Unerträgliche Gewaltausbrüche seitens der MI lassen selbst Richter rot sehen: Musikindustrie Rechtsanwalt Clemens Rasch hat schon über 50.000 User abgemahnt, darunter viele Kinder.
Diesmal hat er aber den Falschen erwischt: nach Angaben von Stern TV und heise online wurde einem Unschuldigen unterstellt, 287 Audiodateien in einem P2P-Netzwerk angeboten zu haben. Aufgrund eines Zahlendrehers in der IP-Adresse war der aber gar nicht der Täter. Trotzdem liess die Kanzlei Rasch nicht locker, weswegen der zu Unrecht Beschuldigte per negativer Feststellungsklage den falschen Angriff feststellen lassen musste.
Meinung: Besonders abstoßend ist der monetäre Aspekt dieses Übergriffs: Statt der sonst "üblichen" 250.000 Euro "Standard-Streitwert" hat die Kanzlei den Streitwert auf 3500 Euro reduziert, als sie ihren Fehler bemerkt hat. Ein Treppenwitz vor dem Herren und eine unglaubliche Unverschämtheit, die das gesamte Rechtssystem der BRD in Frage stellt. Pfui.
Wer diesen Leuten auch nur noch einen Cent freiwillig gibt, dem fehlt was im Kopf.
Quelle: heise
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Boah, nur weil die einen Fehler gemacht haben, soll ein Unschuldiger zahlen.
Abartig
In meinen Augen sollte die Schadensersatz wegen Rufschädigung und Schadensersatz für jede Sekunde, wo der Mann sich damit rumärgern musste bekommen.
Streitwert sollte auf ca. 250000€ angesetzt werden ;-)
@mastersiqmund1
Absolut nicht abartig, sondern der Alltag im Kriminellenparadies BananenRepublikDeutschland.
WANTED! Dead or alive "den Gesetzgeber" und die gewählten Volksverräter. Der Galgen wird es schon richten.
Flumo
...wie im wilden westen: nur ein toter tauscher (erst schießen, dann fragen) ist ein guter tauscher...:-((
Und wozu soll das gut sein? Verstehe ich nicht... nebenbei halte ich auch den Streitwert von einer Viertelmillion für absurd, insbesondere wenn der pauschal für alle(!) bekannt gewordenen Fälle gelten soll.
CU
Olaf
AFAIK sin die Gerichtskosten geringer wenn der Streitwert geringer ist...
Ja, sind sie auch, und die Anwaltsgebühren sind ebenfalls geringer - das beantwortet aber meine Frage nicht.
CU
Olaf
Achtung! Kühne Spekulation ohne jeden Beweis oder Anhaltspunkt:
Möglicherweise hoffte die Kanzlei darauf, dass der Beklagte zahlt, wenn die Rechnung nicht so hoch ausfällt, um seine Ruhe zu haben und sich nicht noch Monate mit dem Mist rumschlagen zu müssen.
...könnte ich mir sogar sehr gut vorstellen. Wäre aber eine verdammt linke Nummer von der Anwaltskanzlei. Wer rein standesgemäß der Rechtspflege in diesem Lande verpflichtet ist, sollte in der Lage sein, einen Fehler einzugestehen und die Sache für den zu Unrecht Beschuldigten kostenfrei aus der Welt schaffen.
Das wäre sogar das allermindeste, was man erwarten könnte - ein "Schmerzensgeld" für die ganze Aufregung wird ja auch nicht gezahlt.
CU
Olaf
Ähhm sprichst du hier von denselben Leuten, die 250'000 Euro von Kindern für den Download von ein paar Musikstücken verlangen? ;)
Was soll man sich denn darunter vorstellen?
Also doch lieber (wieder mal) bei Heise nachgelesen: http://www.heise.de/newsticker/meldung/97304
mal versuchen: Text - na also, geht doch.
der Tag ist da aber das / fehlt.... kommt mir vom Zitieren bekannt vor ;-)
mfg
chris
Hab bei SternTV die Diskussionsrunde gesehen...
Ich persönlich fand den Anwalt der MI mehr als unvorbereitet... so oft wie der sich verhakelt hat und hängen geblieben ist... Vorallem als Herr Solmecke (Anwalt von ca. 200 Abgemahnten) ansprach, das man eine Unterlassungserklärung bei den 6 grossen der MI einreichen könnte, um von einer Anzeige verschont zu bleiben.
Da fehltem dem mehr als nur Worte.
Wird mal Zeit, das der Staat mal was gegen diese Art von Abzocke vorgeht. Strafe ja, aber bitte in einem vernüftigen Rahmen... wenn man ne CD klaut kommt bekommt man ja auch nicht 250 000€ Strafe aufgebrummt und ich glaube auch, das das selbe dafür gilt, wenn ich diese vervielfältige und zum verkauf anbieten würde... (2-3Stück)
Irgendwo muss mal Schluss sein...
Auch wenn es die neue Umsatzkuh von div. Anwältren sein könnte...
Wer könnte das von euch und womit erstellt man solche Logdateien? Mich würde mal interessieren wie oft solche Zahlendreher vorkommen.
mfg
chris
Also ich könnte es nicht :-( Und selbst wenn - schon reichlich pervers, wie eiserne Rechtsprinzipien, hier die Unschuldsvermutung, plötzlich aufgeweicht werden.
Im Grunde genommen kann ich mir nie sicher sein - auch jetzt in diesem Moment nicht - dass nicht irgendjemand mit einer IP-Adresse unterwegs ist, die zufällig so ähnlich ist wie meine, und damit irgendeine Scheiße im Internet baut. Musiktitel runterladen gehört ja noch zu den harmloseren Dingen, die man anstellen kann...
Wie sind Zahlendreher technisch überhaupt möglich? Sitzt da jemand und tippt IP-Adressen per Hand ab? Wenn es nicht so ernst wäre, würde ich jetzt sagen: *LOL*...
CU
Olaf
Bei solchen Anwälten? juckt es einem in den Fingern, selbst wenn man noch so friedlich und pazifistisch ist.
War da nicht mal ein Titel von den "Ärzten" -- immer mitten in die.....
Den Abmahnanwälten geht es ja gar nicht ums Urheberrecht. Rasch ist ja nur einer aus dieser Grauzone. Es geht um eine bequeme Abzocke in die eigene Tasche. Der Rechteinhabe sieht nix davon. Da verstehe ich die Diskussion der Volkstreter um den Onlinezugriff nicht, die MI macht es doch schon vor.
*sing* mitten in die Fresseeeeehehe, mitten in die Fresseeeehe*sing*
Auf wieistmeineip.de kann man seine IP täglich loggen lassen (IP-Merker). Da die Loggs vom Beschuldigten nicht veränderbar sind, sollten sie als Beweis vor Gericht zugelassen sein.
Bei Einwahl über einen Router werden zu jedem Verbindungsaufbau auch die IPs für einen bestimmten Zeitraum in dessen Logfiles vermerkt.
Gruß oooho
Klingt zwar einerseits genial - andererseits leisten solche Tools, und wenn sie auch noch so gut gemeint sind und funktionieren, dem Prinzip Beweislastumkehr und Aufweichung der Unschuldsvermutung Vorschub.
Fehlt ja nur noch, dass es eines Tages heißt, "selber Schuld - warum hast du deine IP nicht mitloggen lassen - schön blöd von dir, und dafür darfst du jetzt bezahlen..."
Tut mir leid, aber irgendwie rollen sich mir die Fußnägel auf bei der Vorstellung.
CU
Olaf
So sehe ich es auch.
Generell halte ich auch nichts davon, solch gönnerhafte Dienste in Anspruch zu nehmen, da die Gefahr des Missbrauchs ja leider nicht auszuschließen ist.
Andererseits wäre aber auch in Frage zu stellen, wieso die von der MI geloggten IPs den Tatsachen entsprechen, solange sie nicht von den jeweiligen Providern beglaubigt wurden. Sofern diese ihren Firmensitz nicht im Ausland haben, sind sie ja laut Gesetz verpflichtet, die Loggs für min. 1 Woche bereit zu stellen. Ob diese Loggs ohne besondere Gründe auch der MI zugänglich sein müssen, wage ich zu bezweifeln.
Gruß oooho
Die MI selbst kann gar nicht herausbekommen wer hinter einer IP steckt. Das geht nur mit Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft. Der erste Punkt wo man also ansetzen könnte den Abmahnanwalt zu verklagen wäre, das er sich auf illgelale Weise Daten verschafft hat. Das nächste ist, eine IP ist noch lange kein Beweis das der Providerkunde der Täter war. Funknetze mit WEP-Verschlüsselung sind leicht zu knacken. Es kann also nicht ausgeschlossen werden, das ein Fremder über eine Leitung surfte. Dann soll der Abmahner mir den Streitwert darlegen - was er einfach nicht kann. Kann der Streitwert nicht bewisen werden, so kann auch keine Abmahngebühr berechnet werden. Ich würde selbst wenn ich Mucke gesaugt hätte vor Gericht ziehen. Sofern die Musikstücke nicht auf meinem PC nachgeweisen wurden siehts schlecht aus für die Abmahner der MI. Wenn das alle soch machen würden und niemals zahlen würden dann hätten solche Abmahnungen einfach keinen Sinn weisl schwer wäre damit Geld zu verdienen und wenn kein geld rein kommt hat auch kein Anwalt Bock sich mit dem Kram zu beschäftigen.
Sinn dieser exzessiven Abmahnungsmasche ist es sicherlich nicht, möglichst viel Geld aus den Taschen mittellosen Teenagern zu pressen. Wo nichts ist, ist auch nichts zu holen. Es soll also lediglich der Abschreckung dienen, wobei die allgemeine Unwissenheit (Unerfahrenheit) bezüglich Rechtsstreitigkeiten und die natürliche Angst vor Konflikten mit dem Gesetz, als Mittel zum Zweck dienen. Dass die MI in einer freien Marktwirtschaft, wie jeder Andere auch, nach dem Gewinnmaximierungsprinzip arbeitet, kann man ihnen nicht einmal verübeln, aber dass sie ihre Gewinne auf Kosten der Steuerzahler optimieren wollen, indem sie sich vor Gericht möglichst schadfrei halten, sollte mit aller Härte bestraft werden.
Gruß oooho