Wer ein internetfähiges Smart-TV von Samsung kauft, hat damit etliche Möglichkeiten mehr als mit einem gewöhnlichen TV. Dazu gehören Aufrufe verpasster Sendungen aus Mediatheken ebenso wie zusätzliche Angebote aus dem laufenden Programm.
Damit via Internet Daten zwischen Server und Fernseher ausgetauscht werden, bedarf es nicht des aktiven Zutuns des Benutzers: per Werkseinstellung werden bereits bei der bloßen Inbetriebnahme Daten an den Server gesendet, inkl. der IP-Adresse des Teilnehmers.
Jetzt hat die Verbraucherzentrale NRW gegen diese Praxis eine Musterklage beim Landgericht Frankfurt eingereicht: Erst soll der Nutzer über die Datenübertragung informiert werden – dann soll er sie einschalten, sofern er es wünscht. Erstmal munter drauf los übertragen, das soll nach dem Willen der Verbraucherschützer nicht mehr sein.
Olaf19 meint: Da bekommt der englische ausdruck watching television gleich eine ganz andere Bedeutung ;-)
Wahrscheinlich informiert Samsung seine Käufer deswegen nicht vorher über die Default-Einstellung der Datenübertragung via Internet, weil sie davon ausgehen, dass eh jeder weiß, dass es a) so etwas gibt und b) immer erstmal eingeschaltet ist.
Wir leben sozusagen in einer Opt-Out-Welt... und so mancher Anwender würde fluchen, wenn er eine der Hauptfunktionen, die ihn zum Kauf gerade dieses Geräts motiviert haben, erst "umständlich" im Handbuch suchen und dann einschalten müsste.
Man kann es eben nicht allen recht machen. Ich hingegen bin ein erklärter Opt-In-Fanboy.
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