Ich glaube nicht, dass Ihr jemanden über den Tisch ziehen wollt, aber in den AGBs steht folgendes:
2a. Laufzeit und Kündigung von Kombi-Paketen und Spezials
(...)
Das Abonnement kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt werden.
Das Abonnement verlängert sich jeweils automatisch um ein Jahr, wenn es nicht fristgerecht gekündigt wurde. Die automatische Verlängerung gilt auch für die Folgejahre sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt.
Wie sollen sich die Leute auf das verlassen, was du in diesem Posting sagst ( Und wenn jemand die Rechnung für die Verlängerung des Abos kriegt und sich DANN meldet, dass er nicht verlängern will, dann kann er die Rechnung einfach wegwerfen und das wars. ), wenn in den AGB genau das Gegenteil steht?
Immerhin kann man bei JEDEM Abo, das man (online) abschließt, an einen Betrüger/Geldmacher geraten der einem solche Versprechungen macht und einen dann auf den AGBs festnagelt.
Das einzige, was sich in den AGBs so ähnlich anhört ist diese Stelle:
4. Widerrufsrecht
Eine Bestellung kann innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung ohne Begründung beim Abo-Service (Adresse), auf einem dauerhaften Datenträger (z.b. einer Postkarte oder per Fax) widerrufen werden.
Dies bezieht sich aber nur auf die erste Rechnung, nicht auf die Rechnungen bei der automatischen Verlängerung.
Gruß,
Yan