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News: Verdacht auf gewerbsmäßigen Betrug

Telekom soll doppelt abkassiert haben

Michael Nickles / 21 Antworten / Baumansicht Nickles

Schwere Betrugsvorwürfe gegen die Deutsche Telekom AG gibt es jetzt vom Spiegel. Um einen dreistelligen Millionenbetrag soll das Unternehmen lange Zeit Verbraucher, Kunden und Aufsichtbehörden geprellt haben.

Es geht um die Ausgaben für den Aufbau und die Pflege einer Kundendatenbank. Diesen Aufwandsposten hat sich die Telekom gleich mehrfach erstatten lassen. Einmal wurde von den Telekom-Kunden selbst im Rahmen der Teilnehmeranschlusskosten kassiert.

Gleichzeitig hat die Telekom ihre Wettbewerber zur Kasse gebeten, die für ihre Geschäftsabwicklung Daten von der Telekom benötigen.

Die Anzeige wurde von zwei Unternehmern erstattet, die Gründer diverser Auskunftsdienste sind und die wohl schon mehrere Verfahren gegen die Telekom eingeleitet haben. Die Staatsanwaltschaft Bonn prüft aktuell die eingegangene Strafanzeige.

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T6T8 Michael Nickles „Telekom soll doppelt abkassiert haben“
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Prinzipiell sehe ich da keinen Betrug, sondern unternehmerisches Geschick. Wenn man ein Produkt mehrfach verkaufen kann, dann gehört so etwas zum Bereich der Gewinnmaximierung. Jeder Unternehmer versucht gleichermaßen zu handeln, es sei denn, er hat mildtätige Beweggründe. Ein Autohersteller senkt ja auch nicht plötzlich die Preise, nur weil er die Entwicklungskosten für ein Modell durch die Verkäufe wieder decken konnte.

Die Frage ist halt nur, ob die Telekom irgendwelche Vorgaben hat, die ihr ein derartiges Handeln verbietet. Andernfalls ist es sowohl legal als auch legitim. Aber es fühlt sich halt für den Kunden blöd an, wenn er erfährt, dass manche seiner gezahlten Gebühren quasi Reingewinne für die Telekom sind. Aber so ist das nun mal in der Marktwirtschaft. (Nein, ich habe mit der Telekom nur soviel zu tun, als dass ich dort Kunde bin, sonst nix)

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reader T6T8 „Prinzipiell sehe ich da keinen Betrug, sondern unternehmerisches Geschick. Wenn...“
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als quasimonopolist untelriegen die krassen auflagen.

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Ralf103 reader „als quasimonopolist untelriegen die krassen auflagen.“
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kann man die krassen Auflagen für "Quasimonopolisten" irgendwo einsehen, poste doch bitte mal einen Link

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Goodguy T6T8 „Prinzipiell sehe ich da keinen Betrug, sondern unternehmerisches Geschick. Wenn...“
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Dreißig Jahre Berufserfahrung als Kaufmann haben mich gelehrt, dass eine Ware nur einmal verkaufts werden kann. Das Handeln der Telekom zielt zwar auf Gewinnmaximierung ab, aber mit dubiosen Methoden.

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T6T8 Goodguy „Dreißig Jahre Berufserfahrung als Kaufmann haben mich gelehrt, dass eine Ware...“
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Ich bin auch ausgebildeter Kaufmann. Bei materiellen Gütern hast Du natürlich Recht, aber eine immaterielle Ware bzw. Leistung (siehe mein Beispiel mit der Entwicklung eines Autos) kann in der Tat mehrfach verkauft werden. Das beweist die Praxis. Andernfalls würde das erste Exemplar eines Autos mehrere Millionen kosten, erst die nachfolgenden Exemplare wären dann bezahlbar. Und so ist es ja nun mal nicht. Hier wird eine "Ware", nämlich die Entwicklungsarbeit, mehrfach verkauft. Bei Computern (Soft- und Hardware) gilt selbges. Diese Methode ist so lange nicht dubios, so lange es keine Gesetze oder andere Vorschriften gbt, die dieses Handeln untersagen. Und ob das hier der Fall ist, entzieht sich meiner Kenntnis, weshalb ich es nicht per se verurteilen kann.

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jo4jo T6T8 „Ich bin auch ausgebildeter Kaufmann. Bei materiellen Gütern hast Du natürlich...“
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Zu T6T8: ...Hier wird eine "Ware", nämlich die Entwicklungsarbeit, mehrfach verkauft. Bei Computern (Soft- und Hardware) gilt selbges....
Natürlich wird die einmal erbrachte Entwicklungsarbeit nicht mehrfach verkauft (dies geht garnicht), sondern es wird ein Recht gehandelt, hier ein Nutzungsrecht. Und dieses kann ich in der Tat gegenüber einer Vielzahlt von Nutzern (die, die meine Software benutzen/einsetzen) verkaufen.
Etwas anderes liegt aber bei der Geschichte mit der Telekom vor. Der Aufbau und die Pflege einer Datenbank ist schlicht eine Dienstleistung, die als solche ebenso ihren (einmaligen) Verkaufswert hat, also auch nur einmal verkauft und ergo berechnet werden kann (Dass die Pflege eine auf Dauer angelegte Dienstleistung ist, hindert dies ja nicht. Hier sind üblicherweise periodisch zu leistende Entgelte durch den Nutzer der Dienstleistung zu zahlen).
Dass die Telekom versucht (hat?), die immer gleiche Leistung gegenüber einer Vielzahl von Kunden zu verkaufen, ist nichts anderes als das alte Spiel vom "Ich versuchs halt so lange, wie ich nicht erwischt werde". Das hat aber mit Legalität oder den Gepflogenheiten des ehrbaren Kaufmanns nun absolut nichts zu tun.

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notar T6T8 „Ich bin auch ausgebildeter Kaufmann. Bei materiellen Gütern hast Du natürlich...“
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An T6T8:

Das "Gesetz", bzw. in diesem Fall "die Gesetze", die dem
praktizierten Verhalten der Telekom-(Mitarbeiter) entgegen-
stehen lernt man doch auch in den kaufmännischen Berufen.

Sie sind ganz einfach zu verstehen und lauten:

§§ 433 Abs. 1, 435 BGB (das mit der Ware oder Leistung
verbundene, ihr anhanftende Recht darf natürlich nur einmal (!) veräußert werden. Hierauf hat der jeweilige Kunde einen
vertraglichen (Erfüllungs-)Anspruch aus dem Kaufvertrag.

Dasselbe gilt eo ipso beim Dienstvertrag, vgl. § 611 BGB.

Zudem hat der BGH in ständiger, höchstrichterlicher Recht-
sprechung ausgeurteilt, daß der Verkäufer, bzw. der
Erbringer einer Dienstleistung diese jeweils nur

e i n m a l ,

nämlich an den (berechtigten) Käufer veräußern darf.
Alles andere ist eine rechtswidrige Schädigung-(shandlung)
des Verkäufers, bzw. des Dienstleisters. Die Leistung muß
also "nach Treu und Glauben" erfolgen, vgl. § 242 BGB !

Die wunderbare Geldvermehrung gibt es auch im BGB nicht !

(Uz. war mehrere Jahrzehnte als Rechtsanwalt tätig gewesen)

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notar Goodguy „Dreißig Jahre Berufserfahrung als Kaufmann haben mich gelehrt, dass eine Ware...“
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Ja, Goodguy, als Wirtschaftsjurist kann ich Ihnen nur bei-
pflichten. Gemäß §§ 433 Abs. 1, 435
BGB bin ich als Verkäufer (aber auch
als Telekom, bzw. als Leistender aus einem Dienstvertrag gem. § 611 BGB)
verpflichtet, dem Kunden das Eigentum an der Ware zu ver-
schaffen, bzw. dem Kunden rechtlich einwandfreie Dienste
zu leisten.

Widrigenfalls entstehen Rückabwicklungs-, Rücktritts-,
Schadensersatzrechte etc. pp. (vom strafrechtlichen Teil mal
ganz abgesehen....)

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jo4jo T6T8 „Prinzipiell sehe ich da keinen Betrug, sondern unternehmerisches Geschick. Wenn...“
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Mehrfach Entlohnung für ein und dieselbe Leistung zu verlangen, das hat nun wirklich nichts mit unternehmerischem Geschick oder Gewinnmaximierung zu tun (Mit solchen haarsträubendem Unsinn könnte man ebensogut beim Bäcker die mehrfache Zahlung meiner Brötchen, die ich mitnehme, von allen Anwesenden einfordern.), sondern eher was mit dem Strafgesetzbuch, weil ein solches Handeln in den Bereich des Betruges geht. Kaufrechtlich wird mit der Zahlung des Leistungsentgeltes die ausschließliche Nutzung entgolten, die dem Käufer/Kunden (der Leistung) zusteht.
Erzählt also nicht solchen Humbug.

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Ralf103 jo4jo „Mehrfach Entlohnung für ein und dieselbe Leistung zu verlangen, das hat nun...“
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wer kennt denn die tatsächlichen Vertragsmodalitäten, vielleicht gibts da ja einen entsprechenden Passus, der das zulässt, den Telefonkunden aber auch noch in die Tasche zu greifen ist eine Sauerei

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notar jo4jo „Mehrfach Entlohnung für ein und dieselbe Leistung zu verlangen, das hat nun...“
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An jo4jo:

Besser hätte ich es (als Wirtschaftsjurist) nicht formulieren
können. Ja, Sie haben das richtige Rechtsverständnis und
Ihre Erfahrung und Kenntnis haben Sie vermutlich aus den
§$ 433 Absatz 1, 435 BGB, bzw. aus § 611 BGB geschöpft.

Meine Hochachtung für die Darstellung des richtigen Ergebnis-
ses !

Freundliche Grüße - der Notar

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weinberg1 T6T8 „Prinzipiell sehe ich da keinen Betrug, sondern unternehmerisches Geschick. Wenn...“
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Sie haben eine sonderbare Einstellung von der Marktwirtschaft,die soll auch eine gewisse Anständigkeit enthalten.Wenn das zur Normalität wird ,ist es schlecht um uns Geschehen.
Ich möchte nicht als Moralapostel gelten,aber den normalen Menschenverstand gelten lassen.

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T6T8 weinberg1 „Sie haben eine sonderbare Einstellung von der Marktwirtschaft,die soll auch eine...“
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Meine sonderbare Einstellung entstammt aus meinen Erfahrungen mit der Realität. Es haben inzwischen viele Begriffen, dass man mit Ehre und Anstand heutzutage nicht mehr uneingeschränkt auf dem Markt bestehen kann. Ein Ellenbogen-Einsatz ist einfach notwendig, da bleibt halt Manches auf der Strecke.
So ein Verhalten halte ich für normal in Systemen, in denen ums Überleben gekämpft wird. Ich kenne noch die Zeit von vor 20 Jahren, in denen wir (auf Anweisung vom Chef!) gegenüber den Kunden händeringend nach Ausreden gesucht haben, um Aufträge abzuwimmeln, da es einfach nicht mehr zu schaffen war. Diese Zeiten sind leider vorbei, und man fragt sich oft "ich oder die anderen?". Da ist die Telekom kein Einzelfall, es fällt bei ihr vielleicht nur mehr auf als bei anderen.

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Goodguy T6T8 „Meine sonderbare Einstellung entstammt aus meinen Erfahrungen mit der Realität....“
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Du belegst mit deiner Einstellung nur Allgemeinplätze aber keine kontrete Meinung.
Sicher, wir haben eine "Freie Marktwirtschaft" oder genauer "Freie und soziale Marktwirtschaft".
Das "Sozial" ist aber von den meisten Unternehmen ersatzlos gestrich worden.

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notar T6T8 „Meine sonderbare Einstellung entstammt aus meinen Erfahrungen mit der Realität....“
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V e t o !

Ja, ich teile die Ansicht von weinberg1 !

Warum ?

Nun, als Mitarbeiter in Ihrer Firma hätte ich tagtäglich Angst
um meinen Arbeitsplatz, weil jede Minute die Schwerpunkt-
staatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen, die Kripo,
die Steuerfahndung, das Gewerbeamt, das Kartellamt und/oder weitere Behörden mal Einsicht in die Betriebs-
unterlagen - zu recht - verlangen.

Dann müßte die Gewerbeerlaubnis einstweilen entzogen
werden und Sie müssten sich beim Arbeitslosenverwal-
tungsamt in die Reihe stellen ...

Merke: Der Krug geht solange zum Wasser, bis er bricht !

Als Wirtschaftsjurist empfehle ich Ihrem Chef, von der
Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige beim
Finanzamt dringend Gebrauch zu machen.

Was sagt eigentlich der Steuerberater, bzw. Wirtschafts-
prüfer Ihrer Firma, in der Sie (noch) beschäftigt sind ?

P.S.: Stellen Sie sich mal vor, ich würde
die StA und/oder das FA auf Ihren Fall
aufmerksam machen ? Keine Angst,
ich habe - im Gegensatz zu Ihnen -
noch Ehrgefühl.

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weinberg1 Nachtrag zu: „Sie haben eine sonderbare Einstellung von der Marktwirtschaft,die soll auch eine...“
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Es hat keinen Sinn,in der jetzigen Zeit eine einfache Meinung zu haben.Es gibt immer
Besserwisser und Meinungsvertreter die eine normale Einstellung nicht gelten lassen,wegen mir
weiter so.

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i.fass T6T8 „Prinzipiell sehe ich da keinen Betrug, sondern unternehmerisches Geschick. Wenn...“
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Prinzipiell sehe ich da keinen Betrug, sondern unternehmerisches Geschick.

Prinzipiell gibt es so etwas wie Betrug überhaupt nicht, sondern nur unternehmerisches Geschick ;)
Low Orbit Ion Cannon
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jo4jo i.fass „ Prinzipiell gibt es so etwas wie Betrug überhaupt nicht, sondern nur...“
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Welch ein Schmarrn!
Im Gegensatz zu Ihnen offenbar hat sich die Menschheit seit ein paar tausend Jahren in einem langen Prozess bemüht, einen Grundstock an ethischen Normen zu entwickeln. Man nennt dies Zivilisationsprozess und im Vollzug dessen entwickelte sich der Mensch von einem reflexgesteuerten tumben Affenwesen zu einem rationalen, entscheidungsfähigen, vor allem aber sozialen Wesen. Und nur dies, die Entwicklung sozial-ethischer Normen mit Bindungswirkung für alle, ermöglichte die Entwicklung des Menschen bis heute. Betrug, da sind sich alle Kulturen dieser Erde einig, ist eine Handlungsweise, die ethisch nicht toleriert werden kann, weil sie sozialschädlich ist. Nichtsdestoweniger wird dieser Betrug natürlich tagtäglich praktiziert, d.h. es gibt ihn, jeden Tag. Verwischen Sie also mit Ihrer Behauptung eines angeblichen "unternehmerisches Geschick(es)" nicht so tumb die Grenzen zwischen Erlaubtem und Verbotenem (oder gilt das Strafgesetzbuch für Sie nicht??). Denn das, diese Ihre Denke, ist genau die Art von praktizierter Werte-Entwertung, an der unsere Zeit so sehr leidet.
jo4jo

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notar T6T8 „Prinzipiell sehe ich da keinen Betrug, sondern unternehmerisches Geschick. Wenn...“
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Im Gegensatz zu T6T8 sehe ich hier durchaus den Straftatbe-
stand des vollendeten Betrugs gem. § 263 StGB als erfüllt an:

1. Täuschungshandlung: +, weil über die Tatsache des bereits
"Kassiert-habens" getäuscht worden ist, obwohl bei bestehen-
dem Vertragsverhältnis die Pflicht der Telekom besteht, den
Kunden nicht zu schädigen.

2. Irrtumserregung: +, weil der diesbezügl. Irrtum hervorgerufen
wurde, ja, es der Telekom geradezu darauf ankam, daß der
jeweilige Kunde getäuscht wurde und sich über die Tatsache
der bereits bewirkten Zahlung (= Erfüllung gem. § 362 BGB)
irren sollte.

3. Vermögensverfügung: +, ja, weil die materiell-rechtlich zu
Unrecht geltend gemachte Forderung in der Telekom-Rech-
nung de iure nicht bestand.

4. Vermögensschaden: +, ja, weil der gezahlte Rechnungs-
betrag dem Vermögensvorteil der Fa. Telekom entsprach.

5. Nachteilszufügungsabsicht: ja, weil es der Telekom geradezu darauf ankam, ihre Kunden auf diese Weise zu
schädigen.

6. Kausalität zwischen jedem einzelnen Tatbestandsmerkmal
von 1 bis 2, von 2 bis 3, von 3 bis 4 usw.

7. Stoffgleichheit: ja, der Schaden des Telekom-Kunden ent-
spricht dem (Geld-)Vorteil der Telekom.

8. Vorsatz ist gegeben, denn der, bzw. die Telekom-Täter
handelten wissentlich und willentlich.

Zudem handelten die Täter gewerblich, weil sie den Telekom-
Mantel für ihre Untaten so ausnutzten wie ein gewerblich
Handelnder.

Das Ganze dürfte zudem auch noch das Bundeskartellamt
interessieren, weil hier Verstösse gegen das UWG und
evtl. auch gegen das GWB vorliegen.

Hoffentlich werde Haftstrafen verhängt !
Die vereinnahmten Gelder müssen ohnehin - gem. § 812 BGB
wg. ungerechtfertigter Bereicherung - mit Zinsen zurückge-
zahlt werden. Etwaige weitere Schäden müssen zudem auch
noch ausgeglichen werden.

Ggfls. kommt auch noch der Tatbestand der Steuerhinter-
ziehung hinzu.

Daß "das Ganze" auch noch ein fristloser Kündigungsgrund
darstellt, ist zweifellos gegeben.


(Der Uz. war u.a. jahrzehntelang als Strafverteidiger tätig)

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Goodguy notar „Im Gegensatz zu T6T8 sehe ich hier durchaus den Straftatbe- stand des...“
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Starker Text, guter Inhalt. Problem ist nur, dass sich die Telekom jederzeit sehr gute Anwälte leisten kann bzw. selbst in ihren Reihen hat. Meine, subjektiv eine Straftat begannem zu haben und objektiv dafür verurtelt zu werden sind das berüchtigte "zwei Paar Schuhe"

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notar T6T8 „Prinzipiell sehe ich da keinen Betrug, sondern unternehmerisches Geschick. Wenn...“
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Ja, die "Vorgabe" ist § 263 StGB.

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