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News: Wahlkampf in Japan

Twittern und Bloggen gesetzlich verboten

Redaktion / 9 Antworten / Baumansicht Nickles

1.370 Japanern ist es aktuell gesetzlich verboten, sich im Internet zu äußeren. Grund: Sie sind Kandidaten für die anstehende Nationalwahl. Ein inzwischen 59 Jahre altes Gesetz verbietet es japanischen Kandidaten laut Bericht von "iworld.com, im Wahlkampf-Endspurt sich umfassend in Medien beziehungsweise mit Bild und Text öffentlich mitzuteilen.

Dinge wie Wahlkampf-Plakate auf Straßen sowie Flugblätter sind nur sehr eingeschränkt zulässig. Die Gültigkeit dieser Einschränkungen wird auch für das Internet interpretiert. Konkret bleibt es den Kandidaten also nur, durch die Straßen zu ziehen und Menschen persönlich von ihren Ideen zu überzeugen.

Allen Kandidaten werden also die gleichen "kleinen" Rechte eingeräumt. Das soll sicherstellen, dass Kandidaten, die über mehr Kohle verfügen, keine besseren Chancen beim Wahlkampf haben.

Dennoch stößt das Verbot zum "Bloggen und Twittern" im Internet zunehmend auf Kritik. Gerade bei jungen Japanern ist das Wahlinteresse gering. Und ein Wahlkampf-Verbot im Internet fördert das Mitmachinteresse der digitalen Generation wohl kaum.

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Crazy Eye Redaktion „Twittern und Bloggen gesetzlich verboten“
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Ein inzwischen 59 Jahre altes Gesetz verbietet es japanischen Kandidaten laut Bericht von "iworld.com, im Wahlkampf-Endspurt sich umfassend in Medien beziehungsweise mit Bild und Text öffentlich mitzuteilen.

das ich das mal in Verbindung mit Twittern lese :)
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marinierter Crazy Eye „ das ich das mal in Verbindung mit Twittern lese : “
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So ein Verbot würde ich mir hier in Deutschland auch wünschen.

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Michael Nickles Crazy Eye „ das ich das mal in Verbindung mit Twittern lese : “
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140 Zeichen reichen zum Lügen dicke aus.

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PCM Michael Nickles „140 Zeichen reichen zum Lügen dicke aus.“
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140? Sind das nicht 160?! :)

a²+b²=c²
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kongking PCM „140? Sind das nicht 160?! : “
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160 bei SMS, 140 beim Vögelchen ;-)

Gruß - Konking

kongking
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kongking Michael Nickles „140 Zeichen reichen zum Lügen dicke aus.“
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Jepp. Ein "ICH LIEBE DICH" hat inklusive Leerzeichen exakt 14 Stellen.
Was man daraus machen kann und was mit einem gemacht wurde kann jeder nur halbwegs Erwachsene
abschätzen.

Gruß - Konking

kongking
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Crazy Eye kongking „Jepp. Ein ICH LIEBE DICH hat inklusive Leerzeichen exakt 14 Stellen. Was man...“
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trotzdem ist diese Erklärung nicht umfangreich, den die Fangen mit den tollen duft ihrer Haare an und hören mit den schön lackierten Nägeln auf ;)

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asterix5 Redaktion „Twittern und Bloggen gesetzlich verboten“
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Es ist keinesfalls 1.370 bestimmten Japanern verboten, sich im Internet zu äußeren. Dies ist nur den Kandidaten zur Nationalversammlung während des Wahlkampfes verwehrt. Das wissen die Kandidaten aber vorher.

Wenn ein Japaner ausgerechnet zu Wahlkampfzeiten einen Beitrag in nickles.de schreiben will, darf er nicht für's Parlament kandidieren. Da muß er sich vorher entscheiden, was ihm wichtiger ist.

Die Überschrift Wahlkampf in Japan Twittern und Bloggen gesetzlich verboten ist unterstes B***-Niveau und wird den Traditionen des japanischen Volkes nicht gerecht.

\"Als ich nach Deutschland kam, sprach ich nur Englisch - aber weil die deutsche Sprache inzwischen so viele englische Wörter hat, spreche ich jetzt fließend Deutsch!\" (Rudi Carrell)
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Olaf19 Redaktion „Twittern und Bloggen gesetzlich verboten“
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Glückliches Japan!

Ein Wahlkampf ohne das verschandelnde Zukleistern ganzer Stadtlandschaften mit Plakaten, ohne die Dauerberieselung mit Wichtiggelaber von den Kandidaten, das wäre doch was.

Allen Kandidaten werden also die gleichen "kleinen" Rechte eingeräumt.
Das soll sicherstellen, dass Kandidaten, die über mehr Kohle verfügen,
keine besseren Chancen beim Wahlkampf haben.

Auch diese Denkweise ist mir sehr sympathisch.

Wenngleich so mancher einwenden würde, gerade die Kandidaten mit der fettesten Kohle müssten bevorzugt behandelt werden, weil das die tüchtigsten und fleißigsten Mitstreiter unserer Leistungsgesellschaft sind *g*.

Sayonara
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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