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News: Verbraucherzentrale fordert Recht auf Privatkopie

Urheberrecht 2.0 soll Verbraucherrechte gravierend stärken

Michael Nickles / 5 Antworten / Baumansicht Nickles

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert eine Neuausrichtung des Urheberechts, dessen Anpassung an die Gegebenheiten des digitalen Zeitalters. Der baden-württembergische Verbraucherminister Alexander Bonde und Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), haben dazu ein gemeinsames Positionspapier veröffentlicht mit dem ein neuer Impuls gesetzt werden soll.

Gefordert wird, dass die legitimen Interessen der Verbraucher dringend als schutzwürdiges Gut im Urheberrecht verankert werden müssen.

Gerd Billen: "Wir stehen zum Schutz des geistigen Eigentums. Um aber einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Nutzer und den Interessen der Urheber und Rechteinhaber zu schaffen, muss sich das Urheberrecht für die Belange der Verbraucher öffnen". (Foto: vzbv / Dominik Butzman)

Im Kern geht es bei der geforderten Reform um diese Dinge, deren Diskussion erwünscht wird:

Privatkopie: Das Recht auf Privatkopie soll als unabdingbares vollwertiges Nutzerrecht gesetzlich verankert werden. Wer beispielsweise ein Ebook kauft, soll das Recht haben, eine Kopie zur privaten Nutzung davon anzufertigen. Es soll verboten werden, dass dieses Recht durch AGB oder Kopierschutzmechanismen eingeschränkt oder untersagt wird.

Inhalte im Internet teilen: Das Veröffentlichen und Teilen von Inhalten ist für Nutzer des Internet eine alltägliche Sache. Entsprechend sollen diese mittlerweile üblichen Nutzungsformen bei der Neugestaltung des Urheberrechts erlaubt werden. Dies aber nur dann, wenn keine kommerziellen Interessen dahinter stecken und auch keine Rechte der Urheber und Rechteinhaber beeinträchtigt werden. Als Beispiel wird die Erlaubnis der "Kreativität der Masse" genannt: Remixe, Mashups oder Collagen.

Digitale und analoge Güter gleichstellen: Aktuell werden analoge und digitale Waren unterschiedlich behandelt. Gemeint ist damit, dass digitale Inhalte teils an bestimmte Geräte/Software gebunden sind, ein Weiterverkauf beispielsweise untersagt ist. Die "Reformer" fordern also konkret, dass auch digitale Güter beliebig genutzt und auch weitergegeben oder verkauft werden dürfen.

Das komplette Positionspapier kann als PDF runtergeladen werden.

Michael Nickles meint:

Die "Generation gratis" und die Gegner der "Content Mafia" werden jetzt gewiss die Korken knallen lassen. Ich finde die Ansätze in Billens und Bondes Positionspapier gut, ausdrücklich begrüßenswert, allerdings auch sehr diskussionswürdig. Alle Punkte müssen arg konkretisiert werden, damit Verbraucher nicht auf einem riskanten Schleudersitz enden.

Das Recht auf Privatkopie werden viele so interpretieren, dass man Ebooks ganz einfach kopieren und im privaten Freundeskreis dann beliebig weiterverschenken kann. Und was für ein Ebook gilt, das muss logischerweise auch für Musik, Videos, Software, halt für alles gelten.

Jedem sollte dämmern, dass das nicht gehen wird. Es braucht eine sinnvolle Regulierung. Und eine, die auch für alle kapierbar ist, die weder "Raubkopierern" noch "Richtern" großzügigen Interpretationsspielraum lässt.

Heikel ist das mit dem Teilen im Internet. Auch hier kann es keinen pauschalen Freibrief ohne Limits geben. Aber wo wird die Messlatte angesetzt? Aktuell ist es so, dass jemand schon extremen Urheberrechtsärger kriegen kann, wenn ein privates Video in Youtube eingestellt wird, bei dem im Hintergrund zufällig irgendeine Musik läuft.

Und wer sich aus irgendeinem Bild auch nur einen Schnipsel ausschneidet und beispielsweise als "Avatar" verwendet, kann dafür saftig belangt werden. Aber kann man Remixe und Collagen pauschal erlauben? Da kommt dann einer und macht eine gigantische "Collage" oder einen "Remix" aus sämtlichen Folgen einer TV-Serie und stellt sie als "eigene Kreativität" ins Netz.

Auch die Gleichstellung von analogen und digitalen Gütern ist aus meiner Sicht nicht umsetzbar. Eine greifbare Audio-CD ist halt was anderes wie eine MP3-Datei. Eine originale Audio-CD mit Cover gibt es nur einmal, verkauft man sie weiter, dann ist sie weg.

Eine MP3-Datei kann unendlich kopiert werden und bleibt immer identisch. Wie soll also erlaubt werden, eine gebrauchte MP3-Datei weiterverkaufen zu dürfen? Es muss also vieles bedacht und diskutiert werden, damit wirklich ein Schuh draus wird.

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BastetFurry Michael Nickles „Urheberrecht 2.0 soll Verbraucherrechte gravierend stärken“
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Naja, ein Anfang wäre mal das man Werke die 10 Jahre oder älter sind für nicht kommerzielle Zwecke frei kopieren darf, ein etwaiger Kopierschutz darf dabei logischerweise entfernt werden. Werke die durch bestimmte Maßnahmen (GEMA, VG Wort, ...) geschützt werden sind für die nicht kommerzielle Verwendung als Kostenfrei anzusehen.
Das weitere Urheberrecht bleibt hiervon natürlich unberührt, man kann also nicht einfach hingehen bei Super Mario Bros die Sprites austauschen und es dann als das eigene verkaufen oder gar nur verschenken, man müsste sich in dem gegebenen Fall immer noch die Erlaubnis von Nintendo einholen.

Was so ein Gesetz möglich machen müsste wäre das man ein "Reprint" eines Werkes ohne Gewinnabsicht anfertigen dürfte, wo ich damit hinwill ist das ich Beispielsweise Final Fantasy 1 Module herstellen könnte und diese dann zum Erstellerpreis in kleinen Stückzahlen (keine Ahnung, Platine mit Modul drum herum... sehr kleine Stückzahl, so 50 Module... 20-25 Euro pro?) an Enthusiasten verkaufen darf. Natürlich müssen diese Kopien als solche sofort erkennbar gekennzeichnet werden. Und natürlich wäre so etwas dann auch ohne Mehrwertsteuer zu handhaben, die hat man ja schon beim Platinenätzer und Bestücker für das Modul und bei Onkel Conrad oder Tante Reichelt für die Bauteile gelassen.

Mike dürfte dann Beispielsweise auch ohne seinen alten Verlag fragen zu müssen Reprints der alten Reports anbieten, solange er keine Gewinnabsicht damit verfolgt. Gibt ja diese Selbstverlegerhelfer wie bod.de und so, damit wird das ohne Probleme möglich.

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trigger BastetFurry „Naja, ein Anfang wäre mal das man Werke die 10 Jahre oder ...“
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Schön wärs natürlich.
Es handelt sich dabei ja auch nur um eine Forderung einer Verbruachserzentrale nach einer Neuaussrichtug.
Dennoch werden die Nutzniesser der aktuellen Regelungen bestimmt etwas dagegen haben.
Man denke nur an ACTA ( Anti-Counterfeiting Trade Agreement) was zum Glück letztlich abgelehnt wurde.

trigger

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XAR61 Michael Nickles „Urheberrecht 2.0 soll Verbraucherrechte gravierend stärken“
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ich weiss nicht was der Schmarn soll, gehe es rein um die Entfernung des Kopierschutzes hätte der liebe Herr zu 100 Prozent meine Zustimmung. Beim normalen Kauf von eArtikeln also eBooks, Software, Musik usw. erhält der Nutzer in der Regel bereits eine Kopie. Die volle Funktionstüchtigkeit von eArtikel kann niemand garantieren, nicht der Urheber und nicht der Verkäufer. Und man könnte diese Funktionstüchtigkeit auch nicht per Gesetz erzwingen.
Ob nun der klein Otto sich von dem eArtikel eine privat Kopie anfertigt, kann der Verkäufer in der Regel nicht kontrollieren. Meines Erachtens bringt der nette Mensch zwei Dinge total durch einander nähmlich die kopiergeschützten eArtikel mit den nicht kopiergeschützen eArtikel. Aber der Kopierschutz hat auch nichts und rein garnichts mit dem Urheberrecht zu tun bis auf einer einzigen Ausnahme, das der Urheber bestimmen darf das der eArtikel mit einem Kopierschutz versehen oder vertrieben werden darf und klein Otto dies halt nicht entscheiden darf. Zum anderem ist ein eArtikel immer NEU der einzigste Mangel welche auftreten kann ist die Hardware oder ein anderes Speichermedium welche unvorhergesehen ihren Geist aufgibt.

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zensurierter Michael Nickles „Urheberrecht 2.0 soll Verbraucherrechte gravierend stärken“
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Naja, dass ein Autor wie M.N. sein Eigentum geschützt sehen will, ist klar.

Nur haben die Digitalraubritter die schon lange eingeführten Nutzungen gekillt.

Beispiel- auch bei Tonbändern, Leercassetten und Videocassetten gab es eine URA.

Damit wars getan. Man hat Bücher, Schallplatten, und Musik vom Radio und Filme vom Fernsehen aufgenommen.

Heute ist das ein Delikt, wo einem die Industrie in einem Reklamefilm in der Dusche sich zur Seife bücken läßt.

Ist es RAUB ?

Nein....ist es nicht.  Es ist bestenfalls eine Verletzung der AGB des Herstellers.

Wer- auch der Autor- hat nicht die neuesten Platten des Schulkollegen nach Hause genommen und selber auf Band oder Cassette aufgenommen?

Heute werde ich schon kriminalisiert, wenn ich eine VON MIR GEKAUFTE CD - die irgendein CD red book ignorant nicht normgerecht gefertigt hat, also mit PIT FEHLERN künstlich verstümmelt hat, auf mp3 rippen will um sie ins Auto oder portable player für den Strand rippen will.

Nicht die NUTZER, nein die Industrie hats übertrieben.


Dass man in Österreich zumindest, nach 30 Jahren ein Recht "ersitzen" kann heißt für mich, ich habe 30 Jahre lang ein Recht auf Privatkopie eines von mir rechtmäßig erworbenem Tonträger gehabt, das wurde mit "Kopierschutz" unbrauchbar gemacht. 

Denn den zu umgehen ist von einer Lobby gesetzmäßig verboten worden. 
Schlau.  Dass die Lizenz zum Gelddrucken begrenzt ist, haben auch die RIAA manager nicht verstanden.

Die angeblichen Horror Zahlen sind nicht mal gut gschätzt.

Beispiel....  Nicht alle Musiktitel, die über tauschbörsen laufen werden auch gekauft, wenns die Börsen nicht gäbe.

So wenig wie es vor 30-40 Jahren so war, dass alle Titel, die vom Radio aufgenommen wurden, bei unter Strafe stellen des Aufnehmens vom Radio, auch auf Platte gekauft worden wären.

Und letztlich stupide wirds, wenn eine 11 jährige wegen dem download von 11 Liedern zu 550.000 Dollar Schaden verklagt wird. 

Mit solchen Dummen Aktionen machen sich die unglaubwürdig und mit solchen ECKDATEN in Verhandlungen gehen ist sinnlos. 

Die Industrie ist am Zug, vernünftige Konzepte zu bringen und brauchbare Verhandlungspositionen zu kommunizieren.

Derzeit sehe ich wenig Hoffnung, denn der übertriebene Hetzkampf der RIAA und Konsorten ist eher schlimmer (Gier steigt stündlich dort) geworden...

Oder wie erklären sich Preisunterschiede von 89 Dollarcent in den USA zu 139 Eurocent in AT für ein und dasselbe Lied? In DE gibts angeblich auch Unterschiede von 100% für ein und dasselbe Lied.

Hier bemüht man sich, um Konsumenten vom Geschäftsmodell mit Gewalt zu vertreiben.
Avoiding the customers ? und dann raunzen?

Als erstes müssten mal die Lobbyisten der Contentindustrie in Brüssel und Co mal ...hm... unschädlich gemacht werden. Dann die Uservertreter gleichstark in die Gremien setzen wie die Anbieter. Denn keinerlei Verhandlungen laufen derzeit auf gleicher Augenhöhe ab.

Dann red ma weiter.


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XAR61 zensurierter „Naja, dass ein Autor wie M.N. sein Eigentum geschützt sehen ...“
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Im Grunde genommen hast Du recht mit Deinen Ausführungen und zu gleich wiederum unrecht.
Bleiben wir bei der Musik und hierzu ein angenommenes Beispiel :
1. Ein Song wird von klein Franzel als Künstler und zu gleich Urheber geschaffen. würdest Du die Songkopie direkt von klein Franzel  erwerben hätte klein Franzel (erlaubnis vorausgesetzt) keine Probleme damit das Du seinen Song rippst solange Du sein Werk nicht änderst ! (von Lizenz zu Lizenz kann es aber abweichungen geben).
2. Der Künstler und zugleich Urheber Josepf hat ebenfalls einen Song produziert und mit einem Zwischenhändler (Platten-oder Musikindustrie) einen Vertrag, (welcher meist zu ungunsten der eigentlichen Urheber läuft) abgeschlossen und schon fällt das Kind in den Brunnen. Weil in diesem Fall die Gier größer ist als der Verstand aus Sicht des Nutzers dieses Werkes. Damit der Künstler Josepf aber schneller erfolgreich werden kann braucht er die Platten - und Musikindustrie ! Genau das gleiche Zenario kann man auf viele anderen Werke von Urhebern per fast 1:1 Kopie blautauschen.
Und genau beim Beispiel "2" liegt das Kind begraben und nicht beim Beispiel "1".
Nur der Nutzer selbst hat die Macht den Sumpf der vergoldeten Mitte trocken zu legen oder eben das Geschäftsmodell zu neuen Glanz verhilft !


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