Eine 57-jährige Lehrerin hat gegen einen stellvertretenden Schulleiter geklagt, weil der sie jahrelang überwacht hatte. Er wollte wissen, ob seine Lehrer Telefon und Internet in der Schule auch privat nutzen und wurde prompt fündig: Er unterstellte der Lehrerin ein "unangemessenes Verhältnis" mit dem Leiter einer anderen Schule.
Seit 1995 hatte der stellvertretende Schulleiter Telefon und Internet seiner Lehrer überwachen lassen, ohne diese darüber zu informieren. Ein Gericht sprach der Lehrerin nun 3000 € Entschädigung zu. Es stellte das Abrufen von Web-Seiten und die Nutzung von Email am Arbeitsplatz mit privaten Telefonanrufen gleich.
Quelle: futurezone
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Das ist ein Fall bei dem sich der Schulleiter ungeschickt offen verhalten hat. Und in den 999 anderen Fällen wird gemoppt und nicht verraten wieso.
Das bringt uns doch wieder vorwärts - Pisa. Nicht besser eine etwas kräftigere, spürbare Spende ans Kinderheim und ein arbeitsrechtliches Verfahren gegen die "Lehrerin" (Beamtin)?
Für ein arbeitsrechtliches Verfahren muss aber auch die vertragliche Grundlage bestehen.
Es musste vorher explizit verboten worden sein, Telefon/Internet/E-Mail privat zu nutzen und es darf auch nicht trotz Verbot geduldet worden sein.
Wenn dem nich so war ist die Entschädigung durchaus rechtens.
Der stellv. Schulleiter soll sich mal vertrauensvoll an sein Hausarzt wenden. Seit 1995!!!