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News: Machenschaften enthüllt

Porno-Abmahner bald wegen Betrugs verklagt?

Michael Nickles / 6 Antworten / Baumansicht Nickles

Die Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH (Digiprotect) steht bereits länger unter Verdacht, Massenabmahnungen mit eher fragwürdigen Methoden durchzuführen. Angeblich hat Digiprotect beispielsweise mit US-Pornoproduzenten einen "Honigtopf-Deal" gemacht.

Digiprotect wird verdächtigt, vereinbarte Pornofilme in Tauschbörsen einzustellen und deren Downloader dann mit saftigen Abmahnungen zu bedienen. Im August 2008 berichtete beispielsweise Focus, ihm läge die Kopie eines Vertrags vor, in dem ein Pornoproduzent Digiprotect das Recht zum Einstellen seiner Pornos in Tauschbörsen einräumt.

Im September 2008 wurde bekannt, dass Digiprotect sein Geschäftsmodell auch in den USA in Gang bringen will (siehe Keller der Perversionen lässt Kasse klingeln).

Jetzt ist im Internet ein neues Dokument in Sachen Digiprotect auf Wikileaks (siehe PDF) aufgetaucht, berichtete unter anderem die Sueddeutsche.

Es handelt sich um die Kopie eines Faxes zwischen Digiprotect und dem US-Pornoproduzenten "Red Light District". Aus dem von der Kanzlei "Kornmeier und Partner" verfassen Schreiben lässt sich entnehmen, dass Digiprotect dem Pornoproduzenten eine "risikolose" Vertretung seiner Rechte einräumt.

Konkret: Digiprotect mahnt Downloader von "Red Light District"-Pornos ab und für den Fall, dass eine Abmahnung nicht funktioniert, fallen für den Pornoproduzenten keine Kosten an.

Klappt eine Abmahnung, werden die Einnahmen geteilt. Digiprotect reagierte auf die Schlagzeilen zur Sache mit einer Pressemitteilung, die unter anderem Udo Vetter in seinem Lawblog archiviert (PDF hier) und dokumentiert hat. In seinem Blog-Beitrag kommentiert Vetter die Pressemitteilung so:

"Vielleicht hätten die jemand fragen sollen, der sich auskennt.".

Und er weist darauf hin, dass Digiprotect sich keine Mühe macht, die Echtheit des Faxes in Frage zu stellen. Auf jeden Fall könnten die aktuellen Unterlagen den Abmahnern das Leben schwer machen. Denn: das deutsche Abmahnrecht hat klare Spielregeln.

Abgemahnten dürfen nur Anwaltskosten in Rechnung gestellt werden, die auch wirklich angefallen sind.

Vetter verweist in diesem Zusammenhang auf einen Blog-Eintrag seines Anwaltskollegen Thomas Stadler. Der erklärt das Verhalten der Abmahnkanzlei so:

"Dieses Verhalten wird man zivilrechtlich als unerlaubte Handlung qualifizieren können und strafrechtlich als (versuchten) Betrug."

RedRed2x Michael Nickles „Porno-Abmahner bald wegen Betrugs verklagt?“
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@MN:
...ein neues Dokument in Sachen Digiprotect auf Wikileaks (PDF hier aufgetaucht
Leider ein Deadlink unter hier...

Würde mir das PDF gerne mal anschauen.

redred2x

Ma_neva RedRed2x „@MN: Leider ein Deadlink unter hier... Würde mir das PDF gerne mal anschauen....“
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Hallo,

Du mußt die Links (sind hierbei alle farblich markierten) aufrufen, da hast Du dann das Gesamtbild zu diesem Abmahnspezialisten. Ich wünsche ja keinem Menschen was schlechtes, doch Kornmeyer & Partner sind schon ziemlich übel, da würde es an der Zeit sein das sie auch mal spüren wie das so ist wenn man auf Abzocke aus ist. Aber viel Gewissen können sie ja wohl nicht haben, da gibt es neuerdings ja immer mehr von die ihr "Gewissen" abgestellt haben.

Schönen Gruß
Manfred

Michael Nickles RedRed2x „@MN: Leider ein Deadlink unter hier... Würde mir das PDF gerne mal anschauen....“
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Hi RedRed2x,

Sorry im HTML-Code der News war was kaputt - habe das gerade repariert, dürfe nach Cache-Aktualisierung funktionieren.

Grüße,
Mike

Nickeline Michael Nickles „Porno-Abmahner bald wegen Betrugs verklagt?“
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Mich wundert ohnehin, wie jemand sich das 'Recht' zum Einstellen seiner Pornos in Tauschbörsen nehmen kann, während diejenigen, wleche sich diese Pornos holen auch noch von der Staatsanwaltschaft wegen Verbreitung pornografischen Materials an Minderjährige und Verstosses gegen den Jugendschutz behelligt werden.

Unabhängig von der Copyrightlage der Pornos und dessen möglichen Konsequenzen ist es augenscheinlich so, daß pekuniäre Interessen hierzulande vor Jugendschutz gehen. Wer Pornos verbreitet, weil er sie haben will, der macht sich strafbar, weil er sie auch verbreitet. Wer sie hingegen verbreitet, weil er handfeste materielle Interessen hat, macht sich nicht strafbar, sondern wird dabei auch noch weitgehen unterstützt. Ich nenne so etwas doppelte Moral.

Eure NiNe

Ma_neva Nickeline „Mich wundert ohnehin, wie jemand sich das Recht zum Einstellen seiner Pornos in...“
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Hallo,

Du bist doch wohl nicht wirklich überrascht darüber? ;-) Diese Scheinmoral ist doch schon ganz normaler Alltag geworden, die Devise ist unumstößlich, Geld regiert die Welt und Recht haben und Recht bekommen sind völlig verschiedene Schuhe ;-(.

Gruß
Manfred

Crazy Eye Michael Nickles „Porno-Abmahner bald wegen Betrugs verklagt?“
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http://www.internet-law.de/2009/11/rechtsanwalt-kornmeier-lasst.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+internet-law%2Fdjpq+%28Internet-Law%29

Nun folgt teil 2 der geschichte, Kornmeier versucht doch mit recht saftigen Strafen gegen den bloggenden Anwalt vorzugehen allerdings sind seine Chanchen wohl so gering das er nicht drauf eingeht.

Ich finde die abmahnung insgesamt gut, den damit bekommt die geschichte wohl nur mehr aufmerksamkeit :)
(dazu mal ein artikel der vorkurzen auf den lawblog rumgegeistert ist http://www.betriebs-berater.de/magazin/pages/show.php?timer=1258644770&deph=1&id=68227&currPage=1)