist das Recht auf deiner Seite. Vielleicht hast du schon mal von dem Autor Ralf Höcker gehört, einem Anwalt, der diverse Ausgaben des "Lexikon der Rechtsirrtümer" herausgebraucht hat. Dein Beispiel betreffend findest du etwas unter http://www.competence-site.de/allgemeine-rechtsfragen/Neues-Lexikon-der-Rechtsirrtuemer - siehe das Kapitel "Verliert man seine Gewährleistungsansprüche, wenn man Elektrogeräte aufschraubt?"

Aber du weißt ja: Recht haben und Recht bekommen, sind zwei verschiedene Paar Schuhe und ein Anwalt wird sich kaum für so einen Warenwert (=Streitwert) interessieren. Evtl. noch etwas für die Verbraucherzentrale.

Bleibt nur noch die Frage, warum das hier eine "News" sein soll...

Gruß
Jürgen

gelöscht_35042 Crusty_der_Clown „Moin, wie alt ist das Teil denn? Älter als 6 Monate? Dann liegt im Streitfall -...“
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Moin Jürgen.

Zwischen nur Elektrogräte aufschrauben, aber darin rumfummeln, Teile ausbauen und diese einzeln zu reklamieren ist aber ein gewaltiger Unterschied!

Den Prozess würde er verlieren. Da will ich von Garantien im Neuwagenbereich erst gar nicht reden....

Gruß
luttyy

Crusty_der_Clown gelöscht_35042 „Moin Jürgen. Zwischen nur Elektrogräte aufschrauben, aber darin rumfummeln,...“
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Tja, ich habe da noch nie Probleme mit gehabt. Weder bei Notebooks, bei denen keine Daten verloren gehen durften/sollten noch bei meinem Festplattenreceiver, bei dem von Anfang an die Platte kaputt war.

Da bei einer externen Platte die eigentliche Platte den Wert darstellt, würde ein Rettungsversuch eben dieser Platte durchaus vor Gericht höher bewertet werden. Da es bei diesem Streitwert aber beim Amtsgericht landet, ist das natürlich auch ein bischen Kaffeesatzleserei. Dem Richter braucht ja nur deine Nase nicht zu passen, schon fällt er ein absolut entgegengesetztes Urteil von dem, was bei exakt gleicher Ausgangslage sein Kollege einen Verhandlungssaal weiter fällt.

Evtl. scheitert es hier aber schon an der 6-Monats-Beweislastumkehrfrist, so daß die Frage ohnehin rein theoretischer Natur wäre.

Mit Garantiesiegel gab es übrigens auch mal ein Urteil, stark Abmahnungsgefährdend wegen unangemessener Benachteiligung des Käufers oder sowas, genau kriege ich das nicht mehr zusammen. Ich habe jedenfalls meine selbsterstellten Garantiesiegel gleich vernichtet, nachdem ich vor einigen Jahren mal was darüber gelesen habe, jede Abmahnung wäre teurer gewesen, als der Schaden, der zumindest bei uns in der Firma jemals hätte entstehen können bei unberechtigten Reklamationen. Die Erfahrung zeigt: Wir sind niemals enttäuscht worden.

Gruß
Jürgen

gelöscht_137978 Markus Klümper „USB-Festplatte defekt, Hersteller verweigert Ersatz“
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ich würde das mal so beschreiben.
Ein Gerät, das bauartbedingt dazu geeignet ist, erweitert zu werden, um seine Funktion zu verbessern oder zu erweitern, kann geöffnet werden und die Garantie erlischt nicht, sofern die Teile nicht durch den Einbau zerstört wurden.

Als Beispiel:
Ein PC zu öffnen und ihm eine bessere Graka einzubauen oder statt den Onboardsound nun eine Soundkarte einzubauen, damit die Qualität gesteigert wird, kann nicht durch ein Siegel verhindert werden. Wird aber durch den Einbau die "gelieferte" technik beschädigt, weil jemand in den AGP Slot eine PCI Karte reingedrückt hat, dann isses vorbei.

In deinem Fall würde ich aber sagen, das grundsätzlich dieses Gerät als geschlossenes Gerät zu betrachten ist, also als eine Einheit. Ein Siegel würde ich da als "rechtmäsig" betrachten.
Wenn du aber versicherst, das du korrekt gearbeitet hast und der Grund plausibel ist, ist das in diesem Fall wirklich kleinkariert.

Ich selbst gebe Support und versiegle manche Geräte. Wenn ein Kunde anruft und Hilfe braucht, dann gebe ich schon mal die Freigabe, das Gerät zu öffnen. In aller Regel schreibe ich mir die Gerätenummer auf und falls das Gerät reinkommt eben zu meinen Händen. Wenn das gegenüber nicht grad einen Pfeife ist, sollte das schon gehen.

Nebenbei eine kleine Geschichte: Ich hab nen Kunden, der immer wieder offene Baugruppen mit Filzschreiber markiert (die Bauteile). Manchmal mache ich mir den Spaß, diese Markierung, weil unbekannter Stoff, zu entfernen, was einer Reinigung entspricht.
Nuja, sieht dann gut aus und sorgt für Umsatz ;)

gelöscht_35042 gelöscht_137978 „ich würde das mal so beschreiben. Ein Gerät, das bauartbedingt dazu geeignet...“
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Ich sehe das auch als eine Einheit. Ich hatte letztens so eine Billigfestplatte 2,5" mit Gehäuse in der Hand und wusste alles.

Das Gehäuse lies sich sich nur mit Gewalt öffnen und da sind gleich mal ein paar Halterungen abgebrochen.

Egal, Freecom hat mit Sicherheit den längeren Atem....


Aber nebenbei, die Platte ist ja noch ganz, kaufe dir ein vernünftiges ext. S-ATA-Gehäuse für ein paar Euro und fertig...


Gruß
luttyy

Markus Klümper gelöscht_35042 „Ich sehe das auch als eine Einheit. Ich hatte letztens so eine Billigfestplatte...“
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Hi lutty,

darauf wird es auch hinauslaufen. Dummerweise habe ich mich in das Design der Freecom-Gehäuse verliebt und hätte gerne wieder so eine. Nun kommt allerdings alles zusammen:

1.) sollte ich mir nicht so sehr über das Design Gedanken machen - das ist mir schon klar...

2.) Kann Freecom keine 3,5" USB-PLatten in einfacher Ausführung liefern. Wurde mir zumindest gesagt.

3.) Würde ich mir aus Prinzip schon Nix mehr von einer Firma kaufen die mich oder meine Kunden so behandelt.

4.) Ärgert es mich dass überhaupt keine Ersatzteile verfügbar sind. Das ist für mich erheblicher als das Gefuckel mit der Garantie. Mir geht es da auch echt nicht um das Geld. Ist auch ungeschickt. Die haben mit Sicherheit die eine oder andere Platte von Kunden die Kunden wo die Platte selbst hinüber ist oder das Netzteil oder was auch immer. Ergo haben die sicher was zum Schlachten. Oft genug machen Firmen das auch und haben sehr zufriedene Kunden. Das ist auch einfacher als sich mit erbosten Kunden herumuschlagen.

Fairerweise muß ich noch ergänzen das Freecom mir einen Preisnachlass auf ein anderes Produkt eingeräumt hat. Dummerweise können die mir nur noch NAS-Produkte in ähnlichem Design liefern. An sich schlecht, aber die 100MBit-Kisten haben unterirdische Kritiken bekommen, und die mit GBIT-Ethernet wurden aus dem Sortiment gestrichen. Der Preisnachlass war eh indiskutabel.

5.) Werde ich mir mal das Raidsonic-Programm zur Brust nehmen. Ich wollte mir eh noch so sein Raid-System von denen zulegen.

Macht das Sinn bei vorhandenem Server ein NAS zu nehmen oder ist eine USB- oder Firewire-Lösung am Server genauso tauglich? Hab früher mal ein einfaches USB-System beim Kunden verbaut und fand das Teil echt klasse...

Max Payne Markus Klümper „USB-Festplatte defekt, Hersteller verweigert Ersatz“
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Entferne das nächste Mal das Siegel restlos und reklamiere nach der Datenrettung das Komplettgerät - dann muss der Verkäufer beweisen, dass da eins dran war und Du es beschädigt hast.

Markus Klümper Max Payne „Entferne das nächste Mal das Siegel restlos und reklamiere nach der...“
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Sollte man ggf. wirklich so machen! Den Tipp werde ich mir merken! ;-)

Ger@ld Markus Klümper „USB-Festplatte defekt, Hersteller verweigert Ersatz“
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Hallo,

da gab es im Fernsehen mal ne Sendung mit Rechtsirrtümern. Da haben sie es direkt drauf angelegt und aus ner Kettensäge einen "Bausatz" gemacht und die Säge dann quasi "Schräubchenweise" mit Erfolg wieder zurückgegeben! :-)))
Das ging zwar nicht ganz reibungslos vonstatten, aber er war im Recht...

Gruß Gerald

rill Markus Klümper „USB-Festplatte defekt, Hersteller verweigert Ersatz“
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Schau mal, ob in den Garantiebedingungen in etwa steht, daß bei Reklamationen der Käufer für die Datensicherung selbst verantwortlich ist bzw. die Firma keine Veranwortung für persönliche Daten übernimmt ... falls das zutrifft - in diesem Sinne hast du ja gehandelt!

rill

Ulmer_Paulchen1 Markus Klümper „USB-Festplatte defekt, Hersteller verweigert Ersatz“
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Re: USB-Festplatte defekt, Hersteller verweigert Ersatz
Ups,
ich hab sowas schon mit Medion erlebt. Mir ging am Wochennede das Netzteil kaputt.
Garantie lief gerade noch 3 Tage. Musste dringend an die Daten und hab eben provisorisch ein anderes NT an die Kiste gehängt.
Support von Medion verweigerte mir dann den Ersatz mit der Begründung ich hätte das Netzteil (war unversiegelt !) abgeschraubt.Ich hätte die Kiste ja einschicken können. (Mit all den vertraulichen Daten drauf?????) Ohne HD wäre die Garantioe auch verweigert worden sagte mir der Techniker auf Nachfrage!
Aber die frechste Antwort war auf meine Frage, ob sie mmir das NT gegen Kostenertattung schicken könnten: "Wir verkaufen keine Ersatzteile"
Fazit: Rechner wegwerfen! Und nie wieder irgend ein Teil von Medion kaufen!

Die Lösung: Stundenlange Suche und Kontakt mit Fortron in Deutschland und Taiwan brachten mir dann ein einbaufähiges Ersatz-Netzteil (und das noch Kulanterweise kostenlos!) ; seitdem läuft die Kiste wieder.
Die Leute von Fortron waren Superfreundlich und hilfsbereit.

Ulmer_Paulchen

Ich selbst mache seit vielen Jahren Support und kam mir vor wie in Schulbub.

Motto
Es kommt erstens anders und zweitens als du denkst.

schuerhaken Markus Klümper „USB-Festplatte defekt, Hersteller verweigert Ersatz“
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Um an die Daten auf einer USB-Festplatte zu kommen, braucht man ausser dem PC
- eine Festplatte (SATA, IDE)
- ein Interface (USB zu/von SATA/IDE)
- eine Energieversorgung für Platte und Interface.

Die Platte ist ein "Device" für sich, das auch auf andere Weise mit dem PC verbunden und nutzbar gemacht werden kann.
Das Interface ist ebenfalls ein "Device" für sich, das auch für andere Platten (z.B. mit anderer Kapazität) genutzt werden kann.
Die Stromversorgung kann man hier vernachlässigen.

Worin liegt der Nutzwert?
Der Nutzwert liegt bei den Daten auf der Festplatte und somit bei der Festplatte insgesamt, die auch ohne dieses eine bestimmte Interface genutzt werden kann, wenn man das Interface durch eine andere Art der Verbindung mit dem PC ersetzt.

Tritt also ein Fehler beim Interface auf und muss ich dringend an meine Daten, hindert mich ein sog. Garantiesiegel daran, auf andere Weise als die ursprüngliche an meine Daten zu gelangen, also die Platte zu nutzen.
Ich muss aber - insbesondere wenn ich technisch versiert bin - das Recht haben, zwei technische Einrichtungen von einander zu trennen, um weiter an den Nutzen der nicht defekten Einrichtung zu gelangen, vor allem aber, um den Fehler einkreisen zu können.

Schlimmer aber ist, dass das Garantiesiegel samt der damit verbundenen Bedingung mich zwingen soll, im Falle eines Defektes, der sich NICHT auf die Festplatte erstreckt, auch die nicht defekte Festplatte samt der darauf befindlichen und evtl. hochsensiblen Daten einem ungewissen Schicksal auszusetzen - etwa auch dem, dass ein laxer Techniker die Daten einfach löscht. Oder dass einfach das gesamte Interface/HDD-System ausgetauscht wird und die Platte mit meinen Daten irgendwo hin verschwindet und evtl. in heikel gefährliche Hände gelangt.

Mithin muss ich das Recht haben, Interface und Platte von einander zu trennen, und im Falle, dass die Platte noch intakt ist, das Interface für sich allein zu reklamieren, um meine Daten vor einer möglichen Gefährdung oder Veruntreuung zu schützen.

Dem stehen die Bedingungen zu dem sog. Gatantiesiegel in unangemessener Weise strikt entgegen. Insofern sind sie m.E. zumindest in diesem Zusammenhang völlig überzogen und deshalb rechtsunwirksam.

Punkt.
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weka1 schuerhaken „Mal die Luft rauslassen“
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Hallo,
stellt sich für mich die Frage, ob es nicht sinnvoller wäre - bei wichtigen Daten - das Lehrgeld zu bezahlen, und wie schon Lutty schrieb, ein ordentliches Gehäuse für diese Platte neu zu erwerben. Als Sachkundiger würde ich IMMER die Teile einzeln kaufen.

Gruss weka

geisterjaeger Markus Klümper „USB-Festplatte defekt, Hersteller verweigert Ersatz“
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Hallo,

als selbständiger Service-Techniker bist Du evtl. laut Handwerkskammer nicht eindeutig qualifiziert ein solches Gehäuse zu zerlegen. Oder bist Du Elektriker? Dann würde es schon wieder anders aussehen. Habe mich selbst erst gerade bei der HWK genau darüber informiert was ich darf und was nicht wenn ich in dem Bereich selbständig bin.
Informiere Dich mal in den Büchern der Rechtsirrtümer von Ralf Höcker über Garantien und Gewährleistungen, da ist mir ein Fall bekannt dass die Garantie auch beim Bruch des Garantiesiegels nicht verloren geht.

Gruß geisterjaeger

Alibaba geisterjaeger „Hallo, als selbständiger Service-Techniker bist Du evtl. laut Handwerkskammer...“
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Grüss Dich !
Du hast hier jetzt eine Menge gut begründeter Fakten Für und Wider erhalten. Zusammengefasst bist Du aber an dem Punkt, an dem Du entscheiden musst, den Rechtsweg zu beschreiten, nachdem Du Dich rein-verbal mit der Firma nicht einigen konntest. Unabhängig von dem Thema Rechtslage-für-oder-gegen-Dich stehst Du nun vor dem nächsten, völlig anderen, Problem: Der Streitwert. Auch das wurde schon plausibel erörtert. Falls Du also nicht einen guten Kumpel hast, der RA ist und es für Dich übernimmt, bräuchtest Du einen Anwalt, der gerne oder aus Interesse derartige Fälle durchkämpft, sprich einen Idealisten. Denn ich nehme mal an, dass Du nicht bereit bist, den Herren Juristen durch ein nicht unerhebliches Sümmchen die Geschichte schmackhaft zu machen.

Ab hier solltest Du erstens gewillt sein, das durchzuziehen, und zweitens einen RA haben oder zu finden glauben. Und, ist das so ? Wenn nicht, bleibt Dir nur die pers. Art des Umgangs mit der weiteren Geschäftsbeziehung zu dieser Firma, also trotziges "Nie mehr !" oder "Business as usual".

Viel Glück

Alibaba

Tuxus Markus Klümper „USB-Festplatte defekt, Hersteller verweigert Ersatz“
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Hallo,

es besteht ein Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie:

Gewährleistung ist gesetzliche Bestimmung und verpflichtet den Hersteller dazu, dass das Gerät bei Auslieferung keine Fertigungsfehler aufweist. Sollten dem Kunden Fertigungsfehler auffallen, kann er diese bis zwei Jahre nach Kauf reklamieren. Wenn der Verkäufer diese kannte und arglistig verschwiegen hat, besteht 30 Jahre Reklamationsrecht.
Innerhalb dieser zwei Jahre gibt es eine Beweislastumkehr. Das erste halbe Jahr muss der Verkäufer/ Hersteller nachweisen, dass kein Fertigungsfehler vorliegt. Die restlichen eineinhalb Jahre muss der Käufer nachweisen, dass ein Fertigungsfehler vorliegt.

Achtung: Es geht nicht darum, dass das Gerät zwei Jahre hält, sondern nur darum, ob ein Fertigungsfehler vorliegt!

Garantie ist eine freiwillige Erklärung des Herstellers/ Verkäufers, die er unter seinen Bedingungen abgibt. Wenn die Zerstörung eines Siegels und Öffnung des Gerätes die Garantie zum Erlöschen bringt, dann ist das so.

Es bleibt die Frage, ob ein Fertigungsfehler passierte, der zum Ausfall des Controllers führte.

Das ist natürlich keine Rechtsberatung, zu der ich ohnhein nicht befugt bin, noch die Kenntnis besitze, sondern meine laienhafte Meinung zum Thema.

Grüße, tuxus

neanderix Tuxus „Meinung zum Recht“
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@Tuxus:
rein zufällig deckt sich deine meinung mit der von Dr. jur. Ralf Höcker, der in seinem Buch "Neues Lexikon der Rechtsirrtümer" zu diesem Thema exakt dieselbe Ansicht vertritt.

Tuxus neanderix „@Tuxus: rein zufällig deckt sich deine meinung mit der von Dr. jur. Ralf...“
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Danke für die Info. Gut zu wissen, dass mein Rechtswissen noch rechtlich aktuell ist. Gruß, tuxus

Sandor1 Tuxus „Danke für die Info. Gut zu wissen, dass mein Rechtswissen noch rechtlich...“
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Ich hoffe der OP nimmt es mir nicht übel wenn ich den Thread für ein etwas anderes Thema missbrauche, aber wenn ich Tuxus' Post richtig verstehe würde das doch bedeuten dass beispielsweise Microsoft, die (zumindest meine ich das mal gelesen zu haben) bereits vor dem Verkaufsstart ihrer Xbox 360 wussten dass diese ein gewisses Ausfallpotenzial besitzt... jede Xbox360 mit den berühmten 3 roten Lichtern, egal ob mit Garantiesiegel oder nicht, 30 Jahre lang austauschen müsste (da Reparatur nicht möglich ist) ?!
Ich würde mich freuen wenn jemand das kurz klar stellen könnte, danke.

Tuxus Sandor1 „Ich hoffe der OP nimmt es mir nicht übel wenn ich den Thread für ein etwas...“
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Vielleicht. Klarstellen kann das nur ein Gerichtsurteil. Nach Urteilen mal im Netz suchen. -> www.dejure.org

Schwierig, da bei jeder Herstellung eine Ausfallrate existiert. Da aber keinem best. Käufer das bestimmte Gerät mit vorher bekanntem Defekt verkauft wird, ist es vlt. keine Arglist, sondern ein Rückläufer-Risiko. Dagegen spricht, dass der Fertigungsfehler bekannt war. Prozessoren, Festplatten usw haben immer mal wieder solche Fehler und diese werden dann per BIOS-Update "behoben". Ob diese auch ausgetauscht werden, weiß ich nicht.

Ich würde das Gerät beim Hersteller reklamieren und eine neue Version verlangen. Manchmal klappt es auch so.