Hi Stefan,
meines Wissens nach ist es rundfunkrechtlich gar nicht erlaubt, das öffentlich-rechtliche Fernsehen zu verschlüsseln - vielmehr verlangt das Gesetz, dass diese Sender für jedermann frei zugänglich sind, also auch für Leute, die sie gar nicht sehen wollen :-((
Vor Jahren hat mal jemand ein Gerät entwickelt, mit dem man die ÖR-Sender aus dem Empfang verbannen können sollte - es ging nie in Serie. Grund: Es ist letztlich egal, ob man die ÖR empfangen kann oder nicht - zahlungspflichtig ist man ja schon, wenn man ein Gerät zum Empfang bereithält, unabhängig davon, welche Sender man sieht oder sehen will.
Oder anders formuliert: rein rundfunkrechtlich gesehen bewirkt dieses Gerät nicht mehr, als würde man diese Sender nicht einschalten oder nicht auf die Programmspeicherplätze legen. Nun,das kann man einfacher haben, dazu braucht man keine technische Vorrichtung.
Letztlich ist das alles staatliche Willkür. Wenn ab 2007 schon PCs den Status von Rundfunkgeräten haben sollen, was kommt dann als Nächstes - Super-8-Filmprojektoren, Cassettenrecorder oder vielleicht gar die Waschmaschine? (die sich drehende Wäsche ist interessanter zu beobachten als so manches Programm...).
Wenn schon, dann sollte der Staat wenigstens so konsequent sein, und auch die Tabaksteuer für Passivraucher einführen - für alle, die Mund und Nase zum Empfang von Zigarettenrauch bereithalten.
CU
Olaf