Seit gestern läuft ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu Online-Durchsuchungen. Ein Urteil soll es aber erst 2008 geben.
Geklagt hatten eine Journalistin, ein Mitglied der Partei Die Linke sowie drei Anwälte, darunter FDP-Politiker und Ex-Innenminister Gerhart Baum: "Ein heimlicher Komplettzugriff auf die Festplatte ist ein Grundrechtseingriff von neuer Qualität", meint er.
Quelle: Allgemeine Zeitung, heise
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Ich muss den Klägern recht geben. Ich sehen kein Unterschied zwischen einem Einbruch in meine Wohnung und einer Onleindurchsuchung.
Das waren Stasimethoden, heimlich einbrechen, alles durchsuchen und wieder verschwinden.
Ich frage mich was die eigentlich bezwecken. Die Onlinedurchsuchung kann ganz einfach umgangen werden. Live CD und Portable Software.
siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Stickware
Einen 4 GB USB-Stick gibt es unter 50 EURO.
Verschlüsselt Telefonieren mit Skype oder Zfone, ohne Spuren im Internet mit FireFox und TOR usw.
Auf dem eigentlichen OS auf Festplatte ist nicht zu finden.
Also was wollen die eigentlich?
Sie wollen es für die Leute einfacher machen, die keine "Live CD" und "Portable Software" verwenden (wollen/können/dürfen...).
Lukas
jo darauf freu ich mich schon wen das urteil verkündet wird und der jonalist Recht bekommt.Den das Heist in Klartext LEGAL SAUGEN den momentan spionieren die hinter die leute hinterher die iligal filme und musikrunterziehen nur das Problem ist ob es der filmindustrie oder Musikindustrie ein Auftrag gibt an firmen die dan die leute auswendigmachen und dan zur anzeige bringen.Hallo das ist ILLIGAL dan könnte sogar ich als kleiner Pimpf ein auftrag rausgeben das irgende firma da leute suchen tut den sowas nennt mann Spionage und das ist bundesverfassungs widrig.normal müssten die leute die schon bezahlen mussten gegen das angegen bei bundesverfassungsgericht und somit hätten die null chancen.ich weiss ich schweif bisschen von thema ab.aber mal auf blöd windows hat auch zugriff auf deine festplatte weil mann daten raussendet.
Gruss Benny
Naja legal saugen würdest du wenn es legal ist, und das ist es imho nur bei sehr wenigen Stücken ... Zudem bricht weniger die Musikindustrie in einen PC ein um heruaszufinden ob du das neue Tokio hotel (*duck*) Album auf der platte hast, sondern sie zapfen die Quellen an wenn dann genug beweise vorliegen kann die Polizei noch bei ner gewäöhnlcihen hausdurchsuchung deinen PC und die Cd beschlagnahmen als beweisstück.
Ein wenig Mühe und Qualität in den Kommentaren wäre schon angebracht, ich sage ja nix gegen Rechtschreibfehler, passiert jedem, aber mit Punkt und Komma, wäre so ein Text schon sehr viel einfacher zu lesen.
Ausserdem schult das ja nur die Rechtschreibung, was sicherlich auch nicht verkehrt sein kann.
[Ich bin da ein gutes Beispiel für :D ]
Mfg
JMF
ACK Das sehe ich allerdings auch so. Es ist wirklich sehr anstrengend diesen Text zu lesen.
CU, Data Junkey