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News: Geld stinkt nicht

Rechtsanwälte versteigern "90 Mio. Euro" aus Porno-Abmahnaktion

Michael Nickles / 9 Antworten / Baumansicht Nickles

Die Webseite auktion.urmann.com hat nicht nur einen eiskalten Url-Titel, der Inhalt ist gleichermaßen nüchtern. Auf dieser Seite werden 90 Millionen Euro versteigert.

Konkret geht es dabei nicht um Cash sondern um Forderungen, die einen Wert von 90 Millionen Euro haben sollen. Ebay war der Rechtsanwaltskanzlei U+C (Urmann und Collegen), von der die Auktionsseite stammt, wohl eine Nummer zu klein.

Der Hintergrund der Versteigerung ist recht außergewöhnlich. Es handelt sich dabei wohl um ein "Paket" von 70.000 Abmahnungen, die einen Gesamtwert von 90 Millionen Euro haben sollen, berichtet unter anderem Heise.

Die U+C Kanzlei soll vorwiegend Klienten aus der Pornobranche vertreten und in derer Auftrag seit Jahren massiv Tauschbörsennutzer abmahnen. Pro Vorfall werden "Pornotauscher" wohl mit einer Rechnung von 1.286,80 Euro bedient.

Zumindest soll sich diese Summe ergeben, wenn Abgemahnte nicht bereits bei der ersten Forderung (650 Euro) blechen. Alle die bei Phase 2 nicht zahlen, sind jetzt also in der 90 Millionen Euro Auktion drinnen. Heise schreibt, dass sich die Forderungen alleine auf die Jahre 2010/2011 beziehen.

"Rechnet" man die Vermutung hinzu, dass wegen Pornodelikten Abgemahnte aus Schamgründen eher Zahlungswillige sind, wird klar, dass auf Massenabmahnungen spezialisierte Kanzleien wohl ordentlich Umsatz machen, wenn selbst bei Pornos noch 90 Millionen Euro von Zahlungsunwilligen übrig bleiben.

Die werden jetzt also wohl an Inkasso-Unternehmen versteigert. Heise verweist auch darauf, dass die Kanzlei U+C sich nur als Vermittler der Auktion ausgibt. Die 90 Millionen Euro hat die Kanzlei also vermutlich wohl von ihren Auftraggebern bereits einkassiert.

Michael Nickles meint: Die gute Nachricht für alle betroffenen Porno-Filesharer: von der Kanzlei U+C werden sie wohl keine Post mehr kriegen. Die wirklich ärgerliche: dafür gibt es bald Post von einem "knallharten" Inkasso-Unternehmen. Dann heißt es: die rund 1.300 Euro (plus Inkasso-Gebühren) zahlen und fertig, oder in die Offensive gehen.

"Internet-Promi-Anwalt" Rechtsanwalt Christian Solmecke hat eine Pressemitteilung zum Vorfall rausgelassen. Er sagt darin unter anderem, dass es durchaus Chancen gibt, den Kopf aus der Schlinge zu kriegen, weil jeder Einzelfall aufwändig verhandelt werden muss. Auch besteht die Chance, dass ein Gericht die Abmahnungshöhe als übertrieben empfindet. Generell sollen "Erstabmahnungen" bei nicht-gewerblichen Vorfällen ja nur 100 Euro kosten.

Meine Meinung zur Sache? Also gut. Wer berechtigt beklagt wurde, also wirklich den angemahnten "Porno" getauscht hat, also schuldig ist, der sollte zahlen. Klar ist es scheiße, 1.300 Euro blechen zu müssen - aber der zermürbende Weg einer Gegenklage kostet zu viele Nerven. Und verliert man, dann kommen noch mal die Gebühren für den eigenen Anwalt drauf. So ist es leider.

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Anonym60 Michael Nickles „Rechtsanwälte versteigern "90 Mio. Euro" aus Porno-Abmahnaktion“
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Hier sind es angeblich überwiegend Pornofilme. Und der Rest?

Sind wahrscheinlich Leute die sich ein kostenloses Programm heruntergeladen haben das kostenlos ist?

Die Politik "könnte" ja ein Riegel vorschieben. Tja, aber es gibt ja die Lobby.

Wahrscheinlich müssten wir Bürger ein paar Geldscheine in die Hand nehmen und damit vor den Nasen der Politiker wedeln. Vielleicht würde es was bringen.

Gestern habe ich ein Bericht im TV gesehen da verdient ein Politiker über 1.000.000,00 Euro nur durch Vorträge. Dann wurden die Kollegen der anderen Parteien gefragt wie die das finden würden. Die haben sich natürlich negativ darüber geäußert er wäre in den Aussschüssen gerdemal angeblich 20 % anwesend gewesen.

Ja, mein Gott die würdens doch genau so machen!

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Alekom Anonym60 „Hier sind es angeblich überwiegend Pornofilme. Und der Rest? Sind...“
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jo mei, bei uns in ösi-land gibts einen politiker, der hat mehr nebengeschäfte laufen als man finger hat auf beide hände..

kein normaler arbeiter bzw. angestellter kann sowas machen

Alles hat seinen Sinn, auch das scheinbar Sinnlose, denn es gibt nichts ohne Sinn.
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deroppi Michael Nickles „Rechtsanwälte versteigern "90 Mio. Euro" aus Porno-Abmahnaktion“
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Bleibt die Frage wie man vorgehen soll, wenn die Abmahnung falsch ist, weil man tatsächlich nichts getauscht hat, sondern nur durch einen Fehler auf die Liste gekommen ist.

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Olaf19 Michael Nickles „Rechtsanwälte versteigern "90 Mio. Euro" aus Porno-Abmahnaktion“
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Ebay war der Rechtsanwaltskanzlei U+C (Urmann und Collegen), von der die Auktionsseite stammt, wohl eine Nummer zu klein.

Wäre das rechtlich überhaupt möglich gewesen - offene Forderungen über ebay versteigern? Sachen gibt's...

CU
Olaf
Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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mike115 Olaf19 „ Wäre das rechtlich überhaupt möglich gewesen - offene Forderungen über ebay...“
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wurden die schon verschickt, wissen die 70 000 leute schon davon?

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notar Olaf19 „ Wäre das rechtlich überhaupt möglich gewesen - offene Forderungen über ebay...“
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Hallo, Olaf19,

Erst einmal darf ich Dir ein gutes Neues Jahr wünschen !

Zu Deiner Frage:
1. Eine Forderung ist juristisch identisch mit dem Begriff "Anspruch".
2. Es existiert eine gesetzliche Regelung: § 194 Abs. 1 BGB bestimmt, daß "das Recht,
von einem Anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (= Anspruch), der Verjährung"
unterliegt.
3. Da die "Kardinalvorschrift" im Zivilrecht, der § 433 BGB, nur von "Sachen", mithin gem. § 90 BGB
somit nur von körperlichen Gegenständen, schreibt, fragt sich, was für Forderungen gilt.
4. § 453 BGB, die Regelung über den Rechtskauf bestimmt, daß die Vorschriften über den Kauf
von Sachen (also die §§ 433 ff. BGB) analoge Anwendung finden.
5. Durch Abtretungsvertrag kann der Forderungsinhaber wechseln; vgl. § 398 BGB
6. Wenn eine Forderung durch Abtretung daher von einem Altgläubiger auf den Neugläubiger über-
tragen werden kann, dann kann der Altgläubiger (als bisheriger Alleineigentümer der Forderung gem.
§ 903 BGB) auch andere juristische Formen bezüglich der Forderung wählen; mithin verschenken,
belasten, verpfänden, aber auch versteigern !

So, jetzt aber zu den eigentlichen Problemen:

Da besagte Anwaltskollegen U+C keine Forderungsinhaber sind (mithin keine Forderungsinhaber
gem. §§ 398 ff. BGB), sondern lediglich als Vermittler (gem. §§ 164 ff. BGB), mithin als Vertreter
für einen (oder mehrere) Andere(n) auftreten, rate ich daher, "die Finger davon zu lassen."

Warum ?

1. Würdest Du einen Forderungskaufvertrag mit jemandem abschließen, den Du noch nicht einmal
namentlich kennst, von dem Du noch nicht einmal weißt, wo (in welchem Staat ?) er lebt ? Von dem
Du infolgedessen noch nicht einmal weißt, welches (Abtretungs-)Recht ? dort gilt ?

Ich vermute mal, eher wohl nicht, oder ?

2. Nagelprobe: Wenn die Herren Collegae sich im Zwangsvollstreckungsrecht (welchen Staates, in
dem der "Forderungsanbieter" sitzt) vermutlich (!?) auskennen, warum machen diese die stolze
Summe von 90 Millionen € nicht selbst geltend und treiben diese ca. 90 Millionen Euro nicht selbst bei ?

Gerade angesichts des sehr hohen Betrags macht mich dies aus fachlicher Sicht sehr stutzig. Dies
führt bei mir nämlich zu der Annahme, daß den Herren Collegae der Ersteigerungsbetrag in € cash
bedeutend "wertvoller" ist als die Arbeit, die Forderungen einzeln einzuklagen und im Wege der
Zwangsvollstreckung (im schlimmsten Fall) jeweils einzeln per Gerichtsvollzieher o.ä. einzutreiben.

Manche "Schnäppchen" sind eben keine !

Gruß - der Notar

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notar Olaf19 „ Wäre das rechtlich überhaupt möglich gewesen - offene Forderungen über ebay...“
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Hallo, Olaf19

Ich (der Notar) bin's nochmal. Was ich in meiner letzten mail an Dich vergaß:

1. Nach § 404 BGB kann der Schuldner Einwendungen gegen die Forderung erheben.
2. Wer garantiert Dir, daß die 90 Mio. - € - Forderung nicht (bereits) mehrfach abgetreten worden ist ?
(Rotlichtmilieu ist nicht unbedingt der Hort von Rechtstreue ! Vielmehr herrscht dort der Nährboden für
Ausbeutung von Frauen, Betrug, Steuerhinterziehung, etc. ...)
Lies einfach bitte mal § 408 BGB.
3. Stell' Dir einfach nur mal vor, "Abtretender" wäre nicht eine natürliche Person, sondern "mehrere
natürliche und/oder juristische Personen" ..! Was, wenn einer dieser Personenmehrheit mit dem
Abtretungsangebot nicht einverstanden ist, Du aber infolge Höchstgebot den "Zuschlag" bekommen
und die Valuta gezahlt hast ???

Du siehst also, Fragen (über Fragen). Daß die Herren Collegae damit "vor" der Erteilung des
Zuschlags dieser "Versteigerung" vermutlich "nicht herausrücken wollen", macht meine Skepsis
nur noch größer ...

Also : Auch hierzulande fallen einem die Goldbarren immer noch nicht in den Schoß !
Gold-, bzw. Geldesel gibt's halt nur im Märchen (der Brüder Grimm).


Gruß - der Notar

P.S. In einem länger zurückliegenden thread hatte mich ein Teilnehmer
rechtswidrig damit beschimpft, ich sei gar kein Jurist. Vielleicht weiß der
betreffende Teilnehmer meinen gesamten Ausführungen entgegen zu setzen
oder gar inhaltlich etwas juristisch Fundiertes zu erwidern ?

Wahrscheinlich liest der Betreffende meine Zeilen erst gar nicht oder hält
sich "bedeckt".

Merke: "Tacere considere non videtur."
(Latein: Schweigen bedeutet nicht Zustimmung)

Merke: "Quod licet Iovi, non licet bovi."
(Latein: Was Jupiter erlaubt ist, das ist noch längst nicht jedem Ochsen
erlaubt !)

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kamikaze1981 Michael Nickles „Rechtsanwälte versteigern "90 Mio. Euro" aus Porno-Abmahnaktion“
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Ich wurde mal wegen einem Album von Peter Maffay abgemahnt. Sollte 650€ zahlen und eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Ich habe mir dann von hier http://abmahnwahn-dreipage.de/ eine modifizierte Unterlassungserklärung besorgt, ausgefüllt und an die Kanzlei geschickt. Gezahlt habe ich nicht.
Ein paar Wochen später kam wieder Post, einmal die Bestätigung, dass die modUE angekommen und akzeptiert sei und eine weitere Zahlungsaufforderung mit Androhung weiterer Konsequenzen.
Das habe ich einfach ignoriert und seit über 2 Jahren nichts mehr von denen gehört. Würde mich wundern wenn da noch was kommt.

Für mich sind das rein wirtschaftlich denkende, zahnlose Tiger. In der Zeit, in der die sich mit querulanten wie mir rum schlagen verschicken die lieber 100 weitere Abmahnungen, von denen sicherlich 90 direkt bezahlt werden.

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Olaf19 kamikaze1981 „Ich wurde mal wegen einem Album von Peter Maffay abgemahnt. Sollte 650€ zahlen...“
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In der Zeit, in der die sich mit querulanten wie mir rum schlagen verschicken die lieber 100 weitere Abmahnungen, von denen sicherlich 90 direkt bezahlt werden.

Genau das denke ich auch. Allein die Tatsache, dass du denen eine modifzierte(!) Unterlassungserklärung zugeschickt hast, beweist, dass du dich zumindest ein wenig mit der Materie beschäftigt hast, wenn nicht sogar richtig gut informiert bist. Bei solchen Leuten beißen die relativ schnell auf Granit, dann doch lieber an die Fraktion der Ängstlichen und Ahnungslosen herangepirscht, die nicht so werhaft sind.

Danke für deinen Erfahrungsbericht - das könnte anderen helfen, die Ähnliches erlebt haben.

CU
Olaf
Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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