Der Zoff in England reisst nicht ab: Jetzt fordert der Verband der unabhängigen Musiker, Musikmanager und Label die Provider für illegales Filesharing haftbar zu machen. Um den Diebstahl von Musik zu "legalisieren", sollen sie eine Gebühr ähnlich wie die Radiosender an die Urheber entrichten. Dafür sollen die Gesetze geändert werden, damit die Rolle der Provider beim illegalen Musiktausch klar wird. Die Organisation hält die Provider an, entsprechende Verträge mit Firmen abzuschließen, die "Musik gewerblich verteilen oder speichern". Die Provider nutzten den Musiktausch um ihr eigenes Geschäft zu betreiben, so der Vorwurf. Die Vereinigung der Provider konterte, dass die Musiktitel nicht auf ihren Servern gehostet werden und Urheberrechtsverstösse sowieso seit 1988 illegal seien.
Quelle: BBC News
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Als nächstes zahlen wir also pauschal noch für die Verbindung, nachdem die Hersteller von Brennern und Rohlingen schon zur Kasse gebeten werden. Filesharing bleibt dann natürlich trotzdem illegal. Großartig. Und der Ehrliche ist der Dumme.
Wird mal Zeit, dass die Rechteinhaber für Schrottmusik und Schrottfilme, die sie falsch bewerben haftbar werden (Kaufpreisrückerstattung). Und dass sie für Bestechung und Wohltaten an Journalisten und Redakteure...die Rechte an ihren Filmen verlieren.
Dann gäbs ja nur noch Abmahnungen ;o)
Das Problem wäre dabei dann dass die Rechteinhaber wissen, was über welche Provider läuft (man kann ja schlecht nem lokalen Provider soviel aufbrummen wie AOL & Co), dh. sie haben dann kleine Loggingtools laufen... Es lebe der Gläserne Mensch *g* (so ähnlich wie's in Rusland sein soll - nur dass hier die Wirtschaft an Stelle des Staats rückt)
Zitat: "Wird mal Zeit, dass die Rechteinhaber für Schrottmusik und Schrottfilme, die sie falsch bewerben haftbar werden (Kaufpreisrückerstattung). Und dass sie für Bestechung und Wohltaten an Journalisten und Redakteure...die Rechte an ihren Filmen verlieren."
Das Gesetz dafür gibt es
"Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb"
http://transpatent.com/gesetze/uwg.html
"§ 1
Zweck des Gesetzes
Dieses Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und der Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauterem Wettbewerb. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb."
§ 4 mit Beispielen und § 5 bezüglich irreführender Werbung.
Das Strafausmaß orientiert sich natürlich am entstandenen Schaden.
Du müsstest (als Verbraucher) einfach klagen, wenn Du der Meinung bist, mit Werbebotschaften in die Irre geleitet worden zu sein.