Erst im Juli 2007 wurde der Telefonanbieter Tele2 vom Landgericht Düsseldorf wegen kalter Anrufe zu einer Geldstrafe von 100.000 Euro verurteilt (siehe News 100.000 Euro Strafe für Tele2).
Da Tele2 trotz dieser Strafe seine unerlaubte Telefonwerbung fortsetzte, erfolgte eine erneute Klage durch die Verbraucherzentrale Bayern.
Jetzt hat sich der Telefon-Terrorist mit der Verbraucherzentrale außergerichtlich auf eine Strafe von 240.000 Euro geeinigt - die Verbraucherzentrale zieht ihre Klage durch diese Einigung zurück.