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News: Zu dumm zum Abmahnen?

Pornoabmahnungen eventuell wegen handwerklicher Mängel ungültig

Michael Nickles / 26 Antworten / Baumansicht Nickles

Die aktuelle Pornoabmahnungswelle ist voraussichtlich aufgrund "ganz schnöder handwerklicher Mängel" der abmahnenden Kanzlei zum Scheitern verdammt. Anwalt Thomas Stadler erklärt im Internet-Law-Blog, die Vorgabe von  § 97a Abs. 2 S. 1 Nr. 4 des Urheberrechtsgesetzes werde nicht eingehalten. Dort heißt es:

"Die Abmahnung hat in klarer und verständlicher Weise… wenn darin eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungsverpflichtung enthalten ist, anzugeben, inwieweit die vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht."

Genau das soll bei den betreffenden Abmahnungen laut Stadler nicht der Fall sein und die Abmahnungen seien deshalb ungültig. Stadler verweist in diesem Fall auch auf die Neureglung  § 97a Abs. 4 des Urheberrechtsgesetzes. Die lautet:

"(4) Soweit die Abmahnung unberechtigt oder unwirksam ist, kann der Abgemahnte Ersatz der für die Rechtsverteidigung erforderlichen Aufwendungen verlangen, es sei denn, es war für den Abmahnenden zum Zeitpunkt der Abmahnung nicht erkennbar, dass die Abmahnung unberechtigt war. Weiter gehende Ersatzansprüche bleiben unberührt."

Sollten sich die Abmahnungen tatsächlich als unberechtigt erweisen, können Betroffene angefallene Kosten also beim Abmahner geltend machen. Das ist in diesem Fall die "The Archive AG". Da die Gesellschaft ihren Sitz in der Schweiz hat, seien Klagen aufgrund des geringen Forderungsbetrags aber wirtschaftlich nicht sinnvoll.

Michael Nickles meint:

Ein Gericht trifft recht offensichtlich wegen Inkompetenz eine falsche Entscheidung, die angeordnete Herausgabe der Nutzerdaten beruht also auf einem Justizirrtum. Dennoch dürfen diese unberechtigt erhaltenen Daten wohl für die Abmahnung genutzt werden. Und es kommen noch viele Fragen hinzu.

An erster Stelle gewiss, wie die IP-Adressen angeblicher Pornokonsumenten überhaupt ermittelt wurden. Eine These dazu gibt es hier von Xafford: Wie werde ich schnell reich? Gewissen nicht erforderlich!

Was mich besonders ankotzt, ist die Nummer mit der Schweiz. Wer genug Kleingeld hat, kann dort anscheinend mühelos eine AG gründen und ist vor deutschen Justiz-Zugriffen dann eine gute Ecke entfernt. Aus der Schweiz heraus in Deutschland abzukassieren scheint mühelos zu gehen. Aber Geld aus der Schweiz zu holen - in diesem Fall die Rückforderung unberechtigter Abmahnungskosten - ist sinnlos.

Es ist übrigens auch bei höheren Beträgen relativ sinnlos! Zum einen sind Anwälte in der Schweiz drecksteuer. Und weigert sich ein Unternehmen in der Schweiz dann zu zahlen und es kommt zur Vollstreckung, dann kriegt man die Kohle zwar, aber das zuständige Gericht räumt für die Aufwandskosten nur eine (zu geringe) Entschädigungspauschale ein.

Am Ende blecht man dann (mal grob geschätzt) 2.000 Euro um 1.000 Euro einzutreiben - wirtschaftlich also ein völlig sinnloses Geschäft. Was mich auch ankotzt, ist das längst ausufernde Geblogge deutscher Anwälte. Die stürzen sich gierig auf jeden Vorfall im Internet und liefern dann am Fließband ihre Meinung und Einschätzung zur Sache, um sich medial zu inszenieren und für ihre Kanzlei Werbung zu machen.

Denn auch für die "guten Anwälte" sind Abmahnungen natürlich ein Bombengeschäft, weil Betroffene immer blechen müssen - egal ob sie verlieren oder gewinnen. Und auch Gerichte kassieren ihre Gebühren bei Verfahren immer - weil es generell immer einen Verlierer gibt, der zahlen muss.

Mir scheint, es besteht einfach kein Interesse (unter anderem) das Abmahnungsübel an der Wurzel zu packen. Im Hinblick auf die aktuelle Sachlage im Fall der Redtube-Pornoabmahnungen empfehle ich Betroffenen ausdrücklich eigene Anwaltskosten zu vermeiden und einfach nichts zu tun. Also, auf das Abmahnungsschreiben einfach nicht zu reagieren.

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Wolfengard Michael Nickles „Pornoabmahnungen eventuell wegen handwerklicher Mängel ungültig“
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the_mic Michael Nickles „Pornoabmahnungen eventuell wegen handwerklicher Mängel ungültig“
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Was mich besonders ankotzt, ist die Nummer mit der Schweiz. Wer genug Kleingeld hat, kann dort anscheinend mühelos eine AG gründen

Gemäss meinen Rechtskenntnissen (ergo unbestätigt):

Das Grundkapital einer AG muss mindestens CHF 100'000.- (ca 80'000€) betragen, wovon mindestens 20% einbezahlt sein müssen. Es werden mindestens 3 Aktionäre zur Gründung benötigt (wobei unmittelbar anschliessend alle Aktien von einem Aktionär aufgekauft werden können).

Die Anforderungen sind nicht deutlich höher oder tiefer als in jedem anderen wirtschaftsliberalen Land.

Die Vorteile der Schweiz dürften hier v.a. durch geographische Nähe zu Deutschland sowie ortsüblicher Verwendung der deutschen Sprache gegeben sein.

cat /dev/brain > /dev/null
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groggyman Michael Nickles „Pornoabmahnungen eventuell wegen handwerklicher Mängel ungültig“
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Hallo

Habe heute auch eine Mail von U + C erhalten wegen Urheberrechtsverletzung und zwar an mein eMailkonto "Ernst Bleiben". Leider hat mein Provider die Mail gelöscht und mich nur informiert, da konnte ich nicht ernst bleiben :-)
Was aber an der Sache faul ist, das Konto wird nur für Downloads verwendet, wenn Gratisprogramme mal eine Mail für die Seriennummer benötigen. Redtube oder Youporn kenne ich nur vom Hörensagen und Pornofilme haben mir in der Jugend mal gefallen.
Es ist also doch eine reine Willkür, die Mails werden doch schon mal auf Verdacht verschickt....

-groggyman-

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the_mic groggyman „Hallo Habe heute auch eine Mail von U C erhalten wegen ...“
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Womöglich handelt es sich hierbei schon um eine Trittbrettfahrer-Spamwelle. Vermutlich kannst du die Abmahngebühren per Western Union nach Zentralafrika transferieren :-)

cat /dev/brain > /dev/null
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klausi123 groggyman „Hallo Habe heute auch eine Mail von U C erhalten wegen ...“
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Bin wie vom Donner gerührt.

Wie können die um 14.35 Uhr schon wissen,dass ich mir heute um 21:45:64 einen Porno rein ziehe ?

Gruß,

Klaus

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klausi123 Nachtrag zu: „Bin wie vom Donner gerührt. Wie können die um 14.35 Uhr ...“
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P.s.

Habe im Anhang eine ZIP Datei hängen die ich natürlich nicht öffne.

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MLahr Michael Nickles „Pornoabmahnungen eventuell wegen handwerklicher Mängel ungültig“
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Der fragliche Antrag stammt jedenfalls vom 12.08. und damit vor Verabschiedung des Gesetzes vom 9.Oktober: http://www.abmahnhelfer.de/redtube-abmahnungen-abmahnhelfer-stellt-auskuenftsbeschluesse-online (es könnte also sein, dass sich die Formulierungen im Abmahnschreiben und der UE noch an der damals gültigen Rechtsprechung orientieren)

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xafford Michael Nickles „Pornoabmahnungen eventuell wegen handwerklicher Mängel ungültig“
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"(4) Soweit die Abmahnung unberechtigt oder unwirksam ist, kann der Abgemahnte Ersatz der für die Rechtsverteidigung erforderlichen Aufwendungen verlangen, es sei denn, es war für den Abmahnenden zum Zeitpunkt der Abmahnung nicht erkennbar, dass die Abmahnung unberechtigt war. Weiter gehende Ersatzansprüche bleiben unberührt."

Wie so oft bei Paragraphen, verbirgt sich auch hier der Teufel im Detail, nämlich in folgender Formulierung:

 

es sei denn, es war für den Abmahnenden zum Zeitpunkt der Abmahnung nicht erkennbar, dass die Abmahnung unberechtigt war

Man muss dem Abmahnenden nämlich erst einmal beweisen, dass für ihn zum Zeitpunkt der Abmahnung bereits deren fehlende Berechtigung erkennbar war. Das dürfte sehr schwierig werden.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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andy11 Michael Nickles „Pornoabmahnungen eventuell wegen handwerklicher Mängel ungültig“
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Alle Menschen sind klug ? die einen vorher, die anderen nachher. Voltaire
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Systemcrasher Michael Nickles „Pornoabmahnungen eventuell wegen handwerklicher Mängel ungültig“
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Aus der Schweiz heraus in Deutschland abzukassieren scheint mühelos zu gehen. Aber Geld aus der Schweiz zu holen - in diesem Fall die Rückforderung unberechtigter Abmahnungskosten - ist sinnlos.

Seit der Sache mit den Steuerhinterziehungs-CDs wissen wir doch alle:

 

Die Schweiz ist ein Schurkenstaat! Also, warum wundern?

 

Denn auch für die "guten Anwälte" sind Abmahnungen natürlich ein Bombengeschäft, weil Betroffene immer blechen müssen - egal ob sie verlieren oder gewinnen. Und auch Gerichte kassieren ihre Gebühren bei Verfahren immer - weil es generell immer einen Verlierer gibt, der zahlen muss.

Du kennst das doch:

 

Treffen sich 2 Anwälte. Der eine völlig geknickt.

Fragt der eine: "Was ist denn mit dir los. Geht es Dir nciht gut?"

Der angesprochene: "Mir geht es erbärmlich. Ich kann nicht klagen!"

 

Aber im Ernst: Diese Abzocke ist mir schon lange ein Dorn im Auge. Man kann hierzulande kaum noch Luft holen ohne dazu einen Anwalt zu benötigen. :(

 

Also, auf das Abmahnungsschreiben einfach nicht zu reagieren.

Das kann ich aber nicht empfehlen. Auch wenn die Abmahnung unberechtigt ist, reagiert man nicht drauf, kann das als "stillschweigende Zustimmung des Vorwurfes" gelten.

Hierzulande wurde nämlich das Rechtsprinzip auf den Kopf gestellt. Nicht der Kläger muß beweisen, daß der Beklagte schuldig ist, sondern der Beklagte muß beweisen, daß er unschuldig ist.

 

Daß das Rechtsbeugung ist, ist klar. Aber es ist halt so. :(

 

Null Toleranz f?r Intoleranz
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reader Michael Nickles „Pornoabmahnungen eventuell wegen handwerklicher Mängel ungültig“
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Na ja - in den "großen Medien" ist davon aber logischerweise nichts zu hören. Ist ja so ein "unedles" Thema. Würde Bild darüber auf Seite 1 schrieben - wären wir nächste Woche ein Gesetz reicher. Übernächste käme dann neue Masche.

insofern - kann man auch gleich sich mit warez vollladen - ob eine Abmahnung kommt oder nicht ist Glückssache, keine Konsequenz.

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xafford reader „Na ja - in den großen Medien ist davon aber logischerweise ...“
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Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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klausi123 reader „Na ja - in den großen Medien ist davon aber logischerweise ...“
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Danke für deine Antwort.

Ich denke mal das das eine Fake- mail war.

Kann nur jedem raten die zip nicht zu öffnen und das Ganze einfach zu löschen.

Für eine Sammelklage gegen den Betreiber stelle ich mich gerne zu Verfügung.

Gruß,

Klaus

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gelöscht_265507 klausi123 „Danke für deine Antwort. Ich denke mal das das eine Fake- ...“
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Kann nur jedem raten die zip nicht zu öffnen und das Ganze einfach zu löschen.

Was ist daran gefährlich?
Du darfst den Inhalt nur nicht ausführen.

 

Für eine Sammelklage gegen den Betreiber stelle ich mich gerne zu Verfügung.

So etwas haben wir in DE nicht.

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MLahr Michael Nickles „Pornoabmahnungen eventuell wegen handwerklicher Mängel ungültig“
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Geht schon weiter mit einer Strafanzeige gegen die Porno-Abmahner: http://www.welt.de/wirtschaft/article122789066/Kanzlei-stellt-Strafanzeige-gegen-Porno-Abmahner.html

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torsten40 Michael Nickles „Pornoabmahnungen eventuell wegen handwerklicher Mängel ungültig“
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Redtube Besitzer MindGeek meldet sich jetzt selber zu Wort:

"Our security measures and user privacy has always been a top priority for RedYube,” RedTube Vice President Alex Taylor said.

..

"RedTube pursues stringent privacy requirements and maintains the highest industry standards of privacy  protection to secure not only their assets and properties, but to provide comprehensive protection of their  customers’ data when visiting a RedTube-owned site," the officials said.

http://www.xbiz.com/news/news_piece.php?id=172241

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Abmahnungen-wegen-Redtube-Porno-Streaming-erste-juristische-Gegenwehr-2064084.html

Ich Tippe dennoch, U+C haben einen Tip von ManWin bekommen, wie man die IP Adressen am besten abgreift.

 

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groggyman torsten40 „Redtube Besitzer MindGeek meldet sich jetzt selber zu Wort: ...“
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Hallo

Da können wir ja in Zukunft ruhiger schlafen, denn laut Gerichtssprecher wird sich so etwas nicht wiederholen :-)

"
Gegenüber heise online betonte Gerichssprecher Dr. Christian Hoppe allerdings, dass die Berichterstattung zu den Redtube-Abmahnungen künftig sicherlich zu "einem genaueren Hinsehen" führen werde.
"

-groggyman-

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torsten40 groggyman „Hallo Da können wir ja in Zukunft ruhiger schlafen, denn ...“
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Da können wir ja in Zukunft ruhiger schlafen, denn laut Gerichtssprecher wird sich so etwas nicht wiederholen :-)

Bestimmt

"einem genaueren Hinsehen"

Irgendwie haben die ja bereits genauer hingesehen, zumindest geht es aus dem Link von Lahr hervor

http://www.nickles.de/thread_cache/539035471.html#c

Man sollte sich vielleicht mal fragen, ob die Richter und auch die Gerichte überhaupt die Zeit haben, jeden Fall einzeln zu prüfen.

Für manche bräuchten wir wirklich mal wieder Zeiten, in denen Leute am Prange auf n Marktplatz mit faule Eier und Tomaten bewerfen durfte.

Idiotie im Richtersessel.

Wenigstens komm ich so langsam dahinter, warum beim Eingang zum Gericht immer Wachleute sitzen. Die passen nicht auf, dass kein falscher rein kommt, die passen auf, dass keiner der Irren abhaut.

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Wolfengard Michael Nickles „Pornoabmahnungen eventuell wegen handwerklicher Mängel ungültig“
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Dieser Beitrag ist gelöscht!
Dieser Beitrag wurde entfernt weil er vermutlich rechtlich bedenklich ist und dem Nickles-Teilnehmer Ärger bereiten könnte (Beispiel: Bezeichnung einer Firma als "Betrüger" obwohl noch kein Gerichtsurteil wegen Betrugsvorfalls gefällt wurde). Entfernt werden auch Hinweise und Anfragen bezüglich illegaler Dinge (Beispiel: Hinweise zu Raubkopien oder Mechanismen zum Umgehen eines Kopierschutzes). Ebenfalls entfernt werden Beiträge, die das Urheberrecht verletzen (beispielsweise Kopieren von Texten anderer Internetseiten).
MLahr Michael Nickles „Pornoabmahnungen eventuell wegen handwerklicher Mängel ungültig“
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torsten40 MLahr „...noch ein Update: ...“
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Dann lass man alle Streaming Seiten offline gehen, allen voran Youtube. Bin mal gespannt ob da nächstes Jahr eine zweite Welle losgetreten wird. Hoffentlich legt man solchen Abzocktrollen das Handwerk.

Das ist typisch Deutsch, Entwicklungen behindern anstatt zu fördern.

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mi~we MLahr „...noch ein Update: ...“
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"...dass in den nächsten Jahren noch viele Streaming Abmahnungen folgen werden."

Na, da kommt ja noch was auf uns zu. Aber das gibt Revolution, wenn man jetzt im Internet nichtmal mehr illegal Pornos gucken darf!Lachend

"Es wäre dumm, sich über die Welt zu ärgern. Sie kümmert sich nicht darum." (Marc Aurel)
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torsten40 mi~we „...dass in den nächsten Jahren noch viele Streaming ...“
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Ich behaupte, dass p0rn maßgeblich zum Erfolg des Internetes, wie wir es heute kennen, beigetragen haben.    (Quelle: cosmeticsurgeryforums.com)

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torsten40 Michael Nickles „Pornoabmahnungen eventuell wegen handwerklicher Mängel ungültig“
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Eine mehr als halbherzige Stellungnahme vom LG Köln

www.lg-koeln.nrw.de/Presse/Pressemitteilungen/10_12_2013---Abmahnungen-_The-Archive_.pdf

viel blah blah aber nix stichhaltiges.

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torsten40 Nachtrag zu: „Eine mehr als halbherzige Stellungnahme vom LG Köln ...“
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Nachtrag:

"Gegenwärtig gehen bei einigen Gerichten vermehrt Anfragen über den Erhalt unverlangter Anrufe ein, ..., zur Teilnahme an Gewinnspielen auffordern oder Zeitschriftenabonnements verkaufen. ..."

http://www.lg-koeln.nrw.de/

haha

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mi~we Michael Nickles „Pornoabmahnungen eventuell wegen handwerklicher Mängel ungültig“
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An erster Stelle gewiss, wie die IP-Adressen angeblicher Pornokonsumenten überhaupt ermittelt wurden.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Porno-Abmahnungen-Indizienkette-zur-IP-Adressen-Ermittlung-verdichtet-sich-2065879.html

Wenn das tatsächlich so abgelaufen ist, dann wurden die Leute schlichtweg auf üble Weise reingelegt.

"Es wäre dumm, sich über die Welt zu ärgern. Sie kümmert sich nicht darum." (Marc Aurel)
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